Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 10.02.2014 Datengrundlage für alternative Wohlstandsmessung Um den Wohlstand einer Gesellschaft zu messen, bedarf es Indices jenseits des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Zu diesem Ergebnis kommt auch die Enquetekommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität“ des Bundestags. Allerdings liegen für alternative Messungen nicht immer die notwendigen Daten vor. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1. Ist die Staatsregierung auch der Auffassung, dass es neben dem BIP alternative Methoden zur Messung des Wohlstands einer Gesellschaft bedarf? Wenn nein, warum nicht? 2. Wurden seitens der Staatsregierung bisher Schritte unternommen , um alternative Indices für Bayern berechnen zu lassen? Wenn ja, welche? Wenn nein, gibt es Planungen in diese Richtung? 3. Welche Schritte gedenkt die Staatsregierung zu unternehmen , um Verkürzung der Perioden zwischen den Zeitbudgeterhebungen in Deutschland sowie Ausweitung der Analysen auf die regionale Ebene zu erreichen? 4. Gibt es Überlegungen, den Ausbau der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) und Gesundheitsausgabenrechnung (GAR) zumindest der Datenqualität auf Bundesebene anzugleichen, nachdem Angaben zu den öffentlichen und privaten Ausgaben für den Umweltschutz bisher für Bayern nur in Ausschnitten vorliegen? 5. Ist geplant, die von unterschiedlichen Stellen erhobenen Daten zu den Umweltmedien Boden und Wasser, aber auch zu Biotopflächen auf Datenlücken zu prüfen und ggf. zu vervollständigen und in Zeitreihen aufzubereiten und diese unkompliziert zugänglich zu machen? 6. Warum wurde das Emissionskataster für Luftschadstoffe seit 2004 nicht mehr fortgeführt? Gibt es Überlegungen, diese Messungen wieder aufzunehmen? 7. Warum wird in Bayern wie beispielsweise in BadenWürttemberg keine Pendlerstatistik geführt? Warum liegen Daten zu Güterverkehrsleistungen, die für Gesamtdeutschland erfasst werden, nicht regionalisiert für Bayern vor? 8. Wird sich Bayern für eine stärkere Harmonisierung der Datenlage zwischen den Bundesländern einsetzen? Wird sich Bayern dafür einsetzen, die Datenlage für alternative Wohlstandsmessungen auf Bundesebene und Länderebene zu verbessern, um damit auch Vergleichbarkeit zwischen den Angaben auf verschiedenen Ebenen und in den unterschiedlichen Regionen zu erreichen? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 17.03.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (bei den Fragen 3, 4, 7 und 8) sowie dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (bei den Fragen 5 und 6) wie folgt beantwortet: 1. Ist die Staatsregierung auch der Auffassung, dass es neben dem BIP alternative Methoden zur Messung des Wohlstands einer Gesellschaft bedarf? Wenn nein, warum nicht? Die Bayerische Staatsregierung sieht das BIP als einen wichtigen und aussagekräftigen Indikator für Wohlstand und Lebensqualität in einer Gesellschaft an. Wirtschaftswachstum gemessen durch den BIP-Anstieg liefert entscheidende Hinweise auf die Entwicklung einer Volkswirtschaft. In Bayern lässt sich beispielsweise die eindrucksvolle Entwicklung vom Agrarstaat in den Nachkriegsjahren zum High-TechStandort ohne das kontinuierliche BIP-Wachstum kaum nachvollziehen. Auch die bayerische Krisenresistenz in den letzten Jahren lässt sich am BIP-Wachstum eindeutig aufzeigen: Am BIP-Wachstum von 6 Prozent im Zeitraum 2008–2012, dem höchsten unter allen deutschen Ländern, zeigt sich die Robustheit der bayerischen Wirtschaft auch in schwieriger konjunktureller Lage. Die aktuellen Arbeitsmarkterfolge und die solide Finanzpolitik im Freistaat mit der Tilgung von Altschulden wären ohne BIP-Wachstum ebenfalls undenkbar. Nichtsdestotrotz hat die Staatsregierung die Lebensqualität im Freistaat und auch in anderen Ländern und Regionen nie isoliert anhand des BIP-Wachstums beurteilt. Neben dem materiellen Wohlstand sind für die Staatsregierung die soziale Teilhabe und die ökologische Entwicklung entscheidende Kriterien für individuelle Chancengerechtigkeit und ein lebenswertes Umfeld in einer Gesellschaft. In der Nachhaltigkeitsstrategie der Bayerischen Staatsregierung , die vom Ministerrat am 17. April 2013 beschlossen wurde, wird dies besonders deutlich: Für eine genera- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 