Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 17.03.2016 Vorbemerkung: Flexible Arbeitszeiten haben in der Arbeitswelt eine wachsende Bedeutung. Familienbedingte Teilzeitbeschäftigung und Antragsteilzeit sowie die Möglichkeiten einer Beurlaubung haben sich im Arbeitsleben zu einer regulären Beschäftigungsform neben der Vollzeitbeschäftigung entwickelt . Dieser Entwicklung wird auch im Rahmen der Klassenbildung Rechnung getragen. Auf der Grundlage der individuell gewählten Beschäftigungsmöglichkeiten ergibt sich dabei eine Anzahl von im Schuldienst tätigen Personen, die jedoch losgelöst vom Grad der Unterrichtsversorgung in einem Regierungsbezirk zu betrachten ist. Die Stundenzuweisung für den Bedarf der Regierungsbezirke in Bayern wird ausschließlich auf der Grundlage der Schülerzahlen (Grundbudget) sowie unter Berücksichtigung weiterer pädagogischer und organisatorischer Erfordernisse (Budgetzuschläge) vorgenommen. Daraus errechnet sich ein Stundenbedarf, der durch Grund- und Mittelschullehrkräfte , Fachlehrkräfte und Förderlehrkräfte unter Berücksichtigung des jeweiligen Stundenmaßes gedeckt wird. Im Rahmen dieser Planungen werden ganzjährige Beurlaubungen und Elternzeiten in vollem Umfang ersetzt. Teilzeitreste werden aufsummiert und ermöglichen eine Einstellung weiterer Lehrkräfte. Um Lehrkräfte zu ersetzen, die sich nicht ganzjährig, also nur einen Teil des Schuljahres in Elternzeit befinden, wird ein Kontingent für das jeweilige Schuljahr gebildet. Das festgesetzte Kontingent der Lehrkräfte mit nicht ganzjähriger Elternzeit wird (genauso wie die ganzjährigen Beurlaubungen und Elternzeiten) von den in einem Schuljahr zur Verfügung stehenden Lehrerstunden vorab abgezogen. Dieser Bedarf wird ebenfalls im Rahmen der Neueinstellung berücksichtigt. Die zum Schuljahr zur Verfügung stehenden Lehrerstunden können so ausschließlich für die eigentliche Unterrichtsversorgung verwendet werden. 17. Wahlperiode 18.05.2016 17/10682 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 13.01.2016 Beschäftigungszeiten an Grund- und Mittelschulen In den Berichten über die Anzahl der Lehrkräfte wird immer nur über die Anzahl der Lehrkräfte gesprochen. Von diesen stehen aber zum einen nicht alle im vollen Umfang zur Verfügung oder sind durch Erkrankungen oder Beurlaubungen nicht aktiv im Schuldienst. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Wie viele Sollstellen standen den Grund- und Mittelschulen im Regierungsbezirk Oberpfalz, (bitte aufgeschlüsselt nach Schulamtsbezirken und Lehrkräften und Fachlehrkräften ) zum Anfang des Schuljahres 2015/16 zur Verfügung ? 2. Wie viele dieser Lehrkräfte und Fachlehrkräfte sind im planmäßigen Stundenmaß im Schuldienst aktiv (bitte aufgeschlüsselt nach Schulamtsbezirken)? 3. Wie viele dieser Lehrkräfte und Fachlehrkräfte sind in Teilzeit, aber überhälftig, aktiv (bitte aufgeschlüsselt nach Schulamtsbezirken)? 4. Wie viele dieser Lehrkräfte und Fachlehrkräfte sind in Teilzeit, aber unterhälftig, aktiv (bitte aufgeschlüsselt nach Schulamtsbezirken)? 5. Wie viele dieser Lehrkräfte und Fachlehrkräfte sind derzeit beurlaubt oder langfristig erkrankt (Beantwortung bitte nur nach Schulamtsbezirken, wenn dadurch keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind)? 6. Wie werden in den Schulamtsbezirken die offenen Unterrichtsstunden von Teilzeitkräften/Beurlaubungen abgedeckt , da ja eine Verbeamtung weiterer Lehrkräfte für die nicht abgedeckten Sollstunden nicht möglich ist? