Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 03.02.2016 Implementierung der computergestützten Rechnungsprüfung (CRP) in den Beihilfestellen des Freistaats Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wann wurde oder wird mit der Implementierung der computergestützten Rechnungsprüfung (CRP) in den Beihilfestellen des Freistaats Bayern begonnen? b) Bis wann sollen alle Beihilfestellen mit CRP arbeiten? 2. Inwieweit soll sich die Einführung von CRP auf die Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen auswirken? 3. a) Soll und wird die Rechnungsprüfung innerhalb der Staatsverwaltung vorgenommen oder ist die Vergabe an einen externen Dienstleister vorgesehen oder zumindest teilweise bereits realisiert? b) Wer sind gegebenenfalls die externen Dienstleister? 4. Wie hoch wird der Personalaufwand in Vollzeitäquivalenten bei den Beihilfestellen im Zeitverlauf voraussichtlich sein: a) für den technischen Aufwand bei der Einführung, b) für die dauerhafte Betreuung, c) für die notwendige Nachprüfung durch entsprechende Sachbearbeiter? 5. Wie viele Stellen könnten auf der anderen Seite nach vollständiger Implementierung eingespart werden? 6. Sollen die möglicherweise frei werdenden Personalkapazitäten eingespart oder in anderen Aufgabenbereichen verwendet werden? 7. a) Wie hoch sind gegebenenfalls die laufenden Kosten für die Fremdvergabe pro Jahr aktuell und voraussichtlich bei vollständiger Implementierung? b) In welcher Höhe können im Gegenzug Sachkosten eingespart werden? 8. Durch welche Maßnahmen werden Datenschutz und Datensicherheit gegebenenfalls bei der Übermittlung der Daten zwischen Beihilfestellen und Dienstleister und beim Dienstleister selbst sichergestellt? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 07.03.2016 1. a) Wann wurde oder wird mit der Implementierung der computergestützten Rechnungsprüfung (CRP) in den Beihilfestellen des Freistaats Bayern begonnen ? b) Bis wann sollen alle Beihilfestellen mit CRP arbeiten ? Die CRP ist für die Prüfung der Rezepte bereits seit Oktober 2011 Bestandteil der Bearbeitung von Beihilfeanträgen. Ein genauer Termin für die Erweiterung der Systemlandschaft um weitere Module der CRP insbesondere Prüfung der Rechnungen gegen die Gebührenordnung für Ärzte und die Gebührenordnung für Zahnärzte steht noch nicht fest, da zunächst bis Ende 2016 eine Ausschreibung für die Software erfolgen soll. Die genaue Zeitplanung gerade auch bezüglich der Produktivsetzung der Beihilfestellen mit der neuen Software kann erst danach erfolgen. 2. Inwieweit soll sich die Einführung von CRP auf die Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen auswirken ? Zu den Tätigkeiten der Beihilfesachbearbeiterinnen und Beihilfesachbearbeiter gehört u. a. die Prüfung der Belege nach inhaltlichen und formalen Kriterien, die sich aus den Gebührenordnungen ergeben. Die Prüfung soll nach Implementierung des Prüfregelwerks zunächst programmunterstützt erfolgen. Aufgrund entsprechender Hinweise durch das Programm entscheiden die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter dann über die Erstattungsfähigkeit geltend gemachter Aufwendungen. Eine vollständige manuelle Prüfung der Belege ist nicht mehr notwendig. 3. a) Soll und wird die Rechnungsprüfung innerhalb der Staatsverwaltung vorgenommen oder ist die Vergabe an einen externen Dienstleister vorgesehen oder zumindest teilweise bereits realisiert? b) Wer sind gegebenenfalls die externen Dienstleister ? Die Rechnungsprüfung erfolgt innerhalb der Staatsverwaltung , es wird hierfür eine Software in die bestehende Systemlandschaft integriert. Eine Vergabe der Leistung an externe Dienstleister ist nicht geplant. 4. Wie hoch wird der Personalaufwand in Vollzeitäquivalenten bei den Beihilfestellen im Zeitverlauf voraussichtlich sein: a) für den technischen Aufwand bei der Einführung, b) für die dauerhafte Betreuung, c) für die notwendige Nachprüfung durch entsprechende Sachbearbeiter? Der Personalaufwand für die technische Einführung sowie Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.05.2016 17/10423 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10423 die dauerhafte Betreuung geht nicht zulasten der Beihilfestellen . Die Erledigung dieser Aufgaben erfolgt u. a. durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Leitstellen und des IuK- Bereichs des Landesamts für Finanzen. Der genaue Aufwand für die Nachprüfung durch die Beihilfesachbearbeiterinnen und Beihilfesachbearbeiter steht noch nicht fest. Wie in der Antwort zu Frage 2 dargestellt, ist aber im Vergleich zur aktuellen Bearbeitungsweise eine vollständige manuelle Prüfung der Belege nicht mehr notwendig . 5. Wie viele Stellen könnten auf der anderen Seite nach vollständiger Implementierung eingespart werden? Die tatsächliche Entlastung der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter ist abhängig vom Leistungsumfang der Software und den jeweiligen Modulen, die im Rahmen der Ausschreibung erworben werden. Eine Bewertung ist erst nach vollständiger Implementierung möglich. 6. Sollen die möglicherweise frei werdenden Personalkapazitäten eingespart oder in anderen Aufgabenbereichen verwendet werden? Hinsichtlich der Einsparung bzw. Verwendung von möglicherweise frei werdenden Personalkapazitäten kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts gesagt werden (siehe Antwort zu Frage 5). In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen , dass die Zahl der zu bearbeitenden Beihilfeanträge von Jahr zu Jahr steigt. 7. a) Wie hoch sind gegebenenfalls die laufenden Kosten für die Fremdvergabe pro Jahr aktuell und voraussichtlich bei vollständiger Implementierung? b) In welcher Höhe können im Gegenzug Sachkosten eingespart werden? Wie in der Antwort zu Frage 3 formuliert, wird die Rechnungsprüfung innerhalb der Staatsverwaltung vorgenommen , daher fallen hierfür keine laufenden Kosten an. 8. Durch welche Maßnahmen werden Datenschutz und Datensicherheit gegebenenfalls bei der Übermittlung der Daten zwischen Beihilfestellen und Dienstleister und beim Dienstleister selbst sichergestellt ? Wie in der Antwort zu Frage 3 formuliert, wird die Rechnungsprüfung innerhalb der Staatsverwaltung vorgenommen , daher erfolgt auch keine Übermittlung der Daten zwischen Beihilfestelle und externem Dienstleister.