Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Stümpfig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22.01.2016 Bündelausschreibung für Strom des bayerischen Gemeindetags sowie Strombezug bei den staatlichen Gebäuden Auf Empfehlung des Bayerischen Gemeindetags wurden die bayerischen Kommunen aufgefordert, an einer Bündelausschreibung für Strom der Fa. Kubus bis März 2015 teilzunehmen . Auf Druck einiger Kommunen des Landkreises Ebersberg hat die Fa. KUBUS ihre Ausschreibungskriterien für die Ökostromvariante so modifiziert, dass alle Kriterien des UBA (Umweltbundesamt) berücksichtigt wurden, die in der „Arbeitshilfe zur Ökostrombeschaffung“ definiert sind. Neben dem Herkunftsnachweis wurde hier auch das Alter der Anlagen und die Beurteilung der CO2-Minderung im Lieferzeitraum miteinbezogen, im Weiteren wird das modifizierte Angebot als „hochwertiger Ökostrom“ bezeichnet. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. a) Welche Kommunen haben sich an der Bündelausschreibung beteiligt? b) Welche Kommunen haben die Ausschreibung selbst vorgenommen bzw. einen anderen Anbieter für die Stromausschreibung beauftragt? c) Welche Kommunen haben sich nicht an der Bündelausschreibung beteiligt, weil sie andere Verträge haben bzw. selbst Strom bereitstellen? 2. a) Welche Kommunen betreiben eine kommunale Stromversorgung (eigene Stadt-/Gemeindewerke oder eine anderweitige kommunale Stromversorgung)? b) Wie wurde in diesen Fällen ausgeschrieben? c) Welche Kommunen in Bayern halten Anteile an Energieversorgungsunternehmen (aufgeschlüsselt nach Unternehmen und Anteil)? 3. Wie viele Kommunen haben im Rahmen der Bündelausschreibung einen unbefristeten Dienstleistungsvertrag mit der Firma Kubus GmbH abgeschlossen? 4. a) Haben auch andere Kommunen in Bayern von der Fa. Kubus die Wahlmöglichkeit bekommen, die Ausschreibung nach den Kriterien für Ökostrom des UBA auszurichten , um so „hochwertigen Ökostrom“ zu erhalten? b) Welche Kommunen wählten bei der Bündelausschreibung den „herkömmlichen Strommix“, „Ökostrom“ oder „hochwertigen Ökostrom“? 5. a) Gibt es einheitliche Kriterien bei den Ausschreibungen für den Strombezug bei den staatlichen Gebäuden? b) Werden die Kriterien des UBA für Ökostrom beim Strombezug der staatlichen Gebäude berücksichtigt? c) Werden neben dem Herkunftsnachweis auch das Alter der Anlagen und die Beurteilung der CO2-Minderung im Lieferzeitraum miteinbezogen? 6. a) Wie hoch ist die Anzahl der freistaatlich genutzten Liegenschaften mit Stromanschluss? b) Wie hoch ist der jeweilige Strombedarf und wer ist der Lieferant? c) Wurde die Vergabe dieser Stromlieferungen ausgeschrieben ? 7. In welchen dieser staatlichen Liegenschaften wird „herkömmlicher Strommix“, „Ökostrom“ oder „hochwertiger Ökostrom“ (nach UBA) bezogen? 8. Gibt es eine Empfehlung der Staatsregierung an die Kommunen, auf den Bezug von Ökostrom zu achten? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 29.02.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Bayerische Gemeindetag hat zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage mitgeteilt, er habe sich 2012 dafür entschieden , den Kommunen als Alternative zu den bis dahin üblichen Rahmenvereinbarungen mit Energieversorgungsunternehmen Bündelausschreibungen zur Beschaffung des kommunalen Energiebedarfs anzubieten. Da der Bayerische Gemeindetag diese Leistung nicht selbst erbringen kann, wurde ein Dienstleister durch eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger in einem transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren ausgewählt. Der Bayerische Gemeindetag ist die ausschreibende Stelle. Die durch die Firma Kubus durchzuführenden Bündelausschreibungen erfolgen im offenen Verfahren mit anschließender elektronischer Auktion. Die bislang gelaufenen Strombündelausschreibungen für die Lieferjahre 2014 bis 2016 bzw. 2015 bis 2017 brachten den teilnehmenden Kommunen durchschnittlich mindestens 40 Prozent Kosteneinsparung bezogen auf den reinen Energiepreis. Auch die derzeitigen Bündelausschreibungen lassen nach Auskunft des Bayerischen Gemeindetags für die Teilnehmer Einsparungen in dieser Größenordnung erwarten. