Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger FREIE WÄHLER vom 25.02.2016 PoliScan in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. In wie vielen Pilotversuchen werden PoliScan-Messgeräte derzeit in Bayern erprobt (bitte jeweils aufgelistet nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? a) Welche PoliScan-Modelle werden dabei eingesetzt? b) Wie viele davon sind mobil bzw. stationär? c) Wann werden die Pilotversuche abschlossen sein? 2. Gibt es bereits Erkenntnisse bezüglich der Gefahren-, Geschwindigkeits- und Unfallreduzierung im Rahmen der Pilotversuche? a) Wenn ja, ist eine reduzierte Durchschnittsgeschwindigkeit feststellbar? b) Werden die Geschwindigkeitserfassungen den Autofahrern angekündigt? c) Ist das PoliScan-Messgerät von den Autofahrern einsehbar ? 3. Gibt es Pläne, PoliScan-Messgeräte in Bayern flächendeckend einzusetzen? a) Was kosten die verschiedenen PoliScan-Modelle? b) Wer trägt die Kosten für die PoliScan-Messgeräte? c) Wie viele Polizeibeamte wurden für PoliScan-Messgeräte bereits geschult? 4. Welche Fehlerquote weisen die PoliScan-Messgeräte auf? a) Wie viele Messungen waren im Rahmen der Pilotversuche technisch nicht verwertbar? b) Oder in Hinblick auf die Beweisführung mängelbehaftet ? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 28.03.2016 1. In wie vielen Pilotversuchen werden PoliScan- Messgeräte derzeit in Bayern erprobt (bitte jeweils aufgelistet nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Wir gehen davon aus, dass sich die Anfrage auf Geschwindigkeitsmessungen bezieht. Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen des Typs PoliScan Speed M1 (Messkabine ; Fa. Vitronic) werden aktuell an zwei Orten (München, Landshuter Allee und Traunreut, Lkr. Traunstein, B 304) im Bereich des Regierungsbezirks Oberbayern eingesetzt und von der Polizei betrieben. Mobile Messgeräte des Typs PoliScan Speed (Fa. Vitronic) befinden sich bei der Bayerischen Polizei bereits seit vielen Jahren im Einsatz. Ob – und ggf. in welchem Umfang – derartige mobile Messsysteme bei bayerischen Kommunen eingesetzt werden, entzieht sich unserer Kenntnis. Eine Zahlenerhebung wäre mit hohem Aufwand verbunden und fristgerecht nicht darstellbar. a) Welche PoliScan-Modelle werden dabei eingesetzt ? Die Bayerische Polizei hat das Messgerät M1/M1_HP von der Fa. Vitronic im Einsatz. b) Wie viele davon sind mobil bzw. stationär? Die Bayerische Polizei setzt 32 mobile und 3 stationäre PoliScan Speed-Messgeräte ein. Ein Einsatz der 3 stationären PoliScan Speed-Messgeräte erfolgt wechselweise in insgesamt 6 Messkabinen (2 Messkabinen in Traunreut und 4 Messkabinen in München; siehe Ziff. 1). c) Wann werden die Pilotversuche abschlossen sein? Die in München und Traunreut laufenden Pilotversuche werden voraussichtlich noch in diesem Jahr abgeschlossen. Hierbei erwarten wir uns Empfehlungen hinsichtlich eines landesweiten Einsatzes. Insbesondere soll dabei die Geeignetheit der Messsysteme im städtischen Bereich (siehe München) und auf Landstraßen (siehe Traunreut) bewertet werden. 2. Gibt es bereits Erkenntnisse bezüglich der Gefahren -, Geschwindigkeits- und Unfallreduzierung im Rahmen der Pilotversuche? Pilotversuch München Hinsichtlich der Verkehrsunfallentwicklung ist feststellbar, dass in vergleichbaren Zeiträumen vor und nach Errichtung der Messkabinen ein Rückgang bei den Verkehrsunfallzahlen verzeichnet werden konnte. Eine statistische Aufschlüsselung in bestimmte Geschwindigkeitsbereiche ist nicht möglich. Insofern kann keine Aussage über das tatsächliche Geschwindigkeitsniveau getroffen werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.04.2016 