Die Antwort des Bundesministeriums des Innern wiederum nimmt Bezug auf die zum Stichtag 23. September 2015 durch das Bundeskriminalamt (BKA) in Abstimmung mit den Landeskriminalämtern, der Bundespolizei und dem Zollkriminalamt durchgeführten Erhebung von Fahndungsnotierungen zu nicht vollzogenen Haftbefehlen gegen Personen aus allen Bereichen der rechtsgerichteten politisch motivierten Kriminalität (PMK rechts). Diese Erhebung der Fahndungsnotierungen erfolgt halbjährlich (jeweils zum Stichtag im März und September), der letzte Erhebungsstichtag war der 23. September 2015. Daher wird für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage der zuletzt vom BKA erhobene Bestand an nichtvollstreckten Haftbefehlen vom 23. September 2015 zugrunde gelegt . Seitens des Bayerischen Landeskriminalamts werden für die Erhebung Haftbefehle erfasst, die von bayerischen Staatsanwaltschaften (Vollstreckungshaftbefehle gemäß § 457 Absatz 2 Strafprozessordnung (StPO) und Gerichten (Haftbefehle im Ermittlungsverfahren gemäß §§ 112, 114 StPO, Haftbefehle bei Ausbleiben in der Hauptverhandlung gemäß § 230 Absatz 2 StPO, Sicherungshaftbefehle gemäß § 453 c StPO)) erlassen wurden. Fälle, in denen der Haftbefehl außerhalb Bayerns erlassen wurde, der Verdächtige aber „in Bayern lebt oder die Tat in Bayern begangen wurde “, sind darüber hinaus aufgrund des in Bayern vorhandenen Datenbestandes nicht individualisierbar. Die in der Schriftlichen Anfrage verwendeten Begrifflichkeiten „rechtsextreme Szene“ bzw. „rechtsextremes Milieu“ differieren zu der der Auswertung zugrunde liegenden Definition von Personen aus dem Bereich der PMK-rechts. Der Begriff der „rechtsextremen Szene“ bezeichnet in Deutschland kein ideologisch einheitliches Gefüge. Vielmehr tritt Rechtsextremismus in verschiedenen Ausprägungen nationalistischer , rassistischer und antisemitischer Ideologieelemente und mit unterschiedlichen, sich daraus herleitenden Zielsetzungen auf. Kennzeichen für Rechtsextremismus und dessen direktes Umfeld sind unter anderem Nationalismus , Fremdenfeindlichkeit, völkische Ideologie, Antisemitismus (einhergehend mit der Verherrlichung des NS-Regimes und Relativierung bis zur Leugnung des Holocaust), Diffamierung und Ablehnung des demokratischen Rechtsstaats und seiner Institutionen. In Abgrenzung dazu kann bei den Personen aus dem Bereich der PMK-rechts nach Würdigung der Umstände von Straftaten und/oder der Einstellung der Täter festgestellt werden, dass sich diese gegen Personen teilweise auch wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit , Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status richten. Eine konkrete nationalistische Einstellung der Täter liegt dabei nicht zwingend zugrunde. Daher sind unter dem Begriff PMK-rechts auch Personen subsumiert, die die freiheitlich demokratische Grundordnung , die Bundesrepublik Deutschland und ihre Institutionen 17. Wahlperiode 03.05.2016 17/10488 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Ritter SPD vom 11.01.2016 Nicht vollstreckte Haftbefehle gegen Personen aus dem rechtsextremen Milieu Nach aktuellen Presseberichten werden derzeit bundesweit 450 Haftbefehle gegen rechtsextreme Täter nicht vollstreckt. Deshalb beziehen sich meine Fragen auf Haftbefehle, die von bayerischen Staatsanwaltschaften ausgestellt wurden, sowie anderen Staatsanwaltschaften, bei denen der Verdächtige in Bayern lebt oder die Tat in Bayern begangen wurde. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Haftbefehle gegenüber Personen, die nach Kenntnis der bayerischen Behörden der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind, werden derzeit nicht vollstreckt (bitte aufgeschlüsselt mit Datum der Ausstellung des Haftbefehls, Haftbefehl aufgrund welcher Straftat, Ort und Datum der Straftat, Grund für Nichtvollstrecken des Haftbefehls, Erkenntnisse über den Aufenthaltsort des Verdächtigen)? 2. a) Wie haben sich die Zahlen nicht vollstreckbarer Haftbefehle (wie unter Frage 1 definiert) seit dem Jahr 2011 entwickelt? b) Wie bewertet die Staatsregierung diese Entwicklung? c) Welche Gründe sieht die Staatsregierung für diese Entwicklung? Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 09.03.2016 Die Schriftliche Anfrage bezieht sich auf „Nicht vollstreckte Haftbefehle gegen Personen aus dem rechtsextremen Milieu “ und nimmt Bezug auf „aktuelle Presseberichte“, wonach „derzeit bundesweit 450 Haftbefehle gegen rechtsextreme Täter nicht vollstreckt“ werden. Diesen Presseberichten, z. B. in der Süddeutschen Zeitung vom 11. Januar 2016 („Hunderte verurteilte Rechtsextreme auf freiem Fuß“), liegt die Antwort des Bundesministeriums des Innern auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Irene Mihalic vom 22. Dezember 2015 zugrunde. