Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger FREIE WÄHLER vom 12.10.2015 Berufsschulpflichtige Flüchtlinge Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Flüchtlings- und Asylbewerberkinder gab es im Vergleich von Anfang des Schuljahres 2014/2015 zu Anfang des Schuljahres 2015/16 (in absoluten Zahlen und aufgeschlüsselt nach schul- und berufsschulpflichtig und je Regierungsbezirk)? 2. Wie hat sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund an beruflichen Schulen bis zum Ende des Schuljahres 2014/15 entwickelt und wie viele der Schülerinnen und Schüler davon haben einen Fluchthintergrund (bitte die Anzahl monatlich, nach Geschlecht und je Regierungsbezirk aufbereiten)? 3. Wie sind die berufsschulpflichtigen Flüchtlinge nach den aktuellsten vorliegenden Zahlen regional verteilt innerhalb der Regierungsbezirke auf die Landkreise und kreisfreien Städte? 4. In welchen Kommunen im Regierungsbezirk Unterfranken werden berufsschulpflichtige Flüchtlinge aktuell beschult (bitte unter Angabe der Kommune mit der Anzahl der berufsschulpflichtigen Flüchtlinge, Schulen und Klassenzahl )? 5. Wie viele der berufsschulpflichtig gemeldeten Flüchtlinge wurden im Schuljahr 2014/15 nicht beschult (bitte in absoluten Zahlen und in prozentualer Relation zur Anzahl aller berufsschulpflichtigen Flüchtlinge und zudem aufgeschlüsselt je Regierungsbezirk)? 6. Nach welchen Kriterien wurden die berufsschulpflichtigen Flüchtlinge ausgewählt, die unterrichtet wurden? 7. Wie viele Stunden Unterricht je Woche erhalten die berufsschulpflichtigen Flüchtlinge im Durchschnitt und welche Unterrichtsinhalte werden behandelt? 8. Wie viele berufsschulpflichtige Flüchtlinge in wie vielen Klassen werden im Rahmen des Modells der zweijährigen bayerischen Berufsintegrationsklassen im Vergleich von Anfang des Schuljahres 2014/2015 zu Anfang des Schuljahres 2015/16 unterrichtet? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 04.03.2016 1. Wie viele Flüchtlings- und Asylbewerberkinder gab es im Vergleich von Anfang des Schuljahres 2014/2015 zu Anfang des Schuljahres 2015/16 (in absoluten Zahlen und aufgeschlüsselt nach schul- und berufsschulpflichtig und je Regierungsbezirk)? Dem Staatsministerium liegen neben den Zahlen der Asylbewerber und Flüchtlinge im vollzeitschulpflichtigen Alter lediglich die Zahlen der Asylbewerber und Flüchtlinge im berufsschulpflichtigen Alter vor. Darin enthalten sind auch junge Menschen, die andere Bildungsangebote (z. B. allgemeinbildende Schulen, Berufsfachschulen , Fachklassen der Berufsschule im Rahmen einer dualen Ausbildung, Sprachkurse der freien Träger) nutzen bzw. gar nicht mehr berufsschulpflichtig sind, weil sie beispielsweise bereits das zweijährige Modell durchlaufen haben oder über höherwertige Bildungsabschlüsse bzw. ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Die Situation in Bayern und in den Regierungsbezirken zum 30.09.2015: Stand 30.09.2015 im vollzeitschulpflich - tigen Alter (6–15 Jahre) im berufsschulpflich - tigen Alter (16–21 Jahre) Gesamt Oberbayern 5.370 12.776 18.146 Niederbayern 1.622 3.140 4.762 Oberpfalz 1.631 1.792 3.423 Oberfranken 1.333 1.571 2.904 Mittelfranken 3.066 3.743 6.809 Unterfranken 2.399 2.761 5.160 Schwaben 1.824 3.331 5.155 Bayern 17.245 29.114 46.359 Die Situation in Bayern