Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze, Thomas Mütze, Kerstin Celina BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.01.2016 Schusswaffen in Bayern In der Silvesternacht 2015/2016 starb in Unterschleichach ein 11-jähriges Mädchen durch den tödlichen Schuss aus einer Kleinkaliberwaffe. In der Folge wurde ein 53-jähriger Beschäftigter im Justizvollzugsdienst als Tatverdächtiger festgenommen, der aus Ärger über den Lärm der Feuerwerkskörper mit seinen Waffen, in eine Personengruppe geschossen haben soll. Laut Aussage der Staatsanwaltschaft Bamberg litt der Tatverdächtige unter gesundheitlichen und psychischen Problemen. Gemäß § 4 Abs. 3 Waffengesetz (WaffG) muss die Waffenbehörde den Inhaber/die Inhaberin einer Waffenrechtlichen Erlaubnis in regelmäßigen Abständen , mindestens alle drei Jahre, erneut auf seine/ihre Zuverlässigkeit und persönliche Eignung prüfen. Dieses tragische Verbrechen nehmen wir zum Anlass, die Staatsregierung zur waffenrechtlichen Situation in Bayern zu befragen. Wir fragen die Staatsregierung: 1.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung derzeit zum Ermittlungsstand gegen den Tatverdächtigen? 1.2 Welche Waffen und Munitionen hatte der Tatverdächtige in seinem Besitz? 1.3 In welchen Abständen und wann zum letzten Mal wurde der Tatverdächtige auf seine Zuverlässigkeit und seine persönliche Eignung durch die zuständige Behörde überprüft und welches Ergebnis hatte diese Überprüfung? 2.1 Wie überprüft die Waffenbehörde die persönliche Eignung der Antragstellenden, wird bei der Prüfung z. B. nach diagnostizierten Krankheiten gefragt, die zu einem Arbeitsausfall von mehr als sechs Wochen geführt haben? 2.2 Wie viele Personenschäden durch erlaubnispflichtige Schusswaffen wurden in den vergangenen 5 Jahren in Bayern registriert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr und Ort)? 3.1 Wie viele dieser Vorfälle sind mit Waffen verübt worden , die sich im legalen Besitz des Schützen/der Schützin befunden haben, und wie viele dieser Vorfälle führten zum Tod des/der Verletzten (bitte unter kurzer Sachverhaltsangabe und Nennung des Bedürfnisgrundes der Waffenbesitzenden, z. B. Jäger-, Sport- und Brauchtumsschützen/-schützinnen, Altbesitzer/-innen, Sonstiges)? 3.2 Wie viele dieser Vorfälle sind mit Waffen verübt worden , die sich nicht im legalen Besitz des Schützen/der Schützin befunden haben, und wie viele dieser Vorfälle führten zum Tod des/der Verletzten (bitte unter kurzer Sachverhaltsangabe)? 4.1 Wie hoch war die Anzahl der Waffenhalter und -halterinnen und der registrierten Waffen im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden zum Stichtag 01.01.2016 (bitte in tabellarischer Form und unter Nennung von Altersgruppen und Geschlecht)? 4.2 Wie viele Personen verfügen zum 01.01.2016 in Bayern über eine Waffenerlaubnis, obwohl deren rechtsextremistische Einstellung der Polizei oder dem Landesamt für Verfassungsschutz bekannt ist, die aber nicht aktiv auftreten und daher nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unterhalb der waffenrechtlichen Regelunzuverlässigkeitsschwelle bleiben ? 4.3 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu Waffenfunden im Bereich „Politisch motivierte Kriminalität rechts“ (KPMD-PMK rechts) seit dem Jahr 2011 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und den mit diesen Gegenständen begangenen Straftaten)? 5.1 Wie viele Anträge für den sog. Kleinen Waffenschein, also zum Führen von Gas-, Schreckschuss- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit, sind in den vergangenen drei Jahren in Bayern (bitte unter tabellarischer Auflistung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde) gestellt worden? 5.2 Wie viele dieser Anträge wurden positiv bescheinigt (bitte unter Nennung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde )? 6.1 Wie viele Anträge auf eine Waffenbesitzkarte, also zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen , sind in den vergangenen drei Jahren in Bayern (bitte unter tabellarischer Auflistung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde) gestellt worden? 6.2 Wie viele dieser Anträge wurden positiv bescheinigt (bitte unter Nennung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde )? 7.1 Wie viele Anträge auf einen Waffenschein, also zum Führen einer geladenen, zugriffs- und schussbereiten Schusswaffe auch außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des eigenen befriedeten Besitztums , sind in den vergangenen drei Jahren in Bayern (bitte unter tabellarischer Auflistung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde) gestellt worden? 7.2 Wie viele dieser Anträge wurden positiv bescheinigt (bitte unter Nennung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde )? 8.1 Welche Änderungen wird nach derzeitigem Verhandlungsstand die Reform der EU-Waffenrichtlinie für das nationale Waffenrecht mit sich bringen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.04.2016 17/10526 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10526 Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 14.03.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: 1.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung derzeit zum Ermittlungsstand gegen den Tatverdächtigen ? Der Ermittlungsstand stellt sich auf der Grundlage des Berichts des Generalstaatsanwalts in Bamberg vom 28.01.2016 folgendermaßen dar: Am 01.01.2016 gegen 01:00 Uhr wurde das elfjährige Tatopfer anlässlich eines Silvesterfeuerwerks im Freien auf einer Straße in Unterschleichach, Gemeinde Oberaurach, Landkreis Haßberge, stehend von einem Geschoss aus einer Kleinkaliberwaffe tödlich am Kopf verletzt. Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen durch eine Ersthelferin und die eintreffenden Rettungskräfte sowie intensivmedizinischer Versorgung mit operativem Eingriff im Leopoldina -Krankenhaus in Schweinfurt konnte das Kind nicht mehr gerettet werden. Bei der noch am selben Tag im Institut für Rechtsmedizin der Universitätsklinik Würzburg durchgeführten Obduktion konnte das Bleigeschoss im Kopf des Kindes sichergestellt werden. Die Begutachtung durch hinzugezogene Sachverständige des Bayerischen Landeskriminalamtes (BLKA) ergab, dass es sich um ein Projektil aus einer Kleinkaliberwaffe handelt. Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat zunächst ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wegen Totschlags eingeleitet. Die durchgeführten Spurensicherungsmaßnahmen , die großräumige Absuche des Tatortes und der Tatortumgebung mit einem hohem Polizeiaufgebot unter Einsatz von Metalldetektoren und Spürhunden sowie die Befragung sämtlicher Dorfbewohner durch polizeiliche Vernehmungsteams erbrachte zunächst keine sicheren Erkenntnisse zum Nachweis einer Täterschaft. Die Kriminalpolizei in Schweinfurt richtete eine Sonderkommission zur Aufklärung der Tat ein. Die nach einem polizeilichen Zeugenaufruf in den Medien eingegangenen Hinweise wurden und werden derzeit noch ausgewertet und abgearbeitet. Zudem wurden die gemeldeten Waffenbesitzer in Unterschleichach überprüft, Kleinkaliberwaffen , aus denen der tödliche Schuss abgegeben worden sein könnte, sichergestellt und sämtliche Personen vernommen, die in der Tatortnähe gefeiert oder sich dort aufgehalten haben. Der nunmehr Beschuldigte, der als Tarifbeschäftigter in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Ebrach als Kraftfahrer beschäftigt war, wohnt unmittelbar neben dem Tatort. Er gab am Abend des 01.01.2016 freiwillig seine Schusswaffen, die er berechtigt besaß, an die Polizei heraus und wurde als Zeuge vernommen. Dabei gab er an, er sei Mitglied eines örtlichen Schützenvereins, habe aber seit Jahren nicht mehr geschossen. Von dem Vorfall in der Neujahrsnacht habe er nichts mitbekommen. Er habe sich allein in seinem Haus aufgehalten und geschlafen, weil er aufgrund gesundheitlicher Probleme Medikamente einnehme. Zeugen hatten jedoch bekundet, sie hätten in der Tatnacht Beobachtungen gemacht, die darauf schließen ließen, dass der Beschuldigte nicht durchgängig schlief. Darüber hinaus war eine der beiden vom Beschuldigten herausgegebenen Kleinkaliberwaffen nach dem Ergebnis einer Untersuchung durch das BLKA als Tatwaffe geeignet. Aufgrund dieser Umstände ergab sich ein Anfangsverdacht gegen den Beschuldigten. Die Staatsanwaltschaft Bamberg leitete deshalb am 11.01.2016 ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bamberg wurden Beschlüsse zur Durchsuchung seiner Wohnung und seines Arbeitsplatzes, zu seiner körperlichen Untersuchung auf Schmauchspuren und Kleinstverletzungen der Oberhaut infolge einer Schussabgabe sowie zur Überwachung seiner Telekommunikation am 11.01.2016 durch das Amtsgericht Bamberg erlassen. Die Durchsuchungsbeschlüsse wurden am 12.01.2016 vollzogen, der Beschuldigte an seinem Arbeitsplatz vorläufig festgenommen und dort über seine Rechte als Beschuldigter belehrt. Bereits unmittelbar darauf räumte der Beschuldigte gegenüber Polizeibeamten der Kriminalpolizeiinspektion Schweinfurt ein, am 01.01.2016 gegen 01:00 Uhr im Garten seines Anwesens drei bis vier Schüsse aus einer Kleinkaliberwaffe abgegeben zu haben. In seinen Vernehmungen hat der Beschuldigte im Wesentlichen erklärt, er habe sich am 31.12.2015 abends allein in seinem Haus aufgehalten. Aufgrund seiner familiären und gesundheitlichen Situation habe er sich schlecht gefühlt. Aufgrund seiner Erkrankungen habe er wegen der Schmerzen Medikamente eingenommen, um schlafen zu können. Gegen 22:00 Uhr oder 22:30 Uhr sei er auf dem Sofa im Wohnzimmer eingeschlafen. Gegen 00:30 Uhr sei er durch Böller auf der Straße vor seinem Anwesen aufgeweckt worden . Darüber sei er in Wut geraten. Nachdem er durch sein Wohnzimmerfenster Personen auf der Straße vor seinem Anwesen gesehen habe, sei er in den Keller seines Hauses gegangen und habe aus einem verschlossenen Waffenschrank einen Kleinkaliberrevolver geholt. Diesen habe er mit drei bis vier Patronen, die lose im Schrank lagen, bestückt . Mit dem Revolver sei er in den Garten seines Hauses gegangen, wo ihn niemand habe sehen können. Von dort habe er drei oder vier Schüsse abgefeuert. Er habe niemanden treffen wollen und nicht gezielt auf die Personen auf der Straße vor seinem Haus geschossen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde am 13.01.2016 Haftbefehl wegen Mordes erlassen. Es wird von bedingtem Tötungsvorsatz ausgegangen. Darüber hinaus werden die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe angenommen. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Die weiteren Spuren werden derzeit ausgewertet. Außerdem wurde durch die Staatsanwaltschaft Bamberg ein ballistisches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben . Im Hinblick auf die Angaben des Beschuldigten, er habe sich bereits in nervenärztlicher Behandlung befunden – Einzelheiten hierzu sind noch nicht bekannt – und er sei in der Tatnacht psychisch belastet gewesen, wurde auch ein psychiatrischer Sachverständiger mit der Untersuchung des Beschuldigten beauftragt. 