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10488 nicht per se ablehnen, sondern deren kriminelle Intention primär aus persönlichen oder sozialen Hintergründen (z. B. Fremdenhass ohne differenzierten politischen Hintergrund) erwachsen sein kann. Vor diesem Hintergrund wird die Schriftliche Anfrage im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: 1. Wie viele Haftbefehle gegenüber Personen, die nach Kenntnis der bayerischen Behörden der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind, werden derzeit nicht vollstreckt (bitte aufgeschlüsselt mit Datum der Ausstellung des Haftbefehl, Haftbefehl auf Grund welcher Straftat, Ort und Datum der Straftat, Grund für Nichtvollstrecken des Haftbefehls , Erkenntnisse über den Aufenthaltsort des Verdächtigen? Zum Stichtag 23. September 2015 waren in Bayern 76 Haftbefehle gegen Personen aus dem Bereich der PMK-rechts nicht vollstreckt. Die erfragten näheren Informationen hierzu ergeben sich aus der nachstehend abgedruckten Tabelle. Den Haftbefehlen (teilweise abgekürzt: HB) liegen häufig nicht politisch motivierte Straftaten, sondern oftmals Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aus dem Bereich der allgemeinen Kriminalität zugrunde. Eine entsprechende Kennzeichnung ergibt sich aus der Spalte „Politisch motivierte Tat/en?“. Häufig handelt es sich um Vollstreckungshaftbefehle , bei denen teilweise die Vollstreckung der Haftstrafen durch Zahlung einer Geldstrafe abgewendet werden kann. Hier findet sich in der Spalte „Art des Haftbefehls“ der Hinweis „Vollstreckungshaftbefehl bzgl. Ersatzfreiheitsstrafe“. In der Spalte „Grund für Nichtvollstrecken des Haftbefehls“ sind diejenigen Haftbefehle gekennzeichnet, die seit dem 23. September 2015 vollstreckt wurden oder die sich anderweitig erledigt haben. Dies betrifft 21 der 76 genannten Haftbefehle. Aus der Spalte „Grund für Nichtvollstrecken des Haftbefehls “ ergeben sich zudem für die nicht erledigten Haftbefehle die Umstände, die einer Vollstreckung entgegenstehen . So befinden sich 25 der per Haftbefehl Gesuchten im Ausland. Sie sind selbstverständlich zur Fahndung ausgeschrieben , konnten aber mangels Antreffen im Bundesgebiet bislang nicht festgenommen werden. Bei 6 weiteren (Vollstreckungs-)Haftbefehlen ist eine Vollstreckung trotz Kenntnis des Aufenthaltsorts aus verschiedenen Gründen (derzeit) nicht möglich, zum Beispiel weil sich die Person in Strafhaft im Ausland befindet oder weil von der weiteren Vollstreckung gemäß § 456 a StPO abgesehen wurde. In diesen Fällen dient die Ausschreibung zur Fahndung der Sicherung des weiteren Verfahrens, sobald das Vollstreckungshindernis weggefallen ist. Bei 24 Haftbefehlen schließlich sind die Gesuchten unbekannten Aufenthalts und sind zur Festnahme ausgeschrieben. Trotz laufender Fahndungsmaßnahmen war eine Vollstreckung bis dato nicht möglich, weil die Personen bisher nicht angetroffen wurden. Lf d. N um m er A rt d es H af tbe fe hl s D at um d er A us st el lu ng de s H af tb efe hl s H af tb ef eh l a uf - gr un d w el ch er St ra fta t O rt u nd D at um d er St ra fta t So w ei t V ol lst re ck un gs - H B : W as is t z u vo llst re ck en ? Po lit is ch m ot ivi er te T at /e n? G ew al td el ik t? G ru nd fü r N ic ht vo llst re ck en d es H af tb ef eh ls Er ke nn tn is se üb er d en A uf - en th al ts or t 1 Vollstreckungshaftbefehl bzgl. Ersatzfreiheitsstrafe 18.04.2008 § 86 a Strafgesetzbuch (StGB) 24.11.2007 in Bad Feilnbach Geldstrafe 20 Tagessätze; komplett offen ja nein mangels Wohnsitz und Antreffen im Bundesgebiet bislang nicht vollstreckbar Italien 2 Vollstreckungshaftbefehl 31.03.2011 §§ 242, 223,113 u.a. Strafgesetzbuch (StGB) 19.1.2000 bis 23.5.2001 in Weiden i. d. Oberpfalz (Opf.) und Weiherhammer Freiheitsstrafe 1Jahr 9 Monaten ; offen 184 Tage nach Bewährungswiderruf nein nein Verurteilter ist unbekannten Aufenthalts und wurde bislang im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen nicht angetroffen. Aktuell inländischer Aufenthaltsort unbekannt, sonst wäre Vollzug des HB zeitnah durch die zuständige Polizeibehörde erfolgt. Ausschreibung zur Festnahme. 3 Festhalteanordnung 11.06.2014 § 211 StGB 26.08.2005 in Rohrdorf lebenslange Freiheitsstrafe nein ja Verurteilter VU ist derzeit in einer Justizvollzugsanstalt (JVA) in der Slowakei nach erfolgter Überstellung inhaftiert. Hier liegt nur eine Festnahmeanordnung vor. Anschrift JVA, Slowakei 4 Sicherungshaftbefehl gemäß § 453 c StPO 15.11.2011 § 130 StGB 2005-2006 in Erlenbach Offene Freiheitsstrafe von 12 Monaten zur Bewährung Widerruf steht an ja nein Verurteilter ist unbekannten Aufenthalts und wurde bislang im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen nicht angetroffen. Aktuell inländischer Aufenthaltsort unbekannt, sonst wäre Vollzug des HB zeitnah durch die zuständige Polizeibehörde erfolgt. Ausschreibung zur Festnahme. 