und in den Regierungsbezirken zum 30.09.2014: Stand 30.09.2014 im vollzeitschulpflich - tigen Alter (6–15 Jahre) im berufsschulpflich - tigen Alter (16–21 Jahre) Gesamt Oberbayern 2.627 5.085 7.712 Niederbayern 505 877 1.382 Oberpfalz 614 404 1.018 Oberfranken 624 445 1.069 Mittelfranken 1.404 1.238 2.642 Unterfranken 809 613 1.422 Schwaben 836 1.263 2.099 Bayern 7.419 9.925 17.344 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.04.2016 17/10421 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10421 2. Wie hat sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund an beruflichen Schulen bis zum Ende des Schuljahres 2014/15 entwickelt und wie viele der Schülerinnen und Schüler davon haben einen Fluchthintergrund (bitte die Anzahl monatlich, nach Geschlecht und je Regierungsbezirk aufbereiten )? Die statistischen Merkmale Migrationshintergrund bzw. Fluchthintergrund wurden für den genannten Zeitraum in den Amtlichen Schuldaten der beruflichen Schulen nicht erhoben. Daher liegen dem Staatsministerium dazu keine Informationen vor. 3. Wie sind die berufsschulpflichtigen Flüchtlinge nach den aktuellsten vorliegenden Zahlen regional verteilt innerhalb der Regierungsbezirke auf die Landkreise und kreisfreien Städte? Die Verteilung der Asylbewerber und Flüchtlinge im berufsschulpflichtigen Alter zum Stand 30.11.2015 ist in der Anlage 1 dargestellt. 4. In welchen Kommunen im Regierungsbezirk Unterfranken werden berufsschulpflichtige Flüchtlinge aktuell beschult (bitte unter Angabe der Kommune mit der Anzahl der berufsschulpflichtigen Flüchtlinge, Schulen und Klassenzahl)? Stadt/Landkreis Schule Anzahl Klassen Anzahl Plätze Aschaffenburg Staatl. Berufsschule I Aschaffenburg 8 160 Bad Kissingen Staatl. Berufsschule Bad Kissingen 4 80 Rhön-Grabfeld Jakob-Preh-Schule; Staatl. Berufsschule Bad Neustadt a. d. Saale 1 20 Haßberge Heinrich-Thein- Schule Staatl. Berufsschule Haßfurt 5 100 Kitzingen Staatl. Berufsschule Kitzingen-Ochsenfurt 4 80 Main-Spessart Staatl. Berufsschule Main-Spessart 1 20 Miltenberg Staatl. Berufsschule Miltenberg-Obernburg 1 20 Schweinfurt Staatl. Berufsschule III Schweinfurt 6 120 Würzburg Franz-Oberthür- Schule Städt. Berufsschule I Würzburg 6 120 Würzburg Don-Bosco-Schule; Berufsschule zur sonderpäd. Förderung Würzburg 1 20 Stand 05.11.2015 5. Wie viele der berufsschulpflichtig gemeldeten Flüchtlinge wurden im Schuljahr 2014/15 nicht beschult (bitte in absoluten Zahlen und in prozentualer Relation zur Anzahl aller berufsschulpflichtigen Flüchtlinge und zudem aufgeschlüsselt je Regierungsbezirk)? Dem Staatsministerium liegen lediglich die Zahlen der Asylbewerber und Flüchtlinge im berufsschulpflichtigen Alter vor (vgl. auch Anlage 1 zu Frage 3). Darin enthalten sind auch junge Menschen, die andere Bildungsangebote (z. B. allgemeinbildende Schulen, Berufsfachschulen , Fachklassen der Berufsschule im Rahmen einer dualen Ausbildung, Sprachkurse der freien Träger) nutzen bzw. gar nicht mehr berufsschulpflichtig sind, weil sie beispielsweise bereits das zweijährige Modell durchlaufen haben oder über höherwertige Bildungsabschlüsse bzw. ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Daher kann keine Aussage zu nicht-beschulten Berufsschulpflichtigen gemacht werden. Es kann lediglich die Zahl der Plätze in den Berufsintegrationsklassen neben die Zahl der Asylbewerber und Flüchtlinge im berufsschulpflichtigen Alter gestellt werden : Regierungsbezirk Plätze in den Berufsintegrationsklassen der Berufsschulen Asylbewerber und Flüchtlinge im berufsschulpflichtigen Alter (Stand 30.04.2015) Oberbayern rd. 1.650 8.163 darunter Landeshauptstadt (LHM) München rd. 500 4.990 Niederbayern rd. 485 1.809 Oberpfalz rd. 430 904 Oberfranken rd. 175 776 Mittelfranken rd. 880 1.896 Unterfranken rd. 345 1.076 Schwaben rd. 535 2.067 Bayern rd. 4.500 16.691 6. Nach welchen Kriterien wurden die berufsschulpflichtigen Flüchtlinge ausgewählt, die unterrichtet wurden? Die Auswahl der berufsschulpflichtigen Asylbewerber und Flüchtlinge erfolgt in Verantwortung der Schulen. Bei der Aufnahme in die Berufsintegrationsklassen sollten bevorzugt unbegleitete minderjährige Asylbewerber und Flüchtlinge im berufsschulpflichtigen Alter berücksichtigt werden. 7. Wie viele Stunden Unterricht je Woche erhalten die berufsschulpflichtigen Flüchtlinge im Durchschnitt und welche Unterrichtsinhalte werden behandelt? Für die kooperativen Vorklassen zum Berufsintegrationsjahr (BIJ/V – 1. Jahr) stehen 37 Lehrerstunden pro Woche zur Verfügung. Die Schulen können mit diesen Lehrerstunden in eigener Verantwortung auch Gruppenteilungen vornehmen oder Unterricht in Teamteaching erteilen. Bei zwei oder mehr Klassen des BIJ/V an einem Standort soll die Stundentafel mindestens 27 Stunden Unterricht in der Woche ausweisen. Im kooperativen Berufsintegrationsjahr (2. Jahr) stehen 41 Lehrerstunden (inklusive Betreuung der betrieblichen Praktika ) zur Verfügung. Davon werden in der Regel vier Stunden für Gruppenteilungen herangezogen. Für die vollzeitschulischen Berufsintegrationsklassen (1. und 2. Jahr) an kommunalen Berufsschulen stehen 37,7 Jahreswochenstunden zur Verfügung. Davon sind mindestens 25 Unterrichtsstunden in der Stundentafel vorgesehen, die verbleibenden Lehrerstunden können für Gruppenteilungen und Praktikumsbetreuung verwendet werden. Drucksache 17/10421 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Verpflichtende Inhalte des Unterrichts sind Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache und Mathematik/ Rechnen. Weitere Inhalte sind z. B. Sozialkunde, Englisch, Ethik/Wertevermittlung, „Lebenskunde“, Datenverarbeitung, Landeskunde, Sportunterricht und fachlicher Unterricht. 8. Wie viele berufsschulpflichtige Flüchtlinge in wie vielen Klassen werden im Rahmen des Modells der zweijährigen bayerischen Berufsintegrationsklassen im Vergleich von Anfang des Schuljahres 2014/2015 zu Anfang des Schuljahres 2015/16 unterrichtet? Während zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 rund 180 Klassen im zweijährigen Modell zur Verfügung standen (rd. 3.300 Plätze), waren es zu Beginn des Schuljahres 2015/2016 rund 440 Klassen (rund 8.100 Plätze). Im zweiten Halbjahr des laufenden Schuljahres wird die Zahl der Klassen weiterhin deutlich ausgebaut. So wurden zunächst weitere rund 200 Klassen der Vorklasse zum Berufsintegrationsjahr mit Start zwischen Januar und April 2016 genehmigt . Daneben werden bedarfsbezogen sog. Sprachintensivklassen zur Überbrückung der Zeit bis zum Beginn des kommenden Schuljahres vorbereitet, die schwerpunktmäßig im April 2016 ihren Betrieb aufnehmen werden. