Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 07.01.2016 Rechtsextremes Gefährdungspotenzial in Bayern Laut dem „Bericht des Innenministeriums Baden-Württemberg zu Bezügen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) nach Baden-Württemberg“ (www.baden-wuerttem berg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/BERICHT_zu_ Bez%C3%BCgen_des_NSU_nach_BW.pdf,S. 146 f.) vom 12. Februar 2014 wurde im Gemeinsamen Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus (GAR) als Teil des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ) eine „AG Personenpotenzial“ als Arbeitsgruppe mit dem Ziel, „einen Gesamtüberblick über das nachrichtendienstlich und polizeilich bekannte rechtsextremistische und rechtsterroristische Gefährdungspotenzial in Deutschland oder mit Bezug zu Deutschland zu erhalten, um zielgerichtet operative Maßnahmen einzuleiten, eingerichtet. Darüber hinaus soll der ständige Prozess zur Erkennung und Kategorisierung von Personenpotenzialen initiiert und koordiniert werden. […] Im Januar 2014 wurde die Vorstellung aller Gefährder und Relevanten Personen aller Bundesländer abgeschlossen . Aktuell wird den Landeskriminalämtern (LKÄ) und Verfassungsschutzämtern die Gesamtliste zur Verfügung gestellt“. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie sind die Kategorien „Gefährder“ und „Relevante Personen“ für die Dateien des Bundes und der Länder definiert und voneinander abgegrenzt? 2.1 Wie viele Personen aus dem rechtsextremen Spektrum werden aktuell bundesweit als „Gefährder“ eingestuft ? 2.2 Wie viele Personen aus dem rechtsextremen Spektrum werden aktuell bundesweit als „Relevante Personen “ eingestuft? 2.3 Wie hat sich diese Zahl in den letzten fünf Jahren entwickelt ? 3.1 Wie viele dem rechtsextremen Spektrum Bayerns zuzuordnende Personen werden aktuell als „Gefährder“ eingestuft? 3.2 Wie viele dem rechtsextremen Spektrum Bayerns zuzuordnende Personen werden aktuell als „Relevante Personen“ eingestuft? 3.3 Wie hat sich diese Zahl in den letzten fünf Jahren entwickelt ? 4. Wie verhalten sich die in den Fragen 2 und 3 abgefragten Zahlen jeweils zu den Zahlen der als „Gefährder“ bzw. als „Relevante Personen“ eingestuften Personen aus den Phänomenbereichen „Islamismus“ bzw. „Linksextremismus“? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 07.03.2016 1. Wie sind die Kategorien „Gefährder“ und „Relevante Personen“ für die Dateien des Bundes und der Länder definiert und voneinander abgegrenzt? Die Kategorien des „Gefährders“ bzw. der „Relevanten Person “ wurden in der 186. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) mit Umlaufbeschluss der AG Kripo vom 31.03.2004 definiert und gelten für Bund und Länder gleichermaßen. Die Definitionen dieser Kategorien im Bereich des polizeilichen Staatsschutzes sind durch das Bundeskriminalamt als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuft. Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen der polizeilichen Aufgabenerfüllung geheimhaltungsbedürftig sind, hat das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann. Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Frage 1 nicht in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil erfolgen kann. Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die vom Bundeskriminalamt erfolgte Einstufung der Definitionen „Gefährder“ und „Relevante Personen“ als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ kann zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage durch das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr jedoch nicht aufgehoben werden. Diese Unterlagen werden daher gemäß § 48 der Verschlusssachenanweisung dem Bayerischen Landtag gesondert übermittelt und können nur von der Fragestellerin eingesehen werden. Vorbemerkungen zu den Fragen 2.1 – 3.3: Die Begriffsdefinition des „rechtsextremen Spektrums“ aus der Fragestellung differiert zu der der Auswertung zugrundeliegenden Definition von Personen aus dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) – Rechts. Der Begriff des rechtsextremen Spektrums stellt in Deutschland kein ideologisch einheitliches Gefüge dar. Vielmehr tritt er in verschiedenen Ausprägungen nationalistischer , rassistischer und antisemitischer Ideologieelemente Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.06.2016 17/10359 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10359 