Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 16.02.2016 Waffenfund in Oberbayern: Verbindungen zur rechtsextremen Szene? Laut Presseberichten und laut Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd vom 5. Februar 2016 wurden bei der Durchsuchung von sieben Wohnungen in den Landkreisen Rosenheim, Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen und München am 27./28. Januar 2016 zahlreiche illegale Waffen sichergestellt – darunter zwei Sturmgewehre vom Typ Kalaschnikow, eine Maschinenpistole vom Typ Steyr Daimler-Puch, drei Langwaffen, acht Pistolen, ein Revolver sowie mehrere Tausend Schuss Munition. Neben den illegalen Waffen wurden zudem zahlreiche legale Waffen und Munition gefunden. Die Aktion richtete sich insgesamt gegen sechs männliche Personen, fünf davon wurden vorläufig festgenommen. Gegen drei der Personen wurde mittlerweile ein Haftbefehl erlassen. Den Pressemeldungen zufolge sind zwei der Beschuldigten in der Vergangenheit bereits wegen rechtsextremer Propagandadelikte aufgefallen (http://www.sueddeutsche.de/ muenchen/polizei-ermittler-heben-waffenarsenal-beirazzia -aus-1.2854835). Einer der Beschuldigten sei zudem im Spätsommer 2015 mit Äxten, Messer, Nachtsichtgerät und Benzinkanister im Kofferraum in der Nähe von Asylunterkünften in München-Neuperlach von der Polizei aufgegriffen worden (http://www.sueddeutsche.de/muenchen/ polizeieinsatz-waffen-razzia-ein-beschuldigter-hat-ver bindungen-ins-rechte-milieu-1.2856282). Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1.1 Welche konkreten Erkenntnisse hat die Staatsregierung über den Verlauf der Durchsuchungsaktion und die dabei sichergestellten Beweismittel? 1.2 An welchen Orten fanden die Durchsuchungen jeweils genau statt? 1.3 Welche Straftaten werden den Beschuldigten konkret vorgeworfen? 2.1 Wie oft und wegen welcher Straftatbestände wurde gegen die Beschuldigten in der Vergangenheit bereits aufgrund rechtsextrem motivierter Straftaten ermittelt (bitte unter Angabe des Datums, einer jeweils kurzen anonymisierten Sachverhaltsdarstellung und unter Aufschlüsselung der jeweiligen Straftatbestände auflisten)? 2.2 Wie sind diese Ermittlungsverfahren jeweils beendet worden (aufgeschlüsselt nach Einstellung des Verfahrens unter Angabe des jeweiligen Einstellungsgrundes , Anklageerhebung, Verurteilung, andauernde Ermittlungen )? 2.3 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen der einzelnen Beschuldigten zur rechtsextremen Szene? 3.1 Weshalb wurde die Öffentlichkeit erst nach mehr als einer Woche über die Durchsuchungsaktion und deren Ergebnis informiert? 3.2 Weshalb enthält die Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd vom 5. Februar 2016 keinen Hinweis darauf, dass ein Teil der Beschuldigten in der Vergangenheit durch rechtsextreme Aktivitäten aufgefallen ist? 4.1 Waren die Straftaten, die den Beschuldigten vorgeworfen werden, nach gegenwärtigem Ermittlungsstand politisch bzw. rechtsextrem motiviert? 4.2 Trifft es zu, dass einer der Beschuldigten bereits im Spätsommer 2015 mit Äxten, Messer, Nachtsichtgerät und Benzinkanister im Kofferraum in der Nähe von Asylunterkünften in München-Neuperlach von der Polizei aufgegriffen wurde? 4.3 Sieht die Staatsregierung einen Zusammenhang zwischen den im Spätsommer 2015 in München-Neuperlach registrierten Aktivitäten und den kriminellen Aktivitäten , die der betroffenen Person bzw. der gesamten Gruppe aktuell zur Last gelegt werden? 5. Hat die Staatsregierung Erkenntnisse über konkrete Anschlags- oder Mordpläne der Beschuldigten, und falls ja, welche? 6.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen der Beschuldigten zur neonazistischen Gruppierung „Die Rechte“? 6.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen der Beschuldigten zur neonazistischen Gruppierung „Der III. Weg“? 6.3 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen der Beschuldigten zum mittlerweile verbotenen Neonazi-Kameradschaftsnetzwerk „Freies Netz Süd“? 7.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen der Beschuldigten zu den bayerischen PEGIDA-Ablegern in München, Nürnberg und Würzburg ? 7.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen der Beschuldigten zur Hooliganszene, insbesondere zum Umfeld der sogenannten Hooligans gegen Salafisten (HoGeSa)? 8.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung insbesondere über Verbindungen der Beschuldigten zur rechtsterroristischen Gruppierung „Oldschool Society“? 8.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen der Beschuldigten zu den Mitgliedern Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.05.2016 17/10715 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10715 der rechtsterroristischen Gruppe aus Mittel- und Oberfranken , deren Anschlagspläne durch eine Durchsuchungsaktion am 21. Oktober 2015 bekannt geworden sind? 8.3 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen der Beschuldigten zu den derzeit im NSU-Prozess Angeklagten und der sogenannten „129er-Liste“, also der Aufstellung von Personen, die nach den Ermittlungen des Bundeskriminalamts (BKA) im Verdacht stehen, mit den Akteuren des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) in Verbindung gestanden zu haben? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 28.03.