Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 07.01.2016 Gewalt gegen Asylsuchende, Geduldete, Flüchtlinge, Menschen mit Abschiebeschutz und Migrantinnen und Migranten Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Welche Angriffe auf Unterkünfte für Asylsuchende, Geduldete, Flüchtlinge und Menschen mit Abschiebe schutz gab es in Bayern im Jahr 2015, jeweils aufge schlüsselt nach Ort und relevanter Straftatgruppe? 1.2 In wie vielen Fällen konnten der bzw. die Täter ermittelt werden und wie ist jeweils der Stand des Verfahrens (aufgeschlüsselt nach: Einstellung des Verfahrens un ter Angabe des jeweiligen Einstellungsgrundes, Ankla geerhebung, Verurteilung, andauernde Ermittlungen)? 1.3 Wie viele Straftäter wurden wegen dieser Taten zu welchen Strafen verurteilt? 2.1 An welchen Orten in Bayern gab es im Jahr 2015 Kam pagnen (aus der rechtsextremen Szene) gegen Unter künfte für Asylsuchende, Geduldete, Flüchtlinge und Menschen mit Abschiebeschutz? 2.2 Welche rechtsextremen Initiativen im Umfeld von Un terkünften für Asylsuchende, Geduldete, Flüchtlinge und Menschen mit Abschiebeschutz sind der Staats regierung bekannt? 3.1 Zu wie vielen Brandanschlägen auf Unterkünfte für Asylsuchende, Geduldete, Flüchtlinge und Men schen mit Abschiebeschutz kam es nach Kenntnis der Staatsregierung im Jahr 2015? 3.2 In wie vielen Fällen konnten der bzw. die Täter ermittelt werden und wie ist jeweils der Stand des Verfahrens (aufgeschlüsselt nach: Einstellung des Verfahrens un ter Angabe des jeweiligen Einstellungsgrundes, Ankla geerhebung, Verurteilung, andauernde Ermittlungen)? 3.3 Wie viele Straftäter wurden wegen dieser Taten zu welchen Strafen verurteilt? 4.1 Welche Angriffe auf Asylsuchende, Geduldete, Flücht linge und Menschen mit Abschiebeschutz gab es in Bayern im Jahr 2015, jeweils aufgeschlüsselt nach Ort und relevanter Straftatgruppe? 4.2 In wie vielen Fällen konnten der bzw. die Täter ermittelt werden und wie ist jeweils der Stand des Verfahrens (aufgeschlüsselt nach: Einstellung des Verfahrens un ter Angabe des jeweiligen Einstellungsgrundes, Ankla geerhebung, Verurteilung, andauernde Ermittlungen)? 4.3 Wie viele Straftäter wurden wegen dieser Taten zu welchen Strafen verurteilt? 5.1 Welche Angriffe auf Migrantinnen und Migranten gab es in Bayern im Jahr 2015, jeweils aufgeschlüsselt nach Ort und relevanter Straftatgruppe? 5.2 In wie vielen Fällen konnten der bzw. die Täter ermittelt werden und wie ist jeweils der Stand des Verfahrens (aufgeschlüsselt nach: Einstellung des Verfahrens un ter Angabe des jeweiligen Einstellungsgrundes, Ankla geerhebung, Verurteilung, andauernde Ermittlungen)? 5.3 Wie viele Straftäter wurden wegen dieser Taten zu welchen Strafen verurteilt? 6.1 Wie viele Brandstiftungen in und an Wohngebäuden, in denen Migranten und Migrantinnen wohnen, gab es in Bayern im Jahr 2015? 6.2 Wie viele dieser Fälle konnten aufgeklärt werden, bitte mit Angabe der Brandstiftungen, die einem rechtsex tremistischen Hintergrund zugeordnet werden kön nen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 03.03.2016 Vorbemerkung: Die endgültigen Fallzahlen für das Jahr 2015 werden erst nach dem bundesweit einheitlichen Meldeschluss zum 31.01.2016 und dem anschließend mit dem Bundeskriminal amt noch durchzuführenden Datenbankabgleich feststehen. Zudem muss das Zahlenmaterial nach dem Meldeschluss noch mit den Daten des BLfV abgestimmt werden. Nach dem diese Abstimmungsprozesse noch nicht abgeschlos sen sind, können bei den unten dargestellten Zahlen durch Korrekturen noch Änderungen/Verschiebungen auftreten. Valide statistische Daten liegen zum Erhebungsdatum (26.01.2016) demgemäß für das Jahr 2015 noch nicht vor. Somit sind die für diesen Tatzeitraum genannten Fallzahlen als vorläufig zu betrachten. Die unterschiedliche Anzahl der unter 3.1, 4.1 und 6.1 aufgeführten Branddelikte ergibt sich aus den unterschied lichen Abfrageparametern, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Fragestellung zur Auswertung des Kriminalpoli zeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kri minalität (KPMDPMK) herangezogen wurden (siehe dort). 1.1 Welche Angriffe auf Unterkünfte für Asylsuchende , Geduldete, Flüchtlinge und Menschen mit Abschiebeschutz gab es in Bayern im Jahr 2015, jeweils aufgeschlüsselt nach Ort und relevanter Straftatgruppe? Die mit Auswertestand „26.01.2016, 12.58 Uhr“ durchge führte Analyse der Fallzahlendatenbank PMK erbrachte für das Jahr 2015 ein Trefferbild von 77 Fällen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.04.2016 17/10357 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10357 Filterkriterium waren Angriffe „gegen Asylunterkünfte“, die gemäß bundesweit gültigem Themenfeldkatalog zur KTA PMK (Kriminaltaktische Anfragen in Fällen Politisch mo tivierter Kriminalität, Stand: 07.01.2015) als jede „Art der Unterkunft als direktes Angriffsziel, d. h. zum Beispiel be stehende, im Bau befindliche sowie geplante Aufnahme einrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen Asylbegehrender, Asylberechtigter und Personen mit Flücht lingsschutz bzw. Angriffe auf genannte Personen innerhalb der Unterkunft“ definiert sind. Die gewünschte Auflistung ist der Anlage zu dieser Frage zu entnehmen. 1.2 In wie vielen Fällen konnten der bzw. die Täter ermittelt werden und wie ist jeweils der Stand des Verfahrens (aufgeschlüsselt nach: Einstellung des Verfahrens unter Angabe des jeweiligen Einstellungsgrundes , Anklageerhebung, Verurteilung, andauernde Ermittlungen)? 1.3 Wie viele Straftäter wurden wegen dieser Taten zu welchen Strafen verurteilt? 3.2 In wie vielen Fällen konnten der bzw. die Täter ermittelt werden und wie ist jeweils der Stand des Verfahrens (aufgeschlüsselt nach: Einstellung des Verfahrens unter Angabe des jeweiligen Einstellungsgrundes , Anklageerhebung, Verurteilung, andauernde Ermittlungen)? 