für beide Hegegemeinschaften „beibehalten“), obwohl sich die Zahlen bezüglich der Anteile von Pflanzen mit Leittriebverbiss und bezüglich der Anteile der Pflanzen ohne Schäden deutlich unterscheiden? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 08.03.2016 1. a) Welche Kosten entstanden der Bayerischen Forstverwaltung durch die Erstellung des Forstlichen Gutachtens zur Situation der Waldverjüngung im Jahr 2015 (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirken )? b) Aus welchen Mitteln werden die Aufwendungen für die Erstellung des Forstlichen Gutachtens zur Situation der Waldverjüngung im Jahr 2015 finanziert ? Die Erstellung der Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung ist hoheitliche Aufgabe der Bayerischen Forstverwaltung. Alle drei Jahre werden sie durch das vorhandene Personal im Rahmen der regulären Kernaufgaben der Forstverwaltung angefertigt. Unterstützung wurde durch externe Hilfskräfte und Unternehmer geleistet. Hierfür fielen 2015 Kosten in Höhe von 82.070 Euro für befristet beschäftigte Hilfskräfte (Kap. 0840, Tit. 42811) und weitere 284.500 Euro für Unternehmerleistungen (Kap. 0840 Tit. 54202) an. Eine Auflistung dieser Kosten nach Regierungsbezirken ist der Anlage zu entnehmen. 2. a) Welche Kosten entstehen dem bayerischen Staat durch die Aufstellung, Prüfung und Durchführung der Abschusspläne, die in denr Richtlinien für die Hege und Bejagung des Schalenwildes in Bayern geregelt sind (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirken )? b) Auf welche Kostenträger verteilen sich die Aufwendungen für die Aufstellung, Prüfung und Durchführung der Abschusspläne? c) In welcher Höhe sind die einzelnen Kostenträger an der Gesamtfinanzierung für die Aufstellung, Prüfung und Durchführung der Abschusspläne beteiligt (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirken )? Bei den Richtlinien für die Hege und Bejagung des Schalenwildes handelt es sich um Vollzugsrichtlinien gerichtet an die Jagdbehörden zur Konkretisierung der Vorgaben des Bayerischen Jagdgesetzes und der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG). Insoweit sind für den Vollzugsaufwand insbesondere die Maßgaben des Gesetzgebers entscheidend. 17. Wahlperiode 03.05.2016 17/10475 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Herbert Woerlein SPD vom 19.01.2016 Kosten für Verbissgutachten und Abschussplanung sowie Wertung der aus der Verbissbelastung abgeleiteten Abschussempfehlung Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welche Kosten entstanden der Bayerischen Forstverwaltung durch die Erstellung des Forstlichen Gutachtens zur Situation der Waldverjüngung im Jahr 2015 (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirken)? b) Aus welchen Mitteln werden die Aufwendungen für die Erstellung des Forstlichen Gutachtens zur Situation der Waldverjüngung im Jahr 2015 finanziert? 2. a) Welche Kosten entstehen dem bayerischen Staat durch die Aufstellung, Prüfung und Durchführung der Abschusspläne, die in den Richtlinien für die Hege und Bejagung des Schalenwildes in Bayern geregelt sind (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirken)? b) Auf welche Kostenträger verteilen sich die Aufwendungen für die Aufstellung, Prüfung und Durchführung der Abschusspläne? c) In welcher Höhe sind die einzelnen Kostenträger an der Gesamtfinanzierung für die Aufstellung, Prüfung und Durchführung der Abschusspläne beteiligt (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirken)? 3. Nach welchen Kriterien wird die Abschussempfehlung im Berichtsteil „Ergebnisse der Hegegemeinschaft“ des Forstlichen Gutachtens zur Situation der Waldverjüngung im Jahr 2015 ausgesprochen? 