Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 22.03.2016 Vorbemerkung: Im Rahmen des Nachtragshaushalts 2016 wurden schulartübergreifend Mittel im Umfang von 160 Mio. € zusätzlich zur Verfügung gestellt, darunter auch 1.079 Lehrerstellen , um Bildungsangebote weiter auszubauen und den ankommenden Kindern und Jugendlichen Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe zu eröffnen. Daraus ergeben sich insbesondere im Bereich der Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen Einstellungsmöglichkeiten , die zum Schuljahr 2016/2017 nicht umfassend durch Einstellungs- und Wartelistenbewerber gedeckt werden können. In den Schularten Mittelschule und Förderschule sowie den beruflichen Schulen werden daher zum Erwerb der jeweiligen Lehrbefähigung weitere Nachqualifizierungsmaßnahmen für Realschul- und Gymnasiallehrkräfte angeboten. Im Bereich der Grundschule ist derzeit keine Maßnahme zur Nachqualifizierung implementiert. 1. a) Wie viele Realschul- und Gymnasialschullehrer befinden sich derzeit in einer zweijährigen „begleiteten Qualifizierung“ für den Einsatz in einer Mittelschule ? b) Wie viele davon haben im Februar die Maßnahme neu aufgenommen? Aufgrund des weiter bestehenden erhöhten Bedarfs an Lehrkräften für Mittelschulen befinden sich derzeit 189 Lehrkräfte , davon 75 mit der Lehramtsbefähigung für Realschulen bzw. 114 für Gymnasien, in einer zweijährigen „Begleiteten Qualifizierung“ nach Art. 22 Abs. 2 Satz 2 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG), die den Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen zum Ziel hat. Von diesen wurden neu zum Februar 2016 107 Lehrkräfte, davon 27 mit der Lehramtsbefähigung für Realschulen bzw. 80 für Gymnasien zugelassen. 2. a) Auf welche Fächerkombinationen erstreckt sich die Qualifizierung? Zu der zweijährigen „Begleiteten Qualifizierung“ nach Art. 22 Abs. 2 Satz 2 BayLBG wurden zum Februar 2016 letztendlich Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für Realschulen bzw. Gymnasien mit allen Fächerkombinationen zugelassen . b) Wieso wurde die Maßnahme auf Einsatzorte in den Regierungsbezirken Oberbayern und Mittelfranken begrenzt? Die Unterrichtsversorgung im Grund- und Mittelschulbereich orientiert sich an einer Jahresplanung, um eine möglichst große Personalkonstanz herzustellen. Eine Einstellung zum 17. Wahlperiode 18.05.2016 17/10690 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage ddes Abgeordneten Georg Rosenthal SPD vom 15.02.2016 Quereinstieg von Realschul- und Gymnasialschullehrern für andere Lehrämter Im Zuge des 1079-Lehrerprogramms der Bayerischen Staatsregierung wurden Möglichkeiten zum Quereinstieg von Realschul- und Gymnasialschullehrern für das Lehramt an Grund-, Berufs- und Mittelschulen geschaffen. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Realschul- und Gymnasialschullehrer befinden sich derzeit in einer zweijährigen “begleiteten Qualifizierung“ für den Einsatz in einer Mittelschule? b) Wie viele davon haben im Februar die Maßnahme neu aufgenommen? 2. a) Auf welche Fächerkombinationen erstreckt sich die Qualifizierung? b) Wieso wurde die Maßnahme auf Einsatzorte in den Regierungsbezirken Oberbayern und Mittelfranken begrenzt? c) Welche Besoldungsgruppe ist für diese Qualifizierungsmaßnahme vorgesehen? 3. a) Was sind die Voraussetzungen für eine spätere Verbeamtung ? b) Inwiefern spielt die Leistung aus der zum Abschluss der Maßnahme vorgesehenen „Unterrichtsvorführung“ eine Rolle für eine spätere Verbeamtung? 4. Wie begründet die Staatsregierung die Notwendigkeit einer zweijährigen „begleiteten Qualifizierung“ für Realschul- und Gymnasiallehrer, die mit dem zweiten Staatsexamen ihre Ausbildung abgeschlossen haben? 5. a) Wie viele der 80 für Gymnasial- und Realschullehrer (Fächerkombination Deutsch oder Englisch, plus eine Fremdsprache), die seit mindestens sechs Monaten befristet an einer Mittelschule arbeiten, vorgesehenen Stellen konnten zum Schuljahresbeginn beziehungsweise Februar besetzt werden? b) Welche Besoldungsgruppe ist für diese Qualifizierungsmaßnahme vorgesehen? 6. Wie viele Lehrer befinden sich in den einzelnen Lehrämtern derzeit auf der Warteliste (aufgeschlüsselt nach Realschul- und Gymnasiallehramt sowie Grund-, Mittel- und Berufsschulen und jeweils den Fächerkombinationen )? 