1.2 Welche Waffen und Munitionen hatte der Tatverdächtige in seinem Besitz? Der Beschuldigte war im Besitz eine Kleinkaliberrevolvers Kaliber .22 sowie einer Kleinkaliberbüchse Kaliber .22. Außerdem besaß er zwei großkalibrige Waffen, nämlich eine halb automatische Pistole Kaliber 9 mm sowie eine Büchse Kaliber .308. Alle genannten Waffen waren in der Waffenbesitzkarte des Beschuldigten eingetragen. Drucksache 17/10526 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 1.3 In welchen Abständen und wann zum letzten Mal wurde der Tatverdächtige auf seine Zuverlässigkeit und seine persönliche Eignung durch die zuständige Behörde überprüft und welches Ergebnis hatte diese Überprüfung? Die Waffenbehörden prüfen die Zuverlässigkeit und Eignung nach § 4 Abs. 1 WaffG vor der Erteilung einer Waffenerlaubnis und nach § 4 Abs. 3 WaffG später mindestens alle drei Jahre. Nach Auskunft der zuständigen Waffenbehörde erfolgten die letzten Prüfungen des Beschuldigten in den Jahren 2010 und 2013, ohne dass sich dabei Hinweise auf eine fehlende Zuverlässigkeit oder Eignung gezeigt hätten. Die nächste Überprüfung wäre im Herbst 2016 erfolgt. 2.1 Wie überprüft die Waffenbehörde die persönliche Eignung der Antragstellenden, wird bei der Prüfung z. B. nach diagnostizierten Krankheiten gefragt, die zu einem Arbeitsausfall von mehr als sechs Wochen geführt haben? Der Maßstab zur Prüfung der persönlichen Eignung folgt aus § 6 Abs. 1 WaffG. Die persönliche Eignung fehlt demnach , wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass jemand geschäftsunfähig, abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil ist oder aufgrund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren wird, ohne dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht. Grundlage der Eignungsprüfung sind dabei die Angaben der betroffenen Person, Eintragungen und Erkenntnisse aus dem Bundeszentral- und aus dem Erziehungsregister sowie eine Stellungnahme der Polizei. Welche Umstände dabei zu welchen Nachfragen Anlass geben können , ist letztlich eine Frage der Umstände des Einzelfalls. Sind allerdings Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung begründen, oder bestehen Zweifel an vom Betroffenen beigebrachten Bescheinigungen, hat die Waffenbehörde ihm nach § 6 Abs. 2 WaffG auf seine Kosten die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben. Kommt der Betroffene dem nicht fristgerecht nach, hat die Waffenbehörde den Antrag auf Waffenerlaubnis abzulehnen bzw. kann sie bereits erteilte Waffenerlaubnisse nach § 45 Abs. 3 WaffG widerrufen. Besonderheiten gelten für Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben und die großkalibrige Schusswaffen erwerben und besitzen wollen: sie müssen nach § 6 Abs. 3 WaffG stets ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorlegen . 2.2 Wie viele Personenschäden durch erlaubnispflichtige Schusswaffen wurden in den vergangenen 5 Jahren in Bayern registriert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr und Ort)? Im Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2015 wurden nach Mitteilung des BLKA in Bayern 39 Personenschäden unter Verwendung erlaubnispflichtiger Schusswaffen registriert : 2011 2012 2013 2014 2015 Allersberg 1 Augsburg 1 1 Bayreuth 1 Cham 1 2011 2012 2013 2014 2015 Dachau 1 Dittelbrunn 1 Eching 1 Eggenfelden 1 Grattersdorf 1 Ingolstadt 1 Kempten 1 Kissing 1 Krumbach (Schwaben) 1 Landshut 1 Lindau 1 Markt Schorgast 1 Marktrodach 1 Memmingen 1 München 1 1 3 Neusäß 1 Nittendorf 1 Nürnberg 1 2 1 Nußdorf 1 Oberschleißheim 1 Prien 1 Regensburg 2 Schwabach 1 Stephanskirchen 1 Tirschenreuth 1 Würzburg 1 Gesamt 6 10 7 10 6 3.1 Wie viele dieser Vorfälle sind mit Waffen verübt worden, die sich im legalen Besitz des Schützen/ der Schützin befunden haben, und wie viele dieser Vorfälle führten zum Tod des/der Verletzten (bitte unter kurzer Sachverhaltsangabe und Nennung des Bedürfnisgrundes der Waffenbesitzenden, z.B. Jäger-, Sport- und Brauchtumsschützen/-schützinnen , Altbesitzer/-innen, Sonstiges)? In sechs der unter 2.2 angeführten Fälle stammten die verwendeten Waffen aus rechtmäßigem Besitz (in vier Fällen Bedürfnisgrund Jagd, in zwei Fällen Bedürfnisgrund Schießsport ); in einem weiteren Fall besaß der Schütze einen Waffenschein , der zum Tatzeitpunkt aber bereits abgelaufen war. In sechs Fällen kam es zum Tod der Verletzten. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Sachverhalten waren aufgrund des zeitlichen Rahmens zur Beantwortung der Anfrage nicht möglich, hierzu wären Einzelfallauswertungen durch Waffenbehörden und Polizei erforderlich. 3.2 Wie viele dieser Vorfälle sind mit Waffen verübt worden, die sich nicht im legalen Besitz des Schützen /der Schützin befunden haben, und wie viele dieser Vorfälle führten zum Tod des/der Verletzten (bitte unter kurzer Sachverhaltsangabe)? In 32 Fällen wurden nicht rechtmäßig besessene Schusswaffen verwendet. 20 Fälle endeten tödlich. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Sachverhalten, auch zur Frage, wie viele Suizide unter den genannten Fällen sind, waren aufgrund des zeitlichen Rahmens zur Beantwortung der Anfrage nicht möglich, hierzu wären Einzelfallauswertungen durch die Polizei erforderlich. 