4. a) Wie erklären sich die unterschiedlichen Ergebnisse der Wertung der Verbissbelastung und der Abschussempfehlung für die Hegegemeinschaft 680 Augsburg Stadt (Wertung der Verbissbelastung „tragbar“, Abschussempfehlung „beibehalten“) und für die Hegegemeinschaft 689 Pöttmes (Wertung der Verbissbelastung „deutlich zu hoch“, Abschussempfehlung „deutlich erhöhen “), obwohl insbesondere die Zahlen bezüglich der Anteile von Pflanzen mit Leittriebverbiss für die Hegegemeinschaft Pöttmes deutlich günstiger ausfallen? b) Welche Rolle spielt hierbei die Tanne, die in der Hegegemeinschaft 689 Pöttmes miterfasst wurde, nicht aber in der Hegegemeinschaft 680 Augsburg Stadt? c) Wie erklären sich die gleichen Ergebnisse der Wertung der Verbissbelastung und der Abschussempfehlung für die Hegegemeinschaft 680 Augsburg Stadt und für die Hegegemeinschaft 693 Zusamtal/ Holzwinkel (Wertung der Verbissbelastung für beide Hegegemeinschaften „tragbar“, Abschussempfehlung Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10475 Erhebungen zu den Kosten der Abschussplanung, die von den unteren Jagdbehörden an den Kreisverwaltungsbehörden durchgeführt werden, liegen der Staatsregierung nicht vor. 3. Nach welchen Kriterien wird die Abschussempfehlung im Berichtsteil „Ergebnisse der Hegegemeinschaft “ des Forstlichen Gutachtens zur Situation der Waldverjüngung im Jahr 2015 ausgesprochen? Die Abschussempfehlung wird aus der Bewertung des Schalenwildeinflusses auf die Waldverjüngung in der Hegegemeinschaft (HG) abgeleitet. Dabei werden neben der aktuellen Situation auch die zeitliche Entwicklung und die Veränderung des Schalenwildeinflusses berücksichtigt. Eine wesentliche Grundlage hierfür stellen die Ergebnisse der stichprobenweisen Verjüngungsinventur dar. Darüber hinaus werden bei der Beurteilung der Verjüngungsentwicklung auch andere Erkenntnisse berücksichtigt, wie z. B. aus Revierbegängen und Weiserflächen. Der Maßstab für die Bewertung der Verbisssituation ist, inwieweit das sogenannte „Waldverjüngungsziel“ nach Art. 1 Abs. 2 Nr. 3 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG) erreichbar ist; d. h. inwieweit eine natürliche Verjüngung standortgemäßer Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen möglich ist. 4. a) Wie erklären sich die unterschiedlichen Ergebnisse der Wertung der Verbissbelastung und der Abschussempfehlung für die Hegegemeinschaft 680 Augsburg Stadt (Wertung der Verbissbelastung „tragbar“, Abschussempfehlung „beibehalten“) und für die Hegegemeinschaft 689 Pöttmes (Wertung der Verbissbelastung „deutlich zu hoch“, Abschussempfehlung, deutlich erhöhen“) obwohl insbesondere die Zahlen bezüglich der Anteile von Pflanzen mit Leittriebverbiss für die Hegegemeinschaft Pöttmes deutlich günstiger ausfallen? Ein rein zahlenmäßiger Vergleich der Ergebnisse der Verjüngungsinventuren der Hegegemeinschaften Augsburg Stadt (HG 680) und Pöttmes (HG 689) wird der die in beiden Hegegemeinschaften sehr unterschiedlichen Ausgangssituation in der aufgenommenen Waldverjüngung nicht gerecht. Diese wird in der HG 680 weit überwiegend von Edellaubbäumen (89,2 %) geprägt. Dies entspricht dem vorherrschenden Auwald-Charakter der Lech begleitenden Wälder in dieser HG. Buche und Fichte spielen mit 4,9 % bzw. 4,2 % nur eine untergeordnete Rolle. Demgegenüber ist die Verjüngung in der HG 689 mit 68,8 % deutlich fichtendominiert. Auch die für die in dieser HG verbreiteten tertiären Hügelland -Wälder wichtige Mischbaumart Buche ist mit 13,3 % stärker vertreten. Edellaubbäume kommen dagegen mit nur geringeren Anteilen (11, 6 %) vor. Entsprechend konzentrieren sich die Forstlichen Gutachten in ihrer Bewertung in der HG 680 auf den Verbiss der Edellaubbäume und in der HG 689 auf den der Baumarten Fichte und Buche. Der Vergleich mit den Ergebnissen der früheren Gutachten zeigt, dass sich in der HG 680 der positive Trend der Abnahme der Verbissbelastung bei den bestandsdominierenden (Edel-)Laubäumen weiter fortgesetzt