25.04.2014 17/1059 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/1059 tionengerechte, langfristige Sicherung der Lebensqualität in Bayern sind nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen , sozialer Zusammenhalt, ein chancengerechtes Bildungssystem , qualitative hochwertige Gesundheitsversorgung etc. unabdingbar. Diese Faktoren sind Voraussetzung, um den materiellen Wohlstand zu sichern, und können aber gleichzeitig auch durch Wirtschaftswachstum positiv beeinflusst werden. Auch die Regierungserklärung von Herrn Ministerpräsident vom 12. November 2013 enthält eindeutige Hinweise auf die Position der Bayerischen Staatsregierung hinsichtlich der Sicherung von Wohlstand und Lebensqualität im Freistaat. Dort wird von einer Wachstumsgesellschaft gesprochen , die eine wertorientierte langfristige Lebenskultur braucht. Dazu gehört beispielsweise ein qualitatives Wirtschaftswachstum , das vom Ressourcenverbrauch entkoppelt ist und anstelle einer bloßen Anhäufung von Produkten und Dienstleistungen auf Zukunftstrends wie die IuK-Industrie , die Gesundheitswirtschaft oder die Umwelttechnik setzt. Es geht auch um die Förderung der Kreislaufwirtschaft, bei der vor allem in der Industrie auf die Wiederverwertung von Vorhandenem gesetzt wird und eine ressourcenschonende Produktion gefördert wird. 2. Wurden seitens der Staatsregierung bisher Schritte unternommen, um alternative Indices für Bayern berechnen zu lassen? Wenn ja, welche? Wenn nein, gibt es Planungen in diese Richtung? Ein bayerischer Alleingang auf Landesebene bei der Erstellung neuer alternativer Wohlstandsindices ist nicht sinnvoll. Zusammenspiel und Koordination auf Bundesebene, auch mit Institutionen wie dem Statistischen Bundesamt, sind unerlässlich. Betrachtet man die Ergebnisse der EnquêteKommission „Wachstum, Wohlstand und Lebensqualität“, geht es bei der Schaffung eines umfassenden Wohlstandsbegriffs auch nicht so sehr um die Einführung neuer Indices, sondern um die bessere Integration bestehender Leitindikatoren in den Bereichen materieller Wohlstand, soziale Teilhabe und Ökologie. Es soll also nicht ein alternativer Index zu bestehenden Maßen geschaffen werden, sondern eine bessere Berücksichtigung von verschiedenen Kennzahlen (bei denen das BIP übrigens nach wie vor eine wichtige Rolle spielt), für die bereits eine hohe Datenqualität besteht. Die Bayerische Staatregierung schätzt die Arbeit der Enquête-Kommission „Wachstum, Wohlstand und Lebensqualität “ und erachtet es als sinnvoll, dass der entwickelte W3-Indikatorenansatz der Enquête-Kommission sich als Gradmesser einer umfassenderen Wohlstandsmessung in Politik und öffentlichem Diskurs etabliert und wahrgenommen wird. 3. Welche Schritte gedenkt die Staatsregierung zu unternehmen , um Verkürzung der Perioden zwischen den Zeitbudgeterhebungen in Deutschland sowie Ausweitung der Analysen auf die regionale Ebene zu erreichen? Die Erhebung zur Zeitverwendung bzw. zum Zeitbudget liefert aktuelle Daten über Art und Umfang unbezahlter Arbeit, ehrenamtliche Tätigkeiten, lebenslanges Lernen, Aus- und Weiterbildung, Verkehr und Transport, Arbeitsteilung im Haushalt, Freizeitaktivitäten, Zeitverwendung von Familien, Kindern, Jugendlichen, Senior(inn)en und anderer Zielgruppen sowie – im weiteren Sinne – über die Auswirkungen von Armut. Die ersten Erhebungen dieser Art in den Jahren 1991/1992 und 2001/2002 wurden unter der Bezeichnung „Zeitbudgeterhebung“ (ZBE) durchgeführt. Die Bezeichnung wurde 2012/2013 auf „Zeitverwendung (ZVE)“ geändert, da mit dem Begriff Budget eher monetäre Aspekte verbunden werden, es bei dieser Erhebung tatsächlich aber um die Verwendung der Zeit geht. Die letzte Erhebung erstreckte sich über einen Zeitraum von einem Jahr von August 2012 bis Juli 2013. Die freiwillig teilnehmenden Haushalte (bundesweit 5.000 Haushalte, bayernweit: ca. 800 Haushalte) wurden gebeten, Haushalts- und Personenfragebogen auszufüllen sowie für drei vorgegebene Tage ihre Zeitverwendung in 10-Minuten-Schritten in Tagebücher einzutragen. Mit Ergebnissen der Erhebung 2012/2013 ist Ende 2014/Anfang 2015 zu rechnen. Ergebnisse können für gewisse Eckzahlen auf Bayernebene ausgewiesen werden. Weiter regionalisierte Ergebnisse sind aufgrund des geringen Stichprobenumfangs nicht möglich. Die nächste Erhebung zur Zeitverwendung soll wieder in ca. zehn Jahren stattfinden. Es gibt allerdings erste Überlegungen bei Eurostat, die Periodizität ggf. etwas zu verkürzen , wenngleich es generell immer schwieriger wird, Bürger für freiwillige Erhebungen zu gewinnen. 