Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Muthmann FREIE WÄHLER vom 02.12.2015 Finanzierung der Technologietransferzentren (TTZ) in Bayern An bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften wurden seit 2008 an inzwischen 16 Standorten Technologietransferzentren (TTZ) geschaffen oder befinden sich im Aufbau. Von staatlicher Seite wird für die TTZ eine über 5 Jahre laufende Anschubfinanzierung für technische Ausstattung und Personal gestellt, Unterbringung und Betriebskosten für die Gebäude werden während dieser Phase von kommunaler bzw. örtlicher Seite getragen. Zunächst war geplant, dass nach dem Auslaufen der fünfjährigen Anschubfinanzierungsphase eine Finanzierung der TTZ durch die Einwerbung von Drittmitteln aus eigener Kraft erreicht werden sollte. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass eine Finanzierung über Drittmittel nicht oder zumindest nur teilweise möglich ist. In Beantwortung meiner Schriftlichen Anfrage vom 11.08.2014 hat das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst bereits darauf hingewiesen, dass die Errichtung und Finanzierung von Hochschuleinrichtungen und damit auch von TTZ im Grundsatz eine staatliche Aufgabe ist. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Bis wann wird hinsichtlich der derzeitig betriebenen TTZ entschieden, ob und unter welchen Bedingungen der Betrieb der TTZ auch über die fünfjährige Erprobungsphase hinaus fortgesetzt wird? 2. Welche Rolle spielen bei der jeweiligen Fortsetzungsentscheidung neben betriebswirtschaftlichen Bewertungen auch regionalpolitische Überlegungen? 3. Ist denkbar, dass der Betrieb von einzelnen TTZ nicht weiter fortgesetzt wird, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen ? 4. Ist geplant, den Weiterbetrieb von TTZ nach der Erprobungsphase gegebenenfalls auch davon abhängig zu machen, ob Kommunen sich im Rahmen der Erfüllung freiwilliger Aufgaben an der Finanzierung der TTZ beteiligen ? 5. Welche finanziellen Mittel haben die bisher betriebenen TTZ jeweils erhalten; dabei bitte ich nach Jahren und Mittelherkunft nach – originär staatlichen Mitteln, – staatlichen Drittmitteln (Aufträge anderer Staatsministerien ) und – nichtstaatlichen insbesondere privaten Drittmitteln zu differenzieren? 6. Nach welchen Kriterien richtet sich die Höhe der staatlichen Sockel- beziehungsweise Grundfinanzierung? a) Ist insoweit denkbar, dass ein TTZ mehr als die bisher ermöglichten 200 Tsd. € pro Jahr erhält? b) Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 25.02.2016 1. Bis wann wird hinsichtlich der derzeitig betriebenen TTZ entschieden, ob und unter welchen Bedingungen der Betrieb der TTZ auch über die fünfjährige Erprobungsphase hinaus fortgesetzt wird? Gegen Ende der zumeist fünfjährigen Anschubfinanzierungsphase erfolgt eine Evaluierung des jeweiligen Technologietransferzentrums zum Erfolg der Tätigkeit während der Anschubfinanzierungsphase. Auf Grundlage einer positiven Evaluierung wird eine staatliche Grundfinanzierung gewährt, mit der vor allem bei öffentlichen Forschungsaufträgen nicht refinanzierbare Overheadkosten (wie Unterbringung und Betriebskosten) abgedeckt werden sollen. Die Technologietransferzentren Teisnach und Freyung wurden bereits positiv evaluiert und erhalten beide seit 2015 eine Grundfinanzierung von je 200.000 € p. a. Weitere Evaluierungen werden im Laufe des Jahres 2016 stattfinden. Im Falle von Verzögerungen während der Aufbauphase ist es möglich, die Anschubfinanzierungsphase zu verlängern ; hierdurch verschiebt sich auch der Zeitpunkt der Evaluierung . 2. Welche Rolle spielen bei der jeweiligen Fortsetzungsentscheidung neben betriebswirtschaftlichen Bewertungen auch regionalpolitische Überlegungen ? Primär bemisst sich der Erfolg eines TTZ an der Höhe der generierten Drittmittel und deren Nachhaltigkeit. Die Evaluierung umfasst aber auch die Zahl der geschaffenen Arbeitsplätze sowie die getätigten Ausgründungen; insoweit Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 31.03.2016 17/10315 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10315 finden auch regionalpolitische Erwägungen Eingang in den Entscheidungsprozess. 