Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 16.02.2016 Kriminalität durch Flüchtlinge Durch die gestiegene Zuwanderung an Flüchtlingen steigt auch die Kriminalität durch Flüchtlinge. In Sachsen zeigt sich aufgrund einer Sonderauswertung des Innenministeriums , dass der überwiegende Teil der Flüchtlinge absolut friedlich und ein Großteil der Straftaten von einigen wenigen begangen werden. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hat sich die Zahl der Straftaten durch Flüchtlinge in den Jahren 2013 bis 2015 entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Delikten)? 2. a) Ist auch in Bayern zu beobachten, dass der Großteil der Straftaten durch einige wenige Flüchtlinge begangen wird? b) Bejahendenfalls: Gibt es diesbezüglich Nationalitätsschwerpunkte ? c) Mit welchen Delikten fallen sie auf? 3. a) Ist es richtig, dass ein Großteil der Straftaten durch Schwarzfahren entsteht? b) Bejahendenfalls: Wie steht die Staatsregierung zu der Maßnahme, den Flüchtlingen ein ÖPNV-Ticket zur Verfügung zu stellen und dies vom Taschengeld abzuziehen ? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 28.03.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) wie folgt beantwortet: Der Begriff „Flüchtlinge“ wurde mit dem Begriff „Zuwanderer“ gleichgesetzt, der nach der bundesweit gültigen Definition in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) alle Tatverdächtigen subsumiert, die einen der folgenden Aufenthaltsanlässe bei der Tatbegehung aufweisen: – Asylbewerber – Duldung – Kontingentflüchtlinge/Bürgerkriegsflüchtlinge – Unerlaubter Aufenthalt 1. Wie hat sich die Zahl der Straftaten durch Flüchtlinge in den Jahren 2013 bis 2015 entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Delikten)? Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der durch Zuwanderer begangenen Straftaten für die wichtigsten Deliktsobergruppen für die Jahre 2013 bis 2015: 2015 2014 2013 Straftaten insgesamt (Schlüssel ------) 230.309 53.733 29.388 Straftaten geg. das Leben (Schlüssel 000000) 44 19 28 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Schlüssel 100000) 298 120 91 Rohheitsdelikte und Straftaten geg. die persönliche Freiheit (Schlüssel 200000) 5.639 2.822 1.796 Diebstahl insgesamt (Schlüssel ****00) 7.359 4.070 2.489 Vermögens- und Fälschungsdelikte (Schlüssel 500000) 6.320 4.128 2.445 Beförderungserschleichung (Schlüssel 515001) 2.954 1.176 525 Sonstige Straftatbestände nach Strafgesetzbuch (StGB) (Schlüssel 600000) 2.333 1.446 971 Rauschgiftdelikte (Schlüssel 730000) 1.165 507 328 Straftaten insgesamt ohne Aufenthaltsgesetz (Schlüssel 890000) 23.271 13.203 8.220 Die entsprechenden Zuwachsraten der durch Zuwanderer begangenen Straftaten sind unter dem Gesichtspunkt zu bewerten, dass durch den großen Migrationszustrom ein deutlich höherer Anteil dieser Gruppe an der Gesamtbevölkerung zu verzeichnen ist. Grundsätzlich weist der Parameter „Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ)“ in diesem Kontext die Anzahl der Tatverdächtigen pro 100.000 Einwohner der jeweiligen Bevölkerungsgruppe aus und bietet damit eine Basis für den Vergleich unterschiedlicher Personengruppen. Eine valide Berechnung und damit eine valide Gegenüberstellung der TVBZ für Zuwanderer mit der TVBZ für nichtdeutsche bzw. deutsche Tatverdächtige ist aktuell nicht möglich, da keine gesicherten Zahlen über in Deutschland aufhältige Zuwanderer zur Verfügung stehen. 2. a) Ist auch in Bayern zu beobachten, dass der Großteil der Straftaten durch einige wenige Flüchtlinge begangen wird? Erkenntnisse aus anderen Bundesländern liegen hier für das Jahr 2015 noch nicht vor. In Bayern wurden 2015 – jeweils bereinigt um die ausländerrechtlichen Verstöße – von insgesamt 594.899 erfassten Straftaten 23.271 Straftaten durch Zuwanderer begangen. Damit hat die Gruppe der Zuwanderer mit 16.683 Tatver- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.04.2016 17/10712 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10712 dächtigen einen Anteil von 6,4 % an allen Tatverdächtigen, ohne ausländerrechtliche Verstöße. 