7. Wie viele Planstellen für Grund-, Mittel- und Berufsschulen waren Ende Februar noch nicht besetzt? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10690 Schulhalbjahr ist daher aus organisatorischen und pädagogischen Gründen für den Regelfall nicht vorgesehen. Im Rahmen der begleiteten Qualifizierung ab Februar 2016 wird eine Einstellung zum Februar geplant und damit für eine Gruppe von Lehrkräften eine Sonderregelung getroffen , die reguläre Einstellungs- und Wartelistenbewerber sowie Versetzungsbewerber nicht benachteiligen darf. Eine Einstellung von erfolgreichen Teilnehmern an der begleiteten Qualifizierung mit einem voraussichtlichen Einstellungstermin zum Februar 2018 kann daher nur in Regierungsbezirken erfolgen, in denen kurz- und mittelfristig ein hoher Einstellungsbedarf gegeben ist, der nur durch Neueinstellungen sichergestellt werden kann. Diese Situation ist aufgrund der prognostizierten Schülerzahlentwicklung nur in den Regierungsbezirken Mittelfranken und Oberbayern zu erwarten. Andernfalls würden reguläre Einstellungs-, Wartelisten- und Versetzungsbewerber , die mit zum Teil höheren Sozialkriterien (verheiratet und mit Kindern) um die Stellen in den Regierungsbezirken mit geringerem Personalbedarf konkurrieren, benachteiligt. c) Welche Besoldungsgruppe ist für diese Qualifizierungsmaßnahme vorgesehen? Die Qualifizierung besteht aus einer zweijährigen Bewährungszeit an der Mittelschule. Die Bewerber erhalten während der zweijährigen Bewährung einen befristeten Arbeitsvertrag in Entgeltgruppe 11 in Vollzeit mit der Zusage auf Verbeamtung als Lehrer in der Besoldungsgruppe A12 nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme. 3. a) Was sind die Voraussetzungen für eine spätere Verbeamtung? b) Inwiefern spielt die Leistung aus der zum Abschluss der Maßnahme vorgesehenen „Unterrichtsvorführung “ eine Rolle für eine spätere Verbeamtung ? Im Rahmen der zweijährigen Qualifizierung wird gegen Ende des zweiten Einsatzjahres eine Feststellung der Bewährung durch die Schulaufsicht auf der Basis einer Unterrichtsvorführung in drei Fächern und einem 30-minütigen Kolloquium zu wesentlichen Lehrplanthemen und didaktischen Fragen der Mittelschule durchgeführt. Noten werden nicht vergeben. Die Übernahme in ein Beamtenverhältnis (Besoldungsgruppe A12) erfolgt nach erfolgreicher Feststellung der Bewährung und bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen. 4. Wie begründet die Staatsregierung die Notwendigkeit einer zweijährigen „begleiteten Qualifizierung “ für Realschul- und Gymnasiallehrer, die mit dem zweiten Staatsexamen ihre Ausbildung abgeschlossen haben? Gemäß Art. 7 Abs. 1 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG) wird die Befähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen durch das Bestehen der Ersten Lehramtsprüfung und der Zweiten Staatsprüfung für das jeweilige Lehramt erworben. Mit der nach Lehrämtern getrennten Ausbildung und Einstellung wird die Qualität und Eignung der Lehrkräfte für das jeweilige Lehramt sichergestellt. Die Mittelschule zeichnet sich insbesondere im Vergleich zu den anderen weiterführenden Schularten durch einen Unterricht im Sinne des Klassenleiterprinzips aus. Das Klassenleiterprinzip ist Alleinstellungsmerkmal und unverzichtbares Kennzeichen der Mittelschule und bedeutet, dass während eines Schuljahres ein breiter Einsatz (in möglichst vielen Fächern) eines Lehrers in einer Klasse angestrebt wird. Für eine dauerhafte Einstellung an der Mittelschule ist es daher erforderlich, dass die Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen erworben wird. Da derzeit ein besonderes dienstliches Interesse an der Gewinnung von Bewerbern für das Lehramt an Mittelschulen besteht, liegen die Voraussetzungen vor, dass das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst nach Art. 22 Abs. 2 Satz 2 BayLBG die Befähigung für das Lehramt an Mittelschulen unter bestimmten Voraussetzungen für Bewerber aus anderen Lehrämtern feststellen kann. Hierfür werden die Maßnahmen zur begleiteten Qualifizierung angeboten, die die gesetzlich vorgesehene „mindestens zweijährige Bewährung“ als Lehrer an der angestrebten Schulart ermöglichen. 5. a) Wie viele der 80 für Gymnasial- und Realschullehrer (Fächerkombination Deutsch oder Englisch, plus eine Fremdsprache), die seit mindestens sechs Monaten befristet an einer Mittelschule arbeiten , vorgesehenen Stellen konnten zum Schuljahresbeginn beziehungsweise Februar besetzt werden? 