17/10711 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10711 Pilotversuch Traunreut Die in Traunreut gemachten Erfahrungen decken sich mit den Erfahrungswerten in München. Auch hier war nach Errichtung der Messanlagen eine Reduzierung der Verkehrsunfallzahlen erkennbar. a) Wenn ja, ist eine reduzierte Durchschnittsgeschwindigkeit feststellbar? Hierüber bestehen keine statischen Werte (siehe Angaben zu Ziff. 2). b) Werden die Geschwindigkeitserfassungen den Autofahrern angekündigt? Die Aufnahme des Messbetriebs wurde sowohl in Traunreut als auch in München jeweils öffentlichkeitswirksam dargestellt . Im Bereich der Landshuter Allee (München) wird durch eine Beschilderung mit der Aufschrift „Radarkontrolle“ mehrfach auf Geschwindigkeitsmessungen hingewiesen. Im Bereich der B 304 (Traunreut) erfolgt kein durch Beschilderung ausgewiesener Hinweis auf eine Geschwindigkeitsmessung . c) Ist das PoliScan-Messgerät von den Autofahrern einsehbar? Die stationär eingesetzten Messkabinen sind bereits aufgrund ihrer Größe und Standorte für Verkehrsteilnehmer deutlich erkennbar. Das mobile Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed kann sowohl im Stativbetrieb als auch aus einem Messfahrzeug heraus betrieben werden. Eine Tarnung von Geschwindigkeitsmessgeräten ist nicht zulässig . Bauliche Begebenheiten dürfen dagegen ausgenutzt werden. 3. Gibt es Pläne, PoliScan-Messgeräte in Bayern flächendeckend einzusetzen? Hinsichtlich eines flächendeckenden Einsatzes von Poli- Scan Speed M1 (Messkabine) bestehen keine Planungen. Der künftige Einsatz dieses Messsystems wird sich an den ausstehenden Empfehlungen der Pilotdienststellen und dem im Einzelfall notwendigen Bedarf einer stationären Überwachung orientieren. Die mobilen Geschwindigkeitsmessgeräte PoliScan Speed werden bereits landesweit eingesetzt (siehe Ziff. 1). a) Was kosten die verschiedenen PoliScan-Modelle? – Mobiles Messgerät PoliScan Speed: ca. 60.000 Euro (brutto) – (Stationäre) Messkabine (ohne Messgerät): . ca. 18.000 Euro (brutto) Die mobilen Messgeräte können auch in einer Messkabine verwendet werden. b) Wer trägt die Kosten für die PoliScan-Messgeräte? Die Beschaffung obliegt den einzelnen Polizeipräsidien im Rahmen ihrer Budgethoheit. c) Wie viele Polizeibeamte wurden für PoliScan- Messgeräte bereits geschult? Die Ermittlung konkreter Zahlen hätte einen hohen zeitlichen Aufwand erfordert. Nach grober Schätzung gehen wir von ca. 100 Mitarbeitern aus. 4. Welche Fehlerquote weisen die PoliScan-Messgeräte auf? Nach den Inhalten der Gebrauchsanweisung kann eine fehlerhafte Ausrichtung des Messgerätes nicht zu falschen Messergebnissen führen. Falschmessungen sind daher ausgeschlossen. Im Falle einer nicht fachgerechten Feinjustierung werden Messungen eigenständig durch das Messgerät annulliert. a) Wie viele Messungen waren im Rahmen der Pilotversuche technisch nicht verwertbar? Hierzu liegen keine Angaben vor (siehe auch Angaben zu Ziff. 4). Die Messgeräte werden in Messkabinen in voreingestellten Einschüben eingebracht. Im Zuge der Erstinbetriebnahme wurden die Einschübe durch die Herstellerfirma optimal eingerichtet. Der Messbeamte braucht daher bei einem Wechsel des Messgerätes (in eine andere Messkabine ) keine Justierung durchzuführen. b) Oder in Hinblick auf die Beweisführung mängelbehaftet ? PoliScan-Messsysteme werden von der Justiz als standardisiertes Messverfahren anerkannt. Statistikdaten hinsichtlich einer mangelhaften Beweisführung sind nicht vorhanden. Aus dem Bereich der (Einzelfall-)Sachbearbeitung liegen keine negativen Erkenntnisse vor. Die jeweils erreichte Bildqualität nimmt einen äußerst bedeutenden Stellenwert ein.