163 tatverdächtige Zuwanderer (ca. 1 %) haben 10 und mehr Straftaten begangen. Diesen Mehrfachtätern konnten insgesamt 2.569 Straftaten und damit 11 % der durch Zuwanderer begangenen Straftaten zugeordnet werden. Damit gibt es eine kleine Gruppe von tatverdächtigen Zuwanderern, die für eine Vielzahl von Straftaten verantwortlich ist. Dies entspricht jedoch nicht einem Großteil der durch Zuwanderer begangenen Straftaten. b) Bejahendenfalls: Gibt es diesbezüglich Nationalitätsschwerpunkte ? Innerhalb der Gruppe der mit 10 und mehr Delikten auffälligen tatverdächtigen Zuwanderer dominieren in absteigender Reihenfolge die Nationalitäten Georgien, Kosovo, Albanien und Weißrussland. c) Mit welchen Delikten fallen sie auf? Die nachfolgende Tabelle zeigt einen Teil der Deliktschwerpunkte , die durch o. g. mehrfach auffällige Zuwanderer im Jahr 2015 begangen wurden, in absteigender Reihenfolge nach der Anzahl der Delikte. Schlüssel: 326000 Sonstiges – (einfacher) Ladendiebstahl 601 Schlüssel: 426020 Besonders schwerer Fall des Ladendiebstahls gem. §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 244 a StGB 157 Schlüssel: 435000 Wohnungseinbruchsdiebstahl (ohne TWE) § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB 125 Schlüssel: 224000 (Vorsätzliche leichte) Körperverletzung § 223 StGB 110 Schlüssel: 400010 Schwerer Fall des Diebstahls §§ 243–244 a StGB 107 Schlüssel: 426010 Besonders schwerer Fall des Ladendiebstahls § 243 StGB 101 Schlüssel: 425010 Besonders schwerer Fall des Diebstahls in/aus Kiosken, Warenhäusern, Verkaufsräumen, Selbstbedienungsläden § 243 StGB 101 Schlüssel: 622100 Hausfriedensbruch § 123 StGB 91 Schlüssel: 436000 Tageswohnungseinbruch von sonstigem Gut § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB 78 Schlüssel: 450020 Besonders schwerer Fall des Diebstahls an/aus Kraftfahrzeugen gem. §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 244 a StGB 74 Schlüssel: 222010 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 StGB 68 Schlüssel: 515001 Beförderungserschleichung § 265 a StGB 65 Schlüssel: 674119 Sonstige Sachbeschädigung an Kfz § 303 StGB 63 Schlüssel: 222110 Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen oder Plätzen 45 3. a) Ist es richtig, dass ein Großteil der Straftaten durch Schwarzfahren entsteht? Im Jahr 2015 wurden von insgesamt 21.736 Fällen einer Beförderungserschleichung 13,6 % durch Zuwanderer begangen . Der Anteil der Beförderungserschleichungen, begangen durch Zuwanderer, an allen von diesen begangenen Straftaten lag 2015 bei 1,3 %. b) Bejahendenfalls: Wie steht die Staatsregierung zu der Maßnahme, den Flüchtlingen ein ÖPNV-Ticket zur Verfügung zu stellen und dies vom Taschengeld abzuziehen? Im Rahmen des sogenannten Asylpakets I wurde das Asylbewerberleistungsgesetz dahingehend geändert, dass der persönliche Bedarf (soziokulturelles Existenzminimum) in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften vorrangig als Sachleistung erbracht werden soll. Das soziokulturelle Existenzminimum umfasst auch den Bereich Verkehr. Das StMAS hat dementsprechend die Vollzugsbehörden angewiesen, die möglichst vollständige Umstellung auf Sachleistungen in den Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften einzuleiten. Die Geldleistungen im Bereich Verkehr sollen im Zuge dieser Umstellung durch Sachleistungen ersetzt werden, was beispielsweise durch die Ausgabe von Tickets für den öffentlichen Nahverkehr erfolgen kann.