3. In welchen der unter 1. und 2. abgefragten Fälle wurden bzw. werden bauliche Maßnahmen seitens der jeweiligen Kommune nötig, um die Grundstücke, auf denen diese Objekte errichtet wurden bzw. werden, zu erschließen (Wasser, Abwasser, Strom, Telefon, Energie, Straßen, Wege), bitte aufgeschlüsselt nach a) dem Umfang der realisierenden Erschließungen im Einzelfall und b) den Kosten dafür im Einzelfall? 4. Wer hat die Kosten zu tragen, wenn nach Ende der Nutzung dieser Unterkünfte die zuvor errichtete Erschließung nicht mehr nötig ist? 5. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, welche Kosten Kommunen bereits in diesem Fall für den Rückbau der Erschließungsanlagen zu leisten hatten, bei denen derartige Unterkünfte rückgebaut wurden? 6. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, ob derartige Flächen, die für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden, davor aber kein Bauland waren, im Nachhinein zu Bauland bzw. Bauerwartungsland werden, da die Erschließungsanlagen bereits vorhanden sind? 17. Wahlperiode 03.05.2016 17/10498 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 29.01.2016 Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen in Oberbayern Ich frage die Staatsregierung: 1. In welchen oberbayerischen Städten und Gemeinden wurden bislang (Stand 20. Januar 2016) provisorische Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber als temporäre Bauten errichtet (z. B. Traglufthallen, Mobilheime , Container), aufgeschlüsselt nach a) der Art der jeweiligen Unterkunft in den einzelnen Gemeinden , b) der maximal dort unterzubringenden Anzahl an Flüchtlingen sowie die Durchschnittsbelegung pro Monat seit Nutzungsbeginn und c) den Kosten für die Einrichtung und den Betrieb dieser einzelnen Unterkünfte? 2. In welchen oberbayerischen Städten und Gemeinden werden für 2016 entsprechende Unterkünfte geplant , bitte aufgeschlüsselt nach a) den jeweiligen Kommunen, b) der Größe der geplanten Unterkünfte und c) der Art der Unterkunft nach der Bauweise? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10498 Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 01.03.2016 Die Schriftliche Anfrage wird nach Beteiligung der Regierung von Oberbayern wie folgt beantwortet: 1. In welchen oberbayerischen Städten und Gemeinden wurden bislang (Stand 20. Januar 2016) provisorische Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber als temporäre Bauten errichtet (z. B. Traglufthallen, Mobilheime, Container), aufgeschlüsselt nach a) der Art der jeweiligen Unterkunft in den einzelnen Gemeinden, b) der maximal dort unterzubringenden Anzahl an Flüchtlingen sowie die Durchschnittsbelegung pro Monat seit Nutzungsbeginn und c) den Kosten für die Einrichtung und den Betrieb dieser einzelnen Unterkünfte? Zur Beantwortung der Frage darf auf die nachfolgende Tabelle verwiesen werden: Gemeinde Art der Unterkunft (Traglufthalle , Container etc.) Maximale Unterbringungsplatzanzahl Mtl. Durchschnitts - belegung seit Inbetriebnahme Kosten der Errichtung samt Einrichtung in € monatliche Betriebskosten (Nebenkosten, Sicherheits-, Hausmeister -, Reinigungsdienste, sonstige Betriebskosten) in € Lkr. Bad Tölz-Wolfratshausen Reichersbeuern Mobilheime 240 70 2.779.485 41.829 Wackersberg Container 28 28 17.306 50 Eurasburg Container 20 20 129.551 404 Lenggries Container 66 60 1.659.838 47.515 Geretsried Container 76 70 1.150.000 32.331 Lkr. Ebersberg Vaterstetten Container 57 50 81.000 12.500 Ebersberg Container 57 50 48.000 5.780 Markt Schwaben Container 60 55 142.785 8.012 Lkr. Erding Stadt Dorfen Container 20 15 33.560 500 Lkr. Freising Freising Container 568 500 6.000.000 130.000 Lkr. Landsberg am Lech Landsberg, Münchener Str. Container 60 60 232.000 21.000 zzgl. Miete 13.600 Landsberg, Iglinger Straße Teil 1 Container 60 60 465.000 15.000 zzgl. Miete 14.500 Geltendorf Container 60 60 580.000 15.000 zzgl. Miete 12.900 Lkr. Neuburg-Schrobenhausen Stadt Schrobenhausen Container 188 150 82.500 19.020 zzgl. Miete 19.068 Lkr. Starnberg Tutzing Zeltstadt 128 k. A. k. A. Berg Zeltstadt 112 k. A. k. A. Pöcking Zeltstadt 128 k. A. k. A. Tutzing Container 40 k. A. k. A. Gilching Traglufthalle 200 k. A. k. A. Starnberg Container 75 k. A. k. A. Inning Container 96 k. A. k. A. Andechs Container 96 k. A. k. A. Herrsching Container 144 k. A. k. A. Seefeld Container 45 k. A. k. A. Lkr. Weilheim Weilheim Container A1 42 41 509.311 8.453 Container A2 42 41 362.610 zzgl. Rückbaukosten 30.367 Miete 6.382 Stadt Ingolstadt Zeltanlage (07–08/15) 100 100 63.046 86.373 Stadt Ingolstadt Zeltanlage (ab 08/15) 120 110 37.036 101.143 Stadt Ingolstadt Container 340 300 5.500.000 k. A. Stadt Ingolstadt Container (Erweiterung) 220 150 3.200.000 k. A. Stadt Ingolstadt Container 450 200 6.100.000 k. A. Stadt Ingolstadt Container 400 5.800.000 k. A. Drucksache 17/10498 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 2. In welchen oberbayerischen Städten und Gemeinden werden für 2016 entsprechende Unterkünfte geplant, bitte aufgeschlüsselt nach a) den jeweiligen Kommunen, b) der Größe der geplanten Unterkünfte und c) der Art der Unterkunft nach der Bauweise? Zur Beantwortung der Frage darf auf die nachfolgende Tabelle verwiesen werden: Gemeinde Größe der Unterkunft Art der Bauweise Lkr. Bad Tölz-Wolfratshausen Geretsried 251 Container Geretsried 150 Container Lenggries 81 Container Benediktbeuern 120 Container Wackersberg 36 Container Icking-Dorfen 64 Holzständerbauweise Icking-Irschenhausen 64 Holzständerbauweise Lkr. Ebersberg Pliening 300 Traglufthalle Poing OT Grub 300 Traglufthalle Lkr. Freising Neufahrn 300 Traglufthalle Eching 300 Traglufthalle Freising 156 Container Freising 200 Container Freising 150 Container Zolling 150 Container Moosburg 152 Holzständerbauweise Langenbach 78 Container Lkr. Landsberg am Lech Landsberg, Iglinger Straße Teil 2 (Erweiterung) 60 Container Pürgen 60 Container Egling 60 Container Lkr. Neuburg-Schrobenhausen Stadt Neuburg an der Donau 42 Container Lkr. Starnberg Wessling 144 Container Wörthsee 144 Container Krailling 144 Container Starnberg 144 Container Seefeld 144 Container Gauting 120 Leichtbauhalle Berg 120 Leichtbauhalle Starnberg 120 Leichtbauhalle Gilching 120 Leichtbauhalle Gilching 144 Container Gauting 144 Container Lkr. Weilheim Peiting 84 Mobilheime Peiting 28–35 Container Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10498 3. In welchen der unter 1. und 2. abgefragten Fälle wurden bzw. werden bauliche Maßnahmen seitens der jeweiligen Kommune nötig, um die Grundstücke , auf denen diese Objekte errichtet wurden bzw. werden, zu erschließen (Wasser, Abwasser, Strom, Telefon, Energie, Straßen, Wege ...), bitte aufgeschlüsselt nach a) dem Umfang der realisierenden Erschließungen im Einzelfall und b) den Kosten dafür im Einzelfall? In der für die Beantwortung der Fragestellung zur Verfügung stehenden Zeit konnten nicht alle Kosten aufgeschlüsselt werden. Zur Beantwortung der Frage darf auf die nachfolgende Tabelle verwiesen werden: Gemeinde/ Unterkunft Wasser Abwasser Strom Telefon Energie/ Heizung Straßen/ Wege Sonstige Erschließungsmaßnahme (bitte bezeichnen) Lkr. Erding Stadt Dorfen 3.029 € 1.200 € 810 € Schalltechnische Untersuchung 3.987 € Statikprüfung 893 € Lkr. Landsberg am Lech Landsberg, Münchener Str. 9.500 € 2.050 € Landsberg, Iglinger Str. 3.800 € 34.300 € 1.900 € 3.300 € Geltendorf 2.200 € 15.500 € 3.500 € Pürgen 2.000 € 2.500 € 12.000 € Egling 3.500 € 2.500 € 15.000 € Lkr. Neuburg-Schrobenhausen Stadt Schrobenhausen Erschließungskosten 230.000 € in mtl. Grundstückspacht v. 4.176 € enthalten Stadt Neuburg an der Donau 500 € 1.300 € 4.476 € 2.871 € 46.000 € Lkr. Weilheim Weilheim 10.716 € 869 € 4. Wer hat die Kosten zu tragen, wenn nach Ende der Nutzung dieser Unterkünfte die zuvor errichtete Erschließung nicht mehr nötig ist? Sofern eine Rückbauverpflichtung besteht, trägt die Rückbaukosten im Falle der Nutzung durch eine Staatsbehörde (Regierung oder Landratsamt) der Freistaat Bayern direkt. Erfolgt die Nutzung durch eine kreisfreie Gemeinde im übertragenen Wirkungskreis, trägt diese im Falle einer Rückbauverpflichtung die Rückbaukosten. Die Rückbaukosten werden der kreisfreien Gemeinde jedoch gem. Art. 8 Aufnahmegesetz durch den Freistaat Bayern erstattet. Sofern kein Rückbau der Erschließungsmaßnahmen notwendig ist, trägt die Kosten des laufenden Bauunterhalts der Grundstückseigentümer. 5. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, welche Kosten Kommunen bereits in diesem Fall für den Rückbau der Erschließungsanlagen zu leisten hatten, bei denen derartige Unterkünfte rückgebaut wurden? Der Staatsregierung liegen hierüber keine Erkenntnisse vor. 6. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, ob derartige Flächen, die für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden, davor aber kein Bauland waren, im Nachhinein zu Bauland bzw. Bauerwartungsland werden, da die Erschließungsanlagen bereits vorhanden sind? Der Staatsregierung liegen hierüber keine Erkenntnisse vor.