4. a) Plant die Staatsregierung, die Klosterburg auch kleineren Initiativen und/oder Teilnutzungskonzepten zugänglich zu machen? b) Wenn ja, was unternimmt die Staatsregierung, um die Vermietung auf mehrere Mieter aufzuteilen, das Gebäude an kleinere Institutionen zu vermieten, wie zum Beispiel Tanzschulen, Musikschulen, für Kunst- und Kulturvereine, Ausstellungen, Schulveranstaltungen, etc.? 5. a) Was ist aus den Verhandlungen der Immobilien Freistaat Bayern mit verschiedenen privaten Interessenten geworden? b) Welche Interessenten/Organisationen/Privatinvestoren waren dies? c) Bestehen die Verhandlungen mit diesen Interessenten noch? 6. a) Wenn ja, wie ist die Prognose hinsichtlich einer Erfolgsaussicht ? b) Warum verliefen Verhandlungen, sofern es sich um Interessenten handelt, die zwischenzeitlich kein Interesse mehr an der Klosterburg Kastl haben, nicht erfolgreich ? c) Bietet der Freistaat Bayern die Klosterburg aktiv den bayerischen Behörden als Nutzungsfläche z. B. im Rahmen von Behördenverlagerungen an? 7. a) Wurde hier in den letzten Jahren Interesse vonseiten staatlicher Behörden angemeldet? b) Wenn ja, welche Behörden waren dies und wie ist der aktuelle Stand? c) Bietet der Freistaat Bayern die Klosterburg auch den staatlichen Einrichtungen des Bundes an? 8. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die Situation, dass es schon zahlreiche Ortstermine mit Politikern, der Immobilien Freistaat Bayern, Bürgermeistern, usw. gab, aber bisher kein Konzept für eine sinnvolle Nutzung, zumindest teilweise Nutzung der Immobilie erarbeitet werden konnte? b) Wie sieht der Freistaat zwischenzeitlich das Nutzungskonzept von Dr. Joachim Roller hinsichtlich einer Begegnungsstätte für christliche Künstler und Musiker? c) Hat die Staatsregierung in ihre Überlegungen für eine weitere Nutzung auch bauliche Veränderungen einbezogen, welche eine Nutzung einfacher machen könnten? 17. Wahlperiode 03.05.2016 17/10492 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Reinhold Strobl SPD vom 02.02.2016 Nutzungskonzepte für die Klosterburg Kastl Seit mittlerweile fast 10 Jahren steht die Klosterburg Kastl leer. Alle Bemühungen, die Klosterburg einer Folgenutzung zuzuführen, sind bislang gescheitert. Zahlreiche Ortstermine, Briefe an Ministerien, Verhandlungen mit privaten Interessenten , private Nutzungskonzepte brachten kein Ergebnis. Wie Dominik Kazmeier, Ministerialrat des Finanzministeriums in einem Schreiben vom 31. Januar 2014 (und schon davor Staatssekretär Pschierer in einem Brief) schrieb, stand die Immobilien Freistaat Bayern in Kontakt mit mehreren privaten Interessenten. Den Verhandlungen sei, aufgrund des Schutzes der Vertraulichkeit etwas mehr Zeit einzuräumen. Deshalb gab es damals auch keine näheren Informationen über die Interessenten und den Verhandlungsstatus . Seitdem sind Jahre vergangen und nach wie vor ist keine Lösung für die Klosterburg Kastl in Sicht. Die hohen Unterhaltskosten bleiben mit fortschreitendem Leerstand des Gebäudes präsent und die Tendenz der Kosten für den Erhalt der Klosterburg dürfte steigend sein. Finanzminister Dr. Markus Söder betont in der Ministerratssitzung am 19. März 2013 in Passau die Bedeutung historischer Gebäude in Bayern. Mit der Erhaltung von Burgen und Schlössern werde wertvolles kulturelles Erbe bayerischer Geschichte erhalten und mit Leben gefüllt. Der Kulturstaat Bayern fördere gleichzeitig wirtschaftlich den Tourismus. Vor dieser Aussage sollte die Klosterburg Kastl in absehbarer Zeit einer langfristigen Nutzung zugeführt werden, um deren Verfall zu verhindern und um ein bedeutendes bayerisches Kulturgut zu erhalten. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welche Unterhalts- und Reparaturkosten sind dem Freistaat Bayern für die Klosterburg Kastl in den letzten knapp 10 Jahren entstanden? b) In welcher Höhe? 2. Welcher Reparaturaufwand ist nötig, um die Klosterburg in einen Zustand zu versetzen, damit sie für potenzielle Interessenten attraktiv ist? 3. Welche langfristigen Nutzungskonzepte hat die Staatsregierung für die Klosterburg Kastl? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10492 Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 11.03.2016 1. a) Welche Unterhalts- und Reparaturkosten sind dem Freistaat Bayern für die Klosterburg Kastl in den letzten knapp zehn Jahren entstanden? Innerhalb des Bauunterhalts wurden Instandsetzungs- und Sicherungsmaßnahmen an den Fassaden, an den Burgmauern sowie an den Dächern (zum Teil durch Sturmschäden bedingt) durchgeführt. Weiterhin wurden Instandsetzungsarbeiten an der Heizungsanlage und im sog. ehemaligen „Mädcheninternat“ (wegen Wassereintritt) durchgeführt. Die laufenden Unterhaltskosten umfassen insbesondere die unumgänglichen Betriebskosten (Strom, Heizung, Wasser, Wartung, Winterdienst etc.). b) In welcher Höhe? 2007 bis 2015 wurde insgesamt rd. 1 Mio. EUR für Bauunterhalt und Bewirtschaftungskosten ausgegeben. 