Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 07.01.2016 Terrorwarnung in München an Silvester Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Hinweise haben zur Terrorwarnung am 31.12.2015 und zur Sperrung des Hauptbahnhofs und des Pasinger Bahnhofs in München in der Silvesternacht geführt? 2. Welche Hinweise sind durch welche ausländischen Sicherheitsbehörden an die bayerischen Behörden herangetragen worden? 3. Wann sind diese Informationen bei welchen bayerischen Behörden eingegangen? 4. Haben die bayerischen Sicherheitsbehörden seither weitere Terrorwarnungen erhalten und wie sind diese zu bewerten ? 5. Welchen Inhalt hat das Konzept des „erweiterten Raumschutzes “ mit dem München derzeit bestreift wird? 6. Welche Ergebnisse haben die Ermittlungen zu einer möglichen Gruppe von Terroristen, die einen Anschlag auf die Landeshauptstadt München planen sollen, bislang ergeben ? 7. Wie bewertet die Staatsregierung die aktuelle Gefahrensituation für Bayern? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 04.03.2016 1. Welche Hinweise haben zur Terrorwarnung am 31.12.2015 und zur Sperrung des Hauptbahnhofs und des Pasinger Bahnhofs in München in der Silvesternacht geführt? Die in der Silvesternacht ergriffenen Maßnahmen sind auf einen einzelnen Hinweis zurückzuführen, welcher dem Polizeipräsidium (PP) München am Abend des 31.12.2015 vom Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt wurde. Der aus Nachrichtendienstkreisen stammende Hinweis war so konkret, dass das PP München in enger Absprache mit dem Bayerischen Landeskriminalamt und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr aufgrund dieses Hinweises sofortige Maßnahmen zur Abwehr drohender Gefahren und zum Schutz der Bevölkerung einleiten musste. Konkret wurde angeführt, dass um Mitternacht Anschläge auf den Münchner Hauptbahnhof und den Bahnhof Pasing stattfinden sollen. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der zeitlichen Dringlichkeit (ca. 4 Stunden bis zum angekündigten Anschlagszeitpunkt) waren die umfangreichen Einsatzmaßnahmen in der Silvesternacht unverzüglich zu ergreifen. 2. Welche Hinweise sind durch welche ausländischen Sicherheitsbehörden an die bayerischen Behörden herangetragen worden? 3. Wann sind diese Informationen bei welchen bayerischen Behörden eingegangen? Von ausländischen Sicherheitsbehörden stammende Hinweise werden üblicherweise – und so auch in diesem Fall – über das Bundeskriminalamt an die Landesbehörden gesteuert. Da es sich um Hinweise aus nachrichtendienstlichem Aufkommen handelt, kann über die Herkunft der Hinweise durch bayerische Behörden keine Auskunft gegeben werden. Zusammenfassend kann mitgeteilt werden, dass dem Bayerischen Landeskriminalamt, dem Polizeipräsidium München und dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz beginnend mit 23.12.2015 bis 31.12.2015 mehrere Gefährdungssachverhalte übermittelt wurden, die allesamt Hinweise auf geplante Anschläge in München beinhalteten . Teilweise gab es inhaltliche Überschneidungen, teilweise klare Unterschiede, was z. B. mitgeteilte Personalien , Modus, Anschlagszeiten/-ziele und mögliche Aufenthaltsorte der genannten Personen betraf. In enger Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Landesbehörden wurden die notwendigen Maßnahmen abgestimmt und ergriffen, um eine weitere Informationsverdichtung zu erreichen. Ziel war es, die Sachverhalte zu konkretisieren bzw. auszuräumen. Insbesondere bestand die Schwierigkeit darin, festzustellen, ob es sich um voneinander unabhängige Sachverhalte handelt oder um eine sog. „Ringinformation“, die letztlich den Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.06.2016 17/10358 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10358 gleichen Ursprung hat. Mit Ausnahme des konkreten Hinweises vom 31.12.2015 kamen die beteiligten Bundes- und Landesbehörden zu dem Ergebnis, dass der Eintritt eines schädigenden Ereignisses aufgrund der mitgeteilten Sachverhalte als eher auszuschließen zu bewerten ist. 4. Haben die bayerischen Sicherheitsbehörden seither weitere Terrorwarnungen erhalten und wie sind diese zu bewerten? Übereinstimmend mit der allgemeinen Gefährdungslage werden auch den bayerischen Sicherheitsbehörden in verstärktem Maße Hinweise mit möglichen terroristischen Gefährdungssachverhalten gemeldet. Diese Gefährdungshinweise stammen von Einzelpersonen , Behörden und Institutionen sowie auch von ausländischen Nachrichtendiensten. Diese Hinweise werden grundsätzlich im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) bewertet. Nach einem achtstufigen Prognosemodell werden dabei Wahrscheinlichkeitsaussagen zum potenziellen Schadenseintritt bei Einzelsachverhalten getroffen. Die bayerischen Sicherheitsbehörden prüfen hierbei in enger Abstimmung mit den Bundessicherheits- und ggf. weiteren Landesbehörden in jedem Einzelfall, ob sich dabei eine konkrete Gefahr für den Freistaat Bayern bzw. bayerische Belange ableiten lässt. In Bezug auf den Gefährdungssachverhalt in München sind seit dem 01.01.2016 in diesem Kontext keine neuen belastbaren Hinweise oder Anschlagsdrohungen bekannt geworden. 5. Welchen Inhalt hat das Konzept des „erweiterten Raumschutzes“, mit dem München derzeit bestreift wird? Im Anschluss an die Einsatzmaßnahmen in der Silvesternacht wurde bis einschließlich 08.01.2016 verstärkt der Innenstadtbereich mit Schwerpunkt ÖPNV bestreift. Ziel war, die sichtbare Polizeipräsenz zu erhöhen und Störungen frühzeitig zu verhindern bzw. zu unterbinden. 6. Welche Ergebnisse haben die Ermittlungen zu einer möglichen Gruppe von Terroristen, die einen Anschlag auf die Landeshauptstadt München planen sollen, bislang ergeben? Aus den umfangreichen Ermittlungs- und Abklärungsmaßnahmen haben sich bislang weder konkrete Tatverdächtige noch weitere Verdachtsmomente ergeben. Insgesamt gingen beim Polizeipräsidium München – unter anderem ausgelöst durch die Öffentlichkeitsarbeit zum Schutz der Bürger und die eingeleiteten Einsatzmaßnahmen in der Silvesternacht – über 100 Hinweise ein, davon 90 Wahrnehmungen aufmerksamer Bürger. Die überwiegende Zahl der Hinweise ist abschließend bearbeitet. Konkrete Bezüge zum Gefährdungssachverhalt der Silvesternacht haben sich daraus nicht ergeben. 7. Wie bewertet die Staatsregierung die aktuelle Gefahrensituation für Bayern? Das Bundeskriminalamt geht davon aus, dass die Bundesrepublik Deutschland erklärtes und tatsächliches Ziel dschihadistisch motivierter Gewalt ist. Im Bundesgebiet, also auch im Freistaat Bayern, besteht eine erhöhte Gefahrenlage, die sich jederzeit in Form von gefährdungsrelevanten Ereignissen bis hin zu terroristischen Anschlägen konkretisieren kann. Diese Gefährdungslage gilt analog auch für das Land Bayern fort, unabhängig von dem konkreten Hinweisaufkommen im Zusammenhang mit den Terrorwarnungen an Silvester 2015/2016 in München.