5 Vollstreckungshaftbefehl bzgl. Ersatzfreiheitsstrafe 16.04 2012 Waffengesetz (WaffG) 01.10.2011 in Furth i. W. Geldstrafe 30 Tagessätze; offener Rest: 29 Tage nein nein mangels Wohnsitz und Antreffen im Bundesgebiet bislang nicht vollstreckbar Bulgarien 6 Haftbefehl im Ermittlungsverfahren 25.09.2013 § 246 StGB 10.08.2010 in Nürnberg nein nein Beschuldigter befindet sich in der Republik Moldau zur dortigen Strafverfolgung. Republik Moldau 7 Vollstreckungshaftbefehl bzgl. Ersatzfreiheitsstrafe 30.05.2012 § 223 StGB 30.12.2011 in München Geldstrafe 60 Tagessätze; komplett offen nein ja Verurteilter ist unbekannten Aufenthalts und wurde bislang im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen nicht angetroffen. Aktuell inländischer Aufenthaltsort unbekannt, sonst wäre Vollzug des HB zeitnah durch die zuständige Polizeibehörde erfolgt. Ausschreibung zur Festnahme. Drucksache 17/10488 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Lf d. N um m er A rt d es H af tbe fe hl s D at um d er A us st el lu ng de s H af tb efe hl s H af tb ef eh l a uf - gr un d w el ch er St ra fta t O rt u nd D at um d er St ra fta t So w ei t V ol lst re ck un gs - H B : W as is t z u vo llst re ck en ? Po lit is ch m ot ivi er te T at /e n? G ew al td el ik t? G ru nd fü r N ic ht vo llst re ck en d es H af tb ef eh ls Er ke nn tn is se üb er d en A uf - en th al ts or t 8 Haftbefehl im Ermittlungsverfahren 24.06.2015 § 21 Straßenverkehrsge - setz (StVG) 15.01.2012 in Schechen nein nein mangels Wohnsitz und Antreffen im Bundesgebiet bislang nicht vollstreckbar Paraguay 9 Haftbefehl im Ermittlungsverfahren 07.01.2016 § 21 StVG 21.06.2011, 22.12.2011, 20.02.2012, 07.03.2012, 20.03.2012, jeweils in Rosenheim nein nein mangels Wohnsitz und Antreffen im Bundesgebiet bislang nicht vollstreckbar Paraguay 10 Haftbefehl im Ermittlungsverfahren 30.01.2013; EU-HB vom 02.08.2013 § 263 StGB 28.07.2011 in Aichach nein nein mangels Wohnsitz und Antreffen im Bundesgebiet bislang nicht vollstreckbar Moldawien 11 Vollstreckungshaftbefehl 13.02.2013 § 223 StGB 23. und 26.06.2011 in Nürnberg Jugendstrafe 10 Monate (M) + Freiheitsstrafe 1 Jahr (J) 3M, offen 123 Tage + 217 Tage nein ja Absehen von Vollstreckung gem. § 456 a StPO nach Teilverbüßung Ausreise in Tschechische Republik ist erfolgt 12 Vollstreckungshaftbefehl bzgl. Ersatzfreiheitsstrafe 18.02.2013 § 86 a StGB 06.10.2012 in München Geldstrafe 40 Tagessätze ; offener Rest 36 Tage ja nein mangels Wohnsitz und Antreffen im Bundesgebiet bislang nicht vollstreckbar Ungarn 13 Vollstreckungshaftbefehl bzgl. Ersatzfreiheitsstrafe 26.02.2013 § 86 a StGB 22.07.2012 in Oberstaufen Geldstrafe 120 Tagessätze, offener Rest 109 Tage ja nein mangels Wohnsitz und Antreffen im Bundesgebiet bislang nicht vollstreckbar Österreich 14 Vollstreckungshaftbefehl bzgl. Ersatzfreiheitsstrafe 22.02.2013 § 86 a StGB 19.05.2012 in München Geldstrafe 50 Tagessätze ; offener Rest 40 Tage ja nein mangels Wohnsitz und Antreffen im Bundesgebiet bislang nicht vollstreckbar Großbritannien 15 Vollstreckungshaftbefehl 12.03.2013 § 223 StGB 24.12.2011 in Nürnberg Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr 3Monaten, offen 217 Tage nein ja Absehen von Vollstreckung gem. § 456 a StPO nach Teilverbüßung ; Verurteilter wurde am 06.02.2013 ausgeliefert Tschechische Republik 16 Vollstreckungshaftbefehl bzgl. Ersatzfreiheitsstrafe 14.03.2014 § 86 a StGB 16.08.2012 in Wittelshofen Geldstrafe 60 Tagessätze, komplett offen ja nein mangels Wohnsitz und Antreffen im Bundesgebiet bislang nicht vollstreckbar Österreich 17 Vollstreckungshaftbefehl bzgl. Ersatzfreiheitsstrafe 14.03.2014 § 86 a StGB 16.08.2012 in Wit-telshofen Geldstrafe 40 Tagessätze, komplett offen ja nein mangels Wohnsitz und Antreffen im Bundesgebiet bislang nicht vollstreckbar Schweiz 18 Vollstreckungshaftbefehl bzgl. Ersatzfreiheitsstrafe 17.04.2013 § 86 a StGB 18.09.2011 in München Geldstrafe 50 Tagessätze ; offener Rest 49 Tage ja nein mangels Wohnsitz und Antreffen im Bundesgebiet bislang nicht vollstreckbar Italien 19 Vollstreckungshaftbefehl bzgl. Ersatzfreiheitsstrafe 17.04.2013 § 86 a StGB 19.05.2012 in München Geldstrafe 50 Tagessätze ; offener Rest 49 Tage ja nein mangels Wohnsitz und Antreffen im Bundesgebiet bislang nicht vollstreckbar Italien 20 Vollstreckungshaftbefehl bzgl. Ersatzfreiheitsstrafe 20.09.2013 AsylverfG 06.03.2013 in Würzburg und 09.04.2013 in Kehl Asylverfahrensgesetz (AsylVerG); 09.04.2013 in Karlsruhe (§ 265 a) Gesamtgeldstrafe von 70 Tagessätzen; komplett offen nein nein Verurteilter ist unbekannten Aufenthalts und wurde bislang im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen nicht angetroffen. Aktuell inländischer Aufenthaltsort unbekannt, sonst wäre Vollzug des HB zeitnah durch die zuständige Polizeibehörde erfolgt. Ausschreibung zur Festnahme. Evtl. Rückkehr nach Georgien. 