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10682 Für die Deckung des Ersatzbedarfs aufgrund von Erkrankungen wurde ein Konzept der Mobilen Reserve entwickelt, das neben einer Grundversorgung ab Schuljahresbeginn regelmäßige Aufstockungen in den Monaten November, Januar und Februar vorsieht. Seit Jahren kommt eine konstante Anzahl von bayernweit 1.900 Vollzeitstellen im Bereich Lehramt Grundschule und Lehramt Mittelschule sowie 212 Vollzeitkapazitäten für Fachlehrer für die Mobile Reserve ab Schuljahresbeginn zum Einsatz. 1. Wie viele Sollstellen standen den Grund- und Mittelschulen im Regierungsbezirk Oberpfalz (bitte aufgeschlüsselt nach Schulamtsbezirken und Lehrkräften und Fachlehrkräften) zum Anfang des Schuljahres 2015/16 zur Verfügung? Die Zahl der für die Unterrichtsversorgung im jeweiligen Regierungsbezirk erforderlichen Stellen wird jährlich im Rahmen der Klassenbildungs- und Versetzungsverfahren neu ermittelt und bedarfsgerecht zugewiesen. Die Anzahl der Stellen richtet sich nach Umfang und Art der Beschäftigung. Eine feste Vorgabe von ‚Sollstellen‘ gibt es nicht. Nachfolgende Tabelle weist die Zahl der im Schuljahr 2015/2016 (Stichtag: 1. Schultag) auf Planstelle oder Arbeitsvertrag beschäftigten Grund-/Mittelschul- und Fachlehrkräfte im Regierungsbezirk Oberpfalz, aufgeschlüsselt nach Schulamtsbezirken, aus. Die Angaben sind unabhängig vom jeweiligen Beschäftigungsumfang und auch beurlaubte Lehrkräfte sind darin enthalten. Tabelle 1: Anzahl der auf Planstelle oder Arbeitsvertrag beschäftigten Grund-/Mittelschul- und Fachlehrkräfte im Regierungsbezirk Oberpfalz im Schuljahr 2015/2016 Schulamt Stellen (Voll- und Teilzeit) Staatl. Schulamt der Stadt Weiden i. d. OPf. in Neustadt 175 Staatl. Schulamt im Landkreis Amberg-Sulzbach 420 Staatl. Schulamt im Landkreis Cham 515 Staatl. Schulamt im Landkreis Neumarkt i. d. OPf. 605 Staatl. Schulamt im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab 376 Staatl. Schulamt im Landkreis Regensburg 762 Staatl. Schulamt im Landkreis Schwandorf in Wackersdorf 649 Staatl. Schulamt im Landkreis Tirschenreuth 292 Staatl. Schulamt in der Stadt Regensburg 557 Staatl. Schulamt in der Stadt Amberg 172 Summe 4.523 2. Wie viele dieser Lehrkräfte und Fachlehrkräfte sind im planmäßigen Stundenmaß im Schuldienst aktiv (bitte aufgeschlüsselt nach Schulamtsbezirken)? 3. Wie viele dieser Lehrkräfte und Fachlehrkräfte sind in Teilzeit, aber überhälftig, aktiv (bitte aufgeschlüsselt nach Schulamtsbezirken)? 4. Wie viele dieser Lehrkräfte und Fachlehrkräfte sind in Teilzeit, aber unterhälftig, aktiv (bitte aufgeschlüsselt nach Schulamtsbezirken)? Die Tabelle 2 gibt für die angefragten Schulamtsbezirke in Spalte 2 die Anzahl der vollzeitbeschäftigten Lehrkräfte/ Fachlehrkräfte (einschließlich Lehramtsanwärter/Fachlehreranwärter ) aus. In den Spalten 3 und 4 werden die Beschäftigungsverhältnisse der Lehrkräfte und Fachlehrkräfte, jeweils aufgeschlüsselt nach Art der Teilzeit (überhälftig und unterhälftig), ausgewiesen. Tabelle 2: Anzahl der auf Vollzeit- und Teilzeitstellen beschäftigten Grund-/Mittelschul- und Fachlehrkräfte im Regierungsbezirk Oberpfalz im Schuljahr 2015/2016 Schulamt Beschäftigungsverhältnisse Vollzeit überhälftig unterhälftig Staatl. Schulamt der Stadt Weiden i. d. OPf. in Neustadt 84 69 8 Staatl. Schulamt im Landkreis Amberg- Sulzbach 206 164 26 Staatl. Schulamt im Landkreis Cham 258 195 38 Staatl. Schulamt im Landkreis Neumarkt i. d. OPf. 299 208 38 Staatl. Schulamt