b) In welchen zeitlichen Abständen können die Eltern die Buchungszeiten umbuchen? c) Wie sieht es mit dem Buchungsverhalten in den Ferien aus? 7. a) Wer sind die Träger der Jugendhilfe bzw. Kooperationspartner in den OGTS/Kombi-OGTS-Gruppen? b) Welche Professionen arbeiten mit den Kindern? c) Wie sieht es mit der Förderung der OGTS-Kombi/ OGTS-Gruppen durch den Freistaat aus? 8. a) Wie hoch ist die Fördersumme, mit der der Freiststaat im Schuljahr 2015/16 die OGTS-Gruppen unterstützt? b) Wie hoch ist die Fördersumme, mit der der Freiststaat im Schuljahr 2015/16 die Kombi-OGTS-Gruppen unterstützt ? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 17.03.2016 1. An welchen (Grund-)Schulen wurden die OGTS- Gruppen errichtet (bitte aufschlüsseln nach Freistaat , Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die angefragten Daten zu eingerichteten offenen Ganztagsangeboten für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sind der Tabelle in der Anlage zu entnehmen. Die Auswertung der Daten bezieht sich auf die Erhebung des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) bei den Bezirksregierungen und Staatlichen Schulämtern im Oktober 2015 zu offenen Ganztagsangeboten an Schulen in den Jahrgangsstufen 1 bis 4, die auf Grundlage der entsprechenden Richtlinien gefördert wurden und in der Statistik erfasst sind. Zur Erläuterung der Tabelle: Die offenen Ganztagsangebote in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 wurden im Schuljahr 2015/2016 im Rahmen einer Pilotphase eingerichtet. Offene Ganztagsangebote konnten in drei unterschiedlichen Angebotsformen eingerichtet werden: – Offene Ganztagsangebote bis 16.00 Uhr (OGTS-16 Uhr): Wie bereits an den weiterführenden Schularten in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 konnten offene Ganztagsgruppen mit Bildungs- und Betreuungsangeboten bis 16.00 Uhr an mindestens vier Schultagen der Unterrichtswoche eingerichtet werden. Diese Angebotsform eignet sich besonders für Schulen, an denen sich die Betreu- 17. Wahlperiode 18.05.2016 17/10685 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr SPD vom 28.01.2016 Pilotschulen OGTS und Kombi-OGTS I Der Bayerische Gemeindetag, der Bayerische Städtetag, der Bayerische Landkreistag und der Bayerische Bezirketag haben zusammen mit der Staatsregierung im Rahmen des Ganztagsgipfels am 24. März 2015 weitere Vereinbarungen im Ganztagskonzept beschlossen. Sie sehen vor allem Neuerungen für die Jahrgangsstufen eins bis vier vor. Demnach gingen 200 offene Ganztagsschul-(OGTS)-Gruppen im Schuljahr 2015/16 in die Pilotphase. Zudem werden zunächst in einem Umfang von 100 Gruppen an ausgewählten Schulen die OGTS-Kombi-Angebote erprobt. Ich frage die Staatsregierung: 1. An welchen (Grund-)Schulen wurden die OGTS-Gruppen errichtet (bitte aufschlüsseln nach dem Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten)? 2. An welchen (Grund-)Schulen wurden die Kombi- OGTS-Gruppen errichtet (bitte aufschlüsseln nach dem Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten)? 3. Welche ersten Erfahrungen gibt es mit den OGTS- Angeboten und Kombi-OGTS-Angeboten (von Eltern, Schülern, Lehrern)? 4. a) An wie vielen Tagen wurden die Angebote der OGTS- Gruppen gebucht? b) Wie viele Eltern buchen das OGTS-Angebot bis 16 Uhr (bitte aufschlüsseln nach dem Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) Wie viele Eltern buchen das OGTS-Angebot bis 14 Uhr (bitte aufschlüsseln nach dem Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten)? 