3.3 Wie viele Straftäter wurden wegen dieser Taten zu welchen Strafen verurteilt? Die Fragen 1.2, 1.3, 3.2 und 3.3 werden im Einvernehmen mit dem StMJ aufgrund des Sachzusammenhangs sowie auf der Grundlage einer durch das Bayerische Landeskri minalamt erstellten Verfahrensliste gemeinsam beantwortet: Wie unter 1.1 dargestellt, wurden für den angefragten Zeitraum insgesamt 77 gegen Unterkünfte (von Asylsuchen den, Geduldeten, Flüchtlingen und Menschen mit Abschie beschutz) gerichtete Straftaten festgestellt. In allen Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Von diesen 77 Er mittlungsverfahren befassen sich acht Ermittlungsverfahren mit Brandstiftungsdelikten. Zum Verfahrensstand ist bezogen auf diese 77 Verfahren Folgendes mitzuteilen: • In 18 Verfahren konnten die polizeilichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen werden, sodass die Vorgänge jeweils noch nicht an die örtlich zuständigen Staatsan waltschaften abverfügt werden konnten. • In 12 Verfahren dauern die Ermittlungen der örtlich zu ständigen Staatsanwaltschaften noch an. Drei dieser 12 Verfahren beziehen sich auf Brandstiftungsdelikte. • In 65 der 77 Ermittlungsverfahren konnte (bisher) kein Tatverdächtiger ermittelt werden. In den übrigen 12 Ver fahren konnten bisher 20 Tatverdächtige ermittelt wer den. • In 41 Verfahren erfolgte zwischenzeitlich (auch) eine Ein stellung des Ermittlungsverfahrens gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO). In vier dieser 41 Verfahren erfolgte die Einstellung des halb, weil ein Tatnachweis nicht mit der zur Anklageerhe bung erforderlichen Sicherheit geführt werden konnte. In den übrigen 37 Verfahren liegt die Verfahrenseinstel lung (der gegen Unbekannt geführten Ermittlungsverfah ren) darin begründet, dass ein Täter nicht ermittelt wer den konnte. Von diesen 37 Verfahren beziehen sich fünf Verfahren auf Brandstiftungsdelikte. • In sieben Verfahren wurden gegen insgesamt 14 Be schuldigte Anklagen (gegen 11 Beschuldigte) erhoben bzw. Strafbefehlsanträge (gegen drei Beschuldigte) ge stellt. Der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass in einem dieser genannten Verfahren (= Vorfall vom 20.09.2015 in Bad Rodach) zugleich auch eine Teilein stellung gegen einen weiteren Beschuldigten auf Grund lage des § 170 Abs. 2 StPO erfolgte, da ein Tatnachweis nicht zu führen war. • Bezogen auf acht Beschuldigte ist zwischenzeitlich auch eine rechtskräftige Entscheidung ergangen. Hinsichtlich der weiteren Details wird auf die in der Anla ge enthaltene Auflistung zu den Fragen 1.2, 1.3, 3.1 bis 3.3 sowie die dort in den Fußnoten angebrachten ergänzenden Anmerkungen verwiesen. 2.1 An welchen Orten in Bayern gab es im Jahr 2015 Kampagnen (aus der rechtsextremen Szene) gegen Unterkünfte für Asylsuchende, Geduldete, Flüchtlinge und Menschen mit Abschiebeschutz? Die rechtsextremistische Szene hat derzeit ihren Schwer punkt auf die Agitation zum Themenkomplex Asyl und Flüchtlinge gelegt. Unter anderem berichtet die Partei Der Dritte Weg (III. Weg) über zahlreiche themenbezogene Fly erverteilungen in Bayern. Hervorgehoben ist diese Thematik bei der Partei III. Weg auch durch eine interaktive Karte auf ihrer Homepage, in der Unterkünfte für Asylbewerber ver zeichnet sind. Ähnlich verhält es sich bei der Partei DIE RECHTE. An drei der vier Orte, an denen die Partei mit Kreisverbänden in Bayern vertreten ist, in Nürnberg, München und Rosenheim, führte die Partei im Laufe des Jahres Veranstaltungen zum Thema Asyl durch. Besonders auffällig wurde die Veranstal tung am 29.08.2015 in Rosenheim. Entgegen der üblichen Teilnehmerzahl von höchstens 40 Personen beteiligten sich an dieser Demonstration etwa 100 Personen. Es sprach un ter anderem ein Vertreter der NPD. Im Gegenzug trat ein Aktivist der Partei DIE RECHTE bei einer Veranstaltung der NPD zum Thema Asyl am 31.10.2015 in Augsburg als Red ner auf. Auch verteilten Aktivisten der Partei DIE RECHTE in München im Laufe des letzten Jahres wiederholt Flyer zum Thema Asyl vor verschiedenen Schulen. Diese Kampagne setzte die Partei im laufenden Jahr fort. Auch die Vorfälle in der Silvesternacht in Köln und anderen deutschen Städten nahm die Partei zum Anlass und verteilte in München CS Gas und Flyer an weibliche Passanten. Die NPD hat in Bayern im Jahr 2015 keine größere öffent liche Veranstaltung zum Thema Flüchtlinge durchgeführt. Die durchgeführten Veranstaltungen, wie in Augsburg, Frei sing, Moosburg oder Passau, waren vor allem durch eine geringe Teilnehmerzahl gekennzeichnet. Des Weiteren wurde die „Flüchtlingsproblematik“ zuneh mend bei den verschiedenen PEGIDADemonstrationen thematisiert. An diesen beteiligen sich auch immer wieder Extremisten aus dem rechtsextremistischen wie dem islam feindlichen Bereich, zum Teil auch in führenden Positionen. Bei der Nürnberger Gruppierung NÜGIDA bestanden starke Überschneidungen zur Partei DIE RECHTE. Auch bei den BAGIDADemonstrationen Anfang des Jahres 2015 nah men neben anderen Rechtsextremisten auch Aktivisten der Partei DIE RECHTE teil und mobilisierten für diese Veran staltungen. Drucksache 17/10357 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Auch werden immer wieder Teilnahmen von Rechtsex tremisten bei Bürgerversammlungen bekannt, bei denen Unterkünfte für Asylbewerber thematisiert werden. Oftmals versuchen die teilnehmenden Rechtsextremisten die Veran staltungen durch gezielte Fragen zu beeinflussen oder im Umfeld der Versammlung gegen Asylbewerber zu agitieren. Im Folgenden werden, geordnet nach den Gruppierun gen, beispielhaft öffentliche Veranstaltungen genannt, die Rechtsextremisten zum Themenfeld Asyl durchführten: a) III. Weg: • 29.08.2015 Fürth unter dem Motto „Asylflut stoppen!“ (ca. 80 Teilnehmer) • 15.08.2015 München unter dem Motto ,,Wehr Dich! – Asylflut und Ausländergewalt“ (ca. 50 Teilnehmer) • 11.07.2015 Kundgebungstour des Stützpunktes Ost bayern in Cham, Furth im Wald, Neunburg vorm Wald und Schwandorf unter dem Motto „Asylflut stoppen!“ (jeweils um die 20 Teilnehmer) b) DIE RECHTE: • 28.11.2015 Kundgebungstour mit drei Stationen in München (8 Teilnehmer) • 07.11.2015 Kundgebung in Nürnberg „Überfremdung stoppen – Fluchtursachen bekämpfen!“ (ca. 30 Teil nehmer) • 19.09.2015 Kundgebung in München unter dem Motto „Schluss mit dem Asylwahnsinn! Wir sind das Volk!