21 Vollstreckungshaftbefehl 18.12.2013 § 244 StGB 16.04.2013 in Neumarkt i. d. Opf. Freiheitsstrafe von 4 Monaten nein nein Verurteilter ist unbekannten Aufenthalts und wurde bislang im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen nicht angetroffen. Aktuell inländischer Aufenthaltsort unbekannt, sonst wäre Vollzug des HB zeitnah durch die zuständige Polizeibehörde erfolgt. Ausschreibung zur Festnahme. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10488 Lf d. N um m er A rt d es H af tbe fe hl s D at um d er A us st el lu ng de s H af tb efe hl s H af tb ef eh l a uf - gr un d w el ch er St ra fta t O rt u nd D at um d er St ra fta t So w ei t V ol lst re ck un gs - H B : W as is t z u vo llst re ck en ? Po lit is ch m ot ivi er te T at /e n? G ew al td el ik t? G ru nd fü r N ic ht vo llst re ck en d es H af tb ef eh ls Er ke nn tn is se üb er d en A uf - en th al ts or t 22 Sicherungshaftbefehl 20.02.2014 § 29 Betäubungsmittel - gesetz (BtmG) 28.10.2009 in Dresden; 30.05.2009 in Leutkirch Jugendstrafe 6 Monate nein nein Verurteilter ist unbekannten Aufenthalts und wurde bislang im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen nicht angetroffen. Aktuell inländischer Aufenthaltsort unbekannt, sonst wäre Vollzug des HB zeitnah durch die zuständige Polizeibehörde erfolgt. Ausschreibung zur Festnahme. Zuletzt 2014 im Rahmen von Kontrolle inaktuelle Anschrift in Baden- Württemberg angegeben, diese erfolglos überprüft, reiner Betäubungsmittel (BtM)-Fall 23 Haftbefehl im Ermittlungsverfahren 21.10.2015 § 242 StGB 04.06.2013– 06.06.2013 in Neumarkt i. d. Opf. nein nein Verurteilter ist unbekannten Aufenthalts und wurde bislang im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen nicht angetroffen. Aktuell inländischer Aufenthaltsort unbekannt, sonst wäre Vollzug des HB zeitnah durch die zuständige Polizeibehörde erfolgt. Ausschreibung zur Festnahme. 24 Sicherungshaftbefehl 12.03.2014 § 263 StGB Juni 2009 in Dillingen Freiheitsstrafe von 4 Monaten; komplett offen nein nein Verurteilter ist unbekannten Aufenthalts und wurde bislang im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen nicht angetroffen. Aktuell inländischer Aufenthaltsort unbekannt, sonst wäre Vollzug des HB zeitnah durch die zuständige Polizeibehörde erfolgt. Ausschreibung zur Festnahme. 25 Vollstreckungshaftbefehl bzgl. Ersatzfreiheitsstrafe 23.04.2014 § 86 a StGB 21.08.2013 in München Geldstrafe 50 Tagessätze ; offener Rest 38 Tage ja nein mangels Wohnsitz und Antreffen im Bundesgebiet bislang nicht vollstreckbar Russische Föderation 26 Vollstreckungshaftbefehl 24.04.2014 § 29 BtMG 2011 bis 2012 in Philippsreut und Furth im Wald Freiheitsstrafe 1 Jahr nein nein mangels Wohnsitz und Antreffen im Bundesgebiet bislang nicht vollstreckbar Österreich 27 Sitzungshaftbefehl gemäß § 230 StPO 20.03.2014 § 29 BtMG 26.03.2013 in Nürnberg nein nein Verurteilter ist unbekannten Aufenthalts und wurde bislang im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen nicht angetroffen. Aktuell inländischer Aufenthaltsort unbekannt, sonst wäre Vollzug des HB zeitnah durch die zuständige Polizeibehörde erfolgt. Ausschreibung zur Festnahme. 28 Vollstreckungshaftbefehl bzgl. Ersatzfreiheitsstrafe 10.06.2014 § 265 a StGB 10.03.2013 in Alto-münster Geldstrafe 20 Tagessätze, komplett offen nein nein Verurteilter ist unbekannten Aufenthalts und wurde bislang im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen nicht angetroffen. Aktuell inländischer Aufenthaltsort unbekannt, sonst wäre Vollzug des HB zeitnah durch die zuständige Polizeibehörde erfolgt. Ausschreibung zur Festnahme. 29 Haftbefehl im Ermittlungsverfahren 16.05.2014 §§ 223 StGB, 230 StGB, 241 StGB, 185 StGB 17.08.und 08.09.2013 in München nein ja mangels Wohnsitz und Antreffen im Bundesgebiet bislang nicht vollstreckbar Ungarn 30 Vollstreckungshaftbefehl bzgl. Ersatzfreiheitsstrafe 27.06.2013 § 223 StGB 05.06.2011 in München Geldstrafe 150 Tagessätze, komplett offen nein ja HB erledigt, Zahlung ist erfolgt Schweiz (Ausschreibung aufgrund von Zahlung gelöscht) 31 Vollstreckungshaftbefehl bzgl. Ersatzfreiheitsstrafe 02.09.2014 § 86 a StGB 05.10.2013 in München Geldstrafe 60 Tagessätze ; offener Rest 59 Tage ja nein mangels Wohnsitz und Antreffen im Bundesgebiet bislang nicht vollstreckbar Italien 32 Vollstreckungshaftbefehl bzgl. Erzwingungshaft 03.06.2014 Ordnungswidrigkeit (OWi) §§ 2 Abs. 4, 49 Straßenverkehrsord - nung (StVO), § 24 StVG, 7.1 Bußgeldkatalog (Bkat) 12.03.2013 in München Bußgeld 15,00 EUR nein nein Verurteilter ist unbekannten Aufenthalts und wurde bislang im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen nicht angetroffen. Aktuell inländischer Aufenthaltsort unbekannt, sonst wäre Vollzug des HB zeitnah durch die zuständige Polizeibehörde erfolgt. Ausschreibung zur Festnahme. 