4. Gibt es Überlegungen, den Ausbau der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) und Gesundheitsausgabenrechnung (GAR) zumindest der Datenqualität auf Bundesebene anzugleichen, nachdem Angaben zu den öffentlichen und privaten Ausgaben für den Umweltschutz bisher für Bayern nur in Ausschnitten vorliegen? Hinsichtlich monetärer Aufwendungen für den Umweltschutz existieren im Rahmen der amtlichen Statistik insbesondere zwei jährlich durchgeführte Erhebungen. Dies ist zum einen die Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz mit Informationen über Umfang, Struktur und Entwicklung der Investitionstätigkeit des Produzierenden Gewerbes (ohne Baugewerbe) in diesem Bereich. Erhoben werden hierbei die Angaben zu § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Umweltstatistikgesetzes . Zum anderen wird jährlich eine Erhebung der Waren, Bau- und Dienstleistungen für den Umweltschutz durchgeführt, die entsprechende Informationen für den Bereich des Produzierenden Gewerbes liefert. Erfragt werden dabei Angaben nach § 12 des Umweltstatistikgesetzes. Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung stellt zu den Ergebnissen der beiden Erhebungen jeweils statistische Berichte bereit. Darüber hinaus ist Bayern – vertreten durch das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung – seit mehreren Jahren Mitglied im Arbeitskreis „Umweltökonomische Gesamtrechnungen der Länder (UGRdL)“ und übernimmt hier wichtige Methodik- und Koordinierungsaufgaben. Die UGR stellen – im Rahmen der amtlichen Statistik – die Datengrundlage für umweltpolitische Diskussionen und Entscheidungen bereit. Sie beschreiben die Wechselwirkungen zwischen Wirtschaft, privaten Haushalten und Umwelt . Dazu werden beispielsweise Bereiche wie Rohstoff-, Energie-, Wasser- oder Flächenverbrauch sowie Abfall- und Abwasserentsorgung oder Luftemissionen betrachtet. Vonseiten des Arbeitskreises der Länder wurde ausgehend von der UGR des Bundes ein Konzept für eine koordinierte regionale UGR erarbeitet, das qualitativ stetig verbessert wird. Die umfangreichen Ergebnisse des Arbeitskreises werden in Gemeinschaftsveröffentlichungen publiziert (siehe im Internet unter www.ugrdl.de). Drucksache 17/1059 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Die Gesundheitsausgabenrechnung (GAR) ist Teil der sogenannten gesundheitsökonomischen Gesamtrechnungen. Diese werden seit dem Jahr 2008 auf Länderebene im Rahmen einer Arbeitsgruppe methodisch Zug um Zug aufgebaut . Der wichtigste Aspekt ist hierbei, eine einheitliche Methodik für alle Länder zu schaffen, die zudem mit den Ergebnissen auf Bundesebene kompatibel ist, sowie die Datenqualität stetig zu verbessern. Bayern ist derzeit (noch) nicht an dieser Arbeitsgruppe beteiligt. Eine Teilnahme ist in Absprache mit dem Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (jetzt Staatsministerium für Gesundheit und Pflege) sowie auch dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie allerdings noch in 2014 vorgesehen, sobald die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen wurden. Dann werden auch bayerische Ergebnisse ermittelt werden. 5. Ist geplant, die von unterschiedlichen Stellen erhobenen Daten zu den Umweltmedien Boden und Wasser , aber auch zu Biotopflächen auf Datenlücken zu prüfen und ggf. zu vervollständigen und in Zeitreihen aufzubereiten und diese unkompliziert zugänglich zu machen? Umweltdaten zu Wasser und Boden werden im großen Umfang erhoben und öffentlich zur Verfügung gestellt. Die Angebote sind schon bisher über Metainformationssysteme vernetzt. Langfristig werden die Daten im Rahmen europäischer Vorgaben (u. a. INSPIRE, SEIS) noch stärker vernetzt und leichter zugänglich gemacht. 