2. Welcher Reparaturaufwand ist nötig, um die Klosterburg in einen Zustand zu versetzen, damit sie für potenzielle Interessenten attraktiv ist? Die für Zwecke einer etwaigen Nutzung notwendigen Ertüchtigungskosten sind jedenfalls in Abhängigkeit eines Nutzungskonzeptes zu ermitteln. Über den Bauunterhalt zur Sicherung und zum Werterhalt der Liegenschaft hinaus können Investitionsmaßnahmen durch den Freistaat nur übernommen werden , soweit diese aufgrund staatlichen Bedarfs notwendig oder aus wirtschaftlichen Gründen zweckmäßig sind. 3. Welche langfristigen Nutzungskonzepte hat die Staatsregierung für die Klosterburg Kastl? Staatseigene Liegenschaften dienen der Befriedigung eines vorhandenen staatlichen Bedarfs. Die Klosterburg wird entsprechend den geltenden haushaltsrechtlichen Vorgaben in etwaige Bedarfsprüfungen mit einbezogen und ist zudem Gegenstand fortlaufender Verwertungsbemühungen . 4. a) Plant die Staatsregierung, die Klosterburg auch kleineren Initiativen und/oder Teilnutzungskonzepten zugänglich zu machen? b) Wenn ja, was unternimmt die Staatsregierung, um die Vermietung auf mehrere Mieter aufzuteilen, das Gebäude an kleinere Institutionen zu vermieten, wie zum Beispiel Tanzschulen, Musikschulen, für Kunst- und Kulturvereine, Ausstellungen, Schulveranstaltungen etc.? Auf Anfrage werden Vermietungen geprüft. Die Entscheidung zur etwaigen Geeignetheit trifft der jeweilige Mietinteressent . 5. a) Was ist aus den Verhandlungen der Immobilien Freistaat Bayern mit verschiedenen privaten Interessenten geworden? b) Welche Interessenten/Organisationen/Privatinvestoren waren dies? c) Bestehen die Verhandlungen mit diesen Interessenten noch? 6. a) Wenn ja, wie ist die Prognose hinsichtlich einer Erfolgsaussicht ? Die bisherigen Verhandlungen sowie die auch von dritter Seite bemühten Initiativen verliefen bedauerlicherweise ergebnislos . Detailinformationen zu Interessenten können mit Rücksicht auf den Datenschutz und das berechtigte Interesse der Interessenten auf Vertraulichkeit nicht genannt werden . Derzeit laufen keine Verhandlungen. b) Warum verliefen Verhandlungen, sofern es sich um Interessenten handelt, die zwischenzeitlich kein Interesse mehr an der Klosterburg haben, nicht erfolgreich ? Die Beweggründe für die Entscheidung der jeweiligen Interessenten sind hier nicht bekannt. c) Bietet der Freistaat Bayern die Klosterburg aktiv den bayerischen Behörden als Nutzfläche, z. B. im Rahmen der Behördenverlagerungen an? Die Klosterburg wird in Staatsbedarfsprüfungen entsprechend den Unterbringungsanforderungen der Ressorts einbezogen. 7. a) Wurde hier in den letzten Jahren Interesse vonseiten staatlicher Behörden angemeldet? b) Wenn ja, welche Behörden waren dies und wie ist der aktuelle Stand? Bislang wurde kein staatlicher Bedarf angemeldet. 7. c) Bietet der Freistaat Bayern die Klosterburg auch den staatlichen Einrichtungen des Bundes an? Die Liegenschaft wird seit Mitte 2013 auf der Internetseite der Immobilien Freistaat Bayern sowie auch anderweitig regelmäßig öffentlich angeboten. Eine Interessenbekundung seitens des Bundes ist nicht erfolgt. 8. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die Situation, dass es schon zahlreiche Ortstermine mit Politikern , der Immobilien Freistaat Bayern, Bürgermeistern usw. gab, aber bisher kein Konzept für eine sinnvolle Nutzung, zumindest teilweise Nutzung der Immobilie erarbeitet werden konnte? Trotz intensivster Bemühungen sämtlicher Beteiligter ist es bedauerlicherweise bislang nicht gelungen, für das Objekt eine adäquate Nutzung zu finden. Die Hintergründe hierfür gestalten sich komplex, haben ihre Hauptursache allerdings in der Größe und Struktur des Objekts. b) Wie sieht der Freistaat Bayern zwischenzeitlich das Nutzungskonzept von Dr. Joachim Roller hinsichtlich einer Begegnungsstätte für christliche Künstler und Musiker? Das von Herrn Dr. Joachim Roller entwickelte Konzept ist mit den haushaltsrechtlichen Vorschriften und Vorgaben nicht vereinbar. c) Hat die Staatsregierung in ihre Überlegungen für eine weitere Nutzung auch bauliche Veränderungen einbezogen, welche eine Nutzung einfacher machen könnten? Maßnahmen am Gebäude können nur vorgenommen werden , soweit diese für den Freistaat zur Erfüllung eigener Aufgaben notwendig oder zur Verwertung/Vermietung des Objekts sinnvoll und wirtschaftlich sind. Nicht anlassbezogene Maßnahmen bergen mit hoher Wahrscheinlichkeit das Risiko verlorener Investitionen.