“ (ca. 30 Teilnehmer) • 11.09.2015 Kundgebung in Nürnberg „Flüchtlingsströ me stoppen – Fluchtursache beseitigen!“ (ca. 30 Teil nehmer) • 05.09.2015 Kundgebungstour mit sieben Stationen in München (6 Teilnehmer) • 29.08.2015 Demonstration in Rosenheim unter dem Motto „Gegen Asylbetrug und Behördenwillkür“ (ca. 100 Teilnehmer) • 22.08.2015 Kundgebungstour in München mit fünf Stationen (9 Teilnehmer) • 08.08.2015 Kundgebungstour in München mit vier Stationen (9 Teilnehmer) • 27.03.2015 Kundgebungstour in München mit 15 Sta tionen: „Keine Asylantenaufnahmestelle im EUROIn dustriepark“ (5 Teilnehmer). c) NPD: • 27.11.2015 Kundgebung Moosburg a.d.Isar „Asylbe trüger sind nicht willkommen!“ (8 Teilnehmer) • 07.11.2015 Kundgebung Passau „Asylbetrüger sind nicht willkommen“ (8 Teilnehmer) • 31.10.2015 Kundgebung Augsburg „Asylbetrüger sind nicht willkommen“ (14 Teilnehmer) • 17.10.2015 Kundgebung Schweinfurt „Schweinfurt wehrt sich – Schluss mit Asylmissbrauch und Islami sierung“ (ca. 30 Teilnehmer) • 29.08.2015 Kundgebung München „Die Asylantenflut macht uns arm“ (2 Teilnehmer). Die zahlreichen Demonstrationen der ebenfalls als extre mistisch bewerteten PEGIDAGruppen in Bayern und des Ablegers NÜGIDA werden hier aufgrund der großen Anzahl nicht im Einzelnen aufgeführt. Es wird auf die Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 23.11.2015 auf die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordne ten Katharina Schulze vom 19.10.2015 (Drs. 17/9185 vom 15.01.2016) verwiesen. Darüber hinaus gab es noch eine Reihe von Veranstaltun gen zum Thema Asyl aus dem nichtextremistischen Spek trum, an denen sich Rechtsextremisten beteiligten. Hierzu wird auf die Antworten des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 09.11.2015 und vom 19.10.2015 auf die Schriftlichen Anfragen der Frau Abgeordneten Ka tharina Schulze vom 26.08.2015 und vom 19.10.2015 ver wiesen (Drs. 17/9049 vom 18.12.2015 und Drs. 17/9185 vom 15.01.2016). 2.2 Welche rechtsextremen Initiativen im Umfeld von Unterkünften für Asylsuchende, Geduldete, Flüchtlinge und Menschen mit Abschiebeschutz sind der Staatsregierung bekannt? Insbesondere in den sozialen Netzwerken im Internet gibt es Gruppen bzw. Profile, die sich gezielt gegen einzelne Un terkünfte für Asylbewerber richten. Dabei ist zu beobachten, dass diese Gruppen im Laufe des letzten Jahres massiv zu genommen haben und zum Teil Verbindungen zu organisier ten rechtsextremistischen Gruppen und Parteien aufweisen. Vermehrt können solche Gruppen an Orten festgestellt wer den, an denen neue Unterkünfte entstehen sollen oder vor Kurzem entstanden sind. Diese virtuellen Initiativen entfalten jedoch nur verein zelt Aktivitäten in der realen Welt. Die FacebookInitiative „Schweinfurt wehrt sich“ veranstaltete jedoch am 17.10.2015 eine Kundgebung. Die Initiative ist dem Umfeld der NPD zu zurechnen, wie unter anderem die Wahl des Profilfotos und die Wahl der Redner auf der Demonstration am 17.10.2015 belegt. Aufgrund der gegenwärtigen emotional aufgeladenen Si tuation und der schnellen und unkomplizierten Gründung derartiger Gruppen in den sozialen Netzwerken kann derzeit keine abschließende Aufzählung erfolgen. 3.1 Zu wie vielen Brandanschlägen auf Unterkünfte für Asylsuchende, Geduldete, Flüchtlinge und Menschen mit Abschiebeschutz kam es nach Kenntnis der Staatsregierung im Jahr 2015? Zur trennscharfen Abbildung von Übergriffen auf Asyl und Flüchtlingsunterkünfte wurde bundesweit zum 01.01.2014 im Themenfeldkatalog zur KTAPMK das Unterthema „gegen Asylunterkünfte“ (Definition siehe Ziff. 1.1 dieses Schreibens) eingeführt. Politisch motivierte Straftaten in ge nanntem Sachzusammenhang können seitdem gezielt re cherchiert werden. Im Jahr 2015 wurden nach bisherigem Stand 8 Brandde likte gemeldet, die gegen Asylunterkünfte gerichtet waren. Sieben dieser Branddelikte erfolgten unter extremistischer Motivation, während ein Branddelikt im Umfeld einer Asyl bewerberunterkunft als nicht extremistisch eingestuft wurde. 4.1 Welche Angriffe auf Asylsuchende, Geduldete, Flüchtlinge und Menschen mit Abschiebeschutz gab es in Bayern im Jahr 2015, jeweils aufgeschlüsselt nach Ort und relevanter Straftatgruppe ? Der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen Politisch mo tivierter Kriminalität (KPMDPMK) enthält bis 2015 keine Datenfelder, welche eine Zuordnung der Opfer als „Asylsu chende, Geduldete, Flüchtlinge und Menschen mit Abschie beschutz“ oder „Migrantinnen und Migranten“ ermöglicht. Eine entsprechende Recherche ist aus diesen Gründen nicht möglich. Auch die hilfsweise Verwendung der beste Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10357 henden Datenfelder, wie zum Beispiel Staatsangehörigkeit oder Geburtsland, führen zu keinem Ergebnis. Die erzielten Treffer würden hierbei lediglich eine Teilmenge im Sinne der Anfrage darstellen. Eine Aussagekraft des Ergebnisses wäre somit nicht gegeben. Zur Erhebung der Daten erfolgte eine Auswertung des KPMDPMK nach fremdenfeindlicher Gewaltkriminalität mit extremistischer Motivation. Nach dem „Definitionssystem Politisch motivierte Krimi nalität“ umfasst das Unterthema „Fremdenfeindlich“ als Teil der Hasskriminalität fremdenfeindliche politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/ oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorlie gen, dass sie gegen eine Person aufgrund der tatsächlichen oder vermeintlichen: • Nationalität • Volkszugehörigkeit • Rasse • Hautfarbe • Religion • Herkunft • Äußerem Erscheinungsbild • Behinderung • Sexuellen Orientierung • Gesellschaftlichen Status des Opfers verübt wird. Gewaltkriminalität ist die Teilmenge der Politisch motivier ten Kriminalität, die eine besondere Gewaltbereitschaft der Straftäter erkennen lässt, und umfasst die Deliktsbereiche: • Tötungsdelikte • Körperverletzungen • Brand und Sprengstoffdelikte • Landfriedensbruch • gefährliche Eingriffe in den Schiffs, Luft, Bahn und Straßenverkehr • Freiheitsberaubung • Raub • Erpressung • Widerstandsdelikte • Sexualdelikte. Insgesamt wurden 52 Straftaten festgestellt. Das Treffer ergebnis wird mit der in der Anlage enthaltenen Auflistung zu dieser Frage übermittelt. Unter den 52 Straftaten befinden sich sieben von den un ter 3.1 aufgeführten Branddelikten mit extremistischem Hin tergrund. Zusätzlich kommt eine versuchte schwere Brand stiftung hinzu, bei der ein unbekannter Täter einen Zeugen am Telefon gefragt hatte, ob er nicht ein Feuerwerk in einer örtlichen Asylbewerberunterkunft abbrennen könne. 