Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 18.01.2016 Ertüchtigungsprogramm für Brücken an bayerischen Staatsstraßen Am 14.01.2015 hat Staatsminister Herrmann ein Brückenertüchtigungsprogramm für die bayerischen Staatsstraßen im Rahmen einer Pressekonferenz angekündigt. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Finanzmittel stehen für das Brückenertüchtigungsprogramm für die bayerischen Staatsstraßen zur Verfügung? 2. In welchem Haushaltstitel sind diese zu finden? 3. Welche Brücken mit welchem Zustand (nach der RI- EBW-PRÜF) sollen im Rahmen des Brückenertüchtigungsprogrammes saniert werden? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 04.03.2016 Einführende Bemerkung: Die rechtzeitige Sanierung und Ertüchtigung von Straßenbrücken hat in Bayern hohe Priorität. Neben der regelmäßigen Bauwerksüberwachung haben sowohl der Bund als auch der Freistaat zusätzliche Sonderprogramme zur Finanzierung aufgesetzt. 2016 stehen in Bayern für die Brückensanierung und -ertüchtigung etwa 240 Mio. Euro zur Verfügung. Rund 200 Mio. Euro kommen vom Bund für Brücken an Autobahnen und Bundesstraßen. Die restlichen 40 Mio. Euro stellt der Freistaat für Brücken an Staatsstraßen bereit. Darunter sind auch Mittel des neuen bayerischen „Sonderprogramms zur Ertüchtigung großer Brücken an Staatsstraßen (Brückenertüchtigungsprogramm )“. Dieses ab dem Haushaltsjahr 2016 auf mehrere Jahre angelegte Programm umfasst derzeit in ganz Bayern rund 30 geplante Projekte mit einem Gesamtvolumen von über 100 Mio. Euro. Damit können große Staatsstraßenbrücken mit Kosten von mindestens 2 Mio. Euro in den kommenden Jahren beschleunigt ertüchtigt und saniert werden. Neben Ersatzneubauten von Brücken können hier auch Erneuerungen des Überbaus, Verstärkungsmaßnahmen , Instandsetzungsmaßnahmen zur Verbesserung oder Wiederherstellung der Tragfähigkeit sowie vergleichbare Maßnahmen an Stützbauwerken aufgenommen werden. Zur Festlegung der konkret erforderlichen Maßnahme werden Brücken in der Regel zunächst statisch nachgerechnet und je nach Ergebnis saniert, verstärkt oder erneuert. Insbesondere bei Ersatzneubauten ist in den meisten Fällen auch ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen, um das Baurecht zu erlangen. Ein entsprechender zeitlicher Vorlauf von der Planung einer Maßnahme bis zur Umsetzung ist daher erforderlich. Es ist davon auszugehen, dass mit dem geplanten, gesteigerten Investitionsvolumen der Gesamtzustand der Brücken mittelfristig deutlich verbessert werden kann. Zu 1.–3.: Das „Brückenertüchtigungsprogramm an Staatsstraßen“ wurde erstmalig für das Haushaltsjahr 2016 aufgelegt. Es konnten für 2016 gemäß den o. g. Kriterien insgesamt 6 Maßnahmen in das Programm aufgenommen werden. Die zur Abwicklung dieser Maßnahmen im Jahr 2016 erforderlichen Haushaltsmittel belaufen sich in Summe auf ca. 10 Mio. Euro. Für das Jahr 2017 werden die neu aufzunehmenden Maßnahmen Ende 2016 festgelegt. Die Mittel für die Finanzierung der Maßnahmen des Brückenertüchtigungsprogrammes werden aus dem Titel 772 08 „Erneuerung und Instandsetzung von Brücken“ bzw. bei Umsetzung im Rahmen von Ausbauplanmaßnahmen aus dem jeweiligen Titel der Anlage A „Ausweis für den Um- und Ausbau Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.04.2016 17/10356 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10356 Neben den großen Einzelmaßnahmen des Sonderprogrammes werden bayernweit eine Vielzahl kleinerer Ertüchtigungs - sowie Instandsetzungsmaßnahmen abgewickelt. Insgesamt stehen im Jahr 2016 für alle Maßnahmen der Erhaltung von Ingenieurbauwerken an Staatsstraßen (inkl. Brückenertüchtigungsprogramm) ca. 40 Mio. Euro zur Verfügung . der Staatsstraßen“ des Kapitels 03 80 über einen Vorwegabzug den Staatlichen Bauämtern zweckgebunden zur Verfügung gestellt. In nachfolgender Tabelle sind die Maßnahmen des Sonderprogrammes mit Angabe der Zustandsnote des Bestandsbauwerkes , den Gesamtkosten der Maßnahme sowie dem auf das Jahr 2016 entfallenden Kostenanteil aufgelistet . Es handelt sich um 4 Ersatzneubauten und jeweils eine Verstärkung sowie eine Überbauerneuerung im Sinne des Ertüchtigungsprogramms, reine Sanierungen sind hier nicht enthalten. Straße Bauwerk Ort Art der Maßnahme Zustandsnote Gesamtkosten [Mio. Euro] Kosten 2016 [Mio. Euro] St 2245 Brücke St 2245 über Rednitz bei Altenberg Zirndorf Verstärkung 3,0 2,845 0,850 St 2119 Brücke St 2119 über Inn (Alte Innbrücke bei Neuhaus) Neuhaus a. Inn Überbauerneuerung 3,4 2,170 0,320 St 2117 Brücke St 2117 über die Rott1 Pocking Ersatzneubau 3,0 5,867 2,300 St 2208 Brücke St 2208 über die Rodach bei Redwitz Redwitz Ersatzneubau 3,5 2,485 2,360 St 2263 Brücke St 2263 über Aischaue bei Höchstadt Höchstadt a. d. Aisch Ersatzneubau 3,4 2,330 2,220 St 2244 Brücke St 2244 über Regnitz bei Erlangen-Bruck Erlangen Ersatzneubau 2,9 2,168 2,000 1 Maßnahme des Ausbauplans für die Staatsstraßen Titel 754 36