Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kerstin Celina BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.01.2016 Hebammen-Ausbildung und Berufsqualifikation – Anerkennung in Bayern Hebammen werden in Deutschland traditionell an Hebammenschulen ausgebildet, indem sie einen Ausbildungsvertrag mit der Klinik haben, die die Hebammenschule betreibt. Gleichzeitig entstanden in den letzten Jahren aber auch Möglichkeiten, den Beruf der Hebamme durch ein Studium zu erlangen, wie es bereits in den meisten europäischen Ländern üblich ist. In Bayern bilden sieben Schulen Hebammen aus. Die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung sind im Hebammengesetz § 7 geregelt und beinhalten die gesundheitliche Eignung, Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, Hauptschulabschluss und eine mindestens 2-jährige abgeschlossene Berufsausbildung oder die Erlaubnis, als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer zu arbeiten. Die Studiermöglichkeiten für Hebammen haben sich seit 2008, als in Osnabrück der erste Bachelorstudiengang in Midwifery startete, erweitert. Inzwischen gibt es, dank Modellklausel im Hebammengesetz , bereits drei primärqualifizierende Modellstudiengänge in Bochum, Fulda und Berlin. Das heißt, sowohl die staatliche Hebammen- als auch die Bachelorprüfung werden an der Hochschule abgenommen. Seit September 2009 wird außerdem ein European Master of Science in Midwifery an der Medizinischen Hochschule Hannover angeboten. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Hebammen und Geburtshelfer wurden in Bayern in den letzten fünf Jahren jährlich ausgebildet (aufgeteilt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und Städten und Schule)? 2. Wie viele Ausbildungsplätze gibt es im Jahr 2016 in Bayern (aufgeteilt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und Städten und Schule)? 2.1 Wie viele Ausbildungsplätze gab es in Bayen in den letzten fünf Jahren pro Jahr (aufgeteilt nach Regierungsbezirken , Landkreisen und Städten und Schule)? 3. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber gab es in den letzten fünf Jahren jährlich in Bayern (aufgeteilt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und Städten und Schule)? 3.1 Wie viele Bewerberinnen und Bewerber bekamen jährlich in Bayern einen Ausbildungsplatz in den letzten fünf Jahren (aufgeteilt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und Städten und Schule)? 4. Wie werden Hebammen und Geburtshelfer aus dem Ausland in Bayern bei der Anerkennung ihrer Qualifikation unterstützt? 5. Gibt es in Bayern Anpassungs-/Vorbereitungslehrgänge sowie Fach- und/oder Sprachkurse als Unterstützung der ausländischen Hebammen und Geburtshelfer zum Anerkennungsverfahren? 6. Wie viele Hebammen und Geburtshelfer aus dem Ausland stellten jährlich einen Antrag bei entsprechenden Behörden, um ihre Qualifikation anerkennen zu lassen , um in Deutschland als Hebamme/Geburtshelfer arbeiten zu können (in den letzten fünf Jahren; aufgeteilt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und Städten )? 6.1 Wie viele von den gestellten Anträgen waren erfolgreich ? 7. Wie unterscheiden sich die Lerninhalte eines Hebammen -Studiums (wie z. B. in Osnabrück oder in Hannover ) von denen der Ausbildung? 7.1 Welche Studiermöglichkeiten haben Hebammen und Geburtshelfer in Bayern? 7.2 Welche Kooperationen in der Forschung zwischen Ärzt(inn)en und Hebammen sind der Staatsregierung bekannt? 8. Wie können Hebammen und Geburtshelfer besser für betriebswirtschaftliche und personalwirtschaftliche Herausforderungen vorbereitet werden, um Hebammen- Praxen oder Geburtshäuser zu gründen bzw. leiten? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 02.03.2016 1. Wie viele Hebammen und Geburtshelfer wurden in Bayern in den letzten fünf Jahren jährlich ausgebildet (aufgeteilt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und Städten und Schule)? Der Tabelle 1 im Anhang ist die Schülerzahlentwicklung an den Berufsfachschulen für Hebammen und Entbindungspfleger in Bayern der letzten fünf Schuljahre zu entnehmen. Im Rahmen der Erhebung der Amtlichen Schuldaten liegen für das laufende Schuljahr 2015/2016 dem Staatsministerium noch keine plausibilisierten Daten vor. