Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.11.2015 Tierversuche in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Genehmigungsbehörden sind in Bayern für Anträge auf Tierversuche zuständig? 2. a) Wie viele Anträge auf Tierversuche wurden in den Jahren 2009 bis 2014 in Bayern gestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? b) Von welchen Einrichtungen/Institutionen wurden diese Anträge jeweils gestellt? 3. a) Welche Tierarten waren in diesen Anträgen jeweils für Tierversuche vorgesehen? b) Für welche Art von Versuchen waren diese Tiere jeweils vorgesehen? 4. a) Welche der in den Jahren 2009 bis 2014 gestellten Anträge auf Tierversuche wurden von den zuständigen Genehmigungsbehörden abgelehnt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? b) Was waren die Gründe für diese Ablehnungen? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 08.03.2016 1. Welche Genehmigungsbehörden sind in Bayern für Anträge auf Tierversuche zuständig? Die Voraussetzungen für die Durchführung von Tierversuchen sind deutschlandweit einheitlich im Tierschutzgesetz des Bundes geregelt. Zweck des Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Nach dem Tierschutzgesetz des Bundes ist durch die zuständigen Behörden eine Genehmigung zu erteilen, wenn die dort genannten Voraussetzungen vorliegen. Genehmigungsbehörden sind in Bayern seit 2015 die Regierung von Oberbayern und die Regierung von Unterfranken. Bis dahin waren die Regierungen von Oberbayern, Mittelfranken, Unterfranken und der Oberpfalz zuständig. 2. a) Wie viele Anträge auf Tierversuche wurden in den Jahren 2009 bis 2014 in Bayern gestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Im fraglichen Zeitraum wurden im Rahmen des Tierschutzgesetzes des Bundes insgesamt 2.320 Anträge für genehmigungspflichtige Tierversuche gestellt, davon 360 im Jahr 2009, 312 im Jahr 2010, 351 im Jahr 2011, 407 im Jahr 2012, 467 im Jahr 2013 und 423 im Jahr 2014. b) Von welchen Einrichtungen/Institutionen wurden diese Anträge jeweils gestellt? Die Anträge wurden im Rahmen des Tierschutzgesetzes des Bundes von Universitäten bzw. Hochschulen, anderen staatlichen forschenden Einrichtungen, Unternehmen zur Durchführung von Tierversuchen für Behörden und Wirtschaft (sog. Auftragnehmer) und pharmazeutischen Unternehmen sowie Einrichtungen im Bereich Naturschutz gestellt . 3. a) Welche Tierarten waren in diesen Anträgen jeweils für Tierversuche vorgesehen? In den Anträgen war die Verwendung folgender Tierarten vorgesehen: Mäuse, Ratten, Meerschweinchen, Hamster, andere Nagetiere wie Rennmäuse (Meriones und Gerbils), Kaninchen, Katzen, Hunde, Frettchen, andere Fleischfresser , Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel, Schweine (auch Minipigs), Ziegen, Schafe, Rinder, Halbaffen, Neuweltaffen, Altweltaffen (u. a. Paviane, Javaneraffen), andere Säugetiere wie Rehe, Hirsche oder diverse Fledermausarten, Wachteln und andere Vögel (u. a. Hühner, Weißstörche, Schwarzstörche , Mauersegler, Mönchsgrasmücken, Kohlmeisen, Blaumeisen, Bussarde, Zebrafinken, Kanarienvögel), Fische (u. a. Schützenfische, Goldfische, Zebrabärblinge, Reisfische, Forellen), Reptilien (u. a. Nilkrokodil), Amphibien (u. a. Krallenfrösche). b) Für welche Art von Versuchen waren diese Tiere jeweils vorgesehen? Das Tierschutzgesetz des Bundes gibt vor, wann durch die zuständigen Behörden eine Genehmigung zu erteilen ist. Das Antragsspektrum reicht dabei von der Besenderung von Wildtieren bis hin zur Überprüfung von Medizinprodukten . Die Tiere waren vorgesehen für die Bearbeitung von Fragestellungen der Grundlagenforschung, der Erforschung oder Entwicklung von Produkten, Geräten oder Verfahren für die Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin wie z. B. Untersuchungen zur Pharmakokinetik, Pharmakodynamik, zu Wirkungsmechanismen oder sonstigen biologischen Eigenschaften potentieller neuer Arzneimittel, vergleichbaren Untersuchungen im Zusammenhang mit Medizinprodukten sowie Untersuchungen zur Entwicklung bzw. Verbesserung chirurgischer Methoden, zur Herstellung von oder