Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 16.03.2016 1. Wie viele Anträge wurden von niederbayerischen Landwirten und Landwirtinnen zur Beregnung von Feldern  für die Jahre 2010−2015 gestellt, bitte nach  Landkreisen und Feldfrüchten auflisten? Wasserentnahmen zur landwirtschaftlichen Bewässerung werden von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden (KVB) genehmigt. Eine Abfrage bei den zuständigen KVB hat ergeben (s. Tabelle): Landkreis/Stadt Anzahl Feldfrüchte Deggendorf 175 (hiervon 115 bereits bestehend und nachträgl. genehmigt) Gurken, Kartoffeln, Kraut, Salat, Zuckerrüben, Zwiebeln Dingolfi ng-Landau 120 Gurken, Salat, Speisekartoffeln , Zuckerrüben, Zwiebeln Kelheim 65 Baumkulturen, Beeren, Hopfen , Kartoffeln, Spargel Landshut 13 Baumschule, Erdbeeren, (Feld-)Gemüse, Gurken, Hopfen, Obstfl ächen, Speisekartoffeln Passau 5 Gemüse Rottal-Inn 7 Erdbeeren, Gemüse, Gurken, Salat, Stauden Straubing-Bogen 311 Gemüse, Kartoffeln, Zuckerrüben Stadt Landshut 2 Gurken, Kartoffeln, Tomaten, Weizen, Zucchini Stadt Straubing 64 Beeren, Feldgemüse, Getreide , Kartoffeln, Kräuter, Spargel , Zuckerrüben, Zwiebeln 2. Welche Auflagen (zeitlich, bezüglich des Grundwasserstandes und bezüglich der Art der Bewässerung) wurden bei den genehmigten Beregnungsanträgen erteilt? Die Erlaubnisse wurden befristet und mit Auflagen erteilt . Geregelt wurden die sparsame Verwendung, z. T. mit Begrenzung der stündlichen, täglichen und jährlichen Entnahmemengen, sowie der Entnahmezeitraum mit Angabe der Tageszeiten (Entnahme nur in den Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden). Tröpfchenbewässerung wurde ohne Beschränkung auf eine bestimmte Tageszeit erlaubt. 17. Wahlperiode 18.05.2016 17/10673 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi  Steinberger,  Dr.  Christian  Magerl ,  Gisela Sengl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 20.01.2016 Landwirtschaftliche Beregnung in Niederbayern Die Passauer Neue Presse hat am 18.11.2015 berichtet, dass durch die Trockenheit im Sommer 2015 der Grundwasserspiegel im Gäuboden im Landkreis Deggendorf um gut einen Meter gesunken ist. Hausbrunnen fallen trocken und mancher Haushalt muss durch die Feuerwehr mit Trinkwasser versorgt werden. Ursache dafür soll auch die intensive Bewässerung der dort vorherrschenden Gemüsekulturen sein. Es wird gemutmaßt, dass die behördlich genehmigten Wasserentnahmen nicht eingehalten werden. Wir fragen die Staatsregierung: 1. Wie viele Anträge wurden von niederbayerischen Landwirten und Landwirtinnen zur Beregnung von Feldern für die Jahre 2010–2015 gestellt, bitte nach Landkreisen und Feldfrüchten auflisten? 2. Welche Auflagen (zeitlich, bezüglich des Grundwasserstandes und bezüglich der Art der Bewässerung) wurden bei den genehmigten Beregnungsanträgen erteilt? 3. Welche Anträge wurden genehmigt, welche wurden nicht genehmigt? Wie lautet jeweils die Begründung? 4. Wie hoch war jeweils die genehmigte Wassermenge und wie viel wurde tatsächlich wo entnommen? 5. Wie, wann und wo wurde die genehmigte Wassermenge für die Bewässerung in Niederbayern in den letzten drei Jahren kontrolliert? 6. Wie gedenkt die Wasserwirtschaftsverwaltung mit künftigen Anträgen auf Bewässerung im niederbayerischen Gäuboden umzugehen? 7. Ist im niederbayerischen Gäuboden ein Grundwassermanagement geplant, wenn ja, wie soll dies aussehen und umgesetzt werden? 