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.05.2016 17/10419 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10419 2. Wie viele Ausbildungsplätze gibt es im Jahr 2016 in Bayern (aufgeteilt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und Städten und Schule)? 2.1 Wie viele Ausbildungsplätze gab es in Bayen in den letzten fünf Jahren pro Jahr (aufgeteilt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und Städten und Schule)? Eine Abfrage zu den Schulplätzen an den Berufsfachschulen für Hebammen und Entbindungspfleger an den Regierungen ergab im Februar 2014 folgendes Bild: Tabelle 2: Anzahl der zur Verfügung stehenden Schulplätze Regierungsbezirk Stadt/ Landkreis Schule Anzahl der zur Verfügung stehenden Schulplätze (Stand: Februar 2014) Oberbayern Ingolstadt (BFS) für Hebammen des Krankenhauszweckver - bands Ingolstadt 48 München BFS für Hebammen des Freistaats Bayern 60 Oberfranken Bamberg BFS für Hebammen der Bamberger Akademie für Gesundheitsberufe gemeinnützige GmbH 16* Mittelfranken Erlangen BFS für Hebammen des Freistaats Bayern 60 Unterfranken Aschaffenburg BFS für Hebammen des Krankenhauszweck - verbands Aschaffenburg 20* Würzburg BFS für Hebammen des Freistaats Bayern 48 Schwaben Augsburg BFS für Hebammen des Kommunalunternehmens Klinikum Augsburg 48** * Aufnahme nur jedes dritte Jahr ** Aufnahme nur jedes zweite Jahr Zum 20. November 2014 wurden der Berufsfachschule für Hebammen und Entbindungspfleger der Bamberger Akademie für Gesundheitsberufe gemeinnützige GmbH per Errichtungsbescheid vier zusätzliche Schulplätze genehmigt, sodass dort nun 20 Schulplätze zur Verfügung stehen. Aufgrund der gleichbleibenden Anzahl an Berufsfachschulen für Hebammen und Entbindungspfleger sowie der Schülerzahlentwicklung der letzten fünf Jahre (vgl. Tabelle 1) kann davon ausgegangen werden, dass sich die Anzahl der Ausbildungsplätze/Schulplätze nicht wesentlich verändert hat. 2.1 Wie viele Ausbildungplätze gab es in Bayen in den letzten fünf Jahren pro Jahr (aufgeteilt nach Regierungsbezirken , Landkreisen und Städten und Schule)? Die Anzahl der Schulplätze an den bayerischen Berufsfachschulen für Hebammen und Entbindungspfleger hat sich in den letzten Jahren geringfügig erhöht (s. Antwort zu Frage 2). 3. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber gab es in den letzten fünf Jahren jährlich in Bayern (aufgeteilt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und Städten und Schule)? Über die Anzahl an Bewerberinnen und Bewerbern an Berufsfachschulen für Hebammen und Entbindungspfleger in Bayern in den letzten fünf Jahren liegen dem Staatsministerium keine Informationen vor. Auf eine gesonderte Erhebung an den Schulen wurde verzichtet, um diese nicht mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand zu belasten. 3.1 Wie viele Bewerberinnen und Bewerber bekamen jährlich in Bayern einen Ausbildungsplatz in den letzten fünf Jahren (aufgeteilt nach Regierungsbezirken , Landkreisen und Städten und Schule)? Über die Anzahl an Bewerberinnen und Bewerbern an Berufsfachschulen für Hebammen und Entbindungspfleger in Bayern, die in den letzten fünf Jahren auch einen Ausbildungsplatz /Schulplatz erhielten, liegen dem Staatsministerium keine Informationen vor (vgl. auch Antwort zu Frage 3). 4. Wie werden Hebammen und Geburtshelfer aus dem Ausland in Bayern bei der Anerkennung ihrer Qualifikation unterstützt? Die für die Anerkennungsverfahren zuständigen Bezirksregierungen haben auf ihren Internetseiten umfangreiche Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und zum Antragsverfahren für Antragsteller, Arbeitgeber und Dienstleister bereitgestellt. Zudem gibt es das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse (https://www.anerkennung-in-deutschland. de/html/de/) mit Informationen zum Ablauf des Anerkennungsverfahrens , den rechtlichen Grundlagen und Zuständigkeiten . Arbeitgeber und Dienstleister können Antragsteller zudem durch Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der einzureichenden Unterlagen beim Anerkennungsverfahren aktiv unterstützen. Auch sollten die Antragsteller bereits im Herkunftsland die notwendigen Informationen über die in Deutschland für die Anerkennung notwendigen Unterlagen erhalten. 