8. Kann eine bessere Anbindung der Spessartgemeinden erfolgen, wenn derzeit die einzige Verbindung durch den Ortskern von Sulzbach führt und damit nach meiner Auffassung kaum eine Entlastung gegeben ist? a) Wenn nein, wie groß ist dann die geplante Entlastung ? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 21.03.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wie folgt beantwortet: 1. Mit welchen Maßnahmen möchte die Staatsregierung ein Ereignis wie in Deggendorf in Niedernberg verhindern? Die Hochwassersituation von Niedernberg ist wegen der dort anzutreffenden Geländestruktur nicht vergleichbar mit der Hochwassersituation der Donau anliegenden Ortschaften im Raum Deggendorf. Durch deren Lage hinter Hochwasserschutzdeichen kann ein Deichbruch zu verheerenden Folgen führen, wie sich zuletzt 2013 beim Donauhochwasser gezeigt hat. Die Bebauung von Niedernberg reicht zum Teil bis unmittelbar an das Mainufer. Wie Berechnungen des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg gezeigt haben, besteht wegen des rasch ansteigenden Ufergeländes für den weit überwiegenden Teil der bebauten Grundstücke keine Überflutungsgefahr bei einem 100-jährlichen Hochwasser (HQ100). In einer ersten Planung wurde vom Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg aufgezeigt, dass die vom Hochwasser betroffenen Gebäude nur mit einer geringen Überflutungshöhe zu rechnen haben. Die Planung beinhaltet u. a. den Bau eines Hochwasserschutzdeiches in Verbindung mit einer Mauer als technische Schutzmaßnahmen gegen ein HQ100 des Mains und die daraus zu erwartenden Kosten. In einer Bürgerversammlung wurde diese Planung vom Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg der Gemeinde am 9. Dezember 2010 vorgestellt. Im Februar 2011 beschäftigte sich der Gemeinderat von Niedernberg mit der aufgezeigten Lösung mit dem Ergebnis, dass aus der Sicht der Gemeinde nicht zuletzt wegen der relativ hohen Baukosten zunächst kein dringender Handlungsbedarf gesehen wird. 17. Wahlperiode 18.05.2016 17/10693 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 09.02.2016 Hochwasserschutz der Gemeinden Niedernberg und Sulzbach, sowie weitere verkehrsbauliche Maßnahmen um die Gemeinden Niedernberg und Sulzbach/Landkreis Miltenberg – IV Für flussabwärts gelegene Gemeinden wie Niedernberg steigt die Gefahr einer Überflutung. Der Einfluss dieser baulichen Maßnahmen sowie der Neubau der Schleuse Obernau verändern die Lage bei einem Hochwasserereignis signifikant . Ich frage die Staatsregierung: 1. Mit welchen Maßnahmen möchte die Staatsregierung ein Ereignis wie in Deggendorf in Niedernberg verhindern ? 2. Wie wurden die Veränderungen bei der Planung der Nord-Süd-Variante für die Umgehungsstraße in Sulzbach berücksichtigt? 3. Nachdem bereits für den Bau der Schleuse Obernau großflächig Ausgleichsgebiet auf Niedernberger Gemarkung benötigt wurde, frage ich die Staatsregierung , wo die notwendigen Ausgleichsflächen ausgewiesen und errichtet werden? 4. Wie kann eine Planung umgesetzt werden, wenn die notwendigen Unterlagen nach meinen Informationen noch nicht endgültig fertiggestellt sind, und widerspricht der Eingriff durch den Verlust von Retentionsraum nicht gleichzeitig § 77 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)? 5. Inwieweit wurden die neuen Erkenntnisse (z. B. Notwendigkeit der Berücksichtung eines 200-jährigen Hochwassers ) und Anforderungen bei der Beurteilung des Gefährdungspotenzials beim Eingriff in den Retentionsraum der Mainauen berücksichtigt? 6. Welche Gewichtung hat die Hochwassergefahr in Niedernberg und Sulzbach bei der Beurteilung der Trassenauswahl ? 7. Wie sehen die konkreten Pläne zur Verbesserung der Anbindung des Untermains an das Rhein-Main-Gebiet aus und wann werden diess umgesetzt? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10693 2. Wie wurden die Veränderungen bei der Planung der Nord-Süd-Variante für die Umgehungsstraße in Sulzbach berücksichtigt? Die Planung für die Ortsumgehung Sulzbach befindet sich derzeit in der Phase der Vorplanung. In dieser Planungsstufe werden mögliche Varianten ermittelt und hinsichtlich der verkehrlichen, wirtschaftlichen, raumstrukturellen sowie umweltrelevanten Aspekte bewertet. Die in das Mainvorland eingreifenden Nord-Süd-Varianten liegen nach derzeitigem Planungsstand sämtlich am Rande des amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebietes und führen zu keiner bzw. nur zu einer mit verhältnismäßig geringem Aufwand auszugleichenden Beeinträchtigung des Hochwasserabflusses. Nach Abschluss der Vorplanung und Auswahl einer Vorzugstrasse wird im weiteren Planungsprozess konkret zu prüfen sein, ob der Hochwasserabfluss zum Nachteil höher liegender Grundstücke behindert oder zum Nachteil tiefer liegender Grundstücke verstärkt wird. 3. Nachdem bereits für den Bau der Schleuse Obernau großflächig Ausgleichsgebiet auf Niedernberger Gemarkung benötigt wurde, frage ich die Staatsregierung, wo die notwendigen Ausgleichsflächen ausgewiesen und errichtet werden? Zum derzeitigen Planungsstand der Ortsumgehung Sulzbach ist eine Festlegung von Größe, Umfang oder Lage eventueller Kompensationsmaßnahmen nicht möglich (siehe auch Ausführungen zu Frage 2). 4. Wie kann eine Planung umgesetzt werden, wenn die notwendigen Unterlagen nach meinen Informationen noch nicht endgültig fertiggestellt sind, und widerspricht der Eingriff durch den Verlust von Retentionsraum nicht gleichzeitig § 77 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)? Die Planung für die Ortsumgehung Sulzbach befindet sich derzeit in der Phase der Vorplanung. Im weiteren Planungsprozess sind erst die planerischen und rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, die eine Umsetzung der Maßnahme ermöglichen. Insbesondere ist in einem noch durchzuführenden Planfeststellungsverfahren der möglicherweise erfolgende Eingriff in Überschwemmungsgebiete, und damit auch die Anforderungen des § 77 WHG, zu würdigen. 5. Inwieweit wurden die neuen Erkenntnisse (z. B. Notwendigkeit der Berücksichtung eines 200-jährigen Hochwassers) und Anforderungen bei der Beurteilung des Gefährdungspotenzials beim Eingriff in den Retentionsraum der Mainauen berücksichtigt ? Vorliegend hat das Landratsamt Miltenberg mit Verordnung vom 14. Juli 1994 ein Überschwemmungsgebiet festgesetzt . Eine solche Festsetzung orientiert sich grundsätzlich an einem HQ100. Bezugspunkt und Grundlage für das Vorliegen eines Eingriffs in das Überschwemmungsgebiet des Mains im Zusammenhang mit der Planung der Ortsumgehung Sulzbach bzw. der Beurteilung der Zulässigkeit eines solchen Eingriffs ist daher vorrangig diese Festsetzung. Über den so geschützten Bereich des HQ100 hinaus unterliegen Überschwemmungsgebietsflächen nur dem Schutz des § 77 WHG, soweit es sich um vorbereitete Notentlastungsräume für Extremereignisse handelt. 6. Welche Gewichtung hat die Hochwassergefahr in Niedernberg und Sulzbach bei der Beurteilung der Trassenauswahl? Bei der Abwägung der unterschiedlichen Belange sind auch Auswirkungen auf den Wasserabfluss zu würdigen. 7. Wie sehen die konkreten Pläne zur Verbesserung der Anbindung des Untermains an das Rhein-Main- Gebiet aus und wann werden diese umgesetzt? Im Bereich der Bundesfernstraßen sind im derzeit gültigen Bedarfsplan keine Maßnahmen zur Verbesserung der Anbindung des Untermains an das Rhein-Main-Gebiet enthalten. Für die derzeit noch laufende Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans 2015 wurden jedoch Ausbauprojekte an den Bundesstraßen 26 und 469 angemeldet. Im Bereich der Staatsstraßen sind im 7. Ausbauplan folgende Maßnahmen in der Dringlichkeit 1 und 1R enthalten, die einer besseren Anbindung des Bayerischen Untermain an das Rhein-Main-Gebiet dienen: – Staatsstraße 2441, Umbau AS Kleinheubach B 469/St 2310: Der Planfeststellungsbeschluss vom 22. Dezember 2015 ist noch nicht rechtskräftig. Es wird ein Baubeginn 2016 angestrebt. – Staatsstraße 2309, Mainbrücke südlich Kleinwallstadt: Der Markt Kleinwallstadt möchte die Maßnahme in kommunaler Sonderbaulast umsetzen. Derzeit läuft das Planfeststellungsverfahren . 8. Kann eine bessere Anbindung der Spessartgemeinden erfolgen, wenn derzeit die einzige Verbindung durch den Ortskern von Sulzbach führt und damit nach meiner Auffassung kaum eine Entlastung gegeben ist? a) Wenn nein, wie groß ist dann die geplante Entlastung ? Durch eine Verlegung der Kreisstraße MIL 11, die als Teilmaßnahme der Ortsumgehung Sulzbach Bestandteil der Voruntersuchung ist, kann neben einer Entlastung der Ortsdurchfahrt von Sulzbach auch eine bessere Anbindung der Spessartgemeinden erreicht werden.