Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 17.03.2016 1. Werden zusätzliche Stunden im OGTS- oder OGTS- Kombi-Modell zur Verfügung gestellt? a) Für Lehrer b) Für Schulleitung c) Für die Verwaltung Die offene Ganztagsschule stellt ein freiwilliges schulisches Angebot der ganztägigen Förderung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern dar. Der Unterricht an offenen Ganztagsschulen findet wie gewohnt überwiegend am Vormittag im Klassenverband statt. Diejenigen Schülerinnen und Schüler, deren Eltern dies wünschen, besuchen dann nach dem stundenplanmäßigen Unterricht die jeweiligen Ganztagsangebote. Die Durchführung der Bildungs- und Betreuungsangebote in offenen Ganztagsangeboten wird in der Regel einem freien gemeinnützigen Träger oder einer Kommune als Kooperationspartner übertragen. Der freie gemeinnützige Träger oder die Kommune führen die Betreuungs- und Bildungsangebote mit eigenem Personal gemäß dem jeweiligen pädagogischen Konzept und dem im Kooperationsvertrag vereinbarten Leistungsumfang durch. Somit kommt dem Kooperationspartner im offenen Ganztag eine besondere Rolle bei der Ausgestaltung des Ganztagsangebots zu. Zusätzliche Stunden für Lehrer, die Schulleitungen sowie die Verwaltung können offenen Ganztagsschulen im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel derzeit nicht gewährt werden. 2. a) Wie sieht es mit der Qualitätssicherung der Betreuung im OGTS- und OGTS-Kombi-Modell aus? b) Welche Kriterien gibt es? Im Zuge der Einrichtung und Durchführung von offenen Ganztagsangeboten bis 16 Uhr sind die Basisstandards, die im Qualitätsrahmen für offene Ganztagsschulen beschrieben sind (Bekanntmachung zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung an offenen und gebundenen Ganztagsschulen vom 9. August 2012 [KWMBl S. 253]), einzuhalten . Die einzelnen Kriterien sind dem Qualitätsrahmen für offene Ganztagsschulen zu entnehmen. Dieser ist im Internetportal des Staatsministeriums eingestellt und unter folgender Adresse abrufbar: www.km.bayern.de/ganztags schule. Bei den OGTS-Kombi-Angeboten sind zusätzlich die im Rahmen des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) nebst Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG) festgelegten Qualitätsstandards einzuhalten. 17. Wahlperiode 18.05.2016 17/10686 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr SPD vom 28.01.2016 Pilotschulen OGTS und Kombi-OGTS II Der Bayerische Gemeindetag, der Bayerische Städtetag, der Bayerische Landkreistag und der Bayerische Bezirketag haben zusammen mit der Staatsregierung im Rahmen des Ganztagsgipfels am 24. März 2015 weitere Vereinbarungen im Ganztagskonzept beschlossen. Sie sehen vor allem Neuerungen für die Jahrgangsstufen eins bis vier vor. Demnach gingen 200 offene Ganztagsschul(OGTS)-Gruppen im Schuljahr 2015/16 in die Pilotphase. Zudem werden zunächst in einem Umfang von 100 Gruppen an ausgewählten Schulen die OGTS-Kombi-Angebote erprobt. Ich frage die Staatsregierung: 1. Werden zusätzliche Stunden im OGTS- oder OGTS- Kombi-Modell zur Verfügung gestellt? a) Für Lehrer b) Für Schulleitung c) Für die Verwaltung 2. a) Wie sieht es mit der Qualitätssicherung der Betreuung im OGTS- und OGTS-Kombi-Modell aus? b) Welche Kriterien gibt es? 3. Ist ein Ausbau der Modellklassen OGTS/Kombi-OGTS für das Schuljahr 2016/17 geplant? 4. Wie viele weitere OGTS-Gruppen sollen im Schuljahr 2016/17 eingeführt werden (bitte aufschlüsseln nach dem Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten)? 5. Wie viele weitere Kombi-OGTS-Gruppen sollen im Schuljahr 2016/17 eingeführt werden (bitte aufschlüsseln nach dem Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10686 3. Ist ein Ausbau der Modellklassen OGTS/Kombi- OGTS für das Schuljahr 2016/17 geplant? 4. Wie viele weitere OGTS-Gruppen sollen im Schuljahr 2016/17 eingeführt werden (bitte aufschlüsseln nach Freistaat, Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? 5. Wie viele weitere Kombi-OGTS-Gruppen sollen im Schuljahr 2016/17 eingeführt werden (bitte aufschlüsseln nach Freistaat, Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Im Rahmen einer Pilotphase im Schuljahr 2015/2016 wurden von den Regierungen bereits rund 120 Grundschulen und Förderzentren für die Einrichtung offener Ganztagsangebote ausgewählt. Die insgesamt rund 350 offenen Ganztagsgruppen an diesen Schulen können auch in den nächsten Jahren weitergeführt werden. Für das kommende Schuljahr 2016/2017 sieht die Ausbaukonzeption der Staatsregierung die Möglichkeit vor, bayernweit insgesamt 1.000 weitere offene Ganztagsgruppen für Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 einzurichten. Da eine Genehmigung von neuen Schulstandorten immer eine Beantragung des jeweiligen Schulaufwandsträgers voraussetzt, können derzeit noch keine Aussagen über eine mögliche regionale Verteilung der neuen Schulstandorte für das Jahr 2016/2017 getroffen werden.