Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 15.02.2016 Atommülllagerung in Nass- und Zwischenlager des Atomkraftwerks Gundremmingen Die Nasslager der Blöcke B und C des Atomkraftwerkes Gundremmingen werden seit Jahren über die geplante Zeit hinaus als Zwischenlager für abgebrannte Brenn elemente genutzt. Die Nasslager liegen außerhalb des Si cherheitscontainments und sind grundsätzlich nicht für eine langfristige Zwischenlagerung geeignet. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Brennelemente von welcher Art (URAN, MOX, ERU) lagern seit welchem Datum in dem Nass lager im Block B des Atomkraftwerkes Gundremmin gen? 2. Wie viele Brennelemente von welcher Art (URAN, MOX, ERU) lagern seit welchem Datum in dem Nass lager im Block C des Atomkraftwerkes Gundremmin gen? 3. Wie lange wurden die Brennelemente jeweils zuvor benutzt und bei welchen davon zeigten sich Defekte, und wenn ja, welche, wie z. B. Hüllrohrdefekte? 4. Welche Probleme und technische Zwischenfälle erga ben sich bisher beim Verpacken von Brennelementen in Castoren? Inwieweit unterscheidet sich die Sicher heitskonzeption des Nasslagers von der des Zwi schenlagers im Hinblick auf unterschiedlich denkbare Konstellationen von Flugzeugabstürzen, unterschiedli che Naturereignisse wie Erdbeben, Hochwasser oder Terrorgefahren? 5. Was ist bei den im Nasslager eingelagerten abgenutz ten Brennelementen jeweils die Ursache dafür, dass sie bisher nicht in Castoren verpackt wurden? Gibt es eine mit der Aufsichtsbehörde abgestimmte Planung, bis wann abgenutzte Brennelemente aus den Nassla gern entnommen werden sollen, um besser gesichert zu werden? a) Wenn nein, warum nicht? 6. Kann ausgeschlossen werden, dass im Nasslager aus defekten – bzw. schon lange dort lagernden Brenn elementen – radioaktive Elemente in das Wasser des Nasslagers abgegeben werden? a) Wie wurde das in der Vergangenheit überprüft? 7. Wie viele Castoren befinden sich derzeit im Zwischen lager? a) Wie groß ist die Maximalkapazität des Zwischenlagers unter Berücksichtigung der derzeitigen Sicherheitsab stände? 8. Bis wann müssen diese Castoren spätestens in ein La ger mit größerer Sicherheit überführt werden? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 14.03.2016 Wie bereits in der Antwort des Staatsministeriums für Um welt und Verbraucherschutz vom 19.02.2015 (Drucksache 17/5396 vom 22.04.2015) auf die Schriftliche Anfrage betref fend „Gefahren durch Atommülldauerlagerung im Nasslager des Atomkraftwerks Grundremmingen“ vom 16.01.2015 ausgeführt, ist die Lagerung abgebrannter Brennelemente (BE) in den Lagerbecken des Kernkraftwerks Gundremmin gen (KRB II) atomrechtlich genehmigt. Sie genügt den atom gesetzlichen sicherheitstechnischen Anforderungen. Eine Beschränkung der Lagerdauer der BE in den Be cken besteht nicht. Die Nasslagerung führt zu keiner Schä digung der BE. 1. Wie viele Brennelemente von welcher Art (URAN, MOX, ERU) lagern seit welchem Datum in dem Nasslager im Block B des Atomkraftwerkes Gundremmingen ? Block B Anzahl BE Lagerung seit längstens URANBE 1.422 1986 MOXBE 437 2001 ERUBE 361 2006 2. Wie viele Brennelemente von welcher Art (URAN, MOX, ERU) lagern seit welchem Datum in dem Nasslager im Block C des Atomkraftwerkes Gundremmingen ? Block C Anzahl BE Lagerung seit längstens URANBE 1.878 1988 MOXBE 360 2001 ERUBE 3. Wie lange wurden die Brennelemente jeweils zuvor benutzt und bei welchen davon zeigten sich Defekte , und wenn ja, welche, wie z. B. Hüllrohrdefekte? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.04.2016 17/10579 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10579 Auf die Antwort zu Frage 2 in der Drucksache 17/5396 vom 22.04.2015 wird verwiesen. 4. Welche Probleme und technische Zwischenfälle ergaben sich bisher beim Verpacken von Brennelementen in Castoren? Inwieweit unterscheidet sich die Sicherheitskonzeption des Nasslagers von der des Zwischenlagers im Hinblick auf unterschiedlich denkbare Konstellationen von Flugzeugabstürzen , unterschiedliche Naturereignisse wie Erdbeben, Hochwasser oder Terrorgefahren? Auf die Antwort zu Frage 5 in der Drucksache 17/5396 vom 22.04.2015 wird verwiesen. 5. Was ist bei den im Nasslager eingelagerten abgenutzten Brennelementen jeweils die Ursache dafür, dass sie bisher nicht in Castoren verpackt wurden? Gibt es eine mit der Aufsichtsbehörde abgestimmte Planung, bis wann abgenutzte Brennelemente aus den Nasslagern entnommen werden sollen, um besser gesichert zu werden? a) Wenn nein, warum nicht? Auf die Antworten zu den Fragen 6.1 und 6.2 in der Druck sache 17/5396 vom 22.04.2015 und auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 6. Kann ausgeschlossen werden, dass im Nasslager aus defekten – bzw. schon lange dort lagernden Brennelementen – radioaktive Elemente in das Wasser des Nasslagers abgegeben werden? a) Wie wurde das in der Vergangenheit überprüft? Auf die Antwort zu Frage 8.1 in der Drucksache 17/5396 vom 22.04.2015 wird verwiesen. 7. Wie viele Castoren befinden sich derzeit im Zwischenlager ? a) Wie groß ist die Maximalkapazität des Zwischenlagers unter Berücksichtigung der derzeitigen Sicherheitsabstände ? Derzeit befinden sich 45 CASTORBehälter im Standort Zwischenlager. Das Lager hat eine genehmigte Kapazität von insgesamt 192 Behältern. 8. Bis wann müssen diese Castoren spätestens in ein Lager mit größerer Sicherheit überführt werden? Die Aufbewahrung der BE in CASTORBehältern im Stand ortZwischenlager Gundremmingen wurde vom zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) im Dezember 2003 si cherheitstechnisch geprüft und genehmigt, befristet auf 40 Jahre ab Einlagerung des ersten Behälters. Die Einlagerung des ersten Behälters erfolgte am 25.08.2006. Im Rahmen der atomrechtlichen Aufsicht wurden keine Hinweise auf si cherheitstechnische Defizite festgestellt.