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: 1.1 Welche konkreten Erkenntnisse hat die Staatsregierung über den Verlauf der Durchsuchungsaktion und die dabei sichergestellten Beweismittel? Zur Beantwortung der Frage kann zunächst auf die Ausführungen einer gemeinsamen Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Traunstein und des Bayerischen Landeskriminalamtes vom 03.02.2016 verwiesen werden. Dort wurde zu den Durchsuchungsmaßnahmen und erfolgten Festnahmen Folgendes mitgeteilt: „Am Mittwoch und Donnerstag, den 27. und 28.01.2016, durchsuchten unter Federführung der Staatsanwaltschaft Traunstein Ermittler des Bayerischen Landeskriminalamtes (LKA) mit Spezialkräften sieben Wohnungen in den Landkreisen Rosenheim, Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen und München. Zwei der zu durchsuchenden Wohnanwesen waren so weiträumig, dass die Durchsuchung zwei Tage in Anspruch nahm. Diese konzertierte Aktion richtete sich insgesamt gegen sechs männliche Personen, fünf davon wurden vorläufig festgenommen. Alle sechs Personen sind deutsche Staatsbürger , zwischen 27 und 76 Jahre alt und in den genannten Landkreisen wohnhaft. Hintergrund dieser Aktion sind Erkenntnisse aus gemeinsamen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Traunstein und des LKA. Gegenstand der Ermittlungen ist der Handel mit illegalen Waffen, Kriegswaffen und Munition. An illegalen Waffen wurde sichergestellt: Zwei Sturmgewehre vom Typ Kalaschnikow , eine Maschinenpistole vom Typ Steyr Daimler-Puch, drei Langwaffen, acht Pistolen, ein Revolver, sowie mehrere Tausend Schuss Munition. Die im Verlauf des Einsatzes vorläufig festgenommenen Personen wurden am 28.01.2016 dem Ermittlungsrichter beim Landgericht Rosenheim vorgeführt, der gegen drei der Beschuldigten Haftbefehl erließ. Diese drei Personen im Alter von 31, 51 und 53 Jahren befinden sich mittlerweile in Untersuchungshaft in verschiedenen Justizvollzugsanstalten , zwei Personen wurden zwischenzeitlich wieder auf freien Fuß gesetzt. Neben den illegalen Waffen wurden auch noch zahlreiche legale Waffen und Munition aufgefunden. Da für diese Waffen eine Erlaubnis vorgelegt werden konnte, kann wegen deren Besitz strafrechtlich kein Vorwurf erhoben werden. Die legalen Waffen und Munition werden nach Sichtung und Prüfung durch das LKA der Waffenbehörde beim zuständigen Landratsamt übergeben.“ An diesen Ausführungen ist zu berichtigen, dass die Beschuldigten dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Rosenheim vorgeführt wurden. Die Staatsanwaltschaft Traunstein teilte in Ergänzung zu diesem Sachverhalt mit, dass die einzelnen Durchsuchungen ohne Zwischenfälle verlaufen sind, insbesondere kein Widerstand gegen die polizeilichen Maßnahmen geleistet wurde. Weitergehende Ausführungen, insbesondere auch zu den sichergestellten Beweismitteln, können aufgrund der noch laufenden Ermittlungen nicht getätigt werden. 1.2 An welchen Orten fanden die Durchsuchungen jeweils genau statt? Die Durchsuchungsmaßnahmen fanden in Pfaffing, Prien am Chiemsee, Tegernsee, Soyen, Wolfratshausen und im Stadtgebiet von München statt. 1.3 Welche Straftaten werden den Beschuldigten konkret vorgeworfen? Den Beschuldigten werden Verstöße gegen das Waffengesetz oder das Kriegswaffenkontrollgesetz zur Last gelegt. 2.1 Wie oft und wegen welcher Straftatbestände wurde gegen die Beschuldigten in der Vergangenheit bereits aufgrund rechtsextrem motivierter Straftaten ermittelt (bitte unter Angabe des Datums, einer jeweils kurzen anonymisierten Sachverhaltsdarstellung und unter Aufschlüsselung der jeweiligen Straftatbestände auflisten)? 2.2 Wie sind diese Ermittlungsverfahren jeweils beendet worden (aufgeschlüsselt nach Einstellung des Verfahrens unter Angabe des jeweiligen Einstellungsgrundes , Anklageerhebung, Verurteilung, andauernde Ermittlungen)? Eine Beantwortung der Fragen 2.1 und 2.2 kann gemäß Haltung der im vorliegenden Ermittlungsverfahren sachleitenden Staatsanwaltschaft, zur Wahrung von Grundrechten Dritter sowie um den Untersuchungszweck der aktuell laufenden Ermittlungen im zugrunde liegenden Sachverhalt nicht zu gefährden, nur eingeschränkt dahingehend erfolgen , dass einer der Beschuldigten in der Vergangenheit insgesamt viermal, zuletzt im Jahr 2003, wegen rechtsgerichteter Propagandadelikte in Erscheinung getreten ist. Die darüber hinaus begehrte Darlegung der jeweiligen Tatzeit, eines anonymisierten Sachverhalts und daran anschließend nähere Ausführungen zum Ausgang des jeweiligen Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens können hingegen nicht erfolgen. Bei der Anzahl von lediglich sechs Beschuldigten kann eine hinreichende Anonymisierung des einzelnen Beschuldigten nicht gewährleistet werden, wenn Angaben zum strafrechtlichen Vorleben erfolgen. 2.3 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen der einzelnen Beschuldigten zur rechtsextremen Szene? Drucksache 17/10715 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Der Staatsregierung sind nur zu einem der Beschuldigten Erkenntnisse über Verbindungen zur rechtsextremen Szene bekannt. Der Beschuldigte hat sich Anfang der 2000er-Jahre selbst in der Szene bewegt. Seit annähernd zehn Jahren sind nach derzeitigem Erkenntnisstand keine Erkenntnisse mehr angefