Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susann Biedefeld SPD vom 19.02.2014 Stauräume an Wasserkraftwerken bei Hochwasser als Retentionsräume nutzen Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie kann man bei Hochwasser die Stauräume der Wasserkraftwerke ohne Schifffahrtsschleusen in den bayerischen Einzugsgebieten von Donau, Main und Elbe als Retentionsräume nutzen? 2. In welchem Umfang lassen sich diese Retentionsräume vergrößern (Zahlenangaben in Mio. m3), wenn die Betreiber der Wasserkraftwerke pflichtgemäß die Geschiebe aus den Stauräumen entfernen? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 19.03.2014 Zu 1.: Die Stauräume von Wasserkraftwerken sind im Normalzustand bestimmungsgemäß mit Wasser gefüllt. Eine Inanspruchnahme als Retentionsraum kann somit nur bei teilweise oder ganz entleertem Stauraum (z. B. durch Vorabsenkung ) oder bei einem Aufstau über das Normalstauziel hinaus erfolgen. Wasser, das aus einem oberhalb gelegenen Stauraum abgelassen wird, füllt den nächsten unterhalb gelegenen Stauraum auf. Insofern sind die Handlungsmöglichkeiten bei anlaufendem Hochwasser im Hinblick auf eine Vorabsenkung stark eingeschränkt und bei Flussstaustufen in der Praxis nicht relevant. Ein kurzfristiger, begrenzter Aufstau über das Normalstauziel hinaus ist durch Hochstellen der Wehrklappen möglich . Die dadurch gewinnbaren Retentionsvolumina sind jedoch gering. Sie betragen z. B. für die Kraftwerke an der Isar insgesamt rd. 2 Mio. m3. Dadurch konnte der Abfluss beim Hochwasser im Juni 2013 über eine Zeitspanne von 10 Stunden um 60 m3/s reduziert werden. Zum Vergleich: Das gewöhnliche Hochwasserrückhaltevolumen des Sylvensteinspeichers beträgt 61 Mio. m3. Zu 2.: Die Stauräume von Wasserkraftwerken sind im Normalzustand gefüllt, vgl. Antwort zu Frage 1. Solange die Auflandungen unterhalb des Dauerstauziels bleiben, ist es für die Retention unerheblich, ob die Stauräume mit Wasser oder mit Geschiebe gefüllt sind. Insofern kann ein Entfernen von Geschiebe die Retentionsräume nicht vergrößern. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 25.04.2014 17/1058 Bayerischer Landtag