8. Hält die Staatsregierung die Transparenz bezüglich der Mengenbilanzen bei der stofflichen Verwertung von Leichtverpackungen für ausreichend oder sieht sie hier Verbesserungsbedarf? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 21.03.2016 Vorbemerkung: Die effektive Nutzung von Rohstoffen ist eine entscheidende Zukunftsaufgabe. Ein effektives Wertstoffrecycling auf allen Ebenen hilft, die Abhängigkeit der heimischen Wirtschaft von Rohstoffimporten zu reduzieren. Der bestmögliche Einsatz begrenzter Ressourcen ist eines der wichtigsten umweltpolitischen Handlungsfelder der Zukunft. Ressourceneffizienz ist ein Beitrag zum Umweltschutz und speziell auch zum Klimaschutz. Die Recyclingquote in Bayern ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. 1. Wie sehen die vollständigen Abfallströme von Wertstoffaufkommen zu stofflicher, thermischer und biologischer Verwertung aus? Die in 2014 kommunal erfassten Wertstoffe aus Haushalten, ohne die im Auftrag der dualen Systeme erfassten Mengen an Verkaufsverpackungen, können der nachstehenden Tabelle 1 entnommen werden. Tabelle 1: Im Jahr 2014 kommunal erfasste Wertstoffe aus bayerischen Haushalten in Tonnen (t); Quelle: Abfallbilanz des Landesamts für Umwelt (LfU). verwertete Mengen Wertstoffe gesamt davon stoffl ich/  biologisch verwertet davon energetisch verwertet davon Vorberei - tung zur Wiederverwendung Papier 829.002 t 828.848 t 154 t Kunststoffe 14.425 t 8.700 t 5.552 t 173 t Metallschrott 88.210 t 88.210 t 0 t Textilien 51.739 t 39.595 t 720 t 11.424 t Abfälle aus der Biotonne 695.155 t 683.767 t 11.388 t Grüngut 1.200.284 t 1.125.076 t 75.208 t Altholz 279.892 t 125.055 t 154.837 t Flachglas 10.802 t 10.662 t 0 t 140 t Autobatterien 957 t 957 t Altfett 835 t 811 t 24 t Sonstige Wertstoffe 59.715 t 49.525 t 9.208 t 982 t Sonstige verwerte Abfälle Hausmüll verwertet 238.973 t1 0 t 238.973 t1 Sperrmüll verwertet 79.685 t1 9.332 t 68.551 t1 1.802 t 1 In den Abfallbilanzen ab 2013 nicht als „Wertstoffe“ ausgewiesen, auch wenn der Restabfall oder Sperrmüll in einer Anlage thermisch behandelt wird, die über den Status „Verwertungsanlage“ verfügt. 17. Wahlperiode 18.05.2016 17/10680 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Christian Magerl, Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.01.2016 Stoffliche Verwertung von Leichtverpackungen in Bayern Bei den Abfallströmen gibt es zwischen dem Wertstoffaufkommen und der Verwertung in Bayern in der jüngst erschienenen Hausmüllbilanz 2014 deutliche Diskrepanzen. Wir fragen die Staatsregierung: 1. Wie sehen die vollständigen Abfallströme von Wertstoffaufkommen zu stofflicher, thermischer und biologischer Verwertung in Bayern aus? 2. Wie hoch ist jeweils der Anteil von Altpapier, Glas, Holz und sonstigen Wertstoffen, die in die stoffliche Verwertung gehen (bitte jeweils getrennt für die letzten 5 Jahre angeben)? 3. a) Wie hoch ist der Anteil der Leichtverpackungen, die in die stoffliche Verwertung gehen? b) Wie hoch ist der Anteil der Leichtverpackungen, die in die energetische Verwertung gehen? c) Wie hat sich der Anteil der energetischen Verwertung von Leichtverpackungen in den letzten 10 Jahren entwickelt ? 4. a) Welche Firmen in Bayern haben in den letzten fünf Jahren (bitte getrennt angeben) jeweils welche Mengen an Leichtverpackungen stofflich verwertet? b) Welche stofflichen Produkte in welchen Mengen wurden dabei erzeugt? 