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10421 Anlage 1 16-17 volljährig überwiegend 18-21* Gesamt 6.185 8.672 14.857 80 213 293 3.662 4.473 8.135 557 108 665 107 164 271 76 137 213 169 122 291 28 96 124 60 261 321 99 94 193 68 145 213 130 306 436 178 193 371 57 138 195 25 197 222 65 172 237 74 207 281 145 541 686 63 120 183 72 177 249 216 290 506 46 190 236 108 140 248 100 188 288 1.636 2.589 4.225 74 61 135 224 54 278 61 65 126 219 958 1.177 86 183 269 60 59 119 115 195 310 42 270 312 487 244 731 49 159 208 106 170 276 Stand 30.11.2015 Oberbayern Stadt Ingolstadt Landeshauptstadt München Stadt Rosenheim Landkreis (LKr) Altötting LKr Bad Tölz-Wolfratshausen LKr Berchtesgadener Land LKr Dachau LKr Ebersberg LKr Eichstätt LKr Erding LKr Freising LKr Fürstenfeldbruck LKr Garmisch-Partenkirchen LKr Landsberg am Lech LKr Miesbach LKr Mühldorf LKr München LKr Neuburg-Schrobenhausen LKr Pfaffenhofen a. d. Ilm LKr Rosenheim LKr Starnberg LKr Traunstein LKr Weilheim-Schongau Niederbayern Stadt Landshut Stadt Passau Stadt Straubing LKr Deggendorf LKr Dingolfing-Landau LKr Freyung-Grafenau LKr Kelheim LKr Landshut LKr Passau LKr Regen LKr Rottal-Inn LKr Straubing-Bogen 113 171 284 Asylbewerber und Flüchtlinge im berufsschulpflichtigen Alter (16-21) Drucksache 17/10421 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 943 1.514 2.457 48 53 101 335 571 906 82 49 131 84 90 174 96 140 236 65 98 163 102 85 187 55 172 227 52 180 232 24 76 100 852 1.333 2.185 85 154 239 126 239 365 63 64 127 74 80 154 95 153 248 61 86 147 74 50 124 72 109 181 72 94 166 16 45 61 25 67 92 29 96 125 60 96 156 1.466 3.458 4.924 39 106 145 67 113 180 105 134 239 417 909 1.326 29 46 75 127 173 300 96 301 397 234 868 1.102 78 120 198 101 208 309 113 403 516 Oberpfalz Stadt Amberg Stadt Regensburg Stadt Weiden i. d. Opf. LKr Amberg-Sulzbach LKr Cham LKr Neumarkt i. d. Opf. LKr Neustadt a. d. Waldnaab LKr Regensburg LKr Schwandorf LKr Tirschenreuth Oberfranken Stadt Bamberg Stadt Bayreuth Stadt Coburg Stadt Hof LKr Bamberg LKr Bayreuth LKr Coburg LKr Forchheim LKr Hof LKr Kronach LKr Kulmbach LKr Lichtenfels LKr Wunsiedel Mittelfranken Stadt Ansbach Stadt Erlangen Stadt Fürth Stadt Nürnberg Stadt Schwabach LKr Ansbach LKr Erlangen-Höchstadt LKr Fürth LKr Neustadt-Bad Windsheim LKr Nürnberger Land LKr Roth LKr Weißenburg-Gunzenhausen 60 77 137 Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10421 Unterfranken 935 2.315 3.250 Stadt Aschaffenburg 93 100 193 Stadt Schweinfurt 275 912 1.187 Stadt Würzburg 84 83 167 LKr Aschaffenburg 51 281 332 LKr Bad Kissingen 40 119 159 LKr Haßberge 39 116 155 LKr Kitzingen 39 160 199 LKr Main-Spessart 60 94 154 LKr Miltenberg 95 80 175 LKr Rhön-Grabfeld 57 67 124 LKr Schweinfurt 46 133 179 LKr Würzburg 56 170 226 Schwaben 1.131 3.056 4.187 Stadt Augsburg 350 390 740 Stadt Kaufbeuren 44 143 187 Stadt Kempten 31 140 171 Stadt Memmingen 35 95 130 LKr Aichach-Friedberg 36 193 229 LKr Augsburg 99 430 529 LKr Dillingen 42 124 166 LKr Donau-Ries 51 156 207 LKr Günzburg 38 153 191 LKr Lindau 67 71 138 LKr Neu-Ulm 115 333 448 LKr Oberallgäu 80 305 385 LKr Ostallgäu 71 270 341 LKr Unterallgäu 72 253 325 Bayern 13.148 22.937 36.085 * unter den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sind wenige Volljährige über 21 Jahren verbucht