Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 07.03.2016 Zu 1.: Straßenprojekte wie die Ortsumgehung Sulzbach dürfen nur gebaut werden, wenn die Planrechtfertigung gegeben ist. Diese ist im Planungsprozess zu belegen. Die Planung für die Ortsumgehung Sulzbach befindet sich derzeit in der Phase der Vorplanung. In dieser Planungsstufe werden mögliche Varianten ermittelt und hinsichtlich der verkehrlichen, wirtschaftlichen, raumstrukturellen sowie umweltrelevanten Aspekte bewertet. Die Planungsstufe schließt mit der Voruntersuchung ab, die in der Regel eine bevorzugte Variante für die folgenden Planungsstufen vorauswählt. Zu 2.: Die aktuelle Verkehrsprognose zeigt, dass trotz der geplanten Maßnahmen (wie die geplante Mainbrücke südlich Kleinwallstadt), durch die Verkehr auf die Bundesstraße 469 verlagert werden kann, immer noch ein so hoher Durchgangsverkehr auf der Staatsstraße 2309 verbleibt, dass eine Ortsumgehung Sulzbach erforderlich ist. Zu 3.: Es wird auf die Ausführungen zu Frage 2 verwiesen. Zu 4.: Wie zu Frage 1 ausgeführt wurde, fließen auch die umweltrelevanten Aspekte (z. B. Trinkwasserschutz) in die Bewertung ein. Es wird eine Umweltverträglichkeitsstudie erstellt, die die Auswirkungen der einzelnen Varianten auf die Schutzgüter Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter und deren Wechselwirkungen erfasst und bewertet. Zu 5.: Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg hat den Auftrag, im Einklang mit den geltenden Gesetzen eine genehmigungsfähige Planung aufzustellen. Im Zuge der Vorplanung wird daher zur Prüfung der umweltrelevanten Aspekte nicht nur eine Umweltverträglichkeitsstudie (siehe Antworten zu Frage 4) erstellt, es werden auch Prüfungen zum Arten- und Gebietsschutz (FFH-Verträglichkeitsprüfung) ausgearbeitet. Dadurch wird gewährleistet, dass frühzeitig mögliche Konfliktbereiche erkannt werden, die die Zulässigkeit einer oder mehrerer Varianten infrage stellen könnten. Zu 6.: Wie unter Frage 4 und Frage 5 ausgeführt, fließen die umweltrelevanten Aspekte bei der Bewertung der Varianten ein. Auch die Betroffenheit von Naturschutzgebieten wird berücksichtigt. 17. Wahlperiode 03.05.2016 17/10482 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 26.01.2016 Hochwasserschutz der Gemeinden Niedernberg und Sulzbach, sowie weitere verkehrsbauliche Maßnahmen um die Gemeinden Niedernberg und Sulzbach/Landkreis Miltenberg – III Ich frage die Staatsregierung: 1. Wenn das staatliche Bauamt keine belastbaren Aussagen zur Wirksamkeit der Maßnahme tätigen kann, wäre es dann nicht angebracht, die Maßnahme durchzuführen und die Verkehrswirksamkeit zu prüfen, bevor 20 Mio. € für den Bau einer eventuell überflüssigen Umgehungsstraße investiert werden? 2. Wenn das Ziel ist, den Verkehr möglichst bald auf die Bundestraße 469 zu führen, um die Bewohner von Sulzbach vom Durchgangsverkehr zu entlasten, wozu soll dann eine Staatsstraße 2309 neu errichtet werden, die Schwerverkehr und Pkw durch eine Verkürzung der Fahrzeit anzieht? 3. Wäre es nicht sinnvoll, die Wirkung im Zusammenspiel mit dem Brückenneubau in Kleinwallstadt abzuwarten und dann die Situation neu zu untersuchen? 4. Wenn eine Umgehungsstraße zum Trinkwasserschutz nur eine zweifelhafte Wirkung erzielt, alternative Maßnahmen wie Anbindung an überörtliche Straßen möglich sind, der Einfluss von Neubaumaßnahmen noch nicht abgeschätzt werden kann, wie kann eine Planung in diesem Gebiet vorangetrieben werden? Wird der Schutz des höchsten Gutes nicht den Interessen einer kleinen Gruppe geopfert? 5. Da die Mainauen in Sulzbach ein FFH-Gebiet sind und es Planungen zur Errichtung eines Schleusenparks mit Auenlandschaft im Bereich der alten Schleuse in Obernau gibt, man somit also ein bestehendes, gewachsenes Naturschutzgebiet zerstören und gleichzeitig ein anderes künstlich wenige Kilometer entfernt errichten würde, frage ich die Staatsregierung, wie man den Verstoß gegen geltende EU-Richtlinien, Gesetze und Erklärungen von Institutionen des Bundes und des Landes Bayern denn öffentlich vertreten möchte, wenn die geplante Maßnahme die Mindestvoraussetzungen für eine Genehmigung nicht erfüllt? 6. Wie möchte man die fehlende Anzahl der Naturschutzgebiete in Bayern begründen, wenn gleichzeitig zweifelhafte Baumaßnahmen umgesetzt werden? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.