5. Wie sehen die Stoffströme des Wertstoffaufkommens aus den Gewerbeabfällen in Bayern aus? (bitte jeweils Wertstoffanteile und die entsprechende Aufteilung der Verwertung angeben)? 6. Welche Anforderungen an ein Wertstoffgesetz sieht die Staatsregierung, um die Aspekte der Abfallvermeidung und des Recyclings sowie der Wiederverwendung stärker in alle Bereiche der Kreislaufwirtschaft einzubeziehen und die stoffliche Verwertung insbesondere bei Kunststoffabfällen zu verbessern? 7. Sieht die Staatsregierung das Erfordernis eines Korrekturfaktors für die korrekte Ermittlung der Quote, nachdem von Umweltverbänden kritisiert wird, dass die Gewichtsangaben zur Verwertung von Leichtverpackungen durch Anhaftungen von Schmutz und Wasser deutlich verfälscht werden? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10680 2.    Wie hoch ist jeweils der Anteil von Altpapier, Glas,  Holz und sonstigen Wertstoffen, die in die stoffliche Verwertung gehen (bitte jeweils getrennt für die letzten 5 Jahre angeben)? Den Abfallbilanzen des Landesamts für Umwelt (derzeit vorliegend bis einschl. 2014) können nachstehende Angaben zu den stofflich verwerteten Mengen in den Jahren 2010 bis 2014 entnommen werden: Tabelle 2: Einer Verwertung zugeführte Mengen an Wertstoffen aus bayerischen Haushalten 2010 bis 2014 in Tonnen (t); Quelle: Abfallbilanz des LfU 2014 2013 2012 2011 2010 Papier (kommunal ) 829.002 825.698 835.925 853.133 833.432 davon stofflich verwertet in t 828.848 825.671 835.827 853.133 758.669 davon stofflich verwertet in % 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 91,0% Papier (dual2) 182.659 184.775 184.741 180.130 193.519 Behälterglas (dual2) 295.644 300.777 299.477 304.035 301.550 Altholz 279.892 272.395 264.686 264.691 248.686 davon stofflich verwertet in t 125.055 124.617 105.616 100.752 106.737 davon stofflich verwertet in % 44,7% 45,7% 39,9% 38,1% 42,9% Kunststoffe 14.425 13.961 12.856 11.914 11.066 davon stofflich verwertet in t 8.700 8.059 7.377 6.440 5.615 davon stofflich verwertet in % 60,3% 57,7% 57,4% 54,1% 50,7% Textilien 51.739 50.683 42.888 39.327 38.969 davon stofflich verwertet in t 39.595 34.659 42.770 39.209 36.512 davon stofflich verwertet in % 76,5% 68,4% 99,7% 99,7% 93,7% Flachglas 10.802 11.209 12.277 13.354 11.507 davon stofflich verwertet in t 10.662 11.077 12.277 13.354 11.497 davon stofflich verwertet in % 98,7% 98,8% 100,0% 100,0% 99,9% Altfett 835 797 914 948 1.021 davon stofflich verwertet in t 811 787 898 933 1.000 davon stofflich verwertet in % 97,1% 98,7% 98,2% 98,4% 97,9% Autobatterien 957 922 1.518 968 1.020 davon stofflich verwertet in t 957 856 1.518 968 908 davon stofflich verwertet in % 100,0% 92,8% 100,0% 100,0% 89,0% Sonstige Wertstoffe 59.715 48.7423) 79.788 67.659 77.240 davon stofflich verwertet in t 49.525 39.398 36.289 36.917 49.443 davon stofflich verwertet in % 82,9% 80,8% 45,5% 54,6% 64,0% Leichtverpackungen – LVP (dual2) 253.731 253.797 247.482 245.718 242.413 2) Kursiv gehalten sind durch duale Systeme auf der Grundlage der VerpackV erfasste und einer Verwertung zugeführte Mengen an Verkaufsverpackungen. Der Nachweis zur Einhaltung der Verwertungsvorgaben für Verpackungen wird von den dualen Systemen über bundesweite Mengenstromnachweise für die Summe der in Deutschland erfassten Mengen geführt. Die Mindestverwertungsquoten der Verpackungsverordnung wurden in den Jahren 2010 bis 2014 erfüllt. 3) Anmerkung zum Rückgang bei der Position „Sonstige Wertstoffe“ von 2012 auf 2013: 2013 wurde die in der Abfallbilanz ausgewiesene Wertstofferfassung um die Fraktionen „Hausmüll verwertet “ und „Sperrmüll verwertet“ erweitert. Teile davon waren 2012 noch in der Position „Sonstige Wertstoffe“ enthalten. 