5. a) In welchen zeitlichen Abständen können die Eltern die Buchungszeiten umbuchen? b) An wie vielen Tagen wurden die Angebote der Kombi- OGTS-Gruppen gebucht? 6. a)Wie viele Eltern buchen das Kombi-OGTS-Angebot bis 18 Uhr (bitte aufschlüsseln nach dem Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10685 ungsbedarfe vor allem auf die Schulwochen und einen Zeitrahmen bis 16.00 Uhr beschränken. – Kurzgruppen bis 14.00 Uhr (OGTS-Kurzgruppen): Zur flexiblen Abdeckung von kürzeren Betreuungsbedarfen eignet sich die Einrichtung von OGTS-Kurzgruppen. Diese schließen an mindestens vier Schultagen je Schulwoche unmittelbar an den Vormittagsunterricht bis 14.00 Uhr an. Gegebenenfalls können die Angebote auch vor 14.00 Uhr enden, sofern eine Betreuungszeit von täglich mindestens 60 Minuten gewährleistet ist. – Kombinations-Modell von Jugendhilfe und Schule (OGTS- Kombi): Im Rahmen eines Modellversuchs kann zudem ein neuartiges Bildungs- und Betreuungsangebot erprobt werden, in dem Jugendhilfe und Schule eng zusammenarbeiten: Die OGTS-Kombi eignet sich besonders für Schulen, an denen ein sehr hoher Betreuungsbedarf an fünf Wochentagen sowohl zu Tagesrandzeiten bis 18.00 Uhr als auch in den Schulferien nachgefragt wird. Die Einrichtung eines OGTS-Kombi- Angebots kommt jedoch nur dort in Betracht, wo diese hohen Betreuungsbedarfe noch nicht durch Kindertageseinrichtungen (v. a. Horte, aber auch Häuser für Kinder und altersgeöffnete Kindergärten) abgedeckt werden. Für die Durchführung der Pilotphase wurden Haushaltsmittel für insgesamt 300 offene Ganztagsgruppen bis 16.00 Uhr eingeplant. Da Kurzgruppen bis 14.00 Uhr deutlich weniger Fördermittel binden, wurden bei der Vergabe des Kontingents eine offene Ganztagsgruppe bis 16.00 Uhr mit vier Kurzgruppen bis 14.00 Uhr verrechnet. Die Zahl der OGTS-Kombi-Standorte innerhalb der 300 Gruppen wurde auf maximal 100 begrenzt. Im Schuljahr 2015/2016 konnten damit insgesamt rd. 350 offene Ganztagsgruppen in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 eingerichtet werden. 2. An welchen (Grund-)Schulen wurden die Kombi- OGTS-Gruppen errichtet (bitte aufschlüsseln nach Freistaat, Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Es wird auf die angefügte Tabelle in der Anlage sowie die Erläuterungen in der Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Welche ersten Erfahrungen gibt es mit den OGTS- Angeboten und Kombi-OGTS-Angeboten (von Eltern , Schülern, Lehrern)? Es ist geplant, die im Rahmen der Pilotphase gewonnenen Erfahrungen gegen Ende des Schuljahres 2015/2016 auf geeignetem Wege zu erheben. Auf eine Abfrage von Zwischenergebnissen wurde bewusst verzichtet, um den Pilotschulen bei der eigenverantwortlichen Umsetzung des Konzeptes nicht zusätzliche Verwaltungsaufgaben aufzuerlegen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen somit weder Erfahrungsberichte noch statistische Angaben, z. B. zum Buchungsverhalten, vor. Erste Rückschlüsse lassen Fragen zu, die seitens der Schulen und Kommunen an das Staatsministerium und die Schulaufsicht gerichtet werden. Sie beziehen sich auf das Antrags- und Genehmigungsverfahren sowie die Durchführung der Angebote. Demnach kann vorläufig Folgendes festgestellt werden: – Die Einrichtung und Durchführung der offenen Ganztagsangebote in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 verläuft erfolgreich . – Bislang zeichnet sich ab, dass sich die im Rahmen des „Ganztagsgipfels“ festgelegte Konzeption bewährt hat. – Offene Ganztagsangebote bis 14.00 bzw. 16.00 Uhr werden bislang weitaus stärker nachgefragt als Kombi-Modelle . – Bei Rückfragen der teilnehmenden Schulen zeichnen sich keine Schwerpunktthemen ab. Vielmehr hängen die Fragen meist mit den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten zusammen. 