33 Vollstreckungshaftbefehl bzgl. Ersatzfreiheitsstrafe 16.10.2014 § 243 StGB 07.04.2014 in München Geldstrafe 50 Tagessätze ; offener Rest 48 Tage nein nein Verurteilter ist unbekannten Aufenthalts und wurde bislang im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen nicht angetroffen. Aktuell inländischer Aufenthaltsort unbekannt, sonst wäre Vollzug des HB zeitnah durch die zuständige Polizeibehörde erfolgt. Ausschreibung zur Festnahme. Drucksache 17/10488 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Lf d. N um m er A rt d es H af tbe fe hl s D at um d er A us st el lu ng de s H af tb efe hl s H af tb ef eh l a uf - gr un d w el ch er St ra fta t O rt u nd D at um d er St ra fta t So w ei t V ol lst re ck un gs - H B : W as is t z u vo llst re ck en ? Po lit is ch m ot ivi er te T at /e n? G ew al td el ik t? G ru nd fü r N ic ht vo llst re ck en d es H af tb ef eh ls Er ke nn tn is se üb er d en A uf - en th al ts or t 34 Haftbefehl im Ermittlungsverfahren 28.10.2014 § 244 StGB 20.06.2013 in Neumarkt i. d. Opf. nein nein Verurteilter ist unbekannten Aufenthalts und wurde bislang im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen nicht angetroffen. Aktuell inländischer Aufenthaltsort unbekannt, sonst wäre Vollzug des HB zeitnah durch die zuständige Polizeibehörde erfolgt. Ausschreibung zur Festnahme. 35 Sicherungshaftbefehl 30.10.2014 § 224 StGB 28.01.2010 in Waldkraiburg Weisungsverstoß gegen Bewährungsauflagen nein ja Verurteilter ist unbekannten Aufenthalts und wurde bislang im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen nicht angetroffen. Aktuell inländischer Aufenthaltsort unbekannt, sonst wäre Vollzug des HB zeitnah durch die zuständige Polizeibehörde erfolgt. Ausschreibung zur Festnahme. 36 Vollstreckungshaftbefehl bzgl. Ersatzfreiheitsstrafe 06.11.2014 § 29 BtMG 03.03.2014 in Hinterschmiding Geldstrafe 25 Tagessätze, komplett offen ja nein Strafhaft in der Tschechischen Republik JVA Ceske Budejovice 37 Vollstreckungshaftbefehl bzgl. Ersatzfreiheitsstrafe 15.12.2014 § 86 a StGB 17.09.2013 in München Geldstrafe 50 Tagessätze ; offener Rest 49 Tage ja nein mangels Wohnsitz und Antreffen im Bundesgebiet bislang nicht vollstreckbar Russische Föderation 38 Vollstreckungshaftbefehl 18.12.2014 § 223 StGB 20.01.2011 in München Unterbringung gem.§ 64 StGB nein ja mangels Wohnsitz und Antreffen im Bundesgebiet bislang nicht vollstreckbar Ungarn 39 Haftbefehl im Ermittlungsverfahren 29.12.2014 § 243 StGB 26. und 27.07.2014 in Erlangen nein nein Verurteilter ist unbekannten Aufenthalts und wurde bislang im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen nicht angetroffen. Aktuell inländischer Aufenthaltsort unbekannt, sonst wäre Vollzug des HB zeitnah durch die zuständige Polizeibehörde erfolgt. Ausschreibung zur Festnahme. 40 Vollstreckungshaftbefehl bzgl. Ersatzfreiheitsstrafe 14.01.2015 § 242 StGB 05.05.2012, 22.05.2012- 17.10.2013 in München Geldstrafe 135 Tagessätze; offener Rest 29 Tage nein nein mangels Wohnsitz und Antreffen im Bundesgebiet bislang nicht vollstreckbar Bulgarien 41 Vollstreckungshaftbefehl bzgl. Ersatzfreiheitsstrafe 16.01.2015 § 86 a StGB 21.08.2013 in München Geldstrafe 50 Tagessätze ; offener Rest 39 Tage ja nein mangels Wohnsitz und Antreffen im Bundesgebiet bislang nicht vollstreckbar Russische Föderation 42 Vollstreckungshaftbefehl bzgl. Ersatzfreiheitsstrafe 16.01.2015 § 86 a StGB 09.01.2014 in München Geldstrafe 40 Tagessätze : offener Rest: 34 Tage ja nein mangels Wohnsitz und Antreffen im Bundesgebiet bislang nicht vollstreckbar Serbien 43 Vollstreckungshaftbefehl 02.02.2015 § 21 StVG 09.07.2013 und 22.07.2013 in Gei-senhausen Freiheitsstrafe 5 Monate, vollständig offen nein nein Verurteilter ist unbekannten Aufenthalts und wurde bislang im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen nicht angetroffen. Aktuell inländischer Aufenthaltsort unbekannt, sonst wäre Vollzug des HB zeitnah durch die zuständige Polizeibehörde erfolgt. Ausschreibung zur Festnahme. 44 Vollstreckungshaftbefehl 06.02.2015 § 242 StGB 07.11.2012 in Nürnberg Freiheitsstrafe von 6 Monaten nein nein HB erledigt, HB wurde am 21.10.2015 vollstreckt HB erledigt 45 Vollstreckungshaftbefehl 11.02.2015 § 263 StGB 31.07.2011 in Rosenheim Gesamtfreiheitsstrafe 2 Jahre 6 Monate; offen ca. 2 Jahre 3 Monate nein nein Verurteilter ist unbekannten Aufenthalts und wurde bislang im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen nicht angetroffen. Aktuell inländischer Aufenthaltsort unbekannt, sonst wäre Vollzug des HB zeitnah durch die zuständige Polizeibehörde erfolgt. Ausschreibung zur Festnahme. 