Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger FREIE WÄHLER vom 02.02.2016 Kosten Asylbewerber und Flüchtlinge Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Kosten sind insgesamt für die komplette Versorgung der Asylbewerber und Kontingentflüchtlinge bisher angefallen von 2013 bis 2015 a) in Unterfranken? b) in den Landkreisen Aschaffenburg, Bad Kissingen, Haßberge, Kitzingen, Main-Spessart, Miltenberg, Rhön-Grabfeld, Schweinfurt, Würzburg sowie den kreisfreien Städten Aschaffenburg, Schweinfurt und Würzburg? 2. Wie hoch waren die Kosten für Asylbewerber/Kontingentflüchtlinge 2013, 2014 und 2015 in Unterfranken und den Landkreisen Aschaffenburg, Bad Kissingen , Haßberge, Kitzingen, Main-Spessart, Miltenberg, Rhön-Grabfeld, Schweinfurt, Würzburg sowie den kreisfreien Städten Aschaffenburg, Schweinfurt und Würzburg (bitte aufgelistet nach Unterkunft, Verpflegung , medizinische Versorgung, für juristische Kosten wie Anwaltskosten, Gerichtsurteile etc.)? 3. Wie hoch war der Anteil an den Gesamtkosten für die Versorgung der Asylbewerber/Kontingentflüchtlinge 2015 und wie setzt sich die Kostenstruktur zusammen (z. B. Kosten Müllabfuhr Kommunen, Deutschkurse, Rettungskräfte etc.) a) der Kommunen? b) des Freistaats? c) des Bundes? 4. Gibt es noch weitere Kosten, die direkt oder indirekt durch die Versorgung der Asylbewerber/Kontingentflüchtlinge verursacht werden (zusätzliches Personal, Müllentsorgung, Rettungskräfte, Transportkosten etc.) und wie hoch waren diese a) 2014 und b) 2015? 5. Wie viel zusätzliches Personal wurde durch die Staatsregierung den Regierungen und Landkreisen für die zu bewältigenden Aufgaben der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen in diversen Ressorts bisher zur Verfügung gestellt (bitte aufgelistet nach Ämtern)? a) Ist an einen Kostenersatz für die zusätzlichen Aufwendungen der Landkreise und Kommunen im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung und -versorgung gedacht? b) Wie viel zusätzliches Personal wurde bisher von den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten für die Flüchtlingsunterbringung und -versorgung eingestellt? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 15.02.2016 Die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Günther Felbinger wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr als das für das Personal der Regierungen zuständige Ressort wie folgt beantwortet: 1. Welche Kosten sind insgesamt für die komplette Versorgung der Asylbewerber und Kontingentflüchtlinge bisher angefallen von 2013 bis 2015 a) in Unterfranken? In Unterfranken wurden insgesamt bei Kap. 10 53 in den Jahren 2013: 21.756.961,60 € 2014: 35.090.989,03 € 2015: 95.675.426,55 € verausgabt. b) in den Landkreisen Aschaffenburg, Bad Kissingen, Haßberge, Kitzingen, Main-Spessart, Miltenberg, Rhön-Grabfeld, Schweinfurt, Würzburg sowie den kreisfreien Städten Aschaffenburg, Schweinfurt und Würzburg? Diese Frage könnte nur durch eine verwaltungsaufwendige und zeitintensive Abfrage der Landkreise und kreisfreien Städte durch die Regierung von Unterfranken beantwortet werden. Von dieser wurde wegen der anhaltend hohen Belastung der Behörden durch die Zugangszahlen an Asylbewerbern und in Anbetracht der für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit abgesehen . Mitgeteilt werden können indes die Kosten, welche die Regierung von Unterfranken den Landkreisen und kreisfreien Gemeinden in Unterfranken für die Unterbringung von Asylbewerbern aus Kapitel 10 53 Titel 633 01 erstattet hat, s. hierzu Tabelle zu Frage 2. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 31.03.2016 17/10316 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10316 2. Wie hoch waren die Kosten für Asylbewerber/Kontingentflüchtlinge 2013, 2014 und 2015 in Unterfranken und den Landkreisen Aschaffenburg, Bad Kissingen, Haßberge, Kitzingen, Main-Spessart, Miltenberg, Rhön-Grabfeld, Schweinfurt, Würzburg sowie den kreisfreien Städten Aschaffenburg , Schweinfurt und Würzburg (bitte aufgelistet nach Unterkunft, Verpflegung, medizinische Versorgung , für juristische Kosten wie Anwaltskosten , Gerichtsurteile etc.)? Die zu Frage 1 a mitgeteilten Gesamtkosten für Unterfranken teilten sich im Wesentlichen wie folgt auf: 2013 2014 2015 Unterkunft 4.665.413 € 4.951.838 € 14.423.689 € Verpflegung 1.819.789 € 244.494 € 1.892.622 € Verbesserung der medizinischen Versorgung 107.792 € 111.666 € 370.279 € Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wie z.B. Barleistungen und medizinische Versorgung für staatlich und kommunal Untergebrachte sowie Unterbringungskosten der Landkreise und kreisfreien Gemeinden (Kapitel 10 53/Titel 633 01 – Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände ) 14.131.748 € 28.425.360 € 69.941.130 € Juristische Kosten, Gerichts- u. ähnliche Kosten 0 € 1.300 € 4.863 € Eine Aufteilung der bei Kap. 10 53 Tit. 633 01 an die verschiedenen Landkreise und kreisfreien Gemeinden erstatteten Kosten könnte nur durch eine verwaltungsaufwendige und zeitintensive Abfrage der Regierung von Unterfranken beantwortet werden. Von dieser wurde wegen der anhaltend hohen Belastung der Behörden durch die Zugangszahlen an Asylbewerbern und in Anbetracht der für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit abgesehen . 