4. a) An wie vielen Tagen wurden die Angebote der OGTS-Gruppen gebucht? Aus den in der Antwort zu Frage 3 genannten Gründen liegen der Staatsregierung hierzu im Detail keine Angaben vor. Grundsätzlich muss das Angebot an mindestens vier Tagen im entsprechenden Zeitrahmen bereitgestellt werden. Eine Anmeldung und Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an der OGTS muss mindestens für zwei Schultage je Unterrichtswoche im Zeitrahmen der jeweiligen Angebotsform erfolgen. b) Wie viele Eltern buchen das OGTS-Angebot bis 16.00 Uhr (bitte aufschlüsseln nach Freistaat, Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler am offenen Ganztagsangebot bis 16.00 Uhr ist der Tabelle in der Anlage zu entnehmen. c) Wie viele Eltern buchen das OGTS-Angebot bis 14.00 Uhr (bitte aufschlüsseln nach Freistaat, Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler am offenen Ganztagsangebot bis ca. 14.00 Uhr ist der Tabelle in der Anlage zu entnehmen. 5. a) Ich welchen zeitlichen Abständen können die Eltern die Buchungszeiten umbuchen? Die Verwaltungsvorschriften für offene Ganztagsangebote geben vor, dass sich die Eltern bei der Anmeldung zum Ganztagsangebot für die Dauer eines Schuljahres auf die Anzahl und den Umfang der Nachmittage festlegen. Dies ist erforderlich, damit eine entsprechende gruppenbezogene Förderung unter Beachtung des Grundsatzes sparsamer und wirtschaftlicher Verwendung von Haushaltsmitteln bereitgestellt werden kann. Die Vorgaben ermöglichen jedoch in hohem Maße flexible Buchungsmöglichkeiten : – So ist es grundsätzlich möglich, dass Eltern z. B. zwei gebuchte Nachmittage wöchentlich flexibel auf unterschiedliche Wochentage verteilen. Zum Beispiel wäre es denkbar, dass ein Kind in einer Woche am Montag und Dienstag und in einer anderen Woche am Montag und Donnerstag im selben Zeitumfang an dem Angebot teilnimmt . – Flexibilisierungsmöglichkeiten ergeben sich auch dann, wenn ein Kind z. B. an zwei Tagen für eine 14-Uhr-Gruppe und an zwei Tagen für eine 16-Uhr-Gruppe angemeldet wird und Schulleitung bzw. Kooperationspartner kurzfristig oder mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf einen Tausch der jeweils gebuchten Tage ermöglichen. Ob Schulleitung und Kooperationspartner solche flexiblen Buchungszeiten vorhalten möchten bzw. können, ist vor Ort zu entscheiden und muss im Rahmen des jeweiligen pädagogischen Konzepts berücksichtigt werden. Grundsätzlich Drucksache 17/10685 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 müssen bei der Einrichtung von offenen Ganztagsangeboten sowohl pädagogische Anforderungen als auch organisatorische Notwendigkeiten berücksichtigt werden. b) An wie vielen Tagen wurden die Angebote der Kombi-OGTS-Gruppen gebucht? 