3. Ist denkbar, dass der Betrieb von einzelnen TTZ nicht weiter fortgesetzt wird, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Sollte die Evaluierung am Ende der Anschubfinanzierung im Hinblick auf die Höhe der eingeworbenen Drittmittel nicht positiv ausfallen, bedeutet dies, dass die Gewährung einer weiteren staatlichen Förderung (Grundfinanzierung) nicht möglich ist. Damit wird der Betrieb nicht automatisch eingestellt , weitere Aktivitäten können aber nur noch in dem Rahmen erfolgen, wie dies ohne Grundfinanzierung möglich ist, wobei ein Rückbau bzw. sogar eine Einstellung des Betriebs denkbar ist. Dies steht in Einklang mit der im Rahmen der „wissenschaftsgestützten Struktur- und Regionalisierungsstrategie “ geschaffenen Möglichkeit, „erfolgreichen“ Techno logietransferzentren eine weitere staatliche Förderung (Grundfinanzierung) zu gewähren. 4. Ist geplant, den Weiterbetrieb von TTZ nach der Erprobungsphase gegebenenfalls auch davon abhängig zu machen, ob Kommunen sich im Rahmen der Erfüllung freiwilliger Aufgaben an der Finanzierung der TTZ beteiligen? Die nach erfolgreicher Evaluierung vorgesehene weitere Förderung (Grundfinanzierung) der TTZ wird aus staatlichen Mitteln finanziert. Ein fester kommunaler bzw. örtlicher Beitrag ist hierfür nicht bindende Voraussetzung. Der nachhaltige Betrieb der TTZ bedeutet aber auch für die Kommunen eine erhebliche Stärkung; es wird deshalb angestrebt, dass auch von kommunaler Seite bzw. der Wirtschaft auch nach Ende der Anschubfinanzierungsphase eine Unterstützung für die TTZ erfolgt. Im oben bereits angesprochenen Fall von Verlängerungen der Anschubfinanzierungsphase wird vorausgesetzt, dass während der Verlängerung auch die Unterbringung sowie die Betriebskosten von der kommunalen/örtlichen Seite getragen werden. 5. Welche finanziellen Mittel haben die bisher betriebenen TTZ jeweils erhalten; dabei bitte ich nach Jahren und Mittelherkunft nach – originär staatlichen Mitteln, – staatlichen Drittmitteln (Aufträge anderer Staats ministerien) und – nichtstaatlichen insbesondere privaten Drittmitteln zu differenzieren? Siehe hierzu beiliegende Tabelle mit den von den Hochschulen übermittelten Jahresbeträgen. 6. Nach welchen Kriterien richtet sich die Höhe der staatlichen Sockel- beziehungsweise Grundfinanzierung ? a) Ist insoweit denkbar, dass ein TTZ mehr als die bisher ermöglichten 200 Tsd. € pro Jahr erhält? b) Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Mit der Grundfinanzierung sollen die Refinanzierungslücken geschlossen werden, die dadurch entstehen, dass bei Teilnahme an öffentlichen Forschungsprogrammen ein Teil der Kosten (z. B. Unterbringung, Betriebskosten) nicht refinanziert werden kann. Auf dieser Grundlage wird im Evaluierungsbericht eine Empfehlung zur Höhe der Grundfinanzierung erbeten. Dabei gehen die Ansätze im Staatshaushalt von einem durchschnittlichen Betrag von rd. 200.000 Euro p. a. je TTZ aus. In begrenztem Umfang sind dabei Abweichungen nach oben und unten auf Grundlage der genannten Parameter denkbar. Drucksache 17/10315 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Technologietranszentren an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften (TTZ) Finanzierung Stand: Februar 2016 Ort Hochschule 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 staatl. Grundfinanzierung 1 Teisnach TH Deggendorf staatl. Mittel (Anschubfinanzierung) 531.703 490.141 193.049 632.336 578.555 350.369 599.773 200.000 (ab 2015) staatl. bzw öffentl. Drittmittel (davon Bay. Staatsministerien) 517.534 (450.311) 1.775.755 744.530 (666.180) 624.394 (319.497) 798.702 (581.081) 769.500 (694.762) nicht staatliche, insbes. private Drittmittel (Industrieaufträge) 27.233 318.270 814.629 267.864 295.245 608.861 382.163 2 Freyung TH Deggendorf staatl. Mittel (Anschubfinanzierung) 213.825 798.233 753.681 679.183 504.468 283.469 275.161 200.000 (ab 2015) staatl. bzw öffentl. Drittmittel (davon Bay. Staatsministerien) 63.937 (58.937) 289.681 (246.003) 280.012 (227.200) 450.758 (247.000) 396.650 (178.671) 787.828 (525.401) 1.097.522 (692.832) nicht staatliche, insbes. private Drittmittel (Industrieaufträge) 16.449 155.160 96.768 368.589 632.678 515.547 207.241 3 Cham TH Deggendorf staatl. Mittel (Anschubfinanzierung) 250.819 518.003 666.730 426.825 274.442 329.894 staatl. bzw öffentl. Drittmittel (davon Bay. Staatsministerien) 59.706 (0) 58.202 (6.561) 108.438 (105.256) 297.433 (141.626) nicht staatliche, insbes. private Drittmittel (Industrieaufträge) 550.000 129.297 192.916 110.674 214.008 91.767 4 Spiegelau TH Deggendorf/ Univ. Bayreuth staatl. Mittel (Anschubfinanzierung) 68.978 311.319 412.635 866.916 1.138.793 503.067 staatl. bzw öffentl. Drittmittel (davon Bay. Staatsministerien) 81.000 (81.000) 190.400 (190.400) 212.000 (212.000) 143.258 (143.258) nicht staatliche, insbes. private Drittmittel (Industrieaufträge) 84.478 66.283 125.021 97.446 5 Obernburg (Zewis) HaW Aschaffenburg staatl. Mittel (Anschubfinanzierung) 550.000 1.500.000 2.500.000 1.900.000 1.900.000 1.500.000 staatl. bzw öffentl. Drittmittel (davon Bay. Staatsministerien) 600.669 (412.669) 1.383.652 (393.743) 2.091.382 (385.429) 2.274.991 (278.396) 2.168.360 (368.959) 2.396.508 (413.530) nicht staatliche, insbes. private Drittmittel (Industrieaufträge) 97.000 372.000 374.472 805.295 1.204.349 1.046.140 6,7 Amberg und Weiden OTH Amberg- Weiden staatl. Mittel (Anschubfinanzierung) 530.820 2.500.000 staatl. bzw öffentl. Drittmittel (davon Bay. Staatsministerien) 389.000 (259.000) 473.000 (263.000) 268.000 (0) 508.000 (240.000) 1.081.000 (811.000) nicht staatliche, insbes. private Drittmittel (Industrieaufträge) 376.000 1.550.000 1.734.000 1.546.000 1.689.000 8 Nördlingen HaW Augsburg staatl. Mittel (Anschubfinanzierung) 63.898 247.393 318.809 407.335 staatl. bzw öffentl. Drittmittel (davon Bay. Staatsministerien) 165.000 (0) nicht staatliche, insbes. private Drittmittel (Industrieaufträge) 7.500 47.000 4.600 45.875 9 Bad Neustadt HaW Würzburg- Schweinfurt staatl. Mittel (Anschubfinanzierung) 275.822 648.728 1.073.638 667.652 staatl. bzw öffentl. Drittmittel (davon Bay. Staatsministerien) 145.830 (120.000) 734.653 (631.333) 1.008.005 (769.336) 1.182.842 (820.563) nicht staatliche, insbes. private Drittmittel (Industrieaufträge) 102.300 340.400 426.533 572.817 10 Ruhstorf a d. Rott HAW Landshut staatl. Mittel (Anschubfinanzierung) 56.454 987.771 711.427 732.451 1.277.519 staatl. bzw öffentl. Drittmittel (davon Bay. Staatsministerien) 51.448 (11.662) 175.181 (86.295) 205.820 (13.951) nicht staatliche, insbes. private Drittmittel (Industrieaufträge) 4.980 132.550 124.850 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10315 11 Memmingen HaW Kempten staatl. Mittel (Anschubfinanzierung) 33.294 329.395 678.201 837.981 555.855 Drittmittel öffentl. Forschungsaufträge (davon Bay. Staatsministerien) 23.155 (23.155) nicht staatliche, insbes. private Drittmittel (Industrieaufträge) 84.445 90.384 83.001 58.692 12 Kempten HaW Kempten staatl. Mittel (Anschubfinanzierung) 8.761 174.536 149.332 237.182 141.945 Drittmittel öffentl. Forschungsaufträge (davon Bay. Staatsministerien) 211.499 (0) 675.104 (0) 791.693 (0) 799.406 (471.985) 926.873 (482.339) nicht staatliche, insbes. private Drittmittel (Industrieaufträge) 27.500 21.516 13 Kauf beuren HaW Kempten staatl. Mittel (Anschubfinanzierung) 240.679 584.461 306.399 175.615 Drittmittel öffentl. Forschungsaufträge (davon Bay. Staatsministerien) 62.000 (0) 75.186 (64.572) 140.072 (140.072) 113.755 (113.755) nicht staatliche, insbes. private Drittmittel (Industrieaufträge) 2.162 26.964 29.672 14 Weißenburg TH Deggendorf HaW Ansbach staatl. Mittel (Anschubfinanzierung) im Aufbau 81.147 63.596 190.408 899.051 Drittmittel öffentl. Forschungsaufträge (davon Bay. Staatsministerien) nicht staatliche, insbes. private Drittmittel (Industrieaufträge) 10.959 15 Grafenau TH Deggendorf staatl. Mittel (Anschubfinanzierung) 195.142 453.393 564.239 Drittmittel öffentl. Forschungsaufträge (davon Bay. Staatsministerien) 95.302 (0) 64.924 (5.504) 106.647 (106.647) 198.741 (75.326) nicht staatliche, insbes. private Drittmittel (Industrieaufträge) 63.070 121.732 104.093 16 Dingolfing HaW Landshut staatl. Mittel (Anschubfinanzierung) keine staatl. Anschubfinanzierung Drittmittel öffentl. Forschungsaufträge (davon Bay. Staatsministerien) 139.536 (0) 83.743 (0) 125.057 (0) nicht staatliche, insbes. private Drittmittel (Industrieaufträge) 127.974 193.904 120.000 17 Triesdorf HaW Weihenst.- Tr., HaW Ansbach staatl. Mittel (Anschubfinanzierung) in Planung Drittmittel öffentl. Forschungsaufträge (davon Bay. Staatsministerien) nicht staatliche, insbes. private Drittmittel (Industrieaufträge) TH = Technische Hochschule HaW = Hochschule für angewandte Wissenschaften Univ. = Universität