Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 20.01.2016 Rinderschlachtung an der Münchner Schlachthof Betriebs GmbH I Laut § 13 Absatz 1 der Tierschutz-Schlachtverordnung (Tier- SchlV) müssen Tiere so betäubt werden, „dass sie schnell unter Vermeidung von Schmerzen oder Leiden in einen bis zum Tod anhaltenden Zustand der Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit versetzt werden“. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Trifft es zu, dass am Schlachthof München ein Bolzenschussapparat eingesetzt wurde bzw. wird, der in Deutschland nicht zugelassen ist? b) Wann und wie lange wurde dieses Gerät eingesetzt? c) Wie viele Fehlbetäubungen gab es mit diesem Gerät? 2. a) Gab es Häufungen der Fehlbetäubungen in den letzten Jahren? b) Welche Gründe wurden hierfür ermittelt? c) Wie viele Fehlbetäubungen werden im Schnitt am Tag (prozentual) gezählt? 3. Wie ist gesichert, dass Betäubungen nur von Personen durchgeführt werden, die über einen notwendigen Sachkundenachweis verfügen und ihre Befähigung für diese Tätigkeiten nachgewiesen haben? 4. a) Trifft es hinsichtlich der Anlieferung der Tiere zu, dass Elektrotreiber eingesetzt werden bzw. wurden, die in Deutschland nicht erlaubt sind? b) Wenn ja, wann und wie lange? c) Wann und wie oft wurden Treiber abgemahnt wegen übertriebener Härte? 5. a) Trifft es im Hinblick auf technische Mängel zu, dass die Fixierungsanlage veraltet ist, sodass die Rinder nicht mehr richtig fixiert werden können? b) Trifft es zu, dass die Rampe veraltet ist? c) Wurden diese Mängel bereits beanstandet? 6. a) Wie häufig werden hochträchtige Kühe angeliefert? b) Wann und wie oft gab es Anzeigen wegen Anlieferung hochträchtiger Kühe? c) Welche Sanktionen (inkl. Bußgeldhöhe) erfolgten bei der Anlieferung trächtiger Tiere? 7. a) Wie viele Tiere werden täglich von den Amtsveterinären bei der Anlieferung und Schlachtung kontrolliert? b) Wurden Tierärzte schon einmal mit Hallenverbot belegt ? c) Gibt es eine Rotation der Amtstierärzte? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 11.03.2016 Vorbemerkung: Die Antworten beruhen auf den Angaben der Stadt München. 1. a) Trifft es zu, dass am Schlachthof München ein Bolzenschussapparat eingesetzt wurde bzw. wird, der in Deutschland nicht zugelassen ist? Nach den Angaben des Kreisverwaltungsreferats der Stadt München wurde kein in Deutschland nicht zugelassener Bolzenschussapparat eingesetzt. b) Wann und wie lange wurde dieses Gerät eingesetzt ? Siehe Antwort zu Frage 1 a. c) Wie viele Fehlbetäubungen gab es mit diesem Gerät ? Siehe Antwort zu Frage 1 a. 2. a) Gab es Häufungen der Fehlbetäubungen in den letzten Jahren? In den Jahren 2014 und 2015 wurde am Schlachthof München vom zuständigen Kreisverwaltungsreferat der Stadt München keine Häufung von Fehlbetäubungen festgestellt. b) Welche Gründe wurden hierfür ermittelt? Siehe Antwort zu Frage 2 a. c) Wie viele Fehlbetäubungen werden im Schnitt am Tag (prozentual) gezählt? Im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen durch den vom Kreisverwaltungsreferat der Stadt München angestellten amtlichen Tierarzt wurde im Jahr 2014 bei 1,7 % und im Jahr 2015 bei 1,2 % der überprüften Rinder eine Nachbetäubung durchgeführt. 3. Wie ist gesichert, dass Betäubungen nur von Personen durchgeführt werden, die über einen notwendigen Sachkundenachweis verfügen und ihre Befähigung für diese Tätigkeiten nachgewiesen haben? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.04.2016 17/10544 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10544 Nur Personen mit gültigem Sachkundenachweis dürfen an den relevanten Positionen tätig werden. Dies wird durch Eigenkontrollen und regelmäßige Kontrollen durch den amtlichen Tierarzt geprüft. 4. a) Trifft es hinsichtlich der Anlieferung der Tiere zu, dass Elektrotreiber eingesetzt werden bzw. wurden , die in Deutschland nicht erlaubt sind? Nach den Angaben des zuständigen Kreisverwaltungsreferats der Stadt München wurden keine Elektrotreiber eingesetzt , die in Deutschland nicht erlaubt sind. b) Wenn ja, wann und wie lange? Siehe Antwort zu Frage 4 a. c) Wann und wie oft wurden Treiber abgemahnt wegen übertriebener Härte? Für die Jahre 2014 und 2015 sind fünf Fälle von unsachgemäßem Einsatz von Elektrotreibern dokumentiert. Maßnahmen wurden von dem zuständigen Kreisverwaltungsreferat der Stadt München eingeleitet. 5. a) Trifft es im Hinblick auf technische Mängel zu, dass die Fixierungsanlage veraltet ist, sodass die Rinder nicht mehr richtig fixiert werden können? Nein. b) Trifft es zu, dass die Rampe veraltet ist? Nein. c) Wurden diese Mängel bereits beanstandet? Siehe Antworten zu den Fragen 5 a und 5 b. 6. a) Wie häufig werden hochträchtige Kühe angeliefert ? Die Unterabteilung Fleischhygienekontrollen der Stadt München nimmt seit April 2015 an einer Studie zur Einschätzung der Situation bezüglich der Schlachtung von trächtigen Kühen in der Bundesrepublik teil. Im Rahmen dieser Studie erfolgt seit April 2015 eine lückenlose Dokumentation der bei der Schlachtung festgestellten Trächtigkeiten. Im Zeitraum von April 2015 bis Januar 2016 wurden insgesamt 21.817 weibliche Rinder geschlachtet. Darunter befanden sich 154 Tiere (unter 1 %) im letzten Drittel der Trächtigkeit. Insgesamt 19 Tiere (unter 0,1 %) befanden sich in einem Trächtigkeitsstadium von 90 % oder mehr der Gesamtträchtigkeit. b) Wann und wie oft gab es Anzeigen wegen Anlieferung hochträchtiger Kühe? c) Welche Sanktionen (inkl. Bußgeldhöhe) erfolgten bei der Anlieferung trächtiger Tiere? Der Transport von trächtigen Tieren im letzten Zehntel der Trächtigkeit ist nach EU-Recht nicht zulässig. Das für den Haltungsbetrieb zuständige Veterinäramt wird seit Dezember 2015 durch die Unterabteilung Fleischhygienekontrollen der Stadt München informiert, wenn eine Trächtigkeit im letzten Drittel festgestellt wird. Grundlage hierfür ist ein Umweltministerielles Schreiben vom 23.11.2015 des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Bereits seit April 2015 wird das für den Haltungsbetrieb zuständige Veterinäramt angeschrieben, wenn eine Trächtigkeitsdauer von 90 % überschritten war. Über weitere Maßnahmen entscheidet das zuständige Veterinäramt in eigener Zuständigkeit. 7. a) Wie viele Tiere werden täglich von den Amtsveterinären bei der Anlieferung und Schlachtung kontrolliert ? Die vom zuständigen Kreisverwaltungsreferat der Stadt München angestellten amtlichen Tierärzte führen während des gesamten Schlachtbetriebs Kontrollen in den Bereichen Anlieferung, Abladen, Zutrieb zur Betäubung und während der Betäubung durch. Das Entladen der Tiere ist aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben ohnehin nur im Beisein des amtlichen Tierarztes bzw. der amtlichen Tierärztin erlaubt. b) Wurden Tierärzte schon einmal mit Hallenverbot belegt? Nein. c) Gibt es eine Rotation der Amtstierärzte? Ja.