6. a) Wie viele Eltern buchen das Kombi-OGTS-Angebot bis 18 Uhr (bitte aufschlüsseln nach Freistaat, Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) Wie sieht es mit dem Buchungsverhalten in den Ferien aus? Aus den in der Antwort zu Frage 3 genannten Gründen liegen der Staatsregierung zur Dauer der Teilnahme keine Angaben vor. Die Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler am offenen Ganztagsangebot in Kombination von Jugendhilfe und Schule ist der Tabelle in der Anlage zu entnehmen. b) In welchen zeitlichen Abständen können die Eltern die Buchungszeiten umbuchen? Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler für den Zeitraum bis 16 Uhr erfolgt durch die Eltern ebenfalls für das gesamte Schuljahr verbindlich. Inwiefern und in welchem Umfang eine Umbuchung der zusätzlichen Betreuungszeiten möglich ist, liegt im Ermessen des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, der das entsprechende Angebot an den jeweiligen Schulstandorten durchführt. Über die Möglichkeiten an den einzelnen Schulstandorten liegen dem Staatsministerium keine Kenntnisse vor. 7. a) Wer sind die Träger der Jugendhilfe bzw. Kooperationspartner in den OGTS/ Kombi-OGTS-Gruppen? Im offenen Ganztag kann die Schulleitung im Benehmen mit dem Schulaufwandsträger die Durchführung der Bildungsund Betreuungsangebote in den offenen Ganztagsangeboten ganz oder teilweise einem freien gemeinnützigen Träger oder einer Kommune als Kooperationspartner übertragen. Kommunale Kooperationspartner können Gemeinden, Gemeindeverbände , Verwaltungsgemeinschaften, kommunale Zweckverbände (Schulverbände) und Landkreise sein, soweit deren Tätigkeit im Rahmen des offenen Ganztagsangebotes nicht auf Gewinnerzielung gerichtet ist. Freie gemeinnützige Träger sind sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts und solche des privaten Rechts (z. B. eingetragener Verein, Stiftung, gemeinnützige GmbH) oder sonstige rechtsfähige Organisationen z. B. aus den Bereichen Jugendarbeit, Sport, Kultur und Ehrenamt, deren Tätigkeit nicht auf Gewinnerzielung gerichtet ist. Offene Ganztagsangebote im Rahmen des Kombi-Modells von Jugendhilfe und Schule können ausschließlich in Kooperation von Schule und einem kommunalen, freien gemeinnützigen oder sonstigen Träger der Jugendhilfe als Kooperationspartner durchgeführt werden. b) Welche Professionen arbeiten mit den Kindern? Das in offenen Ganztagsangeboten eingesetzte Personal muss die Gewähr für einen angemessenen Umgang mit den Schülerinnen und Schülern bieten und über die für das jeweilige Bildungs- und Betreuungsangebot erforderliche Fachkompetenz verfügen. Die Schulleitung legt entsprechend die Anforderungen an die erforderliche Fachkompetenz fest. Das eingesetzte Personal muss darüber hinaus die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten und im Rahmen seiner Tätigkeit in den offenen Ganztagsangeboten die politische, weltanschauliche und religiöse Neutralität zu wahren. Personen, bei denen ein früheres Dienst- oder Arbeitsverhältnis durch den Freistaat Bayern, ein anderes Land der Bundesrepublik, den Bund oder eine andere Körperschaft des öffentlichen Rechts wegen der Verletzung von dienst- oder arbeitsvertraglichen Pflichten beendet wurde, kommen für eine Tätigkeit in den offenen Ganztagsangeboten nicht in Betracht. Der Schulleitung ist vor Aufnahme der Tätigkeit insbesondere ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) vorzulegen. Bei Bildungs- und Betreuungsangeboten im Bereich Sport ist zu beachten, dass eingesetzte Personen, die nicht die Lehrbefähigung für das Fach Sport besitzen, nur eingesetzt werden dürfen, wenn sie über eine