4.1 Wie hoch war die Anzahl der Waffenhalter und -halterinnen und der registrierten Waffen im Zu- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10526 ständigkeitsbereich der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden zum Stichtag 01.01.2016 (bitte in tabellarischer Form und unter Nennung von Altersgruppen und Geschlecht)? Die Zahl der Personen (differenziert nach Geschlecht), die zum 01.01.2016 in Bayern erlaubnispflichtige Schusswaffen rechtmäßig besaßen, und die Zahl der von ihnen rechtmäßig besessenen erlaubnispflichtigen Schusswaffen ergeben sich aus der folgenden Tabelle. Eine weitere Differenzierung nach Altersgruppen war im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, zumal die Anfrage offenlässt, welche Altersgruppen sie definieren will. Waffenbehörden Anzahl der Personen, die zum 01.01.2016 erlaubnispflichtige Schusswaffen rechtmäßig besessen haben, Frage 4.1 Anzahl der von diesen Personen rechtmäßig besessenen , erlaubnispflichtigen Schusswaffen , Frage 4.1 Gesamt männlich weiblich Mittelfranken Gesamt 24.928 22.138 2.790 140.564 Stadt Ansbach 626 555 71 2.889 Stadt Erlangen 933 814 119 4.901 Stadt Fürth 1.003 870 133 5.945 Stadt Nürnberg 3.987 3.514 473 24.082 Stadt Schwabach 480 416 64 3.130 Landratsamt (LRA) Ansbach 4.307 3.847 460 19.409 LRA Erlangen- Höchstadt 2.041 1.807 234 12.078 LRA Fürth 1.839 1.591 248 11.548 LRA Neustadt a. d. Aisch 2.915 2.624 291 16.803 LRA Nürnberger Land 2.732 2.440 292 15.673 LRA Roth 2.390 2.117 273 13.461 LRA Weißenburg -Gunzenhausen 1.675 1.543 132 10.645 Niederbayern Gesamt 27.917 24.647 3.270 144.332 Stadt Landshut 775 698 77 5.569 Stadt Passau 676 597 79 4.109 Stadt Straubing 484 432 52 2.462 LRA Deggendorf 2.350 2.090 260 13.530 LRA Dingolfing -Landau 2.392 2.090 302 11.191 LRA Freyung- Grafenau 2.531 2.282 249 10.274 LRA Kelheim 2.325 2.020 305 12.400 LRA Landshut 3.280 2.899 381 16.736 LRA Passau 4.501 3.959 542 24.270 LRA Regen 2.193 1.959 234 10.320 LRA Rottal-Inn 3.215 2.795 420 17.886 LRA Straubing- Bogen 3.195 2.826 369 15.585 Oberbayern Gesamt 70.842 62.342 8.500 348.218 Landeshauptstadt München 9.356 8.123 1.233 44.786 Stadt Ingolstadt 1.318 1.145 173 6.274 Stadt Rosenheim 631 554 77 3.131 LRA Altötting 2.108 1.834 274 13.768 LRA Bad Tölz-Wolfratshausen 4.045 3.500 545 19.424 LRA Berchtesgadener Land 2.042 1.829 213 10.250 LRA Dachau 2.674 2.421 253 15.453 LRA Ebersberg 2.214 1.909 305 11.839 LRA Eichstätt 2.245 2.004 241 12.106 LRA Erding 2.229 1.999 230 11.097 LRA Freising 2.824 2.551 273 15.723 LRA Fürstenfeldbruck 2.643 2.313 330 14.085 LRA Garmisch- Partenkirchen 2.938 2.507 431 11.863 LRA Landsberg a. Lech 1.811 1.603 208 10.487 LRA Miesbach 2.592 2.271 321 2.592 LRA Mühldorf a. Inn 2.434 2.121 313 15.908 LRA München 8.541 7.489 1.052 30.792 LRA Neuburg- Schrobenhausen 1.562 1.431 131 9.411 LRA Pfaffenhofen a. d. Ilm 2.492 2.245 247 14.435 LRA Rosenheim 5.469 4.851 618 28.794 LRA Starnberg 2.184 1.898 286 10.993 LRA Traunstein 3.904 3.472 432 22.071 LRA Weilheim- Schongau 2.586 2.272 314 12.936 Oberfranken Gesamt 20.007 16.974 2.091 105.546 Stadt Bamberg 719 634 85 4.001 Stadt Bayreuth 925 0 0 4.408 Stadt Coburg 529 463 66 3.236 Stadt Hof 477 415 62 3.225 LRA Bamberg 3.122 2.795 327 16.967 LRA Bayreuth 2.731 2.442 289 13.585 LRA Coburg 1.440 1.290 150 9.437 LRA Forchheim 2.409 2.148 261 13.023 LRA Hof 1.990 1.742 24 11.331 LRA Kronach 1.547 1.399 148 8.735 LRA Kulmbach 1.322 1.157 165 7.231 Drucksache 17/10526 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 LRA Lichtenfels 1.387 1.254 116 3.170 LRA Wunsiedel 1.409 1.235 174 7.197 Oberpfalz Gesamt 23.887 21.239 2.648 128.087 Stadt Amberg 535 481 54 3.752 Stadt Regensburg 1.318 1.113 205 6.497 Stadt Weiden i. d. Oberpfalz (Opf.) 619 534 85 3.137 LRA Amberg- Sulzbach 2.349 2.116 233 12.787 LRA Cham 3.747 3.338 409 18.719 LRA Neumarkt i. d. Opf. 2.375 2.153 222 12.868 LRA Neustadt a. d. Waldnaab 2.528 2.249 279 13.536 LRA Regensburg 4.715 4.152 563 25.713 LRA Schwandorf 3.698 3.322 376 20.498 LRA Tirschenreuth 2.003 1.781 222 10.580 Schwaben Gesamt 28.205 24.891 3.196 140.046 Stadt Augsburg 1.457 1.100 300 7.275 Stadt Kaufbeuren 392 344 48 1.834 Stadt Kempten 635 577 58 2.886 Stadt Memmingen 423 374 49 2.546 LRA Aichach- Friedberg 2.157 1.901 249 11.408 LRA Augsburg 4.192 3.664 528 24.164 LRA Dillingen a. d. Donau 2.391 2.128 263 12.433 LRA Donau-Ries 2.508 2.247 261 13.653 LRA Günzburg 2.584 2.307 277 15.798 LRA Lindau 1.082 974 108 5.814 LRA Neu-Ulm 2.518 2.241 277 12.505 LRA Oberallgäu /Sonthofen 2.897 2.532 331 13.311 LRA Ostallgäu/ Marktoberdorf 2.474 2.203 251 2.474 LRA Unterallgäu /Mindelheim 2.495 2.299 196 13.945 Unterfranken Gesamt 22.722 21.554 2.193 124.706 Stadt Aschaffenburg 740 669 71 3.935 Stadt Schweinfurt 425 388 37 2.568 Stadt Würzburg 1.429 1.194 235 7.850 LRA Aschaffenburg 2.915 2.594 299 14.422 LRA Bad Kissingen 2.281 2.115 166 12.693 LRA Haßberge 2.187 1.950 237 11.715 LRA Kitzingen 1.613 1.488 125 9.192 LRA Main- Spessart/Karlstadt 2.948 2.696 252 16.358 LRA Miltenberg 1.899 1.700 199 7.102 LRA Rhön- Grabfeld 1.750 1.586 164 10.119 LRA Schweinfurt 1.882 2.787 162 10.742 LRA Würzburg 2.653 2.387 246 18.010 Bayern Gesamt 218.508 193.785 24.688 1.131.499 4.2 Wie viele Personen verfügen zum 01.01.2016 in Bayern über eine Waffenerlaubnis, obwohl deren rechtsextremistische Einstellung der Polizei oder dem Landesamt für Verfassungsschutz bekannt ist, die aber nicht aktiv auftreten und daher nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unterhalb der waffenrechtlichen Regelunzuverlässigkeitsschwelle bleiben? Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr geht davon aus, dass sich die Abfrage auf Schusswaffen bezieht. Nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG gelten Personen, die einzeln oder als Mitglied in einer (nicht verbotenen) Partei oder Vereinigung extremistische Bestrebungen verfolgen oder unterstützen, regelmäßig als waffenrechtlich unzuverlässig, sodass sie keine Waffenerlaubnis erhalten. Diese Regelung wurde 2003 auf Initiative Bayerns in das Waffengesetz aufgenommen . Nach dem Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 30.09.2009, Az. 6 C 29.08) genügt eine passive Mitgliedschaft aber noch nicht, um die Regelunzuverlässigkeit annehmen zu können; erforderlich ist der Nachweis einer aktiven extremistischen Betätigung. Die Waffenbehörden prüfen die Zuverlässigkeit einer Person bei jedem Antrag auf eine Waffenerlaubnis, nach Erteilung einer Waffenerlaubnis turnusmäßig alle drei Jahre und darüber hinaus bei einem Anlass. Dabei binden sie nach § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 WaffG auch die Polizei ein. Die Polizei prüft die Zuverlässigkeit durch einen Abgleich mit den landes- und bundesweiten polizeilichen Datenbeständen, darunter auch entsprechende Staatsschutzdatenbestände. Da der Informationsaustausch zwischen dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) und den Staatsschutzdienststellen der Bayerischen Polizei eng ist, sind die dem BayLfV bekannten Rechtsextremisten regelmäßig auch in den Staatsschutzdateien gespeichert. Dies gilt für Personen aus dem Bereich des gewaltbereiten unorganisierten Rechtsextremismus ebenso wie für organisierte Rechtsextremisten , die als solche erkennbar auftreten. Bei Personen, deren rechtsextremistischer Bezug erstmals erkennbar wird, prüft das BayLfV deren Melderegistereinträge auch darauf, ob für sie dort eine Waffenerlaubnis gespeichert ist. Ist dies der Fall, informiert das BayLfV die zuständige Waffenbehörde. Diese Verfahren gewährleisten, dass die bayerischen Waffenbehörden regelmäßig die Erkenntnisse von Polizei und Verfassungsschutz über rechtsextremistische Bezüge erhalten, die eine Versagung einer Waffenerlaubnis rechtfer- Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10526 tigen. Die Waffenbehörden sind durch das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr gehalten, von der Regelunzuverlässigkeitsnorm konsequent Gebrauch zu machen. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass Rechtsextremisten rechtmäßig erlaubnispflichtige Waffen besitzen, insbesondere Personen, – deren rechtsextremistische Einstellung der Polizei und dem Landesamt für Verfassungsschutz (noch) nicht bekannt ist, – bei denen die Erkenntnisse nicht ausreichend belastbar sind, sei es, weil sie nicht gerichtsverwertbar oder nicht ausreichend valide sind, – bei denen nur Erkenntnisse vorliegen, die älter als fünf Jahre sind, oder – die nicht aktiv auftreten und daher unterhalb der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeitsschwelle bleiben. Der Bayerischen Polizei und dem BayLfV liegen derzeit Erkenntnisse zu drei Rechtsextremisten vor, die einen Waffenschein für Schusswaffen besitzen. Zudem sind der bayerischen Polizei und dem BayLfV nach derzeitigen Erkenntnissen insgesamt 115 Personen bekannt, die der rechtsextremistischen Szene angehören oder zu denen jedenfalls Hinweise auf eine mögliche Szeneangehörigkeit vorliegen und die über eine Waffenbesitzkarte (WBK) verfügen . Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist, dass insbesondere ältere Personen aus dem Parteienspektrum (teils im Rentenalter) über Schusswaffen verfügen. In der vom Lebensalter im Schnitt jüngeren rechtsextremistischen Kameradschaftsszene kommt rechtmäßiger Waffenbesitz nur in Ausnahmefällen vor. Eine zahlenmäßige Differenzierung zwischen Personen, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unterhalb der Schwelle der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit bleiben, und anderen Personen ist derzeit allerdings nicht möglich. Durch Schreiben des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 07.01.2016 wurde eine bayernweite Abfrage bei den Waffenbehörden initiiert, inwieweit sie die bisherige Weisungslage, waffenrechtliche Erlaubnisse von Rechtsextremisten konsequent zu widerrufen, umgesetzt haben. Die entsprechenden Rückmeldungen der Regierungen stehen noch aus. 4.3 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu Waffenfunden im Bereich „Politisch motivierte Kriminalität rechts“ (KPMD-PMK rechts) seit dem Jahr 2011 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und den mit diesen Gegenständen begangenen Straftaten )? Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr geht davon aus, dass Ziffer 4.3 Erkenntnisse zu Schusswaffen betrifft, die in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gewonnen wurden. Für das Tatjahr 2015 stehen die endgültigen Fallzahlen erst nach dem bundesweit einheitlichen Meldeschluss zum 31.01.2016 und dem mit dem Bundeskriminalamt und dem BayLfV noch durchzuführenden Datenbankabgleich fest. Aufgrund des zum jetzigen Zeitpunkt fehlenden validen Zahlenmaterials für 2015 kann die Anfrage daher nur für die Jahre 2012 bis 2014 beantwortet werden. Für die in der Anfrage formulierte Frage zu „Waffenfunden “ gibt es im Kriminalpolizeilichen Meldedienst – „Politisch motivierte Kriminalität“ (noch) keine bundesweit festgelegten Katalogwerte. Demzufolge existieren weder beim Bundeskriminalamt noch im BLKA konkrete Suchkriterien. Soweit dennoch Tatmittel wie „Schusswaffen“ in den Fallzahlendatenbanken des Bundes und des BLKA nachgehalten worden sind, handelt es sich um interne Begrifflichkeiten, die von den Sachbearbeitern ergänzend erfasst wurden, soweit