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 01.04.2016 17/10344 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10344 1. a) Welche Kommunen haben sich an der Bündelausschreibung beteiligt? An den Strombündelausschreibungen für die Lieferjahre 2017 bis 2019 nehmen insgesamt 1.454 Gemeinden, Städte, Märkte, Verwaltungsgemeinschaften, Landkreise, Zweckverbände und sonstige öffentliche Auftraggeber teil. 15 einzelne Bündelausschreibungen werden durchgeführt. Die rund 39.000 Abnahmestellen, darunter SLP (Standard- Last-Profil), RLM (Registrierte-Leistungs-Messung), Straßenbeleuchtungs - und Heizstromabnahmestellen verteilen sich auf 89 Lose. Rund 30 Prozent aller Kommunen wünschen ausschließlich Ökostrom, während die restlichen Kommunen auch Normalstromangebote der Versorger akzeptieren . Bezogen auf die einzelnen Regierungsbezirke stellt sich die Situation wie folgt dar (eine Nennung der einzelnen kommunalen Vertragspartner war dem Bayerischen Gemeindetag nicht möglich, da es sich um privatrechtliche Dienstleistungsverträge handelt): Regierungsbezirk Anzahl Kunden Normalstrom Ökostrom Oberbayern 316 167 149 Niederbayern 256 186 70 Oberpfalz 273 179 94 Oberfranken 181 151 30 Mittelfranken 24 19 5 Unterfranken 127 94 33 Schwaben 186 150 36 Sektoren 91 73 18 (Wasserversorger) Gesamt 1.454 1.019 435 b) Welche Kommunen haben die Ausschreibung selbst vorgenommen bzw. einen anderen Anbieter für die Stromausschreibung beauftragt? c) Welche Kommunen haben sich nicht an der Bündelausschreibung beteiligt, weil sie andere Verträge haben bzw. selbst Strom bereitstellen? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Von einer Erhebung bei den einzelnen kommunalen Körperschaften wurde abgesehen, da dies zum einen nicht nur für die Staatsregierung und die an der Erhebung beteiligten staatlichen Behörden, sondern auch für die Kommunen einen unvertretbaren Aufwand bedeutet hätte. Zum anderen handelt es sich bei der Beschaffung von elektrischer Energie durch die kommunalen Körperschaften für eigene Einrichtungen um ein privatrechtliches Rechtsgeschäft, das die einzelnen kommunalen Körperschaften im Rahmen ihrer Aufgabenstellungen und ihres Selbstverwaltungsrechts eigenverantwortlich abschließen. Die staatliche Rechtsaufsicht beschränkt sich in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises darauf, die Erfüllung der gesetzlich festgelegten und übernommenen öffentlich-rechtlichen Aufgaben und Verpflichtungen sowie die Gesetzmäßigkeit der Verwaltungstätigkeit zu überwachen (Art. 109 Abs. 1 der Gemeindeordnung). 2. a) Welche Kommunen betreiben eine kommunale Stromversorgung (eigene Stadt-/Gemeindewerke oder eine anderweitige kommunale Stromversorgung )? b) Wie wurde in diesen Fällen ausgeschrieben? c) Welche Kommunen in Bayern halten Anteile an Energieversorgungsunternehmen (aufgeschlüsselt nach Unternehmen und Anteil)? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Von einer Erhebung bei den einzelnen kommunalen Körperschaften wurde abgesehen, da dies zum einen nicht nur für die Staatsregierung und die an der Erhebung beteiligten staatlichen Behörden, sondern auch für die Kommunen einen unvertretbaren Aufwand bedeutet hätte. Wie die Verwaltungspraxis zeigt, sind selbst kleine und mittelgroße Gemeinden an Unternehmen außerhalb der allgemeinen Verwaltung beteiligt. Bei mehr als 2.000 Gemeinden würde eine flächendeckende Erhebung der Unternehmen, die mit kommunaler Trägerschaft oder Beteiligung Aufgaben der Energieversorgung wahrnehmen, einen extremen Aufwand bedeuten. 