22 Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für Realschulen bzw. Gymnasien (mit den Fächern Deutsch oder Englisch in der Fächerkombination und einer weiteren modernen Fremdsprache), die aktuell an einer Mittelschule tätig sind sowie eine mindestens 6-monatige Bewährungszeit an einer bayerischen Mittelschule nachweisen, konnten zum Februar 2016 zu einer „Begleiteten Qualifizierung“ nach Art. 22 Abs. 2 Satz 2 BayLBG zugelassen werden. Auf die Gesamtdauer der Maßnahme wird die 6-monatige Bewährungszeit angerechnet . Damit erstreckt sich die Maßnahme selbst nur noch über 18 Monate. b) Welche Besoldungsgruppe ist für diese Qualifizierungsmaßnahme vorgesehen? Die Qualifizierung besteht aus einer im Vorfeld abgeleisteten 6-monatigen Bewährung an einer Mittelschule im Rahmen eines befristeten Vertrages und aus einer eineinhalbjährigen Bewährungszeit an der Mittelschule. Die Bewerber erhalten während der eineinhalbjährigen Bewährung einen befristeten Arbeitsvertrag in Entgeltgruppe 11 in Vollzeit mit der Zusage auf Verbeamtung als Lehrer in der Besoldungsgruppe A12 nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme. 6. Wie viele Lehrer befinden sich in den einzelnen Lehrämtern derzeit auf der Warteliste (aufgeschlüsselt nach Realschul- und Gymnasiallehramt sowie Grund-, Mittel- und Berufsschulen und jeweils den Fächerkombinationen)? Nachfolgende Tabelle gibt die Anzahl der Wartelistenbewerber zum Stichtag 31.12.2015 wieder. Stichtag: 31.12.2015 Lehramt Wartelistenbewerber zum Anstellungstermin Realschulen 3.212 Gymnasien 4.042 Berufliche Schulen* – Grundschulen 574 Drucksache 17/10690 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Stichtag: 31.12.2015 Lehramt Wartelistenbewerber zum Anstellungstermin Mittelschulen ** 52 insgesamt 7.914 * Entsprechend dem Gruppenerlass über Wartelisten für Lehramtsbewerber vom 20.10.2010 Nr. II/2-P4001/3-6/10 645 II Nr. 4 a wurde mit Vermerk VII.2-5 P 9001.3-7b.17 157 o. V. die Führung von Wartelisten für das Lehramt berufliche Schulen abgeschafft. ** Von den 52 Wartelistenbewerbern aus dem Bereich Mittelschulen haben 2 Bewerber eine Bereitschaftserklärung abgegeben . Die Ausbildung in den Bereichen Lehramt an Grundschulen und Lehramt an Mittelschulen ist lehramtsbezogen und nicht fachbezogen. Die Einstellung erfolgt daher unabhängig von den universitär studierten Fächern ausschließlich auf der Grundlage der Einstellungsnote. Nachfolgende Tabelle gibt die Anzahl der Wartelistenbewerber in dem Bereich Lehramt an Gymnasien aufgeschlüsselt nach Fächern in der Fächerkombination wieder. Lehramt an Gymnasien Fächer Bewerber Biologie 63 Chemie 111 Deutsch 1.714 Englisch 1.720 Evang. Religionslehre 23 Französisch 571 Geografie 643 Geschichte 1.167 Griechisch 16 Informatik 9 Fächer Bewerber Italienisch 53 Kath. Religionslehre 306 Kunst 7 Latein 261 Mathematik 157 Musik 18 Physik 46 Psychologie mit schul. Schwerp. 56 Russisch 1 Sozialkunde 179 Spanisch 425 Sport m 202 Lehramt an Gymnasien Fächer Bewerber Sport w 172 Wirtschaftswissenschaften 140 Nachfolgende Tabelle gibt die Anzahl der Wartelistenbewerber in dem Bereich Lehramt an Realschulen aufgeschlüsselt nach Fächern in der Fächerkombination wieder. Lehramt an Realschulen Fächer Bewerber Biologie 46 Chemie 140 Deutsch 1.378 Englisch 820 Evang. Religionslehre 147 Französisch 102 Geografie 683 Geschichte 749 Informatik 6 Kath. Religionslehre 454 Kunst 80 Mathematik 811 Musik 75 Physik 129 Sozialkunde 42 Sport m 212 Sport w 100 Wirtschaftswissenschaften 450 7. Wie viele Planstellen für Grund-, Mittel- und Berufsschulen waren Ende Februar noch nicht besetzt ? Bis zum Halbjahrestermin Ende Februar 2016 wurden bereits rund zwei Drittel der 1.079 Planstellen (rund 710 Planstellen ) zur Besetzung freigegeben (inkl. der Sondermaßnahmen ): Für die Grund- und Mittelschule 595 Für die Berufsschulen 116 Insgesamt aktuell vergebene bzw. zugesagte Planstellen 711 Die restlichen Planstellen werden sukzessive gemäß dem Bedarf bis zum Beginn des neuen Schuljahres vergeben. Für den Einstellungstermin im Herbst 2016 werden neben der Einstellung von grundständig ausgebildeten Lehrkräften weitere Sondermaßnahmen geplant.