im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab 185 138 28 Staatl. Schulamt im Landkreis Regensburg 368 275 45 Staatl. Schulamt im Landkreis Schwandorf in Wackersdorf 350 210 29 Staatl. Schulamt im Landkreis Tirschenreuth 133 121 16 Staatl. Schulamt in der Stadt Regensburg 259 196 54 Staatl. Schulamt in der Stadt Amberg 89 54 14 Summe 2.231 1.630 296 5. Wie viele dieser Lehrkräfte und Fachlehrkräfte sind derzeit beurlaubt oder langfristig erkrankt (Beantwortung bitte nur nach Schulamtsbezirken, wenn dadurch keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind)? Nachfolgender Tabelle kann aufgeschlüsselt nach Schulamtsbezirken die Anzahl der im Schuljahr 2015/2016 beurlaubten Grund-/Mittelschul- und Fachlehrkräfte entnommen werden. Tabelle 3: Anzahl der beurlaubten Grund-/Mittelschul- und Fachlehrkräfte im Regierungsbezirk Oberpfalz im Schuljahr 2015/2016 Schulamt Stellen Staatl. Schulamt der Stadt Weiden i. d. OPf. in Neustadt 14 Staatl. Schulamt im Landkreis Amberg-Sulzbach 24 Staatl. Schulamt im Landkreis Cham 24 Staatl. Schulamt im Landkreis Neumarkt i. d. OPf. 60 Staatl. Schulamt im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab 25 Staatl. Schulamt im Landkreis Regensburg 74 Staatl. Schulamt im Landkreis Schwandorf in Wackersdorf 60 Staatl. Schulamt im Landkreis Tirschenreuth 22 Staatl. Schulamt in der Stadt Regensburg 48 Staatl. Schulamt in der Stadt Amberg 15 Summe 366 Die Daten über die Abwesenheitszeiten einer Lehrkraft (Erkrankungen , Mutterschutz usw.) werden vom Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst nicht zentral erfasst und gespeichert; zur Beantwortung der Frage müsste daher eine Prüfung der Personalakten der 4.157 aktiven Grund-, Mittelschul- und Fachlehrkräfte im Regierungsbezirk Oberpfalz vorgenommen werden. Neben dem damit verbundenen erheblichen Mehraufwand wäre eine detaillierte Erfassung auch aus datenschutzrechtlichen Aspekten problematisch, da Rückschlüsse auf Einzelpersonen Drucksache 17/10682 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 nicht ausgeschlossen werden können. Von einer solchen Erhebung wird daher abgesehen. Im Rahmen der Aufstockungen der Mobilen Reserve werden Abfragen zur generellen Vertretungssituation in den einzelnen Schulamtsbezirken vorgenommen. Laut den Rückmeldungen der Regierungen im Schuljahr 2015/2016 zu den jeweiligen Stichtagen konnten alle langfristig zu vertretenden Lehrkräfte jeweils durch Mobile Reserven ersetzt werden. Zusätzliche Bedarfe werden im Rahmen der Aufstockungen der Mobilen Reserven berücksichtigt. Die Aufstockungen werden jeweils bedarfsorientiert auf der Grundlage regelmäßiger Stichtagserhebungen vorgenommen, d. h. aktuelle Entwicklungen der Vertretungssituation (z. B. längerfristige Erkrankungen, Beschäftigungsverbote wegen Mutterschutz etc.) werden bei der jeweiligen Zuweisung der zusätzlichen Kontingente an die Regierungen berücksichtigt. Damit kann die Mobile Reserve unter Bezugnahme auf die konkreten Vertretungssituationen dem unterschiedlich steigenden Bedarf während des Schuljahres angepasst werden. 6. Wie werden in den Schulamtsbezirken die offenen Unterrichtsstunden von Teilzeitkräften/Beurlaubungen abgedeckt, da ja eine Verbeamtung weiterer Lehrkräfte für die nicht abgedeckten Sollstunden nicht möglich ist? Teilzeitreste und offene Stellenkapazitäten aufgrund von Beurlaubungen werden, wie bereits in der Vorbemerkung erläutert, im Rahmen des Einstellungsverfahrens durch weitere Neueinstellungen ersetzt.