5. Gibt es in Bayern Anpassungs-/Vorbereitungslehrgänge sowie Fach- und/oder Sprachkurse als Unterstützung der ausländischen Hebammen und Geburtshelfer zum Anerkennungsverfahren? Daten hierzu werden grundsätzlich nicht erhoben. Anpassungslehrgänge werden im Einzelfall mit geeigneten praktischen Einrichtungen und Berufsfachschulen abgesprochen . Da Anpassungslehrgänge in der Regel eine Dauer von mindestens sechs bis 12 Monaten aufweisen, wird den Antragstellern aus sozialen Gründen meist auch angeboten, sich möglichst heimatnah selbst bei einer entsprechenden Einrichtung um einen Lehrgangsplatz zu bewerben. 6. Wie viele Hebammen und Geburtshelfer aus dem Ausland stellten jährlich einen Antrag bei entsprechenden Behörden, um ihre Qualifikation anerkennen zu lassen, um in Deutschland als Hebamme/ Geburtshelfer arbeiten zu können (in den letzten fünf Jahren; aufgeteilt nach Regierungsbezirken, Drucksache 17/10419 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Landkreisen und Städten)? Eine Aufteilung nach Landkreisen und Städten ist nicht möglich , da diese Daten nicht erhoben werden. Zur Anzahl der gestellten Anträge liegen nachfolgende Daten ab dem Jahr 2012 vor: Regierung von Oberbayern 2012: 4 2013: 11 2014: 14 2015: 19 Regierung von Niederbayern 2012 bis 2014: 0 2015: 2 Regierung von Mittelfranken 2012 bis 2015: 4 Regierung der Oberpfalz 2012: 1 2013: 2 2014: 3 2015: 2 Regierung von Schwaben, Oberfranken und Unterfranken Fehlanzeige 6.1 Wie viele von den gestellten Anträgen waren erfolgreich ? Regierung von Oberbayern Teilweise läuft das Anerkennungsverfahren noch, da Anpassungsmaßnahmen noch nicht begonnen oder abgeschlossen wurden oder fehlende Unterlagen noch nicht eingereicht wurden. 2012: 4 2013: 8 2014: 4 2015: 7 Regierung von Niederbayern 2015: 2 Regierung von Mittelfranken 2012 bis 2015: 4 Regierung der Oberpfalz 2012: 1 2013: 2 2014: 3 2015: 2 7. Wie unterscheiden sich die Lerninhalte eines Hebammen -Studiums (wie z. B. in Osnabrück oder in Hannover) von denen der Ausbildung? Die rechtlichen Grundlagen für die Ausbildung an Berufsfachschulen für Hebammen und Entbindungspfleger bilden das Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (Hebammengesetz – HebG), die Ausbildungs - und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (HebAPrV), die Schulordnung für die Berufsfachschulen für Krankenpflege, Kinderkrankenpflege , Altenpflege, Krankenpflegehilfe, Altenpflegehilfe und Hebammen (Berufsfachschulordnung Pflegeberufe – BFSO Pflege) und die Lehrpläne für die Berufsfachschule für Hebammen und Entbindungspfleger. Den Lehrplänen für die Berufsfachschule für Hebammen und Entbindungspfleger sind die Lernziele und -inhalte der dreijährigen Ausbildung zu entnehmen. Diese können auf der Homepage des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung München (http://www.isb.bayern.de/download/14794/bfs_hebammen _und_entbindungspfleger_juli_2013.pdf) eingesehen werden. Gemäß § 6 HebG (Modellklausel) kann zur Erprobung von Ausbildungsangeboten, die der Weiterentwicklung des Hebammenberufs unter Berücksichtigung der berufsfeldspezifischen Anforderungen sowie moderner berufspädagogischer Erkenntnisse dienen sollen, davon abgewichen werden, dass der Unterricht und die praktische Ausbildung in staatlich anerkannten Hebammenschulen an Krankenhäusern stattfindet. An die Stelle der Berufsfachschule kann die Hochschule teilweise oder vollständig treten. Abweichungen von der HebAPrV sind nur zulässig, soweit sie den theoretischen und praktischen Unterricht in § 1 Absatz 1 Satz 1 sowie die Anlage 1 der Verordnung betreffen. Von den Vorgaben zur praktischen Ausbildung (vgl. Anlage 2 HebAPrV) im Umfang von insgesamt 3.000 Stunden darf nicht abgewichen werden. Tritt die Hochschule vollständig an die Stelle der Berufsfachschule, muss jene die praktische Ausbildung vollumfänglich im Rahmen einer Regelung mit Krankenhäusern sicherstellen. 