freiberufliche oder vereinsorientierte Qualifikation im Sport verfügen, mit der sie zumindest fachlich in der Lage sind, Sport zu vermitteln. Hierzu gehören die Diplomausbildung Sportwissenschaft, die Ausbildung zur Diplom-Sportlehrerin bzw. zum Diplom- Sportlehrer, die Ausbildung zur Staatlich geprüften Sportlehrerin bzw. Sportlehrer im freien Beruf sowie die Ausbildung zur Staatlich geprüften Gymnastiklehrerin bzw. Gymnastiklehrer mit Wahlpflichtfach Sport und Freizeit. Personen mit einer dieser Qualifikationen dürfen die in der jeweiligen Ausbildung enthaltenen Sportarten vermitteln. Inhaber von Fachübungsleiterlizenzen eines Sportfachverbandes dürfen nur im Bereich der jeweiligen Sportart eingesetzt werden. Die entsprechenden Kultusministeriellen Bekanntmachungen sind zu beachten. Bei OGTS-Kombi-Angeboten gelten folgende zusätzliche Genehmigungsvoraussetzungen: Der Kooperationspartner hat bei der Auswahl seines pädagogischen Personals für OGTS-Kombi-Angebote die in § 15 (Fachkräftegebot) bzw. in § 16 Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG) festgelegten Anforderungen für pädagogisches Personal einzuhalten. Ausnahmen sind nach § 16 Abs. 6 AVBayKiBiG möglich, wenn die Vermittlung der Bildungs- und Erziehungsziele gleichwertig sichergestellt werden kann. Als pädagogische Fachkräfte können z. B. Grundschullehrkräfte, Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sowie Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger angerechnet werden, die die Qualifikation zur Fachkraft im Erziehungsdienst erfolgreich absolviert haben. Als pädagogische Ergänzungskräfte im Sinne des § 16 Abs. 4 AVBayKiBiG können darüber hinaus im Rahmen der Experimentierklausel (Art. 29 BayKiBiG) auch Tagespflegepersonen mit mindestens 160 Qualifizierungsstunden und spezieller Vorbereitung für die Tätigkeit in der OGTS-Kombi eingesetzt werden. Langjährig bewährtes Personal, das bereits in der Mittagsbetreuung tätig war, kann zusätzlich im Betrieb der OGTS-Kombi – ohne Berücksichtigung im Anstellungsschlüssel nach § 17 AVBayKiBiG – oder nach erfolgreicher Teilnahme an einer Weiterqualifizierungsmaßnahme als Ergänzungskraft – mit Berücksichtigung im Anstellungsschlüssel – eingesetzt werden. c) Wie sieht es mit der Förderung der OGTS-Kombi/ OGTS-Gruppen durch den Freistaat aus? Die Förderung von offenen Ganztagsangeboten ist in der Broschüre „Offene Ganztagsangebote an Grundschulen und Förderschulen“ ausführlich dargestellt (abrufbar im In- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10685 ternetportal des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst unter der Adresse www.km.bayern. de/ganztagsschule): – Offene Ganztagsgruppen bis 16.00 Uhr: S. 10 f. – Offene Ganztagsgruppen bis 14.00 Uhr: S. 15 – Offene Ganztagsgruppen als Kombi-Modell: S. 23–26 8. a) Wie hoch ist die Fördersumme, mit der der Freistaat im Schuljahr 2015/16 die OGTS-Gruppen unterstützt ? b) Wie hoch ist die Fördersumme, mit der der Freistaat im Schuljahr 2015/16 die Kombi-OGTS-Gruppen unterstützt? Der Freistaat Bayern stellt im Schuljahr 2015/2016 zur Einrichtung der offenen Ganztagsgruppen bis ca. 14 Uhr bzw. 16 Uhr für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 4 insgesamt Mittel in Höhe von mehr als 8 Mio. Euro zur Verfügung. Die Fördersumme der OGTS- Kombi-Gruppen wird im Rahmen der Antragstellung zur Förderung nach dem bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) bestimmt. Da eine entsprechende Antragstellung durch die Träger der OGTS- Kombi-Gruppen für das Jahr 2016 noch nicht abschließend erfolgt ist, liegen dem Staatsministerium diesbezüglich keine Angaben vor. Schulart Regierungsbezirk Kreis Schulnum - mer Schulname Schüler, die im Schuljahr 2015/16 an offenen Ganztagsangeboten der Jahrgangsstufen 1 bis 4 teilnehmen insgesamt davon in O G TS -A ng ebo te n bi s 14 :0 0 U hr O G TS -A ng ebo te n bi s 16 :0 0 U hr K om bi - O G TS - A ng eb ot en Bayern insgesamt 6 393 2 062 4 085 246 Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben 1 806 665 665 775 679 657 1 146 603 210 207 209 186 173 474 1 181 455 458 499 479 424 589 22 – – 67 14 60 83 Grundschule Oberbayern Altötting 2337 Nikodem-Caro-Grundschule Hart / Wald in Garching a. d. Alz 35 13 – 22 Berchtesgadener Land 2482 Grundschule Teisendorf 22 – 22 – Ebersberg 2457 Grundschule Kirchseeon 224 79 145 – Eichstätt 2471 Grundschule Adelschlag 33 – 33 – 2479 Grundschule Eichstätt, Am Graben 61 35 26 – 2480 Grundschule St. Walburg Eichstätt 74 25 49 – 2672 Ignaz-Günther-Grundschule Altmannstein 31 – 31 – Erding 2540 Grundschule Moosen (Vils) in Taufkirchen (Vils) 19 – 19 – 2542 Grundschule Walpertskirchen 37 21 16 – Freising 3043 Montessori-Schule Freising, private Grundschule des Montessori Landkreis Freising e.V. 53 24 29 – Fürstenfeldbruck 2579 Dorothea-von-Haldenberg-Grundschule Mammendorf 89 27 62 – 2777 Grundschule Türkenfeld 79 41 38 – Landsberg am Lech 2377 Grundschule Rott 79 25 54 – 2646 Grundschule Denklingen 67 40 27 – 2659 Grundschule Vilgertshofen 40 18 22 – Mühldorf a.Inn 2718 Grundschule Schwindegg 33 15 18 – München/Land 2889 Erich-Kästner-Grundschule Höhenkirchen- Siegertsbrunn 42 – 42 – Neuburg-Schrobenhausen 1251 Grundschule Burgheim 47 26 21 – Pfaffenhofen a. d. Ilm 2799 Irlanda-Riedl-Grundschule Geisenfeld 74 39 35 – 2817 Grundschule Reichertshofen 71 36 35 – Rosenheim/Land 2830 Grundschule Babensham 34 – 34 – Tabelle zu den Fragen 2, 2, 4 b, 4 c und 6 a. Teilnehmer an offenen Ganztagsangeboten der Jahrgangsstufen 1 bis 4 im Schuljahr 2015/16 nach Art des Angebots , Schulart sowie Kreis Anlage Drucksache 17/10685 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Anlage Schulart Regierungsbezirk Kreis Schulnum - mer Schulname Schüler, die im Schuljahr 2015/16 an offenen Ganztagsangeboten der Jahrgangsstufen 1 bis 4 teilnehmen insgesamt davon in O G TS -A ng ebo te n bi s 14 :0 0 U hr O G TS -A ng ebo te n bi s 16 :0 0 U hr K om bi - O G TS - A ng eb ot en Starnberg 2833 Christian-Morgenstern-Grundschule Herrsching a.Ammersee 96 53 43 – Traunstein 1278 Grundschule Chieming 52 29 23 – 2869 Grundschule Salzachtal in Fridolfing 43 – 43 – 2948 Grundschule Tacherting 49 24 25 – Niederbayern Freyung-Grafenau 3647 Maria-Ward-Grundschule Waldkirchen 80 36 44 – Kelheim 3656 Aventinus-Grundschule Abensberg 126 28 98 – Landshut/Land 3653 Grundschule Bodenkirchen 56 18 38 – Passau/Land 3747 Grundschule Büchlberg 31 – 31 – Regen 3565 Grundschule Teisnach 36 – 36 – Rottal-Inn 3814 Lenberger-Grundschule Triftern 24 – 24 – 3878 Grundschule Reut 77 50 27 – Straubing-Bogen 3615 Grundschule Mitterfels-Haselbach 23 – 23 – Dingolfing-Landau 3944 Grundschule Landau a. d. Isar 127 66 61 – Oberpfalz Amberg-Sulzbach 4545 Grundschule Hirschau 103 58 45 – Cham 4550 Grundschule Roding 49 18 31 – 4648 Grundschule Bad Kötzting 88 55 33 – Neumarkt i. d. OPf. 4709 Grundschule Parsberg 64 28 36 – Neustadt a. d. Waldnaab 4575 Grundschule Pressath 44 15 29 – 4754 Grundschule Oberbibrach 43 18 25 – Tirschenreuth 4682 Jobst-vom-Brandt-Grundschule Waldershof 26 – 26 – 4892 Theobald-Schrems-Grundschule Mitterteich 38 – 38 – 4909 Grundschule Wiesau 34 – 34 – Oberfranken Bamberg/Stadt 5590 Grundschule Bamberg Am Heidelsteig 25 – 25 – Bayreuth/Stadt 5536 Grundschule Bayreuth-St.