die im jeweiligen Einzelfall zugrunde liegende KTA-PMK- Meldung (Kriminaltaktische Anfrage in Fällen Politisch motivierter Kriminalität) Informationen dieser Art enthielt. Da die Datenbasis dieser „zusätzlichen“ Informationen nicht dem turnusmäßig durchgeführten Datenabgleich unterliegt, ist sie deshalb landesspezifisch für absolute statistische Aussagen insgesamt oder im bundesweiten Vergleich nicht geeignet . Für die Jahre 2012 bis 2014 wurden durch das BLKA im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes „Politisch motivierte Kriminalität“ nachfolgend aufgeführte Schusswaffen im Zusammenhang mit Straftaten mit rechtsgerichteter Motivation erfasst. Für die Recherche wurde das Suchkriterium „Waffe“ berücksichtigt, dieses Merkmal trifft zu, sofern bei einer PMK-Straftat eine Waffe mitgeführt oder benutzt wurde. Die hierbei ermittelten Schusswaffen und die damit begangenen Straftaten gliedern sich folgendermaßen auf die einzelnen Jahre auf: 2011 entfällt, da noch keine nach Schusswaffen auswertbare Datenbasis vorhanden 2012 keine Treffer 2013 keine Treffer 2014 2 Schreckschusswaffen, 1 Kartoffelkanone (2 Fälle), § 224 Strafgesetzbuch (StGB) Gefährliche Körperverletzung , § 126 StGB Androhung von Straftaten, § 52 WaffG Mitführen, Herstellen, Besitzen einer Waffe (2 Fälle) 5.1 Wie viele Anträge für den sog. Kleinen Waffenschein , also zum Führen von Gas-, Schreckschuss - und Signalwaffen in der Öffentlichkeit, sind in den vergangenen drei Jahren in Bayern (bitte unter tabellarischer Auflistung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde) gestellt worden? 5.2 Wie viele dieser Anträge wurden positiv bescheinigt (bitte unter Nennung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde )? Da die Waffenbehörden Anträge nicht gesondert erfassen, sind nur Aussagen über tatsächlich ausgestellte Kleine Waffenscheine möglich: Waffenbehörden Anzahl der im Kalenderjahr ausgestellten Kleinen Waffenscheine, Frage 5.2 Kalenderjahr 2013 KJ 2014 KJ 2015 Mittelfranken Gesamt 337 323 710 Stadt Ansbach 14 8 20 Stadt Erlangen 14 28 42 Stadt Fürth 28 30 47 Stadt Nürnberg 89 84 161 Stadt Schwabach 6 13 33 LRA Ansbach 41 47 80 LRA Erlangen- Höchstadt 33 27 75 LRA Fürth 29 21 47 Drucksache 17/10526 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Waffenbehörden Anzahl der im Kalenderjahr ausgestellten Kleinen Waffenscheine, Frage 5.2 Kalenderjahr 2013 KJ 2014 KJ 2015 LRA Neustadt a. d. Aisch 6 18 46 LRA Nürnberger Land 33 19 77 LRA Roth 31 23 52 LRA Weißenburg -Gunzenhausen 13 5 30 Niederbayern Gesamt 188 196 608 Stadt Landshut 6 10 17 Stadt Passau 7 7 30 Stadt Straubing 7 7 29 LRA Deggendorf 18 10 44 LRA Dingolfing -Landau 23 22 53 LRA Freyung- Grafenau 12 8 19 LRA Kelheim 19 27 97 LRA Landshut 24 24 95 LRA Passau 38 39 79 LRA Regen 4 4 29 LRA Rottal-Inn 10 21 73 LRA Straubing -Bogen 20 17 43 Oberbayern Gesamt 629 696 1.689 Landeshauptstadt München 145 155 304 Stadt Ingolstadt 35 22 59 Stadt Rosenheim 5 10 30 LRA Altötting 9 8 60 LRA Bad Tölz-Wolfratshausen 9 28 52 LRA Berchtesgadener Land 6 11 31 LRA Dachau 27 36 70 LRA Ebersberg 8 14 65 LRA Eichstätt 26 18 58 LRA Erding 16 22 54 LRA Freising 29 19 53 LRA Fürstenfeldbruck 38 36 109 LRA Garmisch-Partenkirchen 22 10 31 LRA Landsberg a. Lech 28 22 67 Waffenbehörden Anzahl der im Kalenderjahr ausgestellten Kleinen Waffenscheine, Frage 5.2 Kalenderjahr 2013 KJ 2014 KJ 2015 LRA Miesbach 12 19 35 LRA Mühldorf a. Inn 15 17 43 LRA München 48 80 106 LRA Neuburg- Schrobenhausen 10 10 28 LRA Pfaffenhofen a. d. Ilm 27 22 33 LRA Rosenheim 36 38 119 LRA Starnberg 31 28 84 LRA Traunstein 27 45 117 LRA Weilheim- Schongau 20 26 81 Oberfranken Gesamt 267 281 606 Stadt Bamberg 23 12 60 Stadt Bayreuth 15 10 26 Stadt Coburg 12 7 23 Stadt Hof 12 15 20 LRA Bamberg 34 45 107 LRA Bayreuth 34 36 75 LRA Coburg 22 25 36 LRA Forchheim 37 29 69 LRA Hof 21 31 52 LRA Kronach 18 8 41 LRA Kulmbach 13 25 26 LRA Lichtenfels 18 18 41 LRA Wunsiedel 8 20 30 Oberpfalz Gesamt 209 219 607 Stadt Amberg 5 7 25 Stadt Regensburg 25 18 72 Stadt Weiden i. d. Opf. 13 8 32 LRA Amberg- Sulzbach 17 20 48 LRA Cham 20 19 52 LRA Neumarkt i. d. Opf. 18 18 66 LRA Neustadt a. d. Waldnaab 14 15 51 LRA Regensburg 41 59 140 LRA Schwandorf 30 32 74 Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10526 Waffenbehörden Anzahl der im Kalenderjahr ausgestellten Kleinen Waffenscheine, Frage 5.2 Kalenderjahr 2013 KJ 2014 KJ 2015 LRA Tirschenreuth 26 23 47 Schwaben Gesamt 335 366 886 Stadt Augsburg 45 60 130 Stadt Kaufbeuren 2 9 21 Stadt Kempten 14 8 48 Stadt Memmingen 13 5 23 LRA Aichach- Friedberg 25 14 57 LRA Augsburg 39 46 87 LRA Dillingen a. d. Donau 8 3 38 LRA Donau- Ries 24 37 56 LRA Günzburg 27 34 59 LRA Lindau 20 21 45 LRA Neu-Ulm 45 57 123 LRA Oberallgäu /Sonthofen 24 22 86 LRA Ostallgäu /Marktoberdorf 20 24 51 LRA Unterallgäu /Mindelheim 29 26 62 Unterfranken Gesamt 263 298 642 Stadt Aschaffenburg 10 6 16 Stadt Schweinfurt 10 17 59 Stadt Würzburg 18 33 54 LRA Aschaffenburg 38 30 57 LRA Bad Kissingen 16 15 46 LRA Haßberge 18 25 56 LRA Kitzingen 22 31 65 LRA Main- Spessart/ Karlstadt 30 28 47 LRA Miltenberg 27 31 40 LRA Rhön- Grabfeld 10 20 39 LRA Schweinfurt 21 27 91 LRA Würzburg 43 35 72 Bayern Gesamt 2.228 2.379 5.748 6.1 Wie viele Anträge auf eine Waffenbesitzkarte, also zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, sind in den vergangenen drei Jahren in Bayern (bitte unter tabellarischer Auflistung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde) gestellt worden? 