4.2 In wie vielen Fällen konnten der bzw. die Täter ermittelt werden und wie ist jeweils der Stand des Verfahrens (aufgeschlüsselt nach: Einstellung des Verfahrens unter Angabe des jeweiligen Einstellungsgrundes , Anklageerhebung, Verurteilung, andauernde Ermittlungen)? 4.3 Wie viele Straftäter wurden wegen dieser Taten zu welchen Strafen verurteilt? Die Fragen 4.2 bis 5.3 werden im Einvernehmen mit dem StMJ aufgrund des Sachzusammenhangs sowie auf der Grundlage einer durch das Bayerische Landeskriminalamt erstellten Verfahrensliste gemeinsam beantwortet. Wie bereits unter 4.1 ausgeführt, wurden für den ange fragten Zeitraum insgesamt 52 Straftaten fremdenfeindli cher Gewaltkriminalität mit extremistischer Motivation fest gestellt. Von diesen 52 Ermittlungsverfahren befassen sich acht Verfahren mit Brandstiftungsdelikten. Bezüglich der drei Vorfälle vom 13.05.2015 in Ansbach erfolgte bei der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft eine Verfahrensverbindung. Bezüglich des Vorfalls am 25.07.2015 in Passau wurde sowohl ein Verfahren gegen „Unbekannt“ als auch ein Verfahren gegen einen konkreten Beschuldigten eingeleitet, sodass bereinigt von insgesamt 51 Ermittlungsverfahren auszugehen ist. Bezogen auf diese (bereinigten) 51 Ermittlungsverfahren konnten in 33 Verfahren insgesamt 57 Tatverdächtige er mittelt werden, während dies in 18 Verfahren (bisher) nicht gelungen ist. Bezogen auf diese Verfahren ist zum Verfahrensstand Folgendes mitzuteilen: • In sieben Verfahren konnten die polizeilichen Ermitt lungen noch nicht abgeschlossen werden, sodass die Vorgänge jeweils noch nicht an die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften abverfügt werden konnten. Eines dieser Verfahren bezieht sich auf ein Brandstiftungsdelikt. • In 11 Verfahren, darunter zwei wegen Brandstiftungs delikten geführte Verfahren (Vorfälle vom 21.08.2015 in Neustadt a. d. Waldnaab und vom 15.12.2015 in Stadt bergen), dauern die Ermittlungen der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften noch an. • In einem Verfahren erfolgte eine Verfahrenseinstellung gemäß § 154 Abs. 1 StPO, da die Strafe, zu der die Verfolgung hätte führen können, neben einer Strafe, die gegen den Beschuldigten in einem anderen Verfahren bereits verhängt wurde, nicht beträchtlich ins Gewicht ge fallen wäre. • In einem Verfahren erfolgte gemäß §§ 374, 376 StPO eine Verweisung auf den Privatklageweg. • In einem Verfahren wurde das Ermittlungsverfahren nach der Erfüllung von Auflagen gemäß § 153a Abs. 1 StPO eingestellt. • In 19 Verfahren erfolgte (auch) eine Einstellung des Er mittlungsverfahrens gemäß § 170 Abs. 2 StPO. In sechs dieser 19 Fälle erfolgte die Einstellung deshalb, weil ein Tatnachweis nicht mit der zur Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit geführt werden konnte. In den übrigen 13 Verfahren liegt die Verfahrenseinstel lung (der gegen unbekannt geführten Ermittlungsverfah ren) darin begründet, dass ein Täter nicht ermittelt wer den konnte. Unter diesen 13 Verfahren befinden sich fünf Verfahren wegen Brandstiftungsdelikten. • In 14 Verfahren wurden gegen insgesamt 17 Beschuldig te Anklagen (gegen 13 Beschuldigte) erhoben, Antrags schriften zum Zwecke der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (gegen zwei Be schuldigte) bzw. Strafbefehlsanträge (gegen zwei Be schuldigte) gestellt. Der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass in zwei dieser genannten 14 Verfahren zugleich auch eine Teileinstellung gegen einen anderen Beschuldigten auf Grundlage des § 170 Abs. 2 StPO erfolgte, weil ent weder ein Tatnachweis nicht zu führen war (= Vorfall vom 22. Februar 2015 in Burglengenfeld) bzw. weil der weitere Beschuldigte zwischenzeitlich verstorben war (= Vorfall vom 26.06.2015 in Memmingen). • Bezogen auf 7 Beschuldigte ist zwischenzeitlich auch eine rechtskräftige Entscheidung ergangen. Drucksache 17/10357 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Hinsichtlich der weiteren Details wird auf die in der Anlage befindliche Auflistung zu den Fragen 4.2 bis 5.3 sowie die dort in den Fußnoten angebrachten ergänzenden Anmer kungen verwiesen. 5.1 Welche Angriffe auf Migrantinnen und Migranten gab es in Bayern im Jahr 2015, jeweils aufgeschlüsselt nach Ort und relevanter Straftatgruppe ? An dieser Stelle darf auf die Beantwortung der Frage 4.1 und die entsprechende Anlage verwiesen werden. 5.2 In wie vielen Fällen konnten der bzw. die Täter ermittelt werden und wie ist jeweils der Stand des Verfahrens (aufgeschlüsselt nach: Einstellung des Verfahrens unter Angabe des jeweiligen Einstellungsgrundes , Anklageerhebung, Verurteilung, andauernde Ermittlungen)? 5.3 Wie viele Straftäter wurden wegen dieser Taten zu welchen Strafen verurteilt? An dieser Stelle darf auf die Antworten zu den Fragen 4.2 und 4.3 und die dazugehörige Anlage verwiesen werden. 