8. Wie oft wurden wassersparende Techniken wie Tröpfchenbewässerung in Genehmigungsbescheiden vorgeschrieben ? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10673 3. Welche Anträge wurden genehmigt, welche wurden  nicht genehmigt? Wie lautet jeweils die Begründung? Die Anträge wurden in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens mit Nebenbestimmungen wasserrechtlich gestattet, insoweit zwingende Versagungsgründe der Erlaubniserteilung nicht im Wege standen. Fünf Anträge wurden abgelehnt: drei wegen möglicher Auswirkungen auf angrenzende Biotope sowie zwei Anträge auf Entnahme von Oberflächenwasser wegen der Gefahr des Trockenfallens. 4. Wie hoch war jeweils die genehmigte Wassermenge und wie viel wurde tatsächlich wo entnommen? Die von den Kreisverwaltungsbehörden mitgeteilten genehmigten Wassermengen für den Regierungsbezirk Niederbayern betragen rund 4,09 Mio. m³/a. Die tatsächlich entnommenen Wassermengen werden im Rahmen der den Betreibern auferlegten Eigenüberwachung in Betriebstagebüchern festgehalten und durch die technische Gewässeraufsicht stichprobenhaft sowie bei Vorliegen bestimmter Gründe überprüft. Verstöße gegen Bescheidsauflagen können mit Bußgeld geahndet werden. 5. Wie,  wann  und  wo  wurde  die  genehmigte  Wassermenge für die Bewässerung in Niederbayern in den letzten drei Jahren kontrolliert? Generell sind die Betreiber verpflichtet, über ihre Entnahmen Protokoll zu führen bzw. in Jahresberichten die entsprechenden Entnahmen zu dokumentieren. Diese Unterlagen wurden von den Wasserwirtschaftsämtern stichprobenartig überprüft; außerdem erfolgten nach pflichtgemäßem Ermessen Vor-Ort- Kontrollen während der Bewässerungsperioden. 6. Wie gedenkt die Wasserwirtschaftsverwaltung mit künftigen Anträgen auf Bewässerung im niederbayerischen  Gäuboden umzugehen? Künftige Entnahmeanträge sollen in folgenden wesentlichen Punkten beschränkt bzw. geregelt werden: – befristete Genehmigungszeiträume – Entnahme (wie bisher) nur aus dem obersten Grundwasserstockwerk – Beschränkung der durchschnittlichen Entnahmemenge auf 30 % der langjährigen Grundwasserneubildung – verpflichtender Einbau eines geeichten Wasserzählers – Beschränkung der maximalen Absenkung des Wasserstandes auf die halbe Höhe des Anfangswasserstandes im Brunnen – Optimierung im Hinblick auf wassersparende Bewässerungsmethoden – Auflagenvorbehalt – regelmäßige Dokumentation und Vorlage von Jahresberichten Die zukünftige Genehmigungspraxis sowie die Bescheide der KVB werden an aktuelle Erkenntnisse aus den oben aufgeführten Dokumentations- und Vorlagepflichten angepasst. 7.  Ist  im  niederbayerischen  Gäuboden  ein  Grundwassermanagement  geplant, wenn ja, wie soll dies aussehen und umgesetzt werden? Mit v. g. Maßnahmen, vermehrten Kontrollen und Grundwasserbeobachtungen kann die Einhaltung des mengenmäßig guten Zustandes des Grundwassers gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie überprüft und gewährleistet werden. Weitergehende Maßnahmen des Grundwassermanagements können jedoch lokal notwendig werden. 8. Wie oft wurden wassersparende Techniken wie Tröpfchenbewässerung  in Genehmigungsbescheiden vorgeschrieben ? Die Tröpfchenbewässerung wurde in den Bescheiden empfohlen . Fallweise wird sie bereits freiwillig durchgeführt.