-Georgen 136 69 – 67 Bamberg/Land 5521 Julius-von-Soden-Grundschule Sassanfahrt 81 49 32 – 5569 Grundschule Zapfendorf 35 – 35 – Bayreuth/Land 5643 Grundschule Heinersreuth-Altenplos 47 25 22 – Coburg/Land 5696 Grundschule Rödental-Mitte 53 – 53 – Forchheim 5585 Adalbert-Stifter-Grundschule Forchheim 33 – 33 – 5731 Grundschule Hiltpoltstein 29 – 29 – Hof/Land 5762 Grundschule Naila I 93 – 93 – 5765 Grundschule Regnitzlosau 66 34 32 – 5774 Elisabeth-Schlemmer-Grundschule Stammbach 35 – 35 – Kronach 5807 Grundschule Weißenbrunn 64 23 41 – Lichtenfels 5849 Grundschule Burgkunstadt 56 – 56 – Mittelfranken Nürnberg 6578 Georg-Paul-Amberger-Grundschule Nürnberg 44 23 21 – 6594 Friedrich-Hegel-Grundschule Nürnberg 121 58 63 – 6766 Thusnelda-Grundschule Nürnberg 49 49 – – Ansbach/Land 6644 Grundschule Bechhofen 47 – 47 – 6672 Grundschule Wilburgstetten 39 12 27 – 6696 Grundschule Windsbach 80 15 65 – 6740 Grundschule Oberscheckenbach 12 12 – – 6751 Grundschule Wassertrüdingen 68 17 51 – Nürnberger Land 6835 Grundschule Feucht 47 – 47 – Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim 6894 Grundschule Markt Bibart 27 – 27 – 6907 Grundschule Uffenheim 72 – 72 – Roth 6938 Grundschule Roth, Kupferplatte 14 – – 14 Unterfranken Aschaffenburg/ Stadt 7511 Schiller-Grundschule Aschaffenburg 133 37 96 – Würzburg/Stadt 7559 Josef-Grundschule Würzburg 33 – 33 – Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10685 Anlage Schulart Regierungsbezirk Kreis Schulnum - mer Schulname Schüler, die im Schuljahr 2015/16 an offenen Ganztagsangeboten der Jahrgangsstufen 1 bis 4 teilnehmen insgesamt davon in O G TS -A ng ebo te n bi s 14 :0 0 U hr O G TS -A ng ebo te n bi s 16 :0 0 U hr K om bi - O G TS - A ng eb ot en Aschaffenburg/ Land 7536 Grundschule Waldaschaff 55 – 55 – 7600 Grundschule Goldbach 52 29 23 – Haßberge 7750 Grundschule Oberaurach 19 – 19 – Kitzingen 7773 Grundschule Mainbernheim 68 – 68 – Miltenberg 7595 Grundschule Wörth a. Main 112 52 – 60 Schweinfurt/Land 7689 Grundschule Oberes Werntal Poppenhausen 36 18 18 – 7908 Grundschule Sennfeld 50 – 50 – Würzburg/Land 7960 Grundschule Röttingen 86 37 49 – Schwaben Augsburg/Stadt 8584 Schiller-Grundschule Augsburg-Lechhausen- 36 – 36 – Kempten (Allgäu) 8575 Grundschule Heiligkreuz 40 19 21 – Memmingen 8418 Grundschule Memmingen-Amendingen 63 35 28 – Augsburg/Land 8625 Grundschule Altenmünster 36 15 21 – 8670 Grundschule Ustersbach 12 – 12 – 8685 Parkschule Grundschule Stadtbergen 60 60 – – 8720 Grundschule Langweid a. Lech 112 52 60 – Dillingen a. d. Donau 8410 Grundschule Wittislingen 55 – 55 – 8988 Grundschule Dillingen a. d. Donau 85 61 24 – Günzburg 8714 Grundschule Ichenhausen 75 – 31 44 Neu-Ulm 8770 Grundschule Wullenstetten 111 54 57 – Lindau (Bodensee) 8790 Grundschule Lindau (Bodensee) – Reutin- Zech 102 43 20 39 Unterallgäu 8876 Grundschule Mindelheim 141 98 43 – Donau-Ries 8853 Grundschule Oettingen i. Bay. 53 12 41 – Oberallgäu 8969 Grundschule Sulzberg 66 25 41 – Volksschule Oberbayern