Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer FREIE WÄHLER vom 20.01.2016 „Auf AEG“ in Nürnberg – Kosten und Altlasten II Im Nachgang zu meiner Schriftlichen Anfrage vom 6. Mai 2015 Drs. 17/6956 frage ich die Staatsregierung: 1. Wurde das Areal „Auf AEG“ bereits vollständig auf Altlasten untersucht, wenn ja, wann und von welcher Fachfirma oder zuständigen Behörde wurde die Belastung des Areals mit Altlasten in welcher Form geprüft? 2. In welchem Bereich des Areals befinden sich nach dem aktuellen Kenntnisstand Altlasten und wie groß ist die mit Altlasten belastete Fläche insgesamt? 3. Welche Schadstoffkonzentrationen welcher Substanzen wurden im Erdreich gemessen und wie hoch sind die zulässigen Grenzwerte für diese Substanzen? 4. Wurde vor Ort und in einiger Entfernung in Fließrichtung des Grundwasserstromes auch eine Belastung des Grundwassers auf Schadstoffe geprüft, und wenn ja, wann und mit welchem exakten Ergebnis? 5. Ist eine vollständige Beseitigung der Altlasten auf dem AEG-Areal vorgesehen? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, bis wann ist diese vorgesehen und welche Methoden sollen zum Einsatz kommen? 6. Von welchen Sanierungskosten geht die Staatsregierung aus und wer hat im Falle eines Kaufes des Geländes „Auf AEG“ die Kosten für die Beseitigung dieser Altlasten zu tragen? 7. Liegt mittlerweile das Ergebnis der von staatlicher Stelle in Auftrag gegebenen Wertermittlung vor, wie hoch wäre demzufolge der Kaufpreis von „Auf AEG“ und beinhaltet diese Summe auch die Kosten für die ggf. anfallenden Sanierungsmaßnahmen? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 29.02.2016 Zu 1.–4.: Das Areal „Auf AEG“ wurde – soweit rechtlich und tatsächlich realisierbar – auf etwaige Altlasten untersucht. Für das Nordareal liegt eine orientierende „Altlasten- und Baugrunduntersuchung“ vom 30. Juni 2014 der LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH (LGA) vor. Diese erarbeitete in 2015 hierauf aufbauend eine Risikobewertung . In der vorhandenen Substanz liegen Altlasten, die aus der industriellen Vornutzung sowie Nutzung als städtische Altdeponie Fuchsloch herrühren. Insbesondere in diesem Auffüllungskörper mit bis zu 12 Metern Tiefe befinden sich unterschiedlichste Schadstoffe. Für das Südareal erteilte der Eigentümer keine Zustimmung zu Untersuchungen. In Ermangelung der fachlich gebotenen Untersuchungsmöglichkeiten entwickelte das LGA daher für diesen Bereich aufgrund von Erfahrungswerten, Annahmen und von Auswertungen der vorliegenden historischen Unterlagen (Luftbilder, Alt-Gutachten, Dokumente) zur Risikoanalyse verschiedene Szenarien. Aufgrund der industriellen Vornutzung sind auch hier Altlasten vorhanden. Das Areal ist nach derzeitigem Kenntnisstand nur punktuell betroffen. Die Stadt Nürnberg prüft den Eintrag von Schadstoffen in den Grundwasserstrom an verschiedenen Messstellen. Ein sich darüber hinaus ergebender Handlungsbedarf besteht derzeit nicht. Zu 5. und 6.: Der Umfang einer etwaigen Entsorgung von Altlasten hängt stark von der künftigen baulichen Nutzung des Areals und den damit verbundenen Eingriffen ins Erdreich ab. Die Kosten für einen etwaigen Beseitigungsaufwand können deshalb derzeit nicht beziffert werden. Die Frage der Kostentragung für die Beseitigung der Altlasten ist Gegenstand der Verhandlungen des Freistaats mit dem Verkäufer sowie der Stadt Nürnberg. Zu 7.: Derzeit erfolgt die Schlussabstimmung der staatlich initiierten Wertermittlung mit der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr. Die Kosten für Sanierungs- bzw. Entsorgungsmaßnahmen stellen einen wertbildenden Faktor dar. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 31.03.2016 17/10326 Bayerischer Landtag