6.1 Wie viele Brandstiftungen in und an Wohngebäuden , in denen Migranten und Migrantinnen wohnen , gab es in Bayern im Jahr 2015? Wie bereits bei den Fragen 4.1 und 5.1 ausgeführt, ist keine Zuordnung der Opfer zu „Migranten und Migrantinnen“ mög lich. Die Recherche erfolgte daher sinngemäß wie bei Fra ge 4.1 und 5.1 über den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMDPMK) mit dem Unterthema „Fremdenfeindlich“. Eine extremistische Tatmotivation wurde bei dieser Fragestellung jedoch nicht explizit beleuchtet. Die Einschränkung erfolgte wie bei Fra ge 3.1 auf vorsätzliche Branddelikte (§§ 306 ff. StGB). Damit konnten, zusätzlich zu den 8 Brandstiftungen, die gegen Asylunterkünfte gerichtet waren (siehe Frage 3.1), weitere 3 Brandstiftungen als Rechercheergebnis erzielt werden, bei denen die Tatörtlichkeit ein sonstiges Gebäude war. 6.2 Wie viele dieser Fälle konnten aufgeklärt werden, bitte mit Angabe der Brandstiftungen, die einem rechtsextremistischen Hintergrund zugeordnet werden können? Zwei von den unter 6.1 aufgeführten weiteren 3 Brandstif tungen an sonstigen Gebäuden wurden mit einer rechtsex tremistischen Motivation geführt. Davon wurde im Rahmen des KPMDPMK bis dato in einem Fall eine Täterermittlung gemeldet. Auflistung zu Frage 1.1 Tattag Ort Paragraph Gesetz Norm 11.01.2015 Schlüsselfeld 185 StGB Beleidigung 12.01.2015 Weilheim 303 StGB Sachbeschädigung 19.01.2015 Pfreimd 303 StGB Sachbeschädigung 21.01.2015 Waldkirchen 86a StGB Verwenden von Kennzeichen 22.01.2015 Feilitzsch 86a StGB Verwenden von Kennzeichen 11.02.2015 München 303 StGB Sachbeschädigung 07.03.2015 Hof 86a StGB Verwenden von Kennzeichen 09.03.2015 Baar-Ebenhausen 130 StGB Volksverhetzung 13.04.2015 Hepberg 306 StGB Brandstiftung 23.04.2015 Scheßlitz 303 StGB Sachbeschädigung 28.04.2015 Geretsried 303 StGB Sachbeschädigung 01.05.2015 Pfreimd 303 StGB Sachbeschädigung 03.05.2015 Warmensteinach 126 StGB Androhung von Straftaten 04.05.2015 Lappersdorf 303 StGB Sachbeschädigung 02.06.2015 Woringen 86a StGB Verwenden von Kennzeichen 13.06.2015 München 123 StGB Hausfriedensbruch 15.06.2015 Obertrubach 126 StGB Androhung von Straftaten 26.06.2015 Bamberg 303 StGB Sachbeschädigung 08.07.2015 Karlshuld 303 StGB Sachbeschädigung 09.07.2015 Ingolstadt 185 StGB Beleidigung 16.07.2015 Reichertshofen 306 StGB Brandstiftung 18.07.2015 Neuötting 145 StGB Missbrauch von Notruf/Nothilfemittel 18.07.2015 Waldaschaff 306a StGB Schwere Brandstiftung 21.07.2015 München 126 StGB Androhung von Straftaten 26.07.2015 München 303 StGB Sachbeschädigung 29.07.2015 Erding 86a StGB Verwenden von Kennzeichen 29.07.2015 Weßling 304 StGB Gemeinschädliche Sachbeschädigung 03.08.2015 Bad Windsheim 304 StGB Gemeinschädliche Sachbeschädigung 05.08.2015 München 303 StGB Sachbeschädigung 09.08.2015 Schwangau 303 StGB Sachbeschädigung 11.08.2015 Hengersberg 303 StGB Sachbeschädigung 13.08.2015 Schwangau 303 StGB Sachbeschädigung 16.08.2015 Hengersberg 303 StGB Sachbeschädigung 21.08.2015 Neustadt a.d. Waldnaab 306a StGB Schwere Brandstiftung 29.08.2015 Wertingen 303 StGB Sachbeschädigung 07.09.2015 Meitingen 86a StGB Verwenden von Kennzeichen 08.09.2015 Kallmünz 303 StGB Sachbeschädigung 10.09.2015 Münchberg 303 StGB Sachbeschädigung 11.09.2015 Bad Aibling 86a StGB Verwenden von Kennzeichen 18.09.2015 Bad Aibling 306a StGB Schwere Brandstiftung 20.09.2015 Bad Rodach 130 StGB Volksverhetzung 24.09.2015 Mindelheim 303 StGB Sachbeschädigung 28.09.2015 München 303 StGB Sachbeschädigung 03.10.2015 München 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 04.10.2015 Höchberg 86a StGB Verwenden von Kennzeichen 12.10.2015 Seeg 86a StGB Verwenden von Kennzeichen 18.10.2015 Nürnberg 303 StGB Sachbeschädigung 18.10.2015 Vorra 130 StGB Volksverhetzung 22.10.2015 Nürnberg 86a StGB Verwenden von Kennzeichen 22.10.2015 Frontenhausen 306 StGB Brandstiftung 30.10.2015 München 303 StGB Sachbeschädigung 01.11.2015 Nürnberg 86a StGB Verwenden von Kennzeichen 01.11.2015 Kelheim 304 StGB Gemeinschädliche Sachbeschädigung 07.11.2015 Oberndorf a. Lech 304 StGB Gemeinschädliche Sachbeschädigung 12.11.2015 Schönau a. d. Brend 185 StGB Beleidigung 16.11.2015 Würzburg 185 StGB Beleidigung 17.11.2015 Tännesberg 241 StGB Bedrohung 17.11.2015 Schwangau 303 StGB Sachbeschädigung 19.11.2015 Oberschleißheim 303 StGB Sachbeschädigung 27.11.2015 München 303 StGB Sachbeschädigung 02.12.2015 Viechtach 303 StGB Sachbeschädigung 04.12.2015 Sonnefeld 130 StGB Volksverhetzung 04.12.2015 München 303 StGB Sachbeschädigung 05.12.2015 Aletshausen 86a StGB Verwenden von Kennzeichen 05.12.2015 Bad Tölz 86a StGB Verwenden von Kennzeichen 06.12.2015 Traunstein 303 StGB Sachbeschädigung 06.12.2015 Erlangen 86a StGB Verwenden von Kennzeichen 07.12.2015 München 303 StGB Sachbeschädigung 12.12.2015 München 303 StGB Sachbeschädigung 13.12.2015 München 86a StGB Verwenden von Kennzeichen 15.12.2015 Stadtbergen 306 StGB Brandstiftung 18.12.2015 Cham 86a StGB Verwenden von Kennzeichen 21.12.2015 Haunsheim 303 StGB Sachbeschädigung 22.12.2015 Poing 86a StGB Verwenden von Kennzeichen 27.12.2015 Marktoberdorf 306 StGB Brandstiftung 27.12.2015 Simbach a. Inn 130 StGB Volksverhetzung 29.12.2015 Neualbenreuth 86a StGB Verwenden von Kennzeichen Auflistung zu den Fragen 1.2, 1.3, 3.1 bis 3.3 (Auswertestand: 03.02.2016) lfd. Nr. Tattag Ort §§ StGB Tatvorwurf § 170 Abs. 2 StPO Anklage erhoben Strafbefehlsantrag gestellt Ermittlung dauert an / Verfahren bei StA anhängig bei Polizei noch nicht abverfügt 1 11.01.2015 Schlüsselfeld 130 Volksverhetzung 11 2 12.01.2015 Weilheim 303 Sachbeschädigung 1 3 19.01.2015 Pfreimd 303 Sachbeschädigung 1 4 21.01.2015 Waldkirchen 86a Verwenden von Kennzeichen 1 5 22.01.2015 Feilitzsch 86a Verwenden von Kennzeichen 1 6 11.02.2015 München 303 Sachbeschädigung 1 7 07.03.2015 Hof 86a Verwenden von Kennzeichen 1 8 09.03.2015 Baar- Ebenhausen 130 Volksverhetzung 12 9 13.04.2015 Hepberg 306 Brandstiftung 1 10 23.04.2015 Scheßlitz 303 Sachbeschädigung 1 11 28.04.2015 Geretsried 303 Sachbeschädigung 1 Anmerkung: Die auf Brandstiftungsdelikte bezogenen Ermittlungsverfahren wurden mittels Fettdruck hervorgehoben. 1 zu Ziffer 1: Gegen alle vier Beschuldigten wurde Anklage erhoben. Die beiden minderjährigen Beschuldigten wurden (rechtskräftig) wegen Volksverhetzung verurteilt und angewiesen 60 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Einer der beiden erwachsenen Beschuldigten wurde wegen Volksverhetzung, Sachbeschädigung und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Auch der weitere erwachsene Angeklagte wurde wegen Volksverhetzung und Sachbeschädigung verurteilt. Unter Einbeziehung einer bereits zuvor verhängten Freiheitsstrafe von 1 Jahr wurde dieser nun zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Auch hier wurde die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Gegen einen der erwachsenen Beschuldigten ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. 