Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kathrin Sonnenholzner SPD vom 17.02.2016 Schulabschlüsse der Auszubildenden der Krankenpflege , Altenpflege und Kinderkrankenpflege Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Über welchen Schulabschluss verfügten die Auszubildenden der letzten 5 Ausbildungsjahre an bayerischen Berufsfachschulen für Kinderkrankenpflege (bitte in Prozent)? b) Mit welchen Schulabschluss begonnen die Schülerinnen bzw. Schüler die Ausbildung zur Altenpflegerin bzw. zum Altenpfleger? c) Über welche Schulabschlüsse verfügen die Auszubildenden der Berufsfachschulen für Krankenpflege? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15.03.2016 Zu 1. a): Die schulische Vorbildung der Auszubildenden an Berufsfachschulen für Kinderpflege der letzten fünf Ausbildungsjahre in Prozent ist der nachfolgenden Tabelle 1 a zu entnehmen: Tabelle 1 a: schulische Vorbildung der Auszubildenden an Berufsfachschulen für Kinderkrankenpflege Schuljahr erfolgreicher Abschluss der Mittelschule qualifizie - render Mittelschul - abschluss mittlerer Schulab - schluss Fachhoch - schulreife fachgebun - dene Hochschul - reife allgemeine Hochschul - reife sonstiger Abschluss 2010/11 0,2 % 3,2 % 56,0 % 17,6 % 1,2 % 21,5 % 0,3 % 2011/12 0,2 % 4,3 % 55,9 % 15,4 % 1,3 % 22,6 % 0,3 % 2012/13 0,4 % 3,2 % 57,1 % 12,5 % 2,5 % 24,4 % 0,0 % 2013/14 0,6 % 2,9 % 54,7 % 12,5 % 2,5 % 26,7 % 0,2 % 2014/15 0,4 % 2,0 % 55,7 % 12,9 % 2,4 % 26,4 % 0,2 % Gemäß § 5 Nr. 3 des Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz – KrPflG) können Schülerinnen und Schüler mit Mittelschulabschluss nur zur Ausbildung zugelassen werden, sofern diese eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder eine Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe nachweisen können. Für das laufende Schuljahr 2015/2016 liegen dem Staatsministerium im Rahmen der Erhebung der Amtlichen Schuldaten (ASD) noch keine plausibilisierten Datenbestände vor. Zu 1. b): Die schulische Vorbildung der Auszubildenden an Berufsfachschulen für Altenpflege der letzten fünf Ausbildungsjahre in Prozent ist der nachfolgenden Tabelle 1 b zu entnehmen: Tabelle 1 b: schulische Vorbildung der Auszubildenden an Berufsfachschulen für Altenpflege Schuljahr erfolgreicher Abschluss der Mittelschule qualifizie - render Mittelschul - abschluss mittlerer Schulab - schluss Fachhoch - schulreife fachgebun - dene Hochschul - reife allgemeine Hochschul - reife sonstiger Abschluss 2010/11 23,5 % 18,1 % 48,3 % 3,4 % 1,0 % 3,6 % 2,1 % 2011/12 23,3 % 17,7 % 48,4 % 3,5 % 0,7 % 4,2 % 2,2 % 2012/13 23,6% 17,2 % 47,3 % 3,9 % 0,8 % 5,4 % 1,8 % 2013/14 22,2 % 15,5 % 50,1 % 3,8 % 1,4 % 5,8 % 1,3 % 2014/15 21,4 % 14,4 % 50,9 % 4,0 % 1,8 % 6,1 % 1,4 % Gemäß § 6 Nr. 2 des Gesetzes über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz – AltPflG) können Schülerinnen und Schüler mit Mittelschulabschluss nur zur Ausbildung zugelassen werden, sofern diese eine erfolgreich abgeschlossene , mindestens zweijährige Berufsausbildung oder die Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Altenpflegehilfe oder Krankenpflegehilfe nachweisen können. Für das laufende Schuljahr 2015/2016 liegen dem Staatsministerium im Rahmen der Erhebung der Amtlichen Schuldaten (ASD) noch keine plausibilisierten Datenbestände vor. Zu 1. c): Die schulische Vorbildung der Auszubildenden an Berufsfachschulen für Krankenpflege der letzten fünf Ausbildungsjahre in Prozent ist der nachfolgenden Tabelle 1 c zu entnehmen : Tabelle 1. c: schulische Vorbildung der Auszubildenden an Berufsfachschulen für Krankenpflege Schuljahr erfolgreicher Abschluss der Mittelschule qualifizie - render Mittelschul - abschluss mittlerer Schulab - schluss Fachhoch - schulreife fachgebun - dene Hochschul - reife allgemeine Hochschul - reife sonstiger Abschluss 2010/11 3,7 % 7,3 % 64,9 % 10,1 % 1,3 % 12,2 % 0,6 % 2011/12 3,5 % 6,9 % 63,2 % 10,3 % 1,2 % 14,4 % 0,6 % 2012/13 3,1 % 6,7 % 62,2 % 10,2 % 0,9 % 16,5 % 0,4 % 2013/14 2,7 % 6,2 % 61,3 % 9,7 % 1,7 % 17,8 % 0,7 % 2014/15 2,9 % 6,3 % 61,4 % 9,0 % 1,7 % 18,1 % 0,6 % Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.04.2016 17/10636 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10636 Gemäß § 5 Nr. 3 des Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz – KrPflG) können Schülerinnen und Schüler mit Mittelschulabschluss nur zur Ausbildung zugelassen werden, sofern diese eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder eine Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe nachweisen können. Für das laufende Schuljahr 2015/2016 liegen dem Staatsministerium im Rahmen der Erhebung der Amtlichen Schuldaten (ASD) noch keine plausibilisierten Datenbestände vor.