46 Vollstreckungshaftbefehl bzgl. Ersatzfreiheitsstrafe 14.04.2015 § 248b StGB 26.03.2012 in Nürnberg Geldstrafe 120 Tagessätze, offen 103 Tage nein nein HB erledigt, Restgeldstrafe wurde am 12.10.2015 bezahlt Verurteilter ist nun amtlich gemeldet 47 Vollstreckungshaftbefehl 16.04.2015 § 242 StGB 12.03. bis 20.05.2014 in Regensburg Freiheitsstrafe von 1 Jahr 5 Monate; offen 265 Tage Reststrafe nein nein HB erledigt; HB wurde am 27.10.2015 vollzogen ; VU befindet sich in Strafhaft HB erledigt 48 Vollstreckungshaftbefehl bzgl. Ersatzfreiheitsstrafe 05.05.2015 § 263 StGB 26.08.2013 und 06.01.2014 in München Geldstrafe 20 Tagessätze, zunächst komplett offen nein nein HB erledigt, Zahlung ist erfolgt HB erledigt 49 Haftbefehl im Ermittlungsverfahren 07.05.2015 § 29 BtMG 09 bis 12. 2013 in Straubing nein nein HB erledigt, HB wurde vollstreckt am 28.09.2015 HB erledigt Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10488 Lf d. N um m er A rt d es H af tbe fe hl s D at um d er A us st el lu ng de s H af tb efe hl s H af tb ef eh l a uf - gr un d w el ch er St ra fta t O rt u nd D at um d er St ra fta t So w ei t V ol lst re ck un gs - H B : W as is t z u vo llst re ck en ? Po lit is ch m ot ivi er te T at /e n? G ew al td el ik t? G ru nd fü r N ic ht vo llst re ck en d es H af tb ef eh ls Er ke nn tn is se üb er d en A uf - en th al ts or t 50 Vollstreckungshaftbefehl bzgl. Ersatzfreiheitsstrafe 10.06.2015 § 86 a StGB 24.07.2014 in München Geldstrafe 90 Tagessätze; offener Rest 31 Tage ja nein Verurteilter ist unbekannten Aufenthalts und wurde bislang im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen nicht angetroffen. Aktuell inländischer Aufenthaltsort unbekannt, sonst wäre Vollzug des HB zeitnah durch die zuständige Polizeibehörde erfolgt. Ausschreibung zur Festnahme. 51 Vollstreckungshaftbefehl bzgl. Ersatzfreiheitsstrafe 09.06.2015 § 29 BtMG 30.06.2014 in Prien am Chiemsee Geldstrafe 10 Tagessätze; offener Rest: 8 Tage nein nein HB erledigt; vollständig vollstreckt HB erledigt 52 Vollstreckungshaftbefehl bzgl. Ersatzfreiheitsstrafe 09.06.2015 § 303 StGB 31.12.2012 in Landshut Geldstrafe 60 Tagessätze, offener Rest: 35 Tage nein nein mangels Wohnsitz und Antreffen im Bundesgebiet bislang nicht vollstreckbar Österreich 53 Vollstreckungshaftbefehl bzgl. Ersatzfreiheitsstrafe 17.06.2015 § 86 a StGB 03.10.2014 in München Geldstrafe 200 Tagessätze, offener Rest 190 Tage ja nein mangels Wohnsitz und Antreffen im Bundesgebiet bislang nicht vollstreckbar Russische Föderation 54 Vollstreckungshaftbefehl bzgl. Ersatzfreiheitsstrafe 11.12.2015 § 86 a StGB 17.08.2012/ 13.01.2014 in Mönchsberg Geldstrafe 120 Tagessätze; offener Rest: 29 Tagessätze ja nein HB erledigt, Teilzahlungsvereinbarung HB erledigt 55 Vollstreckungshaftbefehl bzgl. Ersatzfreiheitsstrafe 03.07.2015 § 242 StGB 23.04.2015 in Nürnberg Geldstrafe 60 Tagessätze, komplett offen nein nein Verurteilter ist unbekannten Aufenthalts und wurde bislang im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen nicht angetroffen. Aktuell inländischer Aufenthaltsort unbekannt, sonst wäre Vollzug des HB zeitnah durch die zuständige Polizeibehörde erfolgt. Ausschreibung zur Festnahme. 56 Haftbefehl im Ermittlungsverfahren 16.07.2015 § 316 StGB 10.08.2014 in Neumarkt- Sankt Veit nein nein Verurteilter ist unbekannten Aufenthalts und wurde bislang im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen nicht angetroffen. Aktuell inländischer Aufenthaltsort unbekannt, sonst wäre Vollzug des HB zeitnah durch die zuständige Polizeibehörde erfolgt. Ausschreibung zur Festnahme. 57 Vollstreckungshaftbefehl bzgl Ersatzfreiheitsstrafe 08.04.2014 § 29 BtMG 04.10.2013 in Bayreuth Geldstrafe 20 Tagessätze, komplett offen nein nein HB erledigt, Begleichung der Geldstrafe HB erledigt 58 Volstreckunghaftbefehl bzgl. Ersatzfreiheitsstrafe 22.07.2015 § 263 StGB 27.11.2014 in Frankfurt/ Main und Weibersbrunn Geldstrafe 50 Tagessätze, komplett offen nein nein Haftbefehl am 29.09.2015 vollstreckt HB erledigt 59 Vollstreckungshaftbefehl bzgl. Erzwingungshaft 29.06.2015 Owi Straßenverkehr 18.02.2014 in Bockhorn Erzwingungshaft von 2 Tagen wegen einer Geldbuße i. H. v. 35 Euro nein nein Verurteilter ist unbekannten Aufenthalts und wurde bislang im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen nicht angetroffen. Aktuell inländischer Aufenthaltsort unbekannt, sonst wäre Vollzug des HB zeitnah durch die zuständige Polizeibehörde erfolgt. Ausschreibung zur Festnahme. 