Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Johanna Werner-Muggendorfer SPD vom 02.02.2016 Wirtschaftliche Zusammenarbeit (Entwicklungshilfe) Bayerns Ich frage die Staatsregierung: 1. In welchen „Entwicklungsländern“ leistet Bayern Entwicklungshilfe bzw. durch wirtschaftliche Zusammenarbeit Aufbauhilfe? 2. Welche Summen werden da jährlich eingesetzt (in den vergangenen 10 Jahren)? 3. Wie wird der Erfolg bzw. Misserfolg einer Maßnahme registriert bzw. verarbeitet? 4. Welche Projekte werden vor allem gefördert bzw. umgesetzt ? 5. Wie beurteilt die Staatsregierung den Erfolg dieser Maßnahmen ? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 14.03.2016 1. In welchen „Entwicklungsländern“ leistet Bayern Entwicklungshilfe bzw. durch wirtschaftliche Zusammenarbeit Aufbauhilfe? Die Staatsregierung hat am 30. April 2013 entwicklungspolitische Leitsätze beschlossen, welche den Handlungsrahmen für die Aktivitäten des Freistaates Bayern definieren und die Grundsätze vom 13. Oktober 1992 ersetzen. Hierzu zählt auch die Definition der Ländern mit denen es Entwicklungszusammenarbeit geben kann. Für Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit kommen grundsätzlich jene Regionen in Betracht, die auf der Liste des Entwicklungsausschusses der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (DAC- Liste) als Entwicklungsländer und -gebiete aufgeführt sind. Die Pflege und Weiterentwicklung der Beziehungen zu den Partnerregionen des Freistaats Bayern hat besondere Bedeutung , da hier bereits ein hohes gemeinsames Interesse an einer Zusammenarbeit besteht. Daneben haben sich enge Kooperationen auf unterschiedlichen Ebenen mit weiteren Ländern und Regionen entwickelt, die ebenfalls in die Entwicklungszusammenarbeit eingebunden sind. Soweit entsprechender Bedarf besteht, eine Zusammenarbeit im Interesse Bayerns ist und aus der Zusammenarbeit positive Wirkungen für beide Seiten zu erwarten sind, ist der Einbezug weiterer Länder möglich. Im Jahr 2015 waren es in Afrika die Länder: Südafrika, Äthiopien, Nigeria, Mosambik, Angola, Elfenbeinküste, Benin , Togo, Kenia und Ghana, in Mittel- und Südamerika: Mexiko, Brasilien, Kolumbien, Peru und in Asien: Indien, Sri Lanka, Vietnam, Mongolei, Myanmar. 2. Welche Summen werden da jährlich eingesetzt (in den vergangenen 10 Jahren)? Im Staatshaushalt waren im Einzelplan 07 für die Entwicklungszusammenarbeit (Zuschüsse und sonstige Ausgaben für Maßnahmen im Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Zusammenarbeit mit fremden Ländern) folgende Beträge in Tsd. EUR veranschlagt: Jahr 2005 2006 2007 2 008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 EUR 1.400 1.400 1.400 1.400 1.240 1.240 1.240 1.240 1.240 1.240 840 840 Ab 2015 wurden 400 Tsd. EUR an die Staatskanzlei für entwicklungspolitische Zwecke übertragen, die sich primär nicht an wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit richten . 3. Wie wird der Erfolg bzw. Misserfolg einer Maßnahme registriert bzw. verarbeitet? Es erfolgt eine Evaluation der einzelnen Maßnahmen. Dazu zählt unter anderem auch eine Befragung der Teilnehmer aus den Partnerländern. Da ein Erfolg der Maßnahmen sich nicht nur unmittelbar nach Projektende evaluieren lässt, wird ein Netzwerk mit den Seminarteilnehmern aufgebaut, um einen ständigen Kontakt zu den Teilnehmern zu ermöglichen . Ehemaligentreffen im Rahmen von Delegationsreisen gemeinsam mit den Delegationsteilnehmern sowie Diskussionen mit ehemaligen Seminarteilnehmern im Rahmen von Delegationsreisen sind wichtige Maßnahmen für die Pflege der Netzwerke und ermöglichen zudem auch langfristige Erfolge zu eruieren. Bei den am Projekt beteiligten bayerischen Firmen und Institutionen wird spätestens einen Monat nach Abschluss des Projektes eine mündliche oder schriftliche Befragung durchgeführt. Bei den Firmen und Institutionen, die bei der Abfrage konkretes Interesse an einer Zusammenarbeit mit Teilnehmern der Seminare geäußert haben, wird die Befragung ca. 6 Monate nach Abschluss des Projektes wiederholt und die Rückmeldungen dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi) vorgelegt. Die Berichte werden ausgewertet und fließen in die Gestaltung künftiger Maßnahmen ein. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.04.2016 17/10548 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10548 4. Welche Projekte werden vor allem gefördert bzw. umgesetzt ? Nach den „Leitsätzen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit des Freistaats Bayern“, welche die Staatsregierung am 30. April 2013 verabschiedet hat, engagiert sich der Freistaat Bayern in der Entwicklungszusammenarbeit und leistet damit einen Beitrag zur Bekämpfung von Armut, Hunger und Krankheit und unterstützt eine nachhaltige und friedliche Entwicklung. Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung sowie Klimaschutz, Umwelt und Energie sind wichtige Handlungsfelder für eine Kooperation mit Entwicklungsländern . Insbesondere im Hinblick auf eine Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen in Entwicklungsländern und einen Ausbau ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten ist die Verfügbarkeit von regenerativer Energie, Zugang zu moderner Trinkwasser- und Abwasserentsorgung und ein funktionierendes Abfallmanagementsystem unabdingbare Voraussetzungen, davon profitieren insbesondere ländliche Regionen. Die Projekte helfen somit Umwelt- und Klimaziele zu erreichen. Bei den vom Freistaat Bayern geförderten Projekten handelt es sich vor allem um Seminare und Trainings für Fach- und Führungskräfte aus Entwicklungsländern. Bei der Auswahl der Teilnehmer wird darauf geachtet, dass ein Multi-Stakeholder-Ansatz verfolgt wird, neben Personen aus dem privaten Sektor werden auch Vertreter von Ministerien und größeren Kommunen, ebenso Dozent(inn)en aus Universitäten eingeladen, da sie wichtige Multiplikatoren darstellen . Damit soll der Austausch auch innerhalb der Gruppe initiiert werden, da viele Bereiche der genannten Themen oft noch keinen institutionellen Rahmen in den Partnerländern besitzen. Das Ziel der geförderten Projekte ist u. a. den Wissenstand der Teilnehmer über den technischen Stand im jeweiligen Sektor in Bayern zu erweitern und technische Lösungsvorschläge für die konkreten Ansätze in den Partnerländern zu spezifizieren. Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt , mit den besuchten bayerischen Firmen und Institutionen Kooperationen zu initiieren. Der Netzwerkgedanke wird innerhalb der Teilnehmergruppe gestärkt und auch mit bayerischen Unternehmen und Institutionen gefördert, dies ist wichtig, da in vielen Partnerländern die Branchen wie die nachhaltige Umwelttechnologie relativ jung sind und hier weiterer Austausch der verschiedenen Akteure für die mittelständischen Unternehmen aus den Partnerländern auch untereinander vonnöten ist. 5. Wie beurteilt die Staatsregierung den Erfolg dieser Maßnahmen? Das STMWi sieht den Erfolg der Maßnahmen darin begründet , dass die mittelständischen Strukturen in den Entwicklungsländern durch Knowhow-Transfer gestärkt werden und ein Bewusstsein für technische Lösungen zur Erreichung von Klima- und Umweltzielen bei den Entscheidungsträgern entsteht. Die hohe Nachfrage für solche Seminare und Trainings sowie die langjährige Zusammenarbeit aufseiten der Partnerländer zeigt zudem, dass hier nicht an den Bedürfnissen der Partnerländer vorbei Projekte gefördert werden, sondern dass diese sich an der Nachfrage aus diesen Ländern richten. Die Ziele der Entwicklungszusammenarbeit des Freistaats Bayern weltweit einen Beitrag zur Bekämpfung von Armut, Hunger und Krankheit, zu einer nachhaltigen und friedlichen Entwicklung sowie zur Völkerverständigung werden im Rahmen der Möglichkeiten geleistet. Die Lebensbedingungen der Menschen in Entwicklungs- und Schwellenländern werden verbessert und gute Regierungsführung gestärkt.