7.1 Welche Studiermöglichkeiten haben Hebammen und Geburtshelfer in Bayern? Es gibt aktuell an den staatlichen bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften bzw. den Universitäten keine Studiengänge zur Hebammenkunde. Ein konkretes Vorhaben ist derzeit an der OTH Regensburg in Planung. Die ersten Unterlagen wurden dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vorgelegt. Für eine abschließende Bewertung müssen noch verschiedene Unterlagen nachgereicht werden. 7.2 Welche Kooperationen in der Forschung zwischen Ärzt(inn)en und Hebammen sind der Staatsregierung bekannt? Am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) hat eine Masterstudentin die Datenerhebung und Forschung zu ihrer Masterarbeit in der Frauenklinik in Großhadern durchgeführt . Im Rahmen von prospektiven Studien beteiligen sich dort Hebammen an der wissenschaftlichen Datenerhebung. Da es derzeit an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften kein konkretes Studienangebot gibt, sind hier auch keine Kooperationen in der Forschung bekannt. Weiter bestehen keine Kooperationen zwischen Ärztinnen/Ärzten und Hebammen/Entbindungspflegern in der Forschung an den Universitätsklinika mit Frauenklinik Würzburg, Erlangen und rechts der Isar (Technische Universität München). 8. Wie können Hebammen und Geburtshelfer besser für betriebswirtschaftliche und personalwirtschaftliche Herausforderungen vorbereitet werden , um Hebammen-Praxen oder Geburtshäuser zu gründen bzw. leiten? Im Bereich der Erstausbildung zur Hebamme/zum Entbindungspfleger stellen die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (HebAPrV) und die Lehrpläne für die Berufsfachschule für Hebammen und Entbindungspfleger die Grundlagen für den theore- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10419 tischen und praktischen Unterricht an Berufsfachschulen für Hebammen und Entbindungspfleger dar. Die HebAPrV bzw. die Lehrpläne sehen nachfolgende betriebs- bzw. personalwirtschaftliche Inhalte vor: – Hebammengesetz, Arbeitsschutz und Unfallverhütung – Strafrechtliche, bürgerlich-rechtliche und öffentlich-rechtliche Vorschriften, die bei der Berufsausübung von Bedeutung sind, Rechtsstellung des Patienten oder seiner Sorgeberechtigten – Einführung in die Tätigkeiten und Aufgaben der Hebamme in der geburtshilflichen Abteilung eines Krankenhauses , in der freien Praxis und in Einrichtungen der Schwangeren-, Mütter- und Säuglingsberatung – Umgang mit Wirtschaftsgütern – Wirtschaftliche Betriebsführung – Erfassung und Weitergabe von Leistungsdaten – Statistik im Gesundheitswesen – Elektronische Datenverarbeitung Im Bereich der Weiterbildung stellt sich die Situation wie folgt dar: In Bayern sind Weiterbildungen in den Gesundheitsfachberufen nicht staatlich geregelt. Aus diesem Grund ist dem Staatsministerium nicht bekannt, ob es Angebote für Hebammen und Entbindungspfleger zur Vorbereitung auf die betriebswirtschaftlichen und personalwirtschaftlichen Herausforderungen der Gründung oder Leitung einer Hebammen -Praxis oder eines Geburtshauses gibt. Grundsätzlich bieten beispielsweise die Hebammenverbände ihren Mitgliedern Unterstützung bei der Existenzgründung an. Tabelle 1: Schülerzahlenentwicklung von Hebammen/Entbindungspflegern in Bayern Regierungsbezirk Stadt/ Landkreis Schulname 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 1-Oberbayern Stadt Ingolstadt Berufsfachschule für Hebammen des Krankenhauszweckverbands Ingolstadt am Klinikum 48 47 48 47 46 1-Oberbayern Stadt München Staatl. Berufsfachschule für Hebammen am Klinikum der Universität München 59 60 60 60 58 4-Oberfranken Stadt Bamberg Berufsfachschule für Hebammen der Bamb. Akademie für Gesundheitsberufe gemeinn. GmbH in Bamberg 16 16 16 15 19 5-Mittelfranken Stadt Erlangen Staatl. Berufsfachschule für Hebammen am Klinikum der Universität Erlangen-Nürnberg 60 58 58 59 58 6-Unterfranken Stadt Aschaffenburg Berufsfachschule für Hebammen am Klinikum Aschaffenburg- Alzenau 18 17 18 18 17 6-Unterfranken Stadt Würzburg Staatliche Berufsfachschule für Hebammen am Klinikum der Universität Würzburg 48 48 48 48 48 7-Schwaben Stadt Augsburg Berufsfachschule für Hebammen und Entbindungspfleger des Krankenhauszweckverbandes Augsburg 39 39 39 46 36 Summe: 288 285 287 293 282 Quelle: Amtliche Schuldaten, Stand: jeweils 20.10. ZR_Schüler_Hebammen.xlsx StMBW - Ref. VI.1