60 Sitzungshaftbefehl gemäß § 230 StPO 03.07.2015 § 263 StGB 04.01.2015 in Essenbach nein nein HB aufgehoben , Hauptverhandlung läuft HB aufgehoben 61 Vollstreckungshaftbefehl bzgl. Ersatzfreiheitsstrafe 13.08.2015 § 240 StGB 14.06.2014 in Nürnberg Geldstrafe 60 Tagessätze (TS), komplett offen nein nein Verurteilter ist unbekannten Aufenthalts und wurde bislang im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen nicht angetroffen. Aktuell inländischer Aufenthaltsort unbekannt, sonst wäre Vollzug des HB zeitnah durch die zuständige Polizeibehörde erfolgt. Ausschreibung zur Festnahme. 62 Vollstreckungshaftbefehl bzgl. Ersatzfreiheitsstrafe 20.08.2015 § 29 BtMG 17.03.2014 in Bayreuth Geldstrafe, 50 Tagessätze, komplett offen nein nein HB erledigt, Zahlung ist erfolgt HB erledigt 63 Vollstreckungshaftbefehl 24.08.2015 § 265 a StGB 21.01.2014 in Regensburg 1 Monat Freiheitsstrafe nach Bewährungswiderruf nein nein Verurteilter ist unbekannten Aufenthalts und wurde bislang im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen nicht angetroffen. Aktuell inländischer Aufenthaltsort unbekannt, sonst wäre Vollzug des HB zeitnah durch die zuständige Polizeibehörde erfolgt. Ausschreibung zur Festnahme. 64 Vollstreckungshaftbefehl 07.07.2015 § 267 StGB April 2014 in Bodenwöhr 3 Monate Freiheitsstrafe nein nein HB erledigt, seit 04.02.2016 vollstreckt HB erledigt Drucksache 17/10488 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Lf d. N um m er A rt d es H af tbe fe hl s D at um d er A us st el lu ng de s H af tb efe hl s H af tb ef eh l a uf - gr un d w el ch er St ra fta t O rt u nd D at um d er St ra fta t So w ei t V ol lst re ck un gs - H B : W as is t z u vo llst re ck en ? Po lit is ch m ot ivi er te T at /e n? G ew al td el ik t? G ru nd fü r N ic ht vo llst re ck en d es H af tb ef eh ls Er ke nn tn is se üb er d en A uf - en th al ts or t 65 Vollstreckungshaftbefehl 01.06.2015 § 316 StGB 13.12.2013 in Augs-burg Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten (mit Einbeziehung) nein nein HB erledigt; HB wurde am 27.10.2015 vollzogen ; VU befindet sich in Strafhaft HB erledigt 66 Vollstreckungshaftbefehl bzgl. Ersatzfreiheitsstrafe 04.09.2015 § 242 StGB 16.03.2015 in Nürnberg Geldstrafe 5 TS, komplett offen nein nein Verurteilter ist unbekannten Aufenthalts und wurde bislang im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen nicht angetroffen. Aktuell inländischer Aufenthaltsort unbekannt, sonst wäre Vollzug des HB zeitnah durch die zuständige Polizeibehörde erfolgt. Ausschreibung zur Festnahme. 67 Haftbefehl im Ermittlungsverfahren 07.04.2015 und 21.07.2015 § 21 StVG 09.10.2014 in Nürnberg nein nein HB vom 07.04.2015 aufgehoben am 21.04.2015HB vom 21.07.2015gem. § 230 StPO, gegenstandslos durch Einstellg. gem. § 205 StPO am 17.08.2015 HB vom 24.09.2015 aufgehoben am 22.12.2015 HB erledigt Aufenthaltsort wurde bekannt/ Therapieeinrichtung 68 Vollstreckungshaftbefehl bzgl. Erzwingungshaft 10.08.2015 Owi Straßenverkehr Ergibt sich nicht aus den vorliegenden Unterlagen, Akten seit 19.11.2015 bei AGViechtach Erzwingungshaft von 2 Tagen wegen einer Geldbuße i. H. v. 30 Euro nein nein HB erledigt; vollstreckt am 10.11.2015 HB erledigt 69 Vollstreckungshaftbefehl bzgl. Ersatzfreiheitsstrafe 11.09.2015 § 86 a StGB 03.02.2015 in Nürnberg Geldstrafe 90 Tagessätze, komplett offen ja nein HB erledigt, HB wurde am 12.10.2015 vollstreckt HB erledigt 70 Vollstreckungshaftbefehl bzgl. Ersatzfreiheitsstrafe 15.09.2015 § 86 a StGB 06.07.2014 in München Geldstrafe 50 Tagessätze; offener Rest 42 Tage ja nein Verurteilter ist unbekannten Aufenthalts und wurde bislang im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen nicht angetroffen. Aktuell inländischer Aufenthaltsort unbekannt, sonst wäre Vollzug des HB zeitnah durch die zuständige Polizeibehörde erfolgt. Ausschreibung zur Festnahme. 71 Vollstreckungshaftbefehl bzgl Ersatzfreiheitsstrafe 10.09.2015 § 241 StGB 31.05.2014 in Arnstein Geldstrafe 45 Tagessätze, komplett offen nein nein HB erledigt, Begleichung der Geldstrafe nach einem Tag Haft HB erledigt 72 Vollstreckungshaftbefehl bzgl. Ersatzfreiheitsstrafe 11.08.2015 PflVersG 14.03.2014 in Landsberg Geldstrafe von 10 Tagessätzen nein nein HB erledigt; vollstreckt HB erledigt 73 Vollstreckungshaftbefehl 22.09.2015 § 224 StGB 13.04.2009 bis 15.04.2009 in Landshut Gesamtfreiheitsstrafe 2 Jahre, offener Rest: 244 Tage nein ja HB erledigt; wird aktuell vollstreckt HB erledigt 74 Vollstreckungshaftbefehl bzgl Ersatzfreiheitsstrafe 18.09.2015 § 29 BtMG 29.07.2011 in Hof Geldstrafe 120 Tagessätze nein nein HB erledigt, Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe ist erfolgt. HB erledigt 75 Sicherungshaftbefehl 26.09.2014 § 29 BtMG 15.10.2010 bis 20.01.2011 in Din-kelsbühl Weisungsverstoß gegen Bewährungsauflagen ; Widerruf durch Staatsanwaltschaft (StA) beantragt nein nein Verurteilter ist unbekannten Aufenthalts und wurde bislang im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen nicht angetroffen. Aktuell inländischer Aufenthaltsort unbekannt, sonst wäre Vollzug des HB zeitnah durch die zuständige Polizeibehörde erfolgt. Ausschreibung zur Festnahme. 