Ebersberg 2571 Private Montessori-Volksschule Moosach- Niederseeon (Grund- und Hauptschule) 55 – 55 – Mühldorf a.Inn 2071 Erdkinderschule Lohkirchen, private Grundund Hauptschule 37 – 37 – Niederbayern Rottal-Inn 3595 Private Montessori-Volksschule Eggenfelden (Grund- und Hauptschule) 75 12 63 – Oberpfalz Regensburg/Stadt 4799 Private Grundschule der Regensburger Domspatzen in Regensburg 119 15 104 – Förder– zentrum Oberbayern München/Stadt 1302 Parzival-Schule, Ackermannstr., München Priv. Förderzentrum., Förderschwerpunkt Lernen (GS- u. HS 16 – 16 – 1995 Sonderpädagogisches Förderzentrum München Mitte 2, An der Isar 19 – 19 – Ebersberg 2010 Seerosenschule Sonderpädagogisches Förderzentrum Poing 30 10 20 – Eichstätt 1694 Sonderpädagogisches Förderzentrum Eichstätt m. Außenstelle Beilngries 15 – 15 – Garmisch-Partenkirchen 1975 Christophorus-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum Farchant 39 – 39 – München/Land 1544 Rupert-Egenberger-Schule, Sonderpädagogisches Förderzentrum Unterschleißheim 12 – 12 – Pfaffenhofen a. d. Ilm 1708 Anton-von-Bucher-Schule, Geisenfeld, priv. Sonderpäd. Förderzentrum des Heilpäd. Zentrums 16 – 16 – Rosenheim/Land 1973 Rupert-Egenberger-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum Bad Aibling 13 – 13 – Traunstein 1551 Wilhelm-Löhe-Schule, Privates Sonderpädagogisches Förderzentrum Traunreut des Diakonischen Werkes 13 13 – – 1982 Sonderpädagogisches Förderzentrum Traunstein 28 10 18 – Drucksache 17/10685 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Anlage Schulart Regierungsbezirk Kreis Schulnum - mer Schulname Schüler, die im Schuljahr 2015/16 an offenen Ganztagsangeboten der Jahrgangsstufen 1 bis 4 teilnehmen insgesamt davon in O G TS -A ng ebo te n bi s 14 :0 0 U hr O G TS -A ng ebo te n bi s 16 :0 0 U hr K om bi - O G TS - A ng eb ot en Weilheim-Schongau 1455 Priv. Förderzentrum, Förderschwerpunkt emot. und soz. Entwicklung Peiting/Herzogsägmühle 11 – 11 – 1553 Sonderpädagogisches Förderzentrum Weilheim – Schule am Gögerl 18 – 18 – Niederbayern Straubing 3019 Sonderpädagogisches Förderzentrum Straubing 10 – 10 – Oberpfalz Amberg-Sulzbach 4022 Sonderpädagogisches Förderzentrum Sulzbach - Rosenberg 12 – 12 – Neustadt a. d. Waldnaab 4006 Sonderpädagogisches Förderzentrum Eschenbach i. d. OPf. 20 – 20 – Tirschenreuth 4023 Sonderpädagogisches Förderzentrum Tirschenreuth 25 – 25 – Oberfranken Bayreuth/Stadt 5065 Dietrich-Bonhoeffer-Schule, Priv. Sonderpäd. Förderzentrum Bayreuth mit Außenstelle Weidenberg 22 9 13 – Mittelfranken Nürnberg 6310 Regina-Stein-Schule, Priv. Förderzentrum Förderschwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung 14 – 14 – Erlangen-Höchstadt 6031 Erich-Kästner-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum Spardorf 10 – 10 – Weißenburg- Gunzenhausen 6366 Altmühlfranken-Schule, Sonderpädagogisches Förderzentrum im Lkr. Weißenburg- Gunzenhausen in W 35 – 35 – Unterfranken Rhön-Grabfeld 7046 Dr.-Alfred-Hauser-Ostheim, Sonderpäd. Förderzentrum der Caritas-Schulen gGmbH 13 – 13 – Schwaben Augsburg/Stadt 8007 Martinschule Sonderpädagog. Förderzentrum II Augsburg Nord 55 – 55 – Aichach-Friedberg 8205 Edith-Stein-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum Aichach 15 – 15 – Ostallgäu 8013 Erich-Kästner-Schule Füssen Sonderpädagogisches Förderzentrum 18 – 18 – 8024 Don-Bosco-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum Marktoberdorf 11 – 11 –