Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 25.01.2016 Umgehungsstraße Stadtprozelten, Teil 2 Ich frage die Staatsregierung: 1. Inwieweit besteht ein Zusammenhang zwischen der Umgehung in Stadtprozelten und dem geplanten zweiten Brückenstandort im Südspessart und wird es hier gemeinsame Planungen geben? 2. Kann es auch sein, dass die Realisierung des zusätzlichen Brückenstandorts die Ortsumgehung überflüssig macht, da durch diese neue Verkehrsanbindung genügend Entlastung für Stadtprozelten geschaffen wird? 3. Wie verändert bzw. erhöht sich die Lärmbelastung durch die geplante Umgehungsstraße zum derzeitigen Status quo? 4. Sind Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der Anwohner auf badischer bzw. auf bayerischer Mainseite geplant, und wenn ja, welche, und wie hoch sind die geplanten Kosten? a) Wenn nein, warum nicht? 5. Inwieweit ist die gegenüberliegende Gemeinde Mondfeld von der geplanten Umgehungsstraße betroffen bzw. liegt eine entsprechende offizielle Stellungnahme bzw. ein Gemeinderatsbeschluss bezüglich der geplanten Umgehungsstraße der Gemeinde Mondfeld vor? a) Wenn ja, wie sieht diese aus? 6. Stimmt die Staatsregierung der Aussage von Bürgermeisterin Claudia Kappes zu, die in den Medien äußerte, man wolle das geplante „Bauwerk“ für die Mondfelder „schön“ machen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 07.03.2016 Zu 1.: Im Zuge der Ortsumgehung von Stadtprozelten ist keine Mainbrücke geplant. Auch der 7. Ausbauplan für die Staatsstraßen enthält in diesem Bereich keine weitere Mainbrücke in der Baulast des Freistaats. Ebenso wenig hat bislang ein kommunaler Baulastträger Planungsabsichten bekundet. Zu 2.: Die Realisierung einer weiteren Mainbrücke ist derzeit nicht vorgesehen (siehe Antwort zu Frage 1). Zu 3.: Zum jetzigen Planungsstand können die Veränderungen bei den Immissionspegeln noch nicht benannt werden. Zu 4. und 4. a).: Die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen und die entstehenden Kosten werden im Zuge der derzeit laufenden Entwurfs - und Genehmigungsplanung ermittelt. Dabei werden der Planung die gesetzlichen Vorgaben zum Lärmschutz (z. B. Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) zugrunde gelegt. Zu 5. und 5. a).: Die Betroffenheit von Mondfeld (Ortsteil der Stadt Wertheim) ist in erster Linie durch Lärmimmissionen und mögliche Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss vorstellbar. Die konkrete Betroffenheit wird im Rahmen der derzeit laufenden Entwurfs- und Genehmigungsplanung ermittelt. Die Stadt Wertheim wurde von der Stadt Stadtprozelten über ihre Planungsabsichten zwar bereits informiert. Eine förmliche Beteiligung der Stadt Wertheim erfolgt jedoch erst im Rahmen des straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens. Zu 6.: Die Ortsumgehung von Stadtprozelten wird im sensiblen Mainvorland geplant. Die Ortsumgehung soll durch entsprechende landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen sowie durch städtebauliche Gestaltungsmaßnahmen möglichst verträglich in ihr Umfeld eingegliedert werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.04.2016 17/10427 Bayerischer Landtag