Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 21.01.2016 Neue Asylbewerberunterkunft in Landsberg Wie das Landsberger Tagblatt am 19.01.2016 berichtet, soll nach Angaben der Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) und des Staatlichen Hochbauamts eine weitere Gemeinschaftsunterkunft für 90 Asylbewerber in der Ahornallee mit Zugang von der Birkenstraße geplant sein. Daher frage ich die Staatsregierung: 1. a) Wurde der Standort im Vorfeld mit der Großen Kreisstadt Landsberg abgesprochen? b) Wenn ja, ist sie damit einverstanden? c) Wenn nein, warum nicht? 2. Liegt bereits eine Baugenehmigung für das Objekt vor? 3. Welche weiteren Grundstücke und Gebäude im Landkreis Landsberg befinden sich im Besitz der IMBY, die für die Unterbringung von Asylbewerbern geeignet oder schon vorgesehen sind? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 01.03.2016 Die Schriftliche Anfrage wird nach Einschaltung des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat sowie der Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: Zu 1. a): Der Standort wurde mit der Stadt Landsberg abgestimmt. Zu 1. b): Die Stadt Landsberg ist mit der Standortwahl einverstanden. Zu 1. c): Entfällt. Zu 2.: Eine Baugenehmigung ist hier nicht erforderlich. Das Verfahren für die Genehmigung richtet sich nach Art. 73 der Bayerischen Bauordnung. Zu 3.: Nach Kenntnis der Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) sind derzeit folgende staatseigene Flächen für eine Nutzung zur Unterbringung von Asylbewerbern vorgesehen: – Stadtgebiet Landsberg am Lech, Geschwister-Scholl- Straße 1, Teilbereich des Staatlichen Bauamtes Weilheim , Außenstelle Landsberg – Stadtgebiet Landsberg am Lech, Iglinger Straße, Fl.Nr. 3977 Gem. Landsberg Ansonsten sind der IMBY im Landkreis Landsberg aktuell keine staatseigenen Flächen bekannt, die für eine Unterbringung von Asylbewerbern geeignet oder vorgesehen sind. Es findet derzeit aber aufgrund der geänderten Rechtslage im Baugesetzbuch (BauGB) eine erneute Überprüfung von staatlichen Grundstücken statt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 01.04.2016 17/10343 Bayerischer Landtag