Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thorsten Glauber FREIE WÄHLER vom 09.12.2015 Staatliche Beschaffungspolitik im Bereich der Elektromobilität Beschaffungspolitik gilt als ein zentrales Instrument, mit dessen Hilfe der Staat Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Industrie steuern kann. Daher frage ich die Staatsregierung: 1. Wie viele Elektrofahrzeuge einerseits und Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb andererseits haben bayerische Behörden auf Landes- und kommunaler Ebene seit 2009 aufgeschlüsselt nach Jahr, Hersteller, Herstellerland, Stückzahl und politischer Ebene (Land/Kommune) beschafft ? 2. Wie viele Elektrofahrzeuge wurden im Vergleich dazu auf privater Seite nach derselben Aufschlüsselung im selben Zeitraum in Bayern zugelassen? 3. Inwieweit sieht die Staatsregierung im Rahmen ihrer Beschaffungsgrundsätze Spielräume für eine innovationsorientierte Beschaffungspraxis im Sinne der deutschen und bayerischen Automobilindustrie und inwieweit wurden seit 2009 die geltenden Beschaffungsrichtlinien der bayerischen Verwaltung für eine gezielte Beschaffungspolitik der öffentlichen Hand im Bereich der Elektromobilität modifiziert? 4. Inwieweit ergriff die Staatsregierung seit 2009 Maßnahmen zur besseren zentralen Koordinierung der Beschaffungspraktiken in bayerischen Behörden im Sinne der deutschen und bayerischen Automobilindustrie und inwieweit findet in diesem Bereich auch eine Koordinierung der Beschaffungspolitik zwischen Land und Bund statt? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 08.03.2016 Die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Thorsten Glauber vom 09.12.2015 betreffend „Staatliche Beschaffungspolitik im Bereich der Elektromobilität“ wird unter Einbindung aller Ressorts sowie des Bayerischen Landtags und des Obersten Rechnungshofs wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Nach telefonischer Rücksprache mit Herrn MdL Glauber wurde die Schriftliche Anfrage wie folgt präzisiert: Die Datenerhebung hat sich auf die Jahre 2014 und 2015 zu beschränken. Dabei ist für jedes Jahr gesondert die Anzahl der beschafften Dienstkfz darzustellen, aufgeteilt auf Hersteller und Stückzahl. Die Stückzahl ist in Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb und Elektrofahrzeuge (Elektrobzw . Hybridantrieb) zu unterteilen. 1. Wie viele Elektrofahrzeuge einerseits und Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb andererseits haben bayerische Behörden auf Landes- und kommunaler Ebene seit 2009 aufgeschlüsselt nach Jahr, Hersteller , Herstellerland, Stückzahl und politischer Ebene (Land/Kommune) beschafft? Die konkreten Zahlenangaben für die staatlichen Dienststellen der Jahre 2014 und 2015 sind aus den als Anlagen 1 und 2 beigefügten Übersichten ersichtlich. In Anlage 3 sind die von den Landkreisen und Kommunen beschafften Elektro- und Hybridfahrzeuge aufgelistet. Ergänzend hierzu wird darauf hingewiesen, dass in der „Modellregion Elektromobilität Bayerischer Wald“ außerdem sowohl Landratsämter als auch Gemeinden das Elektrofahrzeug Carsharing-Angebot der E-Wald GmbH für einzelne Fahrten nutzen. 2. Wie viele Elektrofahrzeuge wurden im Vergleich dazu auf privater Seite nach derselben Aufschlüsselung im selben Zeitraum in Bayern zugelassen? Die Anzahl der auf privater Seite in den Jahren 2014 und 2015 zugelassenen Elektrofahrzeuge (aufgeschlüsselt in reine Elektrofahrzeuge bzw. Hybridfahrzeuge) ist wie folgt: Neuzulassungen 2014 Neuzulassungen 2015 Zugelassene Elektrofahr - zeuge reine Elektrofahr - zeuge Hybridfahr - zeuge Zugelassene Elektrofahr - zeuge reine Elektrofahr - zeuge Hybridfahr - zeuge 8.137 2.235 5.902 10.234 2.635 7.599 (Auf Basis der Rückmeldungen von 94 der 96 Zulassungsbehörden.) Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.04.2016 17/10474 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10474 3. Inwieweit sieht die Staatsregierung im Rahmen ihrer Beschaffungsgrundsätze Spielräume für eine innovationsorientierte Beschaffungspraxis im Sinne der deutschen und bayerischen Automobilindustrie und inwieweit wurden seit 2009 die geltenden Beschaffungsrichtlinien der bayerischen Verwaltung für eine gezielte Beschaffungspolitik der öffentlichen Hand im Bereich der Elektromobilität modifiziert? Zunächst ist anzumerken, dass eine innovationsorientierte Beschaffungspraxis im Sinne einer rein deutschen bzw. bayerischen Automobilindustrie nicht im Einklang zu § 7 Abs. 3 Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) stehen würde. Demnach dürfen bestimmte Erzeugnisse oder Verfahren sowie bestimmte Ursprungsorte und Bezugsquellen