3. Wie hoch war der Anteil an den Gesamtkosten für die Versorgung der Asylbewerber/Kontingentflüchtlinge 2015 und wie setzt sich die Kostenstruktur zusammen (z. B. Kosten Müllabfuhr Kommunen , Deutschkurse, Rettungskräfte etc.) a) der Kommunen? b) des Freistaats? c) des Bundes? Nachdem die Haushaltsrechnung 2015 noch nicht vorliegt, kann zu Frage 3 b noch keine Aussage getroffen werden. Zur Beantwortung der Fragen 3 a und c bedürfte es einer sehr zeitintensiven Abfrage aller bayerischen Kommunen sowie des Bundes. Von dieser wurde wegen der anhaltend hohen Belastung der Kommunen durch die Zugangszahlen an Asylbewerbern und in Anbetracht der für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit abgesehen. 4. Gibt es noch weitere Kosten, die direkt oder indirekt durch die Versorgung der Asylbewerber/Kontingentflüchtlinge verursacht werden (zusätzliches Personal, Müllentsorgung, Rettungskräfte, Transportkosten etc.) und wie hoch waren diese a) 2014 und b) 2015? Die Kosten für staatliches Personal in der Unterbringungsverwaltung der Regierungen betrugen: a) 2014: 24.014.000 € b) 2015: 31.427.570 €. Müllentsorgung Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Die Beantwortung dieser Frage bedürfte einer sehr zeitintensiven Abfrage aller Kommunen in Bayern. Von dieser wurde wegen der anhaltend hohen Belastung der Behörden durch die Zugangszahlen an Asylbewerbern und der für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit abgesehen . Kosten für Rettungskräfte Kosten für Rettungskräfte sind Leistungen nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz . Diese werden von den örtlichen Trägern bezahlt und seitens des Freistaats Bayern aus Kapitel 10 53 Titel 633 01 in vollem Umfang erstattet. Eine genaue Bezifferung der Kosten ist jedoch nicht möglich, da diese Daten nicht gesondert erhoben werden. Transportkosten Es fielen bayernweit folgende Transportkosten an: a) 2014: 2.557.778,77 € b) 2015: 16.479.230,84 € 5. Wie viel zusätzliches Personal wurde durch die Staatsregierung den Regierungen und Landkreisen für die zu bewältigenden Aufgaben der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen in diversen Ressorts bisher zur Verfügung gestellt (bitte aufgelistet nach Ämtern)? Den Regierungen wurden zum Stand 15.02.2016 folgende Beschäftigungsmöglichkeiten für die Unterbringungsverwaltung aus dem Einzelplan 03A zur Verfügung gestellt: Regierung Zugewiesene Beschäftigungsmöglichkeiten Oberbayern 345,11 Niederbayern 132,35 Oberpfalz 177,4 Oberfranken 131,9 Mittelfranken 245,95 Unterfranken 221,07 Schwaben 220,65 Summe 1.474,43 Bei den Landratsämtern erfolgten für die Unterbringungsverwaltung keine Zuweisungen von staatlichem Personal. a) Ist an einen Kostenersatz für die zusätzlichen Aufwendungen der Landkreise und Kommunen im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung und -versorgung gedacht? Für den Einsatz kommunalen Personals sowie für den übrigen Verwaltungsaufwand im staatlichen Bereich erhalten die Landkreise pauschale Zuweisungen nach den Bestimmungen des Finanzausgleichsgesetzes. Ferner weist der Drucksache 17/10316 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Freistaat Bayern dem Landratsamt Staatsbeamte zu und trägt den damit verbundenen Personalaufwand. Der kommunale Finanzausgleich kennt keinen strikten Dualismus, der eine pauschale finanzkraftunabhängige Volldeckung der Lasten der übertragenen Aufgaben erfordern würde. Vielmehr ist die Finanzausstattung der Kommunen insgesamt zu sehen. Diese ist, nicht zuletzt dank eines finanziell hervorragend ausgestatteten kommunalen Finanzausgleichs , gut. Wichtige Leistungen im kommunalen Finanzausgleich, wie die Schlüsselzuweisungen oder die Finanzzuweisungen, sind einwohnerbezogen. Die im Melderegister erfassten Asylbewerber und Asylbewerberinnen sind Teil der Einwohnerzahl. Damit werden sie automatisch bei der Berechnung einwohnerbezogener Zuweisungen berücksichtigt . Entsprechendes gilt durch eine eigens hierfür geschaffene Sonderregelung im kommunalen Finanzausgleich auch für nicht im Melderegister erfasste Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen. Eine weitere große Entlastung erfahren die Kommunen zudem durch die Übernahme der Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Asylbewerber und seit November 2015 auch für die unbegleiteten Minderjährigen seitens des Freistaats Bayern außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs. Seit Sommer 2015 werden zudem die Kosten für Hausverwalter zur Betreuung der dezentralen Unterkünfte durch das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration mit einer Verwaltungspauschale erstattet (sog. „Kümmererpauschale“). Es ist zu erwarten, dass die für den Bereich des Freistaates im Nachtragshaushalt 2016 vorgesehenen personellen Kapazitäten im Bereich der Unterbringungsverwaltung der Regierungen auch die Kommunen entlasten. b) Wie viel zusätzliches Personal wurde bisher von den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten für die Flüchtlingsunterbringung und -versorgung eingestellt? Zur Ermittlung der Einstellungszahlen müsste eine bayernweite Erhebung bei den Landkreisen und kreisfreien Städten durchgeführt werden. Von dieser wurde wegen der anhaltend hohen Belastung der Behörden durch die Zugangszahlen an Asylbewerbern und in Anbetracht der für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit abgesehen.