6.2 Wie viele dieser Anträge wurden positiv bescheinigt (bitte unter Nennung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde )? Die Fragen 6.1 und 6.2 werden gemeinsam beantwortet. Da die Waffenbehörden Anträge nicht gesondert erfassen, sind nur Aussagen über tatsächlich erteilte Erlaubnisse für den Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Schusswaffen (Waffenbesitzkarten ) möglich: Waffenbehörden Anzahl der im Kalenderjahr ausgestellten Waffenbesitzkarten , Frage 6.2 Kalenderjahr 2013 KJ 2014 KJ 2015 Mittelfranken Gesamt 1.060 1.124 1.221 Stadt Ansbach 24 18 23 Stadt Erlangen 44 51 49 Stadt Fürth 53 55 61 Stadt Nürnberg 156 205 222 Stadt Schwabach 12 23 22 LRA Ansbach 171 154 190 LRA Erlangen- Höchstadt 88 128 124 LRA Fürth 84 92 82 LRA Neustadt a. d. Aisch 144 148 118 LRA Nürnberger Land 103 105 145 LRA Roth 110 77 117 LRA Weißenburg -Gunzenhausen 71 68 68 Niederbayern Gesamt 1.149 1.201 1.289 Stadt Landshut 32 39 39 Stadt Passau 33 25 29 Stadt Straubing 27 31 28 LRA Deggendorf 119 145 114 LRA Dingolfing -Landau 96 122 118 LRA Freyung- Grafenau 69 85 115 LRA Kelheim 117 98 130 LRA Landshut 181 122 144 LRA Passau 160 201 240 LRA Regen 81 87 75 LRA Rottal-Inn 116 117 124 LRA Straubing -Bogen 118 129 133 Drucksache 17/10526 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 9 Waffenbehörden Anzahl der im Kalenderjahr ausgestellten Waffenbesitzkarten , Frage 6.2 Kalenderjahr 2013 KJ 2014 KJ 2015 Oberbayern Gesamt 3.069 2.929 3.383 Landeshauptstadt München 551 517 552 Stadt Ingolstadt 77 78 65 Stadt Rosenheim 29 25 42 LRA Altötting 70 77 110 LRA Bad Tölz-Wolfratshausen 126 136 147 LRA Berchtesgadener Land 87 93 96 LRA Dachau 121 102 122 LRA Ebersberg 83 79 85 LRA Eichstätt 110 100 130 LRA Erding 112 98 99 LRA Freising 154 134 170 LRA Fürstenfeldbruck 100 107 136 LRA Garmisch- Partenkirchen 85 109 122 LRA Landsberg a. Lech 82 75 80 LRA Miesbach 110 101 152 LRA Mühldorf a. Inn 99 79 88 LRA München 277 229 312 LRA Neuburg- Schrobenhausen 93 93 122 LRA Pfaffenhofen a. d. Ilm 130 127 129 LRA Rosenheim 210 217 213 LRA Starnberg 102 101 90 LRA Traunstein 170 133 173 LRA Weilheim- Schongau 91 119 148 Oberfranken Gesamt 858 976 1.047 Stadt Bamberg 38 31 40 Stadt Bayreuth 31 44 47 Stadt Coburg 26 18 30 Stadt Hof 24 29 27 LRA Bamberg 144 181 197 LRA Bayreuth 84 121 99 LRA Coburg 78 84 88 LRA Forchheim 124 130 138 Waffenbehörden Anzahl der im Kalenderjahr ausgestellten Waffenbesitzkarten , Frage 6.2 Kalenderjahr 2013 KJ 2014 KJ 2015 LRA Hof 86 94 91 LRA Kronach 57 70 79 LRA Kulmbach 54 44 71 LRA Lichtenfels 56 42 73 LRA Wunsiedel 56 88 67 Oberpfalz Gesamt 1.074 1.122 1.239 Stadt Amberg 31 27 28 Stadt Regensburg 73 83 76 Stadt Weiden i. d. Opf. 39 32 30 LRA Amberg- Sulzbach 107 83 109 LRA Cham 186 178 207 LRA Neumarkt i. d. Opf. 93 126 128 LRA Neustadt a. d. Waldnaab 89 104 92 LRA Regensburg 223 217 274 LRA Schwandorf 162 171 211 LRA Tirschenreuth 71 101 84 Schwaben Gesamt 1.246 1.316 1.388 Stadt Augsburg 62 93 115 Stadt Kaufbeuren 14 7 15 Stadt Kempten 32 22 26 Stadt Memmingen 9 18 14 LRA Aichach- Friedberg 109 103 108 LRA Augsburg 196 208 190 LRA Dillingen a. d. Donau 85 75 80 LRA Donau- Ries 146 113 134 LRA Günzburg 124 170 117 LRA Lindau 29 39 61 LRA Neu-Ulm 115 118 143 LRA Oberallgäu /Sonthofen 131 126 149 LRA Ostallgäu /Marktoberdorf 89 103 105 LRA Unterallgäu /Mindelheim 105 121 131 Unterfranken Gesamt 1.112 1.330 1.331 Seite 10 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10526 Waffenbehörden Anzahl der im Kalenderjahr ausgestellten Waffenbesitzkarten , Frage 6.2 Kalenderjahr 2013 KJ 2014 KJ 2015 Stadt Aschaffenburg 18 31 32 Stadt Schweinfurt 14 23 33 Stadt Würzburg 68 53 41 LRA Aschaffenburg 127 160 178 LRA Bad Kissingen 94 72 63 LRA Haßberge 91 101 68 LRA Kitzingen 65 62 57 LRA Main- Spessart/ Karlstadt 113 137 165 LRA Miltenberg 81 89 92 LRA Rhön- Grabfeld 75 49 71 LRA Schweinfurt 62 57 97 LRA Würzburg 304 496 434 Bayern Gesamt 9.568 9.998 10.898 7.1 Wie viele Anträge auf einen Waffenschein, also zum Führen einer geladenen, zugriffs- und schussbereiten Schusswaffe auch außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des eigenen befriedeten Besitztums, sind in den vergangenen drei Jahren in Bayern (bitte unter tabellarischer Auflistung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde ) gestellt worden? 7.2 Wie viele dieser Anträge wurden positiv bescheinigt (bitte unter Nennung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde )? Da die Waffenbehörden Anträge nicht gesondert erfassen, sind nur Aussagen über tatsächlich erteilte Erlaubnisse zum Führen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen (Waffenscheine ) möglich. Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr geht dabei davon aus, dass die Anfrage Waffenscheine für gefährdete Privatpersonen (nach § 19 WaffG) betrifft, nicht aber Waffenscheine für Bewachungsunternehmen (nach § 28 WaffG). Waffenbehörden Anzahl der im Kalenderjahr ausgestellten Waffenbesitzkarten , Frage 7.2 Kalenderjahr 2013 KJ 2014 KJ 2015 Mittelfranken Gesamt 34 45 33 Stadt Ansbach 0 0 0 Stadt Erlangen 14 14 11 Stadt Fürth 2 3 3 Stadt Nürnberg 3 6 5 Stadt Schwabach 0 0 0 Waffenbehörden Anzahl der im Kalenderjahr ausgestellten Waffenbesitzkarten , Frage 7.2 Kalenderjahr 2013 KJ 2014 KJ 2015 LRA Ansbach 0 6 0 LRA Erlangen- Höchstadt 5 8 12 LRA Fürth 4 2 0 LRA Neustadt a. d. Aisch 3 1 0 LRA Nürnberger Land 1 3 1 LRA Roth 2 2 1 LRA Weißenburg -Gunzenhausen 0 0 0 Niederbayern Gesamt 7 3 5 Stadt Landshut 0 0 0 Stadt Passau 0 0 0 Stadt Straubing 0 