2 zu Ziffer 8: Die beiden Jugendlichen wurden vom Amtsgericht-Jugendschöffengericht wegen gemeinschaftlichen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Tateinheit mit Volksverhetzung und Sachbeschädigung (rechtskräftig) verurteilt. Es erfolgte eine Ahnung nach dem Jugendrecht (Erziehungsmaßregeln). - 2 - lfd. Nr. Tattag Ort §§ StGB Tatvorwurf § 170 Abs. 2 StPO Anklage erhoben Strafbefehlsantrag gestellt Ermittlung dauert an / Verfahren bei StA anhängig bei Polizei noch nicht abverfügt 12 01.05.2015 Pfreimd 303 Sachbeschädigung 1 13 03.05.2015 Warmensteinach 126 Androhung von Straftaten 1 14 04.05.2015 Lappersdorf 303 Sachbeschädigung 1 15 02.06.2015 Woringen 86a Verwenden von Kennzeichen 1 16 13.06.2015 München 123 Hausfriedensbruch 1 17 15.06.2015 Obertrubach 126 Androhung von Straftaten 1 18 26.06.2015 Bamberg 303 Sachbeschädigung 1 19 08.07.2015 Karlshuld 303 Sachbeschädigung 1 20 09.07.2015 Ingolstadt 126 Störung des öffentlichen Friedens 13 21 16.07.2015 Reichertshofen 306 Brandstiftung 1 22 18.07.2015 Neuötting 145 Missbrauch von Notruf/Nothilfemittel 14 23 18.07.2015 Waldaschaff 306a Schwere Brandstiftung 1 24 21.07.2015 München 126 Androhung von Straftaten 15 25 26.07.2015 München 303 Sachbeschädigung 1 3 zu Ziffer 20: Gegen beide Beschuldigte wurde ein Strafbefehlsantrag wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten gestellt. Die Angeklagten wurden jeweils zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen (rechtskräftig) verurteilt. 4 zu Ziffer 22: Gegen den Beschuldigten wurde ein Strafbefehl wegen des Tatvorwurfs des Missbrauchs von Notrufen in Tateinheit mit Sachbeschädigung in Tateinheit mit Hausfriedensbruch beantragt. Er wurde zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen (rechtskräftig) verurteilt. 5 zu Ziffer 24: Gegen den Beschuldigten wurde wegen 10 Fällen der Leistungserschleichung in 10 Fällen in Tatmehrheit mit Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten in Tateinheit mit Bedrohung Anklage erhoben. Der Beschuldigte wurde (rechtskräftig) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. - 3 - lfd. Nr. Tattag Ort §§ StGB Tatvorwurf § 170 Abs. 2 StPO Anklage erhoben Strafbefehlsantrag gestellt Ermittlung dauert an / Verfahren bei StA anhängig bei Polizei noch nicht abverfügt 26 29.07.2015 Erding 86a Verwenden von Kennzeichen 1 27 29.07.2015 Weßling 304 Gemeinschädliche Sachbeschädigung 1 28 03.08.2015 Bad Windsheim 304 Gemeinschädliche Sachbeschädigung 1 29 05.08.2015 München 303 Sachbeschädigung 1 30 09.08.2015 Schwangau 303 Sachbeschädigung 1 31 11.08.2015 Hengersberg 303 Sachbeschädigung 1 32 13.08.2015 Schwangau 303 Sachbeschädigung 1 33 16.08.2015 Hengersberg 303 Sachbeschädigung 1 34 21.08.2015 Neustadt a.d. Waldnaab 306a Schwere Brandstiftung 1 35 29.08.2015 Wertingen 303 Sachbeschädigung 1 36 07.09.2015 Meitingen 86a Verwenden von Kennzeichen 1 37 08.09.2015 Kallmünz 303 Sachbeschädigung 1 38 10.09.2015 Münchberg 303 Sachbeschädigung 1 39 11.09.2015 Bad Aibling 86a Verwenden von Kennzeichen 1 40 18.09.2015 Bad Aibling 306a Schwere Brandstiftung 1 41 20.09.2015 Bad Rodach 130 Volksverhetzung 1 16 6 zu Ziffer 41: Gegen einen Beschuldigten wurde das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da ein Tatnachweis nicht mit der zur Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit geführt werden konnte. Gegen die anderen drei Beschuldigten (zwei davon Jugendliche) wurde zwischenzeitlich Anklage erhoben. Allen Beschuldigten liegt eine gemeinschaftliche Sachbeschädigung zur Last. Dem erwachsenen Beschuldigten sowie einem der beiden jugendlichen Beschuldigten liegt darüber hinaus der Tatvorwurf der gemeinschaftlichen Volksverhetzung und das vorsätzliche Führen einer Schusswaffe zur Last. Derzeit findet das gerichtliche Zwischenverfahren statt. - 4 - lfd. Nr. Tattag Ort §§ StGB Tatvorwurf § 170 Abs. 2 StPO Anklage erhoben Strafbefehlsantrag gestellt Ermittlung dauert an / Verfahren bei StA anhängig bei Polizei noch nicht abverfügt 42 24.09.2015 Mindelheim 303 Sachbeschädigung 1 43 28.09.2015 München 303 Sachbeschädigung 1 44 03.10.2015 München 224 Gefährliche Körperverletzung 17 45 04.10.2015 Höchberg 86a Verwenden von Kennzeichen 1 46 12.10.2015 Seeg 86a Verwenden von Kennzeichen 1 47 18.10.2015 Nürnberg 304 Gemeinschädliche Sachbeschädigung 1 48 18.10.2015 Vorra 130 Volksverhetzung 1 49 22.10.2015 Nürnberg 86a Verwenden von Kennzeichen 1 50 22.10.2015 Frontenhausen 306 Brandstiftung 1 51 30.10.2015 München 303 Sachbeschädigung 1 52 01.11.2015 Nürnberg 86a Verwenden von Kennzeichen 1 53 01.11.2015 Kelheim 304 Gemeinschädliche Sachbeschädigung 1 54 07.11.2015 Oberndorf a. Lech 304 Gemeinschädliche Sachbeschädigung 1 55 12.11.2015 Schönau a. d. Brend 185 Beleidigung 1 56 16.11.2015 Würzburg 185 Beleidigung 1 57 17.11.2015 Tännesberg 241 Bedrohung 1 58 17.11.2015 Schwangau 303 Sachbeschädigung 1 59 19.11.2015 Oberschleißheim 303 Sachbeschädigung 1 7 zu Ziffer 44: Es wurde wegen des Tatvorwurfs der versuchten gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung Anklage erhoben. - 5 - lfd. Nr. Tattag Ort §§ StGB Tatvorwurf § 170 Abs. 2 StPO Anklage erhoben Strafbefehlsantrag gestellt Ermittlung dauert an / Verfahren bei StA anhängig bei Polizei noch nicht abverfügt 60 27.11.2015 München 303 Sachbeschädigung 1 61 02.12.2015 Viechtach 303 Sachbeschädigung 1 62 04.12.2015 Sonnefeld 130 Volksverhetzung 1 63 04.12.2015 München 303 Sachbeschädigung 1 64 05.12.2015 Aletshausen 303 Sachbeschädigung 1 65 05.12.2015 Bad Tölz 86a Verwenden von Kennzeichen 1 66 06.12.2015 Traunstein 303 Sachbeschädigung 1 67 06.12.2015 Erlangen 86a Verwenden von Kennzeichen 1 68 07.12.2015 München 303 Sachbeschädigung 1 69 12.12.2015 München 303 Sachbeschädigung 1 70 13.12.2015 München 86a Verwenden von Kennzeichen 1 71 15.12.2015 Stadtbergen 306 Brandstiftung 1 72 18.12.2015 Cham 86a Verwenden von Kennzeichen 1 73 21.12.2015 Haunsheim 303 Sachbeschädigung 1 74 22.12.2015 Poing 86a Verwenden von Kennzeichen 1 75 27.12.2015 Marktoberdorf 306 Brandstiftung 1 76 27.12.2015 Simbach a. Inn 130 Volksverhetzung 1 77 29.12.2015 Neualbenreuth 86a Verwenden von Kennzeichen 1 Auflistung zu den Fragen 4.1 