Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 21.01.2016 Entwicklung „Garching von Nordbayern“ Wie die Süddeutsche Zeitung am 13.01.2016 berichtete, verzögert sich die Umsetzung des Forschungscampus auf dem ehemaligen AEG-Gelände in Nürnberg, daher frage ich die Staatsregierung: 1. a) Befindet sich das Grundstück bereits im Besitz des Freistaates? b) Wenn ja, welche Kosten entstehen dem Freistaat durch den Kauf? c) Wenn nein, warum nicht? 2. a) Gibt es bereits ein zeitlichen Ablaufplan für die Umsetzung des Projekts Forschungscampus? b) Wenn ja, welche Schritte wurden bereits verwirklichlicht und welche sollen folgen (bitte mit Jahreszahlen)? c) Wenn nein, warum nicht? 3. a) Warum erfolgte die Verkündigung der Umsetzung des Projektes am 23.09.2014, bevor konkrete Grundstücksverträge unterschrieben waren? b) Hat diese Vorgehensweise zu einem höheren Kaufpreis für das Grundstück geführt? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 29.02.2016 Die Schriftliche Anfrage wird in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wie folgt beantwortet: Zu 1. a)–c): Das Grundstück befindet sich nicht im Eigentum des Freistaats Bayern. Alle Beteiligten streben ergebnisorientiert einen zeitnahen Abschluss der Verhandlungen an. Diese dauern derzeit aufgrund der Komplexität der Angelegenheit noch an. Zu 2. a)–c): Zunächst ist klarzustellen, dass auf dem ehemaligen AEG- Gelände nicht lediglich ein Forschungscampus, sondern ein Hochschulstandort aufgebaut werden soll, an dem auch in erheblichem Umfang akademische Lehre stattfindet. Insbesondere ist vorgesehen, etwa die Hälfte der Technischen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg und die hiermit verbundenen Aktivitäten in Forschung und Lehre auf das Areal im Nürnberger Westen zu verlagern. Auch die Technische Hochschule Nürnberg soll „Auf AEG“ Flächen für Forschung und Lehre erhalten. In zeitlicher Hinsicht ist festzuhalten, dass das ehemalige AEG-Gelände zur Vorbereitung des vorgesehenen Erwerbs seit 2014 durch die Staatsbauverwaltung baufachlich untersucht wird. Die Gesamtplanung für die Umnutzung des ehemaligen AEG-Geländes soll aus dem Ergebnis eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs entwickelt werden. Diesen Wettbewerb bereiten die beteiligten Stellen bereits jetzt vor; er kann jedoch erst ausgeschrieben werden, wenn der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen positiv über den Erwerb des Areals beschlossen hat. Ausgehend vom Wettbewerbsergebnis und insbesondere auf der Grundlage des siegreichen Entwurfs soll sodann in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Hochschulen und den für eine auf Dauer angelegte Ansiedelung „Auf AEG“ vorgesehenen sonstigen Wissenschaftseinrichtungen ein Masterplan für die Umnutzung des ehemaligen AEG- Geländes erarbeitet werden. Auf der Grundlage dieses Masterplans werden gemeinsam mit den künftigen Nutzerinnen und Nutzern Detailkonzepte für die Umnutzung des ehemaligen AEG-Geländes für Hochschulzwecke erstellt werden. Zu 3. a): Bei dem genannten Pressetermin stand die Entwicklung des Wissenschaftsstandortes Nürnberg-Erlangen-Fürth im Vordergrund. In diesem Zusammenhang wurde die politische Absicht bekundet, die Überlegungen der Friedrich-Alexander -Universität hierzu durch den Grunderwerb und die Umnutzung des ehemaligen AEG-Geländes zu unterstützen und die Verhandlungen zügig voranzubringen. Zu 3. b): Die Verhandlungen werden auf der Basis staatlich beauftragter Gutachten ergebnisoffen geführt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 31.03.2016 17/10346 Bayerischer Landtag