Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 07.03.2016 1. Was waren die Gründe, im Falle der Ortsumfahrung (OU) Sulzbach auf ein Raumordnungsverfahren zu verzichten? Auf die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens wurde verzichtet, da für die Maßnahme entsprechend der Raumordnungsverordnung des Bundes (RoV) kein Raumordnungsverfahren vorgeschrieben ist, die Maßnahme den Zielen des Regionalplanes entspricht, die Maßnahme keine erhebliche überörtliche Raumbedeutsamkeit hat und über deren Zulässigkeit in einem Planfeststellungsverfahren entschieden wird. 2. Warum unterscheiden sich die Eingabedaten der Verkehrsmengen im Durchgangsverkehrsbelastungs- (DTV)-Vergleichsfall auf das Jahr 2025 hochgerechnet für das Projekt AB 170-07 so gravierend von den Eingabedaten des Projektes AB 190-07, obwohl der gleiche Straßenabschnitt betroffen ist? Beim Projekt AB 170-07 „St 2309, OU Sulzbach“ handelt es sich um ein Ortsumfahrungsprojekt, beim Projekt AB 190- 07 „St 2309, Verlegung nördlich Obernau mit Neubau der Hafenbahnüberquerung“ um ein Ausbauprojekt, in dessen Zusammenhang die vorhandene Straße ausgebaut und ein Ersatzneubau der bestehenden Hafenüberführung erfolgt. Aufgrund der unterschiedlichen Projektwirkungen ist bei der Ermittlung der Verkehrsstärken beim Ortsumfahrungsprojekt eine höhere Detailschärfe angezeigt. Die Ausgangsdaten waren bei beiden Projekten gleich. 3. Sind die Prognosedaten 2025:2005 auch relevant für andere Varianten neben der Ausbauplanvariante und wozu werden die Daten herangezogen? Da sich die Frage 2 auf die Projektbewertung im Rahmen der Aufstellung des 7. Ausbauplans für die Staatsstraßen bezieht, wird davon ausgegangen, dass es sich bei „Prognosedaten 2025:2005“ um die sogenannten Wachstumsfaktoren der „Verkehrsprognose 2025 als Grundlage für den Gesamtverkehrsplan Bayern“ aus dem Jahr 2010 handelt. Diese Daten dienten als Grundlage für die Projektbewertung im Rahmen der Aufstellung des Ausbauplans für die Staatsstraßen. Hier war das Ziel, die für den Ausbauplan angemeldeten Projekte (rund 1.000 Projekte und Varianten) nach einem einheitlichen Verfahren zu bewerten, um einen bayernweiten Vergleich aller Projekte zu bekommen. Für weitere Fragestellungen wurden diese Daten in der Regel nicht verwendet. Für die beiden unter Frage 2 genannten Projekte AB 170-07 (St 2309, OU Sulzbach) und AB190-07 (St 2309, Verlegung nördlich Obernau mit Neubau der Hafenbahnüberquerung ) wurden im Rahmen der Aufstellung des Ausbauplans keine weiteren Varianten bewertet. 17. Wahlperiode 03.05.2016 17/10434 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄH- LER vom 26.01.2016 Hochwasserschutz der Gemeinden Niedernberg und Sulzbach, sowie weitere verkehrsbauliche Maßnahmen um die Gemeinden Niedernberg und Sulzbach/Landkreis Miltenberg – II Für flussabwärts gelegene Gemeinden wie Niedernberg und Sulzbach steigt bei Hochwasser die Gefahr einer Überflutung. Ich frage die Staatsregierung: 1. Was waren die Gründe, im Falle der Ortsumfahrung (OU) Sulzbach auf ein Raumordnungsverfahren zu verzichten ? 2. Warum unterscheiden sich die Eingabedaten der Verkehrsmengen im Durchgangsverkehrsbelastungs-(DTV)- Vergleichsfall auf das Jahr 2025 hochgerechnet für das Projekt AB 170-07 so gravierend von den Eingabedaten des Projektes AB 190-07, obwohl der gleiche Straßenabschnitt betroffen ist? 3. Sind die Prognosedaten 2025:2005 auch relevant für andere Varianten neben der Ausbauplanvariante und wozu werden die Daten herangezogen? 4. Erfolgt eine erneute Prüfung der Kosten-Nutzen-Analyse, wenn die Ausbauplanvariante aktuell nicht mehr als baubare Variante infrage kommt, und kann dies zu einer Änderung der Dringlichkeit führen? 5. Wann wird diese erneute Prüfung vorgenommen und muss das zuständige Staatliche Bauamt auf eine solche Entwicklung hinweisen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10434 4. Erfolgt eine erneute Prüfung der Kosten-Nutzen-Analyse , wenn die Ausbauplanvariante aktuell nicht mehr als baubare Variante infrage kommt, und kann dies zu einer Änderung der Dringlichkeit führen? Durch den Ausbauplan für die Staatsstraßen werden die Prioritäten für die Investitionen zum Ausbau der Staatsstraßen entsprechend dem Ergebnis der vorangegangenen Projektbewertungen festgelegt. Projekte, die deutlich vom im Rahmen der Aufstellung des 7. Ausbauplans bewerteten Projekt abweichen sowie erhebliche Kostensteigerungen aufweisen, erfordern demnach eine neuerliche Bewertung des Projektes. 5. Wann wird diese erneute Prüfung vorgenommen und muss das zuständige Staatliche Bauamt auf eine solche Entwicklung hinweisen? Eine Überprüfung der Bewertung und ggf. neuerliche Bewertung sollte erfolgen, sobald die unter Antwort 4 genannten Änderungen konkret sind. Bei Staatsstraßenprojekten geschieht dies insbesondere im Zusammenhang mit den im Planungsprozess vorgesehenen Projektabstimmungen (zwischen Staatlichem Bauamt, Bezirksregierung und Oberster Baubehörde), spätestens im Rahmen der im Planungsprozess vorgesehenen Zustimmungsschritte der vorgesetzten Dienststellen.