und mit unterschiedlichen, sich daraus herleitenden Zielsetzungen auf. Kennzeichen für Rechtsextremismus sind unter anderem Nationalismus, Fremdenfeindlichkeit, völkische Ideologie, Antisemitismus, einhergehend mit der Verherrlichung des NS-Regimes und Relativierung bis zur Leugnung des Holocaust, Diffamierung und Ablehnung des demokratischen Rechtsstaats und seiner Institutionen. Im Vergleich dazu kann bei den Personen aus dem Bereich der PMK-rechts festgestellt werden, dass deren kriminelle Zielrichtung, nach Würdigung der Umstände von Straftaten und/oder der Einstellung des Täters, auch teilweise gegen Personen gerichtet ist wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe , Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status. Eine konkrete nationalistische Einstellung der Täter liegt dabei nicht zwingend vor. Daher sind unter dem Begriff PMKrechts auch Personen subsumiert, die die freiheitlich demokratische Grundordnung, die Bundesrepublik Deutschland und ihre Institutionen nicht per se ablehnen, sondern deren kriminelle Intention primär aus persönlichen oder sozialen Hintergründen (z. B. Fremdenhass ohne differenzierten politischen Hintergrund) erwachsen sein kann. 2.1 Wie viele Personen aus dem rechtsextremen Spekt rum werden aktuell bundesweit als „Gefährder “ eingestuft? Laut Auskunft des Bundeskriminalamts sind derzeit im Bereich PMK-rechts bundesweit insgesamt 15 Personen als „Gefährder“ eingestuft (Stand 21.01.2016). 2.2 Wie viele Personen aus dem rechtsextremen Spekt rum werden aktuell bundesweit als „Relevante Personen“ eingestuft? Laut Auskunft des Bundeskriminalamts sind derzeit im Bereich PMK-rechts bundesweit insgesamt 116 Personen als „Relevante Personen“ eingestuft (Stand 21.01.2016). 2.3 Wie hat sich diese Zahl in den letzten fünf Jahren entwickelt? Im Zeitraum Ende 2011/Anfang 2012 waren bundesweit insgesamt vier „Gefährder“ und 62 „Relevante Personen“ im Bereich PMK-rechts eingestuft. Seit der Einrichtung des Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextremis- mus/ Rechtsterrorismus und der intensivierten Befassung mit diesem Personenkreis in der dort angesiedelten AG Personenpotenziale ist die Zahl auf den aktuellen Stand angestiegen. 3.1 Wie viele dem rechtsextremen Spektrum Bayerns zuzuordnende Personen werden aktuell als „Gefährder “ eingestuft? Derzeit sind in Bayern drei Personen als „Gefährder“ aus dem Bereich PMK-rechts eingestuft. 3.2 Wie viele dem rechtsextremen Spektrum Bayerns zuzuordnende Personen werden aktuell als „Relevante Personen“ eingestuft? Derzeit sind in Bayern 23 Personen als „Relevante Personen “ aus dem Bereich PMK-rechts eingestuft. 3.3 Wie hat sich diese Zahl in den letzten fünf Jahren entwickelt? Eine bundeseinheitliche und mit Definitionen hinterlegte Bewertung dieses Personenkreises wird seit dem Jahr 2012 durchgeführt. Aufgrund der daraus resultierenden Neubewertungen des gesamten Personenpotenzials aus dem Bereich PMK-rechts war erstmals für das Jahr 2013 eine verlässliche Vergleichsbasis erarbeitet worden. In den Folgejahren pendelte sich die Anzahl der eingestuften Personen auf einem gleichbleibenden Niveau ein. Gefährder Relevante Personen 2012 1 1 2013 2 25 2014 2 27 2015 3 21 4. Wie verhalten sich die in den Fragen 2 und 3 abgefragten Zahlen jeweils zu den Zahlen der als „Gefährder“ bzw. als „Relevante Personen“ eingestuften Personen aus den Phänomenbereichen „Islamismus“ bzw. „Linksextremismus“? Im Bereich PMK-links stieg die Anzahl bayerischer „Gefährder “ und „Relevanter Personen“ ab dem Jahr 2014, zuvor lagen keine belastbaren Zahlen vor, von 3 auf 16 Personen (Bund: von 102 auf 145 Personen) an. Dies ist unter anderem auch auf in diesem Zeitraum verstärkte polizeiliche Maßnahmen zur Erkenntnisgewinnung zurückzuführen, die eine Neubewertung von Personen des Phänomenbereichs PMK-links zur Folge hatte. Im Bereich „Islamismus“ erhöhten sich die bayerischen Zahlen von 2012 bis heute von 41 auf 75 Personen (Bund: von 411 auf 767 Personen). Die Erhöhung der Zahlen im Phänomenbereich PMAK-Islamismus (Politisch motivierte Ausländerkriminalität) in den vergangenen Jahren ist unter anderem durch den deutlichen Anstieg des Personenpotenzials , teilweise mit Kampferfahrung, im Rahmen der vermehrten Reisebewegungen in und aus Krisengebieten wie Afghanistan, Irak und Syrien zu erklären.