hat. Dieser kontinuierliche Rückgang der Verbissbelastung in Verbindung mit sehr hohen Pflanzenzahlen auf der Fläche führt deshalb zu dem Ergebnis, dass trotz auftretendem Schalenwildverbiss das „Waldverjüngungsziel“ erreicht werden kann und die Verbisssituation somit als „tragbar“ einzuschätzen war. Entsprechend wurde für die Abschussplanung „beibehalten “ empfohlen. Demgegenüber ist der Gesamtverbiss in der HG 689 an der bestandsbildenden Hauptbaumart Fichte im Vergleich zu den Vorjahren deutlich angestiegen und erreicht – trotz gegenüber 2012 reduziertem Leittriebverbiss – mit 42,2 % den höchsten Stand seit Einführung des Forstlichen Gutachtens. Die führende Fichte kann hier ohne Schutzmaßnahmen nicht ausreichend verjüngt werden . Somit war die Verbisssituation als „deutlich zu hoch“ zu bewerten verbunden mit der Empfehlung, auch die bisher getätigten Abschüsse deutlich zu erhöhen. b) Welche Rolle spielt hierbei die Tanne, die in der Hegegemeinschaft 689 Pöttmes miterfasst wurde, nicht aber in der Hegegemeinschaft 680 Augsburg Stadt? In beiden HG ist nur ein geringes Verjüngungspotenzial der Tanne vorhanden. Als wuchskräftige und im Vergleich zur Fichte stabilere und trockenheitsresistentere Baumart ist die Tanne grundsätzlich eine ideale Mischbaumart zu Fichte, Buche und Edellaubbäumen. In der HG 689 liegt der Anteil der Tanne nach den Daten der Verjüngungsinventur bei 0,9 %. Wegen dieses geringen Anteils kann zu deren Verbiss kein statistisch gesichertes Ergebnis hergeleitet werden. Unabhängig davon stellt sich die Verbisssituation der hauptsächlich vorkommenden Baumarten so dar, dass das Forstliche Gutachten auch ohne die Betrachtung des Tannenverbisses zu einer Bewertung der Verbissbelastung als „deutlich zu hoch“ kommt. In der HG 680 wurde in den Stichprobenflächen keine Tanne aufgenommen . Somit konnte auch keine Aussage zu deren Verbiss gemacht werden. c) Wie erklären sich die gleichen Ergebnisse der Wertung der Verbissbelastung und der Abschussempfehlung für die Hegegemeinschaft 680 Augsburg Stadt und für die Hegegemeinschaft 693 Zusamtal/ Holzwinkel (Wertung der Verbissbelastung für beide Hegemeinschaften „tragbar“, Abschussempfehlung für beide Hegegemeinschaften „beibehalten “), obwohl sich die Zahlen bezüglich der Anteile von Pflanzen mit Leittriebverbiss und bezüglich der Anteile der Pflanzen ohne Schäden deutlich unterscheiden? Analog zur HG 689 ist auch bei der Hegegemeinschaft Zusamtal /Holzwinkel (HG 693) ein zahlenmäßiger Vergleich zur HG 680 ohne Berücksichtigung der waldbaulichen Ausgangslage und der aufgenommen Waldverjüngung nicht möglich. Insgesamt hat die Verbissbelastung bei den dominierenden Baumarten Fichte und Buche (zusammen 92,7 %) innerhalb der HG 693 (Ausnahme Leittriebverbiss) im Vergleich zu den Ergebnissen von 2012 deutlich abgenommen (Fichte von 18,8 % auf 13,7 % und Buche von 64,5 % auf 31,5 %). Besonders augenfällig ist vor allem die sehr positive Entwicklung bei den Laubbäumen von 57,5 % Gesamtverbiss (2012) auf 33,4 % (2015). Somit war die Verbisssituation in der HG 693 mit „tragbar“ und die Abschussempfehlung mit „beibehalten“ zu bewerten, da die dort vorherrschenden waldbaulichen Verjüngungsziele im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen erreicht werden können. Drucksache 17/10475 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Anlage Kosten Forstliches Gutachten 2015 Regierungsbezirk Personalkosten für Hilfskräfte (befristet beschäftigt) Kap. 0840, Tit. 42811 € Unternehmerleistungen Kap. 0840 Tit. 54202 (zugewiesene Mittel) € Summe € Mittelfranken 14.745 25.400 40.145 Niederbayern 11.849 40.500 52.349 Oberbayern 14.846 52.900 67.746 Oberfranken 16.269 43.600 59.869 Oberpfalz 12.863 44.250 57.113 Schwaben 7.472 23.950 31.422 Unterfranken 4.027 53.900 57.927 Bayern 82.070 284.500 366.570