nur dann ausdrücklich vorgeschrieben werden , wenn dies durch die Art der zu vergebenden Leistung gerechtfertigt ist. Nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen sind die Beschaffungsstellen angehalten, beim Erwerb bzw. bei der Haltung von Dienstkraftfahrzeugen auch ökologische Kriterien zu berücksichtigen. So dürfen z. B. nach Nr. 19.1.2 Haushaltsaufstellungsrichtlinien nur schadstoffarme Kraftfahrzeuge mit möglichst geringem Treibstoffverbrauch sowie überdurchschnittlich guten CO2-Effizienzklassen beschafft werden. Diese sollen zudem für den Betrieb von biogenen Treibstoffen geeignet sein. Bei der Beschaffung von Dienstfahrzeugen sollen auch biokraftstofftaugliche bzw. Erdgasfahrzeuge vorgesehen werden, soweit dies wirtschaftlich ist (vgl. auch Nr. 5.14.3 Haushaltsvollzugsrichtlinien 2015/2016). Bereits im September 2008 hat die Staatsregierung die Zukunftsoffensive Elektromobilität gestartet, u. a. um das Thema Elektromobilität als zukunftsweisende und umweltfreundliche Technologie mitzugestalten. In der Martkvorbereitungsphase wurden zur Vorbereitung einer staatlichen Beschaffungsinitiative eine Reihe von Hybrid- und Elektrofahrzeugen bei staatlichen Stellen getestet. Im Januar 2016 hat die Staatsregierung eine staatliche Beschaffungsinitiative für Elektrofahrzeuge beschlossen. Ziel ist, im staatlichen Fuhrpark den Anteil der Elektroautos bei Neuzulassungen von Fahrzeugen, die grundsätzlich für Elektrifizierung geeignet sind, auf 20 Prozent zu erhöhen. 4. Inwieweit ergriff die Staatsregierung seit 2009 Maßnahmen zur besseren zentralen Koordinierung der Beschaffungspraktiken in bayerischen Behörden im Sinne der deutschen und bayerischen Automobilindustrie und inwieweit findet in diesem Bereich auch eine Koordinierung der Beschaffungspolitik zwischen Land und Bund statt? Die Staatsregierung hat am 26. Januar 2016 mit den bayerischen Automobilherstellern eine gemeinsame Position zur Elektromobilität erarbeitet. Damit soll der Elektromobilität zusammen mit der Automobilindustrie weitere Schubkraft verliehen werden. Die gemeinsame Initiative sieht direkte Anreize durch Kaufprämien für private und betriebliche Elektroautos , finanziert durch den Bund unter Beteiligung der Automobilwirtschaft, vor. Ferner sieht sie einen Ausbau der Ladeinfrastruktur, eine Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für das Laden der Batterien des privaten Elektroautos am Arbeitsplatz sowie eine Beschaffungsinitiative für den staatlichen Fuhrpark vor. Drucksache 17/10474 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Anlage 1 Hersteller Beschaffungen 2014 konventionell Elektro Otto Diesel Erdgas Elektro Hybrid AEBI 6 6 ATLAS 1 1 Audi 455 22 428 2 3 BMW 980 16 961 2 1 Caterpillar 1 1 Case_IH 1 1 Dacia 5 3 2 Fahr 0 Fendt 5 5 Fiat 17 4 13 Ford 72 1 71 Hako 0 Hansa 1 1 Holder 0 Hyundai 1 1 Iseki 1 1 Iveco 3 3 John Deere 4 4 Kramer 13 13 Kubota 2 2 Liebherr 1 1 Magirus 1 1 MAN 89 89 Massey- Ferguson 1 1 Mega E- Worker 1 1 Mercedes 392 7 382 3 Merlo 1 1 Mini 2 2 Mitsubishi 1 1 Multicar 1 1 Nissan 1 1 ÖAF 0 Opel 52 14 38 Paus 1 1 Peugeot 3 1 2 Piagio 0 Reform 11 11 Renault 18 2 14 2 Scania 3 3 Seat 9 3 6 Skoda 21 5 16 Smart 1 1 Suzuki 4 2 2 Terex 1 1 Toyota 2 1 1 Unimog 0 VW 593 70 521 1 1 Volvo 3 3 sonstige Hersteller 13 4 9 SUMME 2.794 152 2.622 4 7 9 Anlage 2 Hersteller Beschaffungen 2015 konventionell Elektro Otto Diesel Erdgas Elektro Hybrid AEBI 4 4 Audi 424 17 395 1 11 BMW 848 20 817 8 3 Citroen 1 1 Dacia 7 7 Fahr 1 1 Fendt 7 7 Fiat 1 1 Ford 71 6 65 Hako 1 1 Holder 2 2 Iveco 7 7 John Deere 1 1 Kramer 6 6 Kubota 1 1 MAN 71 71 Mercedes 401 4 396 1 Merlo 1 1 Multicar 1 1 Nissan 2 2 ÖAF 1 1 Opel 48 3 45 Peugeot 5 1 4 Piagio 1 1 Reform 2 2 Renault 18 15 3 Scania 4 4 Seat 21 11 10 Skoda 17 3 14 Suzuki 3 3 Toyota 1 1 Unimog 1 1 VW 377 16 359 2 Volvo 1 1 sonstige Hersteller 524 65 455 1 3 SUMME 2.882 150 2.699 2 16 15 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10474 Anlage 3 Aufstellung der durch bayerische Landkreise und Gemeinden in den Jahren 2014 und 2015 beschafften Elektrofahrzeuge Landkreise mit kreisangehörigen Gemeinden kreisfreie Städte Zahl der beschafften Elektrofahrzeuge 2014 2015 insgesamt davon mit insgesamt davon mit Elektroantrieb Hybridantrieb Elektroantrieb Hybridantrieb Regierungsbezirk Oberbayern 42 36 6 66 50 16 Regierungsbezirk Niederbayern 16 12 4 17 7 10 Regierungsbezirk Oberpfalz 18 11 7 37 26 11 Regierungsbezirk Oberfranken 10 9 1 18 12 6 Regierungsbezirk Mittelfranken 17 15 2 31 26 5 Regierungsbezirk Unterfranken 13 12 1 32 23 9 Regierungsbezirk Schwaben 15 11 4 19 17 2 SUMME 131 106 25 220 161 59