3. Wie viele Kommunen haben im Rahmen der Bündelausschreibung einen unbefristeten Dienstleistungsvertrag mit der Firma Kubus GmbH abgeschlossen ? Dazu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. 4. a) Haben auch andere Kommunen in Bayern von der Fa. Kubus die Wahlmöglichkeit bekommen, die Ausschreibung nach den Kriterien für Ökostrom des UBA auszurichten, um so „hochwertigen Ökostrom “ zu erhalten? Das Interesse an einem besonderen Ökostromprodukt ergab sich nach Mitteilung des Bayerischen Gemeindetags im Laufe der Einwerbung der Dienstleistungsverträge. Das besondere Ökostromprodukt erfüllt alle Anforderungen der Empfehlungen des Umweltbundesamtes, insbesondere das Erfordernis von EE-Neuanlagen. Nach Auswertung der Erfahrungen mit der Durchführung der Ausschreibungen wird von den kommunalen Beteiligten entschieden, ob dieses Produkt zukünftig als Standardvariante angeboten wird. b) Welche Kommunen wählten bei der Bündelausschreibung den „herkömmlichen Strommix“, „Ökostrom“ oder „hochwertigen Ökostrom“? 10 Kunden nehmen an der besonderen Ökostromausschreibung teil (eine Nennung der einzelnen kommunalen Vertragspartner war dem Bayerischen Gemeindetag nicht möglich, da es sich um privatrechtliche Dienstleistungsverträge handelt). 5. a) Gibt es einheitliche Kriterien bei den Ausschreibungen für den Strombezug bei den staatlichen Gebäuden? Ja. Am 08.06.2011 hat der Ministerrat beschlossen, dass bei allen künftigen zentralen Ausschreibungen der Stromlieferung für die staatlichen Behörden gefordert werden soll, dass die gesamte gelieferte elektrische Energie aus erneuerbaren Energien erzeugt wird. Von der Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wird seit dem Jahr 2004 allen Ressorts angeboten, den Strombezug der Liegenschaften mit einem Sonderkundenvertrag zentral auszuschreiben. b) Werden die Kriterien des UBA für Ökostrom beim Strombezug der staatlichen Gebäude berücksichtigt ? Nein. Drucksache 17/10344 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 c) Werden neben dem Herkunftsnachweis auch das Alter der Anlagen und die Beurteilung der CO2- Minderung im Lieferzeitraum miteinbezogen? Im Leistungsverzeichnis der zentralen Ausschreibung wird gefordert, dass der gelieferte Strom zu 100 Prozent aus regenerativen Energien erzeugt wird. Weitere Merkmale werden nicht als Wertungskriterium herangezogen. 6. a) Wie hoch ist die Anzahl der freistaatlich genutzten Liegenschaften mit Stromanschluss? Der Freistaat Bayern hat 1.652 Liegenschaften mit einem Stromanschluss. b) Wie hoch ist der jeweilige Strombedarf und wer ist der Lieferant? Der Gesamtstromverbrauch der staatlichen Liegenschaften beträgt ca. 957 Gigawattstunde (GWh). Durch die zentrale Ausschreibung werden 1.119 Teilnehmer mit einem Gesamtverbrauch von ca. 920 GWh versorgt. In den Jahren 2016/2017 sind die Lieferanten die Firmen E.on und REWAG. c) Wurde die Vergabe dieser Stromlieferungen ausgeschrieben ? Ja, die Lieferung wurde in einer zentralen Ausschreibung europaweit ausgeschrieben. 7. In welchen dieser staatlichen Liegenschaften wird „herkömmlicher Strommix“, „Ökostrom“ oder „hochwertiger Ökostrom“ (nach UBA) bezogen? Von allen Liegenschaften, die an der zentralen Stromausschreibung teilnehmen, wird Strom bezogen, der zu 100 Prozent aus regenerativen Energien erzeugt wird. 8. Gibt es eine Empfehlung der Staatsregierung an die Kommunen, auf den Bezug von Ökostrom zu achten? Es gibt keine Empfehlung der Staatsregierung an die Kommunen zum Bezug von Ökostrom. Vielmehr entscheiden die kommunalen Körperschaften über die Beschaffung der erforderlichen Energie für eigene Einrichtungen aufgrund ihres Selbstverwaltungsrechts jeweils eigenverantwortlich.