Qualitäts- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.03.2016 17/10464 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10464 kontrolle bei Produkten oder Geräten für die Human-, Zahnoder Veterinärmedizin wie z. B. die kommerzielle Herstellung monoklonaler und polyklonaler Antikörper oder sonstiger biologischer Materialen sowie Prüfungen zur Qualität von Antibiotika, Blutzubereitungen, Impfstoffen und Sera, toxikologische Untersuchungen oder andere Sicherheitsprüfungen , einschließlich der Prüfungen im Zusammenhang mit Geräten oder Produkten für die Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin wie z. B. Untersuchungen an Produkten und Stoffen zur Bestimmung des Gefährdungspotentials für Mensch, Tier und Umwelt oder im Fall von Arzneimitteln oder Medizinprodukten die toxikologischen Routineprüfungen, Diagnose von Krankheiten (hier: Untersuchungen in direktem Zusammenhang mit der Diagnose von Krankheiten bei Menschen oder Tieren), die Prüfung der Wirksamkeit von Schädlingsbekämpfungsmitteln, auch Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten, zur Aus-, Fort- und Weiterbildung und weiteren Zwecken wie z. B. Verfahren zur Herstellung und Erhaltung infektiöser Agentien, Vektoren, Neoplasmen, Antikörper oder sonstiger biologischer Materialien, die nicht für einen der bereits genannten Zwecke bestimmt sind. Weitere Forschungsziele waren neben grundsätzlichen Fragestellungen im Bereich der sogenannten translationalen und angewandten Forschung die Vorbeugung, Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder körperlichen Beschwerden bei Menschen oder Tieren, Erkennung oder Beeinflussung physiologischer Zustände oder Funktionen bei Menschen oder Tieren (hier auch Bereich Verhaltensforschung) sowie die Förderung des Wohlergehens von Tieren oder Verbesserung der Haltungsbedingungen von landwirtschaftlichen Nutztieren. 4. a) Welche der in den Jahren 2009 bis 2014 gestellten Anträge auf Tierversuche wurden von den zuständigen Genehmigungsbehörden abgelehnt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Anträge können durch die zuständigen Behörden nur dann abgelehnt werden, wenn sie die nach dem Tierschutzgesetz des Bundes erforderlichen Voraussetzungen für die Genehmigung nicht erfüllen. Es erfolgten folgende Ablehnungen von Tierversuchsanträgen durch die Genehmigungsbehörde im abgefragten Zeitraum. Jahr Kurzbeschreibung Vorhaben 2009 Untersuchungen zu den Effekten von jugendlichem Übergewicht auf hormonelle, emotionale und kognitive Funktionen 2010 Erzeugung eines kleinen Tier-Modells für Diabetes Untersuchungen an gentechnisch veränderten Tieren zur Rolle von Gerinnungs- und Komplementfaktoren sowie zur durch weitere Blutbestandteile vermittelten Virulenz, Kolonisierung und Abszessbildung durch einen bakteriellen Erreger 2011 - / - 2012 Untersuchungen zur Behandlung von Übergewicht und Diabetes mit einer Kombination von Hormonen (Teilversuch) 2013 Analyse von Entzündungsprozessen in der Lunge nach Legionellen-Infekten 2014 - / - b) Was waren die Gründe für diese Ablehnungen? Jahr Kurzbeschreibung Ablehnungsgründe 2009 Die Übertragbarkeit auf den Menschen wurde nicht dargestellt und es war unklar, inwiefern die Versuchsergebnisse genutzt werden können. Zudem war die Unerlässlichkeit jeder einzelnen Versuchsgruppe nicht nachvollziehbar. Daher war die Durchführung des Vorhabens aus ethischen Gründen nicht vertretbar. 2010 Ein neues Diabetes-Modell ist nicht notwendig, da ein Modell international etabliert ist. Eine leichtere Handhabung begründet kein neues Tiermodell. Daher war die Unerlässlichkeit des beantragten Versuchsvorhabens nicht gegeben. Das Versuchsziel würde die klinische Situation nicht beeinflussen und rechtfertigt nicht die geplante Belastung der Tiere. Ein adäquates Gesundheits-Monitoring der Versuchstiere konnte nicht dargelegt werden. 2011 - / - 2012 Die Unerlässlichkeit des Versuchs konnte nicht ausreichend dargestellt werden. 2013 Der Antrag wurde aufgrund der fehlenden Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz zur Haltung von Versuchstieren abgelehnt. 2014 - / -