3. a) Wie hoch ist der Anteil an Leichtverpackungen, die in die stoffliche Verwertung gehen? b) Wie hoch ist der Anteil an Leichtverpackungen, die in die energetische Verwertung gehen? c) Wie hat sich der Anteil der energetischen Verwertung von Leichtverpackungen in den letzten 10 Jahren entwickelt? Der Nachweis zur Einhaltung der Verwertungsvorgaben für Verpackungen und damit auch Leichtverpackungen wird von den dualen Systemen über Mengenstromnachweise für alle in Deutschland erfassten Mengen geführt. Es gibt keine auf ein Bundesland bezogenen Mengenstromnachweise . Die Mindestverwertungsquoten der Verpackungsverordnung (Behälterglas 75 %; Weißblech 70 %; Aluminium 60 %; Papier, Pappe, Karton 70 %; Verbunde 60 %; Kunststoffe 60 %, davon 60 % werkstoffliche Verwertung) wurden in den vergangenen Jahren stets erfüllt. Die Entwicklung von 1999 bis 2014 kann der für den Ausschuss für Produktverantwortung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) erarbeiteten und als Anlage beigefügten Grafik „Verbleib der erfassten Leichtverpackungen“ entnommen werden. 4. a) Welche Firmen in Bayern haben in den letzten fünf Jahren (bitte getrennt angeben) jeweils welche Mengen an Leichtverpackungen stofflich verwertet ? b) Welche stofflichen Produkte in welchen Mengen wurden dabei erzeugt? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Der Einsatz von aus Leichtverpackungen stammenden Materialien bei der Herstellung unterschiedlicher Produkte in Unternehmen in Bayern und außerhalb Bayerns unterliegt dem Marktgeschehen und ist der Staatsregierung im Einzelnen nicht bekannt . 5. Wie sehen die Stoffströme des Wertstoffaufkommens  aus den Gewerbeabfällen in Bayern aus (bitte jeweils Wertstoffanteile und die entsprechende Aufteilung angeben)? Die nicht in privaten Haushalten anfallenden Abfälle zur Verwertung sind nicht überlassungspflichtig; der Umgang mit solchen Abfällen zur Verwertung unterliegt dem Marktgeschehen . Daher sind die Daten, die die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu den von gewerblichen Abfallerzeugern stammenden Wertstoffen machen können, meist lückenhaft und unvollständig. Auf eine ausführliche Auswertung dieser Daten in der Abfallbilanz wird deshalb verzichtet. Die Angaben zu einzelnen Fraktionen, die aus den Abfallbilanzen der Körperschaften hervorgehen, können nachstehender Tabelle entnommen werden. Drucksache 17/10680  Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Tabelle 3: Angaben entsorgungspflichtiger Körperschaften zu Abfällen aus dem Gewerbe zur Verwertung; Quelle: Abfallbilanz des LfU für 2014 Im Bilanzjahr 2014 sind die Mengen der Fraktionen „Abfälle aus der Biotonne“ sowie „verwerteter Schrott aus der thermischen Abfallbehandlung“ und „verwertete Asche aus der thermischen Abfallbehandlung“ zurückgegangen. Ein Anstieg war bei den Mengen der Fraktionen Grüngut, Baustellenabfälle und sonstige gewerbliche Abfälle zur Verwertung zu verzeichnen. Von den sonstigen gewerblichen Abfällen zur Verwertung wurden 62 % energetisch verwertet. 