und 5.1 Tattag Ort Paragraph Gesetz Norm 01.01.2015 München 223 StGB Körperverletzung 03.02.2015 Passau 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 16.02.2015 München 223 StGB Körperverletzung 22.02.2015 Burglengenfeld 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 26.04.2015 München 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 14.04.2015 München 223 StGB Körperverletzung 02.05.2015 München 223 StGB Körperverletzung 29.04.2015 München 223 StGB Körperverletzung 08.05.2015 Passau 223 StGB Körperverletzung 18.05.2015 München 223 StGB Körperverletzung 03.04.2015 Schwabach 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 13.04.2015 Hepberg 306 StGB Brandstiftung 01.05.2015 Bamberg 223 StGB Körperverletzung 06.06.2015 Nürnberg 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 10.06.2015 München 223 StGB Körperverletzung 26.06.2015 München 223 StGB Körperverletzung 04.07.2015 Haar 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 13.05.2015 Ansbach 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 13.05.2015 Ansbach 223 StGB Körperverletzung 13.05.2015 Ansbach 223 StGB Körperverletzung 06.07.2015 Goldbach 223 StGB Körperverletzung 19.07.2015 Neuried 223 StGB Körperverletzung 04.07.2015 München 223 StGB Körperverletzung 25.07.2015 München 223 StGB Körperverletzung 25.07.2015 Passau 223 StGB Körperverletzung 18.07.2015 Waldaschaff 306a StGB Schwere Brandstiftung 25.07.2015 Regen 223 StGB Körperverletzung 25.08.2015 Neumarkt i.d. Opf. 306b StGB Besonders schwere Brandstiftung 06.09.2015 Würzburg 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 26.06.2015 Memmingen 223 StGB Körperverletzung 16.07.2015 Reichertshofen 306 StGB Brandstiftung 28.08.2015 Pocking 223 StGB Körperverletzung 04.09.2015 München 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 25.09.2015 Ebersberg 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 18.09.2015 Bad Aibling 306a StGB Schwere Brandstiftung 21.08.2015 Neustadt a.d. Waldnaab 306a StGB Schwere Brandstiftung 02.10.2015 München 223 StGB Körperverletzung 04.10.2015 Eggenfelden 250 StGB Schwerer Raub 03.10.2015 München 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 03.10.2015 Eggenfelden 223 StGB Körperverletzung 30.09.2015 Deggendorf 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 28.11.2015 Alzenau 223 StGB Körperverletzung 03.12.2015 Münchberg 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 18.09.2015 Rosenheim 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 17.07.2015 Augsburg 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 25.11.2015 Ansbach 223 StGB Körperverletzung 15.12.2015 Stadtbergen 306 StGB Brandstiftung 25.10.2015 Gangkofen 223 StGB Körperverletzung 27.12.2015 Marktoberdorf 306 StGB Brandstiftung 25.12.2015 Erlangen 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 25.12.2015 Kempten (Allgäu) 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 11.12.2015 München 223 StGB Körperverletzung Auflistung zu den Fragen 4.2 bis 5.3 (Auswertestand: 3. Februar 2016) Tattag Ort §§ StGB Tatvorwurf § 170 Abs, 2 StPO § 154 Abs. 1 StPO § 374 StPO Privatklagewegverwei - sung § 153a Abs. 1 StPO Anklage erhoben Strafbefehlsantrag gestellt Antragsschrift erhoben (§ 63 StGB) Ermittlungen dauern an/ Verfahren bei StA anhängig Verfahren wurde der StA noch nicht vorgelegt 1 01.01.2015 München 223 Körperverl . 1 2 03.02.2015 Passau 224 Gef. Körperv erl. 11 3 16.02.2015 München 223 Körperverl . 1 4 22.02.2015 Burglengenfeld 224 Gef. Körperverl . 1 12 5 03.04.2015 Schwabach 224 Gef. Körperverl . 13 6 13.04.2015 Hepberg 306 Brandstiftung 1 7 14.04.2015 München 223 Körperverl . 1 Anmerkung: Soweit eine Verfahrensverbindung stattgefunden hat, wurde dies nachfolgend dadurch kenntlich gemacht, dass die betroffenen Verfahren mit einem zusätzlichen Rahmen versehen wurden. Die auf Brandstiftungsdelikte bezogenen Ermittlungsverfahren wurden mittels Fettdruck hervorgehoben. 1 zu Ziffer 2: Es wurde gegen zwei Beschuldigte Anklage erhoben. Ein Hauptverhandlungstermin hat noch nicht stattgefunden. 2 zu Ziffer 4: Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung gegen zwei Beschuldigte; gegen einen weiteren Beschuldigten wurde das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels eines hinreichenden Tatnachweises eingestellt. Es liegt noch keine rechtskräftige Entscheidung vor. 3 zu Ziffer 5: Der Angeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung (rechtskräftig) zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. - 2 - Tattag Ort §§ StGB Tatvorwurf § 170 Abs, 2 StPO § 154 Abs. 1 StPO § 374 StPO Privatklagewegverwei - sung § 153a Abs. 1 StPO Anklage erhoben Strafbefehlsantrag gestellt Antragsschrift erhoben (§ 63 StGB) Ermittlungen dauern an/ Verfahren bei StA anhängig Verfahren wurde der StA noch nicht vorgelegt 8 26.04.2015 München 224 Gef. Körperverl . 14 9 29.04.2015 München 223 Körperverl . 15 10 01.05.2015 Bamberg 223 Körperverl . 1 11 02.05.2015 München 223 Körperverl . 1 12 08.05.2015 Passau 223 Körperverl . 1 13 13.05.2015 Ansbach 224 Gef. Körperverl . 16 14 13.05.2015 Ansbach 223 Körperverl . 15 13.05.2015 Ansbach 223 Körperverl . 4 zu Ziffer 8: Es wurde wegen des Tatvorwurfs der vorsätzlichen Körperverletzung die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Die Vollstreckung der Maßregel wurde jedoch zur Bewährung ausgesetzt. Die Entscheidung ist rechtskräftig. 5 zu Ziffer 9: Es wurde wegen des Tatvorwurfs der vorsätzlichen Körperverletzung Anklage gegen einen Beschuldigten erhoben. 6 zu Ziffer 13-15: Die drei Vorfälle wurden verbunden. Die drei (erwachsenen) Angeklagten wurden der gefährlichen Körperverletzung, einer der Angeklagten darüber hinaus der Körperverletzung in 2 rechtlich zusammentreffenden Fällen in Tatmehrheit mit Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Körperverletzung, schuldig gesprochen. Die beiden Angeklagten, die allein wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen wurden, wurden zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten beziehungsweise zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt, der dritte Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten. Die Vollstreckung der erkannten Freiheitsstrafen wurde jeweils zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig. - 3 - Tattag Ort §§ StGB Tatvorwurf § 170 Abs, 2 StPO § 154 Abs. 1 StPO § 374 StPO Privatklagewegverwei - sung § 153a Abs. 1 StPO Anklage erhoben Strafbefehl santrag gestellt Antragsschrift erhoben (§ 63 StGB) Ermittlungen dauern an/ Verfahren bei StA anhängig Verfahren wurde der StA noch nicht vorgelegt 16 18.05.2015 München 223 Körperverl . 