6. Warum wurde das Emissionskataster für Luftschadstoffe seit 2004 nicht mehr fortgeführt? Gibt es Überlegungen , diese Messungen wieder aufzunehmen? Ein detailliertes, flächendeckendes Emissionskataster wurde vom Bayerischen Landesamt für Umwelt für die Jahre 1996, 2000 und 2004 als Grundlage für Luftreinhaltestrategien erstellt. Nach Inkrafttreten verschiedener europarechtlich begründeter Vorschriften wie der Richtlinie 2001/81/EG vom 23. Oktober 2001 über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie) und der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 vom 18. Januar 2006 über die Schaffung eines europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters (E-PRTR) wurde im Hinblick auf die dort festgelegten Berichtspflichten von der Weiterführung eines eigenen Emissionskatasters des Landesamts für Umwelt abgesehen. Die Daten zu den Schadstoffemissionen werden vom Umweltbundesamt (UBA) im Rahmen dieser europarechtlich geforderten Berichterstattung gesammelt und veröffentlicht . Die Emissionen werden nach ihren Verursachern aufgeschlüsselt angegeben. Mit dem PRTR (Pollutant Release and Transfer Register) hat das UBA ein der Öffentlichkeit frei zugängliches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister im Internet eingerichtet, in dem die Emissionen von Industriebetrieben veröffentlicht werden (www.thru.de). Bürgerinnen und Bürger haben so die Möglichkeit, sich über die Emissionen zu informieren, die z. B. von Betrieben in ihrer Nachbarschaft freigesetzt werden. Damit stehen ausreichend Informationen über die Emissionen zur Verfügung. 7. Warum wird in Bayern wie beispielsweise in BadenWürttemberg keine Pendlerstatistik geführt? Warum liegen Daten zu Güterverkehrsleistungen, die für Gesamtdeutschland erfasst werden, nicht regionalisiert vor? Amtliche statistische Daten zu den bayerischen Pendlerinnen und Pendlern liegen einerseits auf Basis der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (Sekundärstatistik ) und andererseits auf Grundlage des Mikrozensus vor. Die Bundesagentur für Arbeit wertet Pendlerdaten (Ein- und Auspendler) zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bis auf Gemeindeebene aus und veröffentlicht diese Ergebnisse auf ihrer Statistikseite im Internet. Vonseiten des Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung werden darüber hinaus – basierend auf den Auswertungen der Beschäftigungsstatistik – Pendlerdaten auf Kreisebene in Form eines statistischen Berichts veröffentlicht, der auf den Internetseiten des Landesamts abgerufen werden kann. Im Rahmen des Mikrozensus werden zudem im vierjährigen Abstand durch ein zusätzliches Frageprogramm differenzierte Angaben zum Pendlerverhalten für Erwerbstätige sowie Schüler und Studierende erhoben. Die bayerischen Ergebnisse werden gleichfalls in einem statistischen Bericht publiziert. Die Güterverkehrsstatistiken sind – mit Ausnahme der Statistik der Binnenschifffahrt – zentrale Statistiken, die vom Statistischen Bundesamt (Eisenbahnen, Luftverkehr, Seeverkehr) oder vom Kraftfahrt-Bundesamt bzw. dem Bundesamt für Güterkraftverkehr (BAG) erhoben werden. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht dabei für einzelne Verkehrsträger ausgewählte Länderergebnisse (Reihen 1.1, 1.2 und 1.3 der Fachserie 8 des Statistischen Bundesamts). 8. Wird sich Bayern für eine stärkere Harmonisierung der Datenlage zwischen den Bundesländern einsetzen ? Wird sich Bayern dafür einsetzen, die Datenlage für alternative Wohlstandsmessungen auf Bundesebene und Länderebene zu verbessen, um damit auch Vergleichbarkeit zwischen den Angaben auf verschiedenen Ebenen und in den unterschiedlichen Regionen zu erreichen? Das Bundesstatistikgesetz sowie der Verhaltenskodex für europäische Statistiken verpflichten die amtliche Statistik in Deutschland im Rahmen der Durchführung von gesetzlich angeordneten Bundes- und EU-Statistiken zu einer harmonisierten Methodik, einer hohen Datenqualität und einheitlichen Datenveröffentlichungsprogrammen. Dies sind auch prioritäre Ziele des Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung , die in der täglichen Arbeit stets nachverfolgt und in überregionalen Gremien vertreten werden. Bei sonstigen statistischen Auftragsarbeiten, die nicht gesetzlich festgeschrieben sind, wie z. B. die Umwelt- oder Gesundheitsökonomischen Gesamtrechnungen, ist das Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung stets bestrebt , auf Bundes- und Länderebene mitzuwirken und die Datenqualität und den Datenumfang zu erhöhen, sofern sich dies haushaltsrechtlich über die Bereitstellung entsprechender personeller Ressourcen darstellen lässt.