6. Welche Anforderungen an ein Wertstoffgesetz sieht die Staatsregierung, um die Aspekte der Abfallvermeidung und des Recyclings sowie der Wiederverwendung stärker in alle Bereiche der Kreislaufwirtschaft einzubeziehen und die stoffliche Verwertung insbesondere bei Kunststoffabfällen zu verbessern? Am 21.10.2015 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) einen Arbeitsentwurf für ein Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen („Wertstoffgesetz – WertstoffG“) veröffentlicht. Nach den Vorstellungen des BMUB wird die Rücknahme durch duale Systeme in Wahrnehmung der Produktverantwortung der Hersteller und Vertreiber auf solche Erzeugnisse erweitert, die überwiegend aus Kunststoffen oder Metallen oder beidem bestehen, typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, nicht mehr als fünf Kilogramm wiegen und ohne mechanische Vorbehandlung zur Erfassung in einem Standard-Sammelbehältnis geeignet sind („stoffgleiche Nichtverpackungen“). Mit dieser Erweiterung der Rücknahmepflichten kann das Wertstoffgesetz aus Sicht der Staatsregierung u. a. dazu beitragen, dass Gegenstände aus Kunststoffen oder Metallen, die keine Verpackungen sind, in noch höherem Maße getrennt erfasst und einer hochwertigen Verwertung zugeführt werden. Der Arbeitsentwurf des BMUB zum Wertstoffgesetz greift überdies Regelungen der vom Bund geplanten Verordnung über die Hinweispflichten des Handels beim Vertrieb bepfandeter Getränkeverpackungen auf. Eine höhere Transparenz über die im Handel erhältlichen Kategorien an Getränkeverpackungen (Mehrweg oder Einweg) kann für die Abfallvermeidung – in diesem Fall durch Wiederverwendung – förderlich sein, wenn sie dazu beiträgt, dass mehr Verbraucherinnen und Verbraucher Mehrweggetränkeverpackungen gegenüber Einweggetränkeverpackungen bevorzugen . Eine höhere Transparenz und Verständlichkeit in diesem Bereich ist deshalb auch im Sinne der Staatsregierung. 7.    Sieht  die  Staatsregierung  das  Erfordernis  eines  Korrekturfaktors  für  die  korrekte  Ermittlung  der  Quote, nachdem von Umweltverbänden kritisiert wird,  dass  die  Gewichtsangaben  zur  Verwertung  von Leichtverpackungen durch Anhaftungen von Schmutz und Wasser deutlich verfälscht werden? 8. Hält die Staatsregierung die Transparenz bezüglich der Mengenbilanzen bei der stofflichen Verwertung von Leichtverpackungen für ausreichend oder sieht sie hier Verbesserungsbedarf? Derzeit werden die Verwertungsquoten für Leichtverpackungen dadurch ermittelt, dass die einer Verwertungsanlage zugeführten Mengen (Zähler) zu den bei dualen Systemen lizenzierten Mengen (Nenner) ins Verhältnis gesetzt werden. Bei der Quotenermittlung stehen deshalb im Zähler nicht nur Anhaftungen von Schmutz und Wasser , sondern auch andere Störstoffe (z. B. Fehlwürfe), die im Sortierprozess als Sortierreste ausgeschleust werden. Bei außerordentlich hohen Anteilen aussortierter Fremdstoffe nehmen die von Anlagenbetreibern und dualen Systemen beauftragten Sachverständigen im Regelfall Abzüge an den für die Mengenstromnachweise testierbaren Mengen vor. Nachdem der Anteil an Stör- bzw. Fremdstoffen insbesondere bei Leichtverpackungen, die für die werkstoffliche Verwertung (Recycling) bestimmt sind, zum Teil nicht unerheblich ist, wären Mengenbilanzen, aus denen die tatsächlich recycelten Anteile eindeutiger hervorgehen, grundsätzlich wünschenswert. Die Länder haben 2015 und 2016 im Ausschuss für Produktverantwortung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) erste Beschlüsse gefasst, die der Verbesserung der Transparenz dienen sollen. Bei etwaigen Änderungen der für die Entsorgung gebrauchter Verpackungen geltenden Rechtsnormen müsste aber immer auch auf die Vollzugstauglichkeit geachtet werden. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10680 Anlage