1 0 LRA Deggendorf 1 0 0 LRA Dingolfing -Landau 2 0 1 LRA Freyung- Grafenau 0 0 1 LRA Kelheim 0 0 0 LRA Landshut 0 0 0 LRA Passau 0 1 0 LRA Regen 2 0 0 LRA Rottal-Inn 0 1 0 LRA Straubing -Bogen 2 0 3 Oberbayern Gesamt 154 155 183 Landeshauptstadt München 91 102 144 Stadt Ingolstadt 0 0 0 Stadt Rosenheim 2 0 0 LRA Altötting 0 0 0 LRA Bad Tölz-Wolfratshausen 0 0 2 LRA Berchtesgadener Land 0 0 0 LRA Dachau 5 10 4 LRA Ebersberg 6 5 6 LRA Eichstätt 0 0 0 LRA Erding 0 0 0 LRA Freising 4 1 1 LRA Fürstenfeldbruck 2 2 0 LRA Garmisch-Partenkirchen 3 1 2 Drucksache 17/10526 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 11 Waffenbehörden Anzahl der im Kalenderjahr ausgestellten Waffenbesitzkarten , Frage 7.2 Kalenderjahr 2013 KJ 2014 KJ 2015 LRA Landsberg a. Lech 0 1 1 LRA Miesbach 0 0 0 LRA Mühldorf a. Inn 1 1 1 LRA München 28 23 6 LRA Neuburg- Schrobenhausen 0 0 0 LRA Pfaffenhofen a. d. Ilm 1 0 1 LRA Rosenheim 1 1 4 LRA Starnberg 2 4 1 LRA Traunstein 1 0 0 LRA Weilheim- Schongau 7 4 10 Oberfranken Gesamt 7 4 10 Stadt Bamberg 0 0 0 Stadt Bayreuth 1 1 5 Stadt Coburg 0 0 1 Stadt Hof 0 0 1 LRA Bamberg 0 0 0 LRA Bayreuth 0 0 0 LRA Coburg 0 0 0 LRA Forchheim 3 0 3 LRA Hof 1 1 0 LRA Kronach 0 0 0 LRA Kulmbach 1 0 0 LRA Lichtenfels 0 2 0 LRA Wunsiedel 1 0 0 Oberpfalz Gesamt 17 9 6 Stadt Amberg 1 0 1 Stadt Regensburg 0 2 0 Stadt Weiden i. d. Opf. 0 0 0 LRA Amberg- Sulzbach 1 1 0 LRA Cham 12 2 1 LRA Neumarkt i. d. Opf. 1 1 1 LRA Neustadt a. d. Waldnaab 1 0 1 LRA Regensburg 0 0 0 LRA Schwandorf 1 2 2 Waffenbehörden Anzahl der im Kalenderjahr ausgestellten Waffenbesitzkarten , Frage 7.2 Kalenderjahr 2013 KJ 2014 KJ 2015 LRA Tirschenreuth 0 1 0 Schwaben Gesamt 6 14 31 Stadt Augsburg 1 0 7 Stadt Kaufbeuren 0 0 0 Stadt Kempten 1 0 1 Stadt Memmingen 0 0 0 LRA Aichach- Friedberg 0 1 1 LRA Augsburg 0 1 1 LRA Dillingen a. d. Donau 0 0 0 LRA Donau- Ries 0 2 0 LRA Günzburg 0 3 4 LRA Lindau 0 0 0 LRA Neu-Ulm 0 0 0 LRA Oberallgäu /Sonthofen 1 3 0 LRA Ostallgäu /Marktoberdorf 0 1 0 LRA Unterallgäu /Mindelheim 3 3 17 Unterfranken Gesamt 29 22 34 Stadt Aschaffenburg 0 0 0 Stadt Schweinfurt 0 0 0 Stadt Würzburg 0 2 2 LRA Aschaffenburg 3 2 1 LRA Bad Kissingen 19 15 28 LRA Haßberge 0 0 0 LRA Kitzingen 1 1 1 LRA Main- Spessart/ Karlstadt 1 0 0 LRA Miltenberg 0 0 0 LRA Rhön- Grabfeld 0 0 0 LRA Schweinfurt 0 0 2 LRA Würzburg 5 2 0 Bayern Gesamt 254 252 302 Seite 12 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10526 Soweit einzelne Waffenbehörden signifikant höhere Zahlen ausgestellte Waffenscheine gemeldet haben, liegt dies daran, dass sie nicht nur Waffenscheine für gefährdete Privatpersonen meldeten, sondern – ohne hierbei zu differenzieren – auch Waffenscheine für Bewachungsunternehmen (dies betrifft insbesondere die Landeshauptstadt München, die Stadt Erlangen und die Landratsämter München und Bad Kissingen). 8.1 Welche Änderungen wird nach derzeitigem Verhandlungsstand die Reform der EU-Waffenrichtlinie für das nationale Waffenrecht mit sich bringen ? Die Europäische Kommission hat dem Europäischen Parlament und dem Rat Ende 2015 den Richtlinienvorschlag COM (2015) 750 final zur Änderung der Richtlinie 91/477/ EWG des Rates vom 18.06.1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (EU-Waffenrichtlinie) vorgelegt. Die EU-Waffenrichtlinie bestimmt Mindestanforderungen für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen, die die Mitgliedstaaten in ihr jeweiliges nationales Waffenrecht umsetzen müssen. Die Europäische Kommission verfolgt mit ihrem Richtlinienvorschlag neben weiteren Änderungen die wesentlichen Ziele, – Verkäufe von Waffen, Waffenteilen und bestimmter Munition im Internet nur noch zugelassenen Waffenhändlern zu erlauben, – Schreckschusswaffen als meldepflichtige Waffen einzustufen , – Waffenerlaubnisse auf höchstens fünf Jahre zu befristen, – bei der Erteilung einer Waffenerlaubnis und bei deren Verlängerung eine standardisierte medizinische Untersuchung zu verlangen, – halb automatische Waffen, die von Vollautomaten zu Halbautomaten umgebaut wurden oder die wie Vollautomaten aussehen, zu verbieten, – unbrauchbar gemachte verbotene Waffen ebenfalls zu verbieten, – verbotene Waffen aus Waffensammlungen unbrauchbar zu machen, – auch unbrauchbar gemachte Schusswaffen in den Nationalen Waffenregistern der Mitgliedstaaten zu erfassen, – die Aufzeichnungen in den Nationalen Waffenregistern der Mitgliedstaaten statt bisher 20 Jahre künftig bis zur Vernichtung einer Waffe zu speichern, – einen Informationsaustausch zu nicht erteilten Waffenerlaubnissen und ausgesprochenen Waffenbesitzverboten einzuführen – sowie die Mitgliedstaaten zu verpflichten, die Änderungen der EU-Waffenrichtlinie binnen drei Monaten in nationales Recht umzusetzen. Der Richtlinienvorschlag befindet sich derzeit im EU-Gesetzgebungsverfahren . Die Europäische Kommission stützt ihren Vorschlag auf die Kompetenz zur Rechtsangleichung nach Art. 114 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Da Rechtsangleichungsakte nach Art. 114 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Art. 289 und 294 AEUV im sog. Mitentscheidungsverfahren beschlossen werden müssen, bedarf der Richtlinienvorschlag entsprechender Beschlüsse des Europäischen Parlaments und des Rats. Ob und welche Änderungen er in diesem Verfahren noch erfahren wird, ist derzeit nicht absehbar. Sollte der Richtlinienvorschlag allerdings ohne Änderungen beschlossen werden, wären die Änderungen der EU-Waffenrichtlinie binnen drei Monaten in deutsches Waffenrecht umzusetzen.