Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer FREIE WÄHLER vom 20.01.2016 Hausärztemangel „Ansbach-Nord“ Im KVB Forum 1-2/2016 (= Mitgliedermagazin der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns) wird berichtet, dass u. a. der hausärztliche Planungsbereich „Ansbach-Nord“ von Unterversorgung bereits betroffen ist. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Hausarztpraxen existieren aktuell im Planungsbereich „Ansbach-Nord“ (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Praxissitzen)? 2. Wie hoch ist der Bedarf an hausärztlichen Praxen im genannten Bereich, um dauerhaft eine nachhaltige, bedarfsgerechte medizinische Versorgung a) wiederherzustellen? b) in Zukunft zu gewährleisten? 3. An welchen Orten im Planungsbereich „Ansbach Nord“ besteht die in Frage 2 ausgeführte Unterversorgung? 4. Wie stellte sich die hausärztliche Versorgungslage in „Ansbach Nord“ vor 15, 10 und fünf Jahren dar und wie wird sie sich aufgrund der bestehenden Altersstruktur in den nächsten 10 Jahren entwickeln, wenn nicht gegengesteuert wird? 5. Seit wann ist der Staatsregierung bekannt, dass der Planungsbereich „Ansbach-Nord“ von Unterversorgung betroffen ist und welche Maßnahmen hat sie ergriffen , um diesen Notstand zu beheben? a) Welche Maßnahmen sind in Planung? 6. Ab wann können die Bürgerinnen und Bürger im Planungsbereich „Ansbach Nord“ davon ausgehen, wieder bedarfsgerecht medizinisch-hausärztlich versorgt zu werden? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 13.03.2016 1. Wie viele Hausarztpraxen existieren aktuell im Planungsbereich „Ansbach-Nord“ (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Praxissitzen)? Im Planungsbereich Ansbach-Nord sind aktuell elf Hausärzte niedergelassen. Ihre räumliche Verteilung im Planungsbereich können dem beigefügten Auszug aus dem Versorgungsatlas (siehe Anlage; Stand 02.02.2016) der für die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) entnommen werden. 2. Wie hoch ist der Bedarf an hausärztlichen Praxen im genannten Bereich, um dauerhaft eine nachhaltige , bedarfsgerechte medizinische Versorgung a) wiederherzustellen? b) in Zukunft zu gewährleisten? Um im Planungsbereich Ansbach-Nord eine Regelversorgung (Versorgungsgrad ab 75 %) im hausärztlichen Bereich zu gewährleisten, sind die vorhandenen elf Hausärzte ausreichend . Für eine Idealversorgung (Versorgungsgrad von 100 %) sind drei weitere Hausärzte erforderlich. 3. An welchen Orten im Planungsbereich „Ansbach Nord“ besteht die in Frage 2 ausgeführte Unterversorgung ? Die Versorgungssituation im Planungsbereich hat sich seit der formellen Feststellung von Unterversorgung durch den Landesausschuss verbessert. Derzeit besteht ein Versorgungsgrad von 78,4 %, der grundsätzlich dem der Regelversorgung entsprechen würde. Eine Anpassung des Beschlusses durch den Landesausschuss bleibt insoweit abzuwarten. Im Übrigen differenzieren die Vorgaben der bundesweit geltenden Bedarfsplanungsrichtlinie nicht nach Gemeinden, sondern gelten nur für Planungsbereiche. 4. Wie stellte sich die hausärztliche Versorgungslage in „Ansbach Nord“ vor 15, 10 und fünf Jahren dar und wie wird sie sich aufgrund der bestehenden Altersstruktur in den nächsten 10 Jahren entwickeln , wenn nicht gegengesteuert wird? Daten für zurückliegende Zeitraume stehen der für die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zuständigen KVB nur begrenzt zur Verfügung, da der hausärztliche Planungsbereich Ansbach Nord erst vor zwei Jahren durch Teilung des Mittelbereiches Ansbach neu entstanden ist. Vor der Teilung war der Mittelbereich Ansbach regelversorgt. Eine Aussage dahingehend, wie sich die Versorgungssituation angesichts der bestehenden Altersstruktur in den nächsten zehn Jahren entwickelt, kann von der KVB – insbesondere vor dem Hintergrund, dass es keine Altersgrenze Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.04.2016 17/10610 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10610 für die Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit mehr gibt – nicht getroffen werden. 5. Seit wann ist der Staatsregierung bekannt, dass der Planungsbereich „Ansbach-Nord“ von Unterversorgung betroffen ist und welche Maßnahmen hat sie ergriffen, um diesen Notstand zu beheben? a) Welche Maßnahmen sind in Planung? Die Beseitigung einer festgestellten Unterversorgung im Bereich der hausärztlichen Versorgung ist nicht Aufgabe der Staatsregierung. Der Bundesgesetzgeber hat die Aufgabe, die vertragsärztliche Versorgung sicherzustellen, vielmehr der KVB übertragen. Diese nimmt diese Aufgabe als Selbstverwaltungskörperschaft eigenverantwortlich wahr. Wie die KVB auf Nachfrage ausführt, wurde der bis dahin regelversorgte Mittelbereich Ansbach Anfang des Jahres 2014 in zwei hausärztliche Planungsbereiche aufgeteilt, um einer regional vorliegenden ungleichen Verteilung von Hausärzten entgegenwirken zu können. Im Zuge der Teilung sind im Bereich Ansbach-Nord daraufhin mehrere neue Zulassungsmöglichkeiten entstanden. Der zuständige Landesausschuss hat daraufhin zunächst Unterversorgung festgestellt . Die KVB hatte auf der Grundlage der festgestellten Unterversorgung ein Förderprogramm für diesen Bereich ausgeschrieben. Der Versorgungsgrad im hausärztlichen Planungsbereich Ansbach-Nord hat sich dadurch von 56,7 % zum Zeitpunkt der Teilung auf nunmehr 78,4 % erhöht. Unabhängig davon hat aber auch das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Maßnahmen ergriffen, um den Erhalt und die Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Versorgung im ländlichen Raum zu unterstützen. So hat die Staatsregierung ein Förderprogramm mit drei Säulen aufgelegt , um mehr Ärztinnen und Ärzte für eine Tätigkeit außerhalb der größeren Städte zu gewinnen. Im hausärztlichen Planungsbereich Ansbach-Nord wurden zwischenzeitlich drei Förderanträge gestellt, von denen einer bereits bewilligt wurde. 6. Ab wann können die Bürgerinnen und Bürger im Planungsbereich „Ansbach Nord“ davon ausgehen , wieder bedarfsgerecht medizinisch-hausärztlich versorgt zu werden? Die hausärztliche Versorgung im Bereich Ansbach-Nord ist mit einem aktuellen Versorgungsgrad von 78,4 % bedarfsgerecht . Die rechnerische Unterversorgung im hausärztlichen Planungsbereich Ansbach-Nord war, wie unter Frage 5 ausgeführt , auf die Teilung des Mittelbereiches Ansbach in zwei hausärztliche Planungsbereiche zurückzuführen. Durch die Teilung sind neue Zulassungsmöglichkeiten entstanden. Dies ist die beabsichtigte Folge der Teilung von insgesamt regelversorgten Planungsbereichen. Wenn die Ärzte in einem Planungsbereich inhomogen verteilt sind, können in dem neuen, weniger versorgten Planungsbereich gezielt Zulassungen geschaffen und seitens der KVB Fördermaßnahmen eingeleitet werden, die an die formelle Feststellung der Unterversorgung geknüpft sind. Drucksache 17/10610 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Anlage Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10610