76 03.07.2015 Straftat nach belgischem Recht nicht bekannt nicht bekannt nicht bekannt 2. a) Wie haben sich die Zahlen nicht vollstreckbarer Haftbefehle (wie unter Frage 1 definiert) seit dem Jahr 2011 entwickelt? Bis Ende 2011 erfolgten in Bayern noch keine regelmäßigen Erhebungen zu offenen Haftbefehlen von Personen aus dem Bereich der PMK-rechts. Von Ende 2011 bis Ende 2013 wurden in Bayern eigenständige Auswertungen nach vom Bayerischen Landeskriminalamt definierten Kriterien zur Erhebung der offenen Haftbefehle gegen Personen aus dem Bereich PMK-rechts erstellt. Diese bayerische Erhebung berücksichtigte neben anderen Grundkriterien im Rahmen einer individuellen Bewertung die politische Motivation der Personen anhand von ergänzenden Unterlagen bayerischer Sicherheitsbehörden. Anfang 2014 wurden die Kriterien für die Erhebung der Anzahl offener Haftbefehle aus dem Bereich politisch motivierter Kriminalität bundeseinheitlich neu definiert. Die Kriterien der bundesweiten Erhebung orientieren sich nunmehr strikt an EDV-basierten Vorgaben ohne individuelle Berücksichtigung des persönlichen Hintergrunds der jeweiligen Personen. Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10488 Da zusätzliche individuelle Informationen im Rahmen der bundeseinheitlichen Erhebung im Gegensatz zu der früheren bayerischen Erhebung nunmehr unberücksichtigt bleiben, ergeben sich zu den früheren bayerischen Bewertungen divergente Ergebnisse. Die Zahlen sind nicht unmittelbar vergleichbar. Bei den früheren Erhebungen konnte die Anzahl von Personen aus dem Bereich der PMK-rechts enger eingegrenzt werden. Erhebungsdatum Anzahl der offenen Haftbefehle PMK-Rechts/Bayern 07.12.2011 38 24.02.2012 37 19.03.2012 37 25.04.2012 39 22.05.2012 34 22.06.2012 39 23.07.2012 40 20.08.2012 43 24.09.2012 35 24.10.2012 40 23.11.2012 34 17.12.2012 33 25.01.2012 32 27.02.2013 27 22.03.2013 24 02.05.2013 26 03.06.2013 21 01.07.2013 19 27.09.2013 19 01.09.2013 19 Beginn der Erhebungen gemäß bundesweit einheitlicher Kriterien 31.03.2014 65 25.09.2014 73 23.03.2015 79 23.09.2015 76 b) Wie bewertet die Staatsregierung diese Entwicklung ? Aus den in der Antwort zu Frage 2 a genannten Gründen ist eine Vergleichbarkeit der Zahlen seit Anfang 2014 mit denen aus dem Zeitraum bis Ende 2013 nicht gegeben. Ein Anstieg der Anzahl der offenen Haftbefehle kann daher lediglich seit 2014 und nur in geringfügiger Höhe belegt werden. Ausgehend von 65 offenen Haftbefehlen im März 2014 ist eine Erhöhung auf 73 Haftbefehle im September 2014 festzustellen . Seitdem bewegt sich das quantitative Niveau in etwa auf der gleichen Höhe. Neben der Geringfügigkeit des Anstiegs ist zu berücksichtigen , dass es sich bei der oben genannten Anzahl um keine statische Größe handelt. Die Bbayerische Polizei betreibt in diesem Zusammenhang ständige intensive Fahndungsmaßnahmen , um den Vollzug möglichst vieler offener Haftbefehle zu gewährleisten. So konnten beispielsweise seit dem Erhebungsstichtag am 23. September 2015 bereits 21 der in der Tabelle zu Frage 1 aufgeführten 76 Haftbefehle, das heißt mehr als ein Viertel, vollstreckt werden. Eine Betrachtung der Entwicklung unter den dargestellten Umständen lässt jedenfalls nicht den Schluss zu, dass es Straftätern in zunehmendem Maße gelingt, sich der Staatsgewalt zu entziehen. c) Welche Gründe sieht die Staatsregierung für diese Entwicklung? Wie in der Antwort zu Frage 2 b dargestellt, bewegt sich die Anzahl von offenen Haftbefehlen von Personen aus dem Bereich der PMK-rechts in der jüngeren Vergangenheit auf einem gleichbleibenden quantitativen Niveau. Leichte Schwankungen in den oben bezeichneten Größenordnungen dürften sich auch aus dem dynamischen Prozess des Erlasses und des Vollzugs der Haftbefehle ergeben; auf der einen Seite werden ständig offene Haftbefehle durch die Sicherheitsbehörden vollzogen, auf der anderen Seite werden neue Haftbefehle von den zuständigen Justizbehörden erlassen. So wurden zwischen dem Beginn der Erhebung nach bundesweit einheitlichen Kriterien ab dem 31. März 2014 bis zum Stichtag am 23. September 2015 77 bayerische Haftbefehle vollstreckt und 88 neue Haftbefehle durch bayerische Justizbehörden erlassen. Es erscheint daher naheliegend , dass den in der halbjährlichen Statistik genannten Zahlen jedenfalls zum Teil unterschiedliche Einzelfälle zugrunde liegen.