17 17 06.06.2015 Nürnberg 224 Gef. Körperverl . 1 18 10.06.2015 München 223 Körperverl . 1 19 26.06.2015 München 223 Körperverl . 1 20 26.06.2015 Memmingen 223 Körperverl . 1 18 21 04.07.2015 Haar 224 Gef. Körperverl . 1 22 04.07.2015 München 223 Körperverl . 1 23 06.07.2015 Goldbach 223 Körperverl . 1 24 16.07.2015 Reichertshofen 306 Brandstiftung 1 7zu Ziffer 16: Es wurde wegen des Tatvorwurfs der vorsätzlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung eine Antragsschrift zum Zwecke der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erhoben. 8 zu Ziffer 20: Gegen einen der beiden Beschuldigten wurde das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da dieser inzwischen verstorben ist. Gegen den weiteren Beschuldigten wurde Anklage wegen Körperverletzung und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erhoben. Der Angeklagte wurde - unter Einbeziehung einer Vorverurteilung zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr 4 Monaten - (rechtskräftig) zu einer Einheitsjugendstrafe von 2 Jahren verurteilt. - 4 - Tattag Ort §§ StGB Tatvorwurf § 170 Abs, 2 StPO § 154 Abs. 1 StPO § 374 StPO Privatklagewegverwei - sung § 153a Abs. 1 StPO Anklage erhoben Strafbefehlsantrag gestellt Antragsschrift erhoben (§ 63 StGB) Ermittlungen dauern an/ Verfahren bei StA anhängig Verfahren wurde der StA noch nicht vorgelegt 25 17.07.2015 Augsburg 224 Gef. Körperverl . 19 26 18.07.2015 Waldaschaff 306a Schw. Brandstiftung 1 27 19.07.2015 Neuried 223 Körperverl . 1 28 25.07.2015 München 223 Körperverl . 110 29 25.07.2015 Passau 223 Körperverl . 211 30 25.07.2015 Regen 223 Körperverl . 112 31 21.08.2015 Neustadt a.d. Waldnaab 306a Schw. Brandstiftung 1 9 zu Ziffer 25: Es wurde gegen einen Angeklagten eine Anklage wegen Beleidigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung erhoben; ein Hauptverhandlungstermin hat noch nicht stattgefunden. 10 zu Ziffer 28: Es wurde wegen des Tatvorwurfs des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Tatmehrheit mit Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung Anklage erhoben. Gegen den Angeklagten wurde (rechtskräftig) ein Jugendarrest verhängt. 11 zu Ziffer 29: Während das Verfahren wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen mangels eines hinreichenden Tatnachweises gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde, musste das weitere im Zusammenhang stehende Verfahren (gefährliche Körperverletzung zum Nachteil von drei deutschen Staatsangehörigen) nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt werden, da der Täter nicht ermittelt werden konnte. 12 zu Ziffer 30: Gegen einen deutschen Staatsangehörigen wurde wegen (tateinheitlicher) Bedrohung, Beleidigung und Körperverletzung in Tatmehrheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ein Strafbefehl über eine Gesamtgeldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 35 EURO beantragt. Die Entscheidung ist rechtskräftig. - 5 - Tattag Ort §§ StGB Tatvorwurf § 170 Abs, 2 StPO § 154 Abs. 1 StPO § 374 StPO Privatklagewegverwei - sung § 153a Abs. 1 StPO Anklage erhoben Strafbefehlsantrag gestellt Antragsschrift erhoben (§ 63 StGB) Ermittlungen dauern an/ Verfahren bei StA anhängig Verfahren wurde der StA noch nicht vorgelegt 32 25.08.2015 Neumarkt i.d. Opf. 306b Besond. schwere Brandstiftung 1 33 28.08.2015 Pocking 223 Körperverl . 1 34 04.09.2015 München 224 Gef. Körperverl . 1 35 06.09.2015 Würzburg 224 Gef. Körperverl . 1 36 18.09.2015 Bad Aibling 306a schw. Brandstiftung 1 37 18.09.2015 Rosenheim 224 Gef. Körperverl . 1 38 25.09.2015 Ebersberg 224 Gef. Körperverl . 1 39 30.09.2015 Deggendorf 224 Gef. Körperverl . 1 40 02.10.2015 München 223 Körperverl . 1 - 6 - Tattag Ort §§ StGB Tatvorwurf § 170 Abs, 2 StPO § 154 Abs. 1 StPO § 374 StPO Privatklagewegverwei - sung § 153a Abs. 1 StPO Anklage erhoben Strafbefehlsantrag gestellt Antragsschrift erhoben (§ 63 StGB) Ermittlungen dauern an/ Verfahren bei StA anhängig Verfahren wurde der StA noch nicht vorgelegt 41 03.10.2015 München 224 Gef. Körperverl . 113 42 03.10.2015 Eggenfelden 223 Körperverl . 1 43 04.10.2015 Eggenfelden 250 Schw. Raub 1 44 25.10.2015 Gangkofen 223 Körperverl . 114 45 25.11.2015 Ansbach 223 Körperverl . 1 46 28.11.2015 Alzenau 223 Körperverl . 1 47 03.12.2015 Münchberg 224 Gef. Körperverl . 1 115 48 11.12.2015 München 223 Körperverl . 1 49 15.12.2015 Stadtbergen 306 Brandstiftung 1 13 zu Ziffer 41: Es wurde wegen des Tatvorwurfs der versuchten gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung Anklage erhoben. 14 zu Ziffer 44: Gegen einen deutschen Beschuldigten wurde wegen des Tatvorwurfs der Körperverletzung (Beteiligung an einer Schlägerei in einer Gaststätte) ein Strafbefehl über 90 Tagessätze beantragt. Über diesen Antrag wurde noch nicht entschieden. 15 zu Ziffer 47: Während gegen zwei Beschuldigte das Ermittlungsverfahren mangels eines hinreichenden Tatnachweises gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde, erfolgte gegen den weiteren Beschuldigten eine Anklageerhebung wegen des Tatvorwurfs der vorsätzlichen Körperverletzung. Derzeit findet das gerichtliche Zwischenverfahren statt. - 7 - Tattag Ort §§ StGB Tatvorwurf § 170 Abs, 2 StPO § 154 Abs. 1 StPO § 374 StPO Privatklagewegverwei - sung § 153a Abs. 1 StPO Anklage erhoben Strafbefehlsantrag gestellt Antragsschrift erhoben (§ 63 StGB) Ermittlungen dauern an/ Verfahren bei StA anhängig Verfahren wurde der StA noch nicht vorgelegt 50 25.12.2015 Erlangen 224 Gef. Körperverl . 1 51 25.12.2015 Kempten (Allgäu) 224 Gef. Körperverl . 1 52 27.12.2015 Marktoberd orf 306 Brandstiftung 1