Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Leopold Herz FREIE WÄHLER vom 25.01.2016 Förderung Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) Für das KULAP-Förderprogramm 2016 hat der Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 8, 7 Mio. Euro mehr genehmigt. Ich frage die Staatsregierung: 1. Ist daran gedacht, dass die mehrjährigen Blühflächen in die Förderung einbezogen werden? 2. Welche weiteren Programmpunkte in der Förderung werden erhöht? 3. Gibt es neue Förderbereiche, und wenn ja, welche? 4. Bekommen die Blühflächen einen eigenen Fördertitel oder wird dies im Rahmen des neuen Nachtragshaushalts finanziert? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 17.03.2016 Zu 1.: Ja, die Maßnahme „B48-Blühflächen an Waldrändern und in der Feldflur“ konnte im Rahmen der diesjährigen Antragstellung , die vom 1. bis 26. Februar 2016 stattfand, beantragt werden. Zu 2.: Erhöhungen der Prämien wurden nicht vorgenommen. Die Förderung für die 2016 angebotenen Maßnahmen erfolgt zu den gleichen Konditionen wie im Vorjahr. Einzige Ausnahme bildet die Maßnahme „B39-Verzicht auf Intensivfrüchte in wasserwirtschaftlich sensiblen Gebieten“. Hier wurde als Verpflichtungsbeginn 2016 eine Obergrenze von maximal 5,00 ha pro Betrieb eingeführt, um eine breitere Verteilung der Maßnahme zu erreichen. Zu 3.: Grundlage für das Bayer. Kulturlandschaftsprogramm ist weiterhin die im Februar 2015 von der EU-Kommission genehmigte bayerische Programmplanung für den Förderzeitraum 2015–2020 mit den darin beschriebenen Maßnahmen. Neue Förderbereiche gab es bei der Antragstellung in diesem Jahr nicht. Zu 4.: Die für das KULAP ausgewiesenen Haushaltsmittel speisen sich aus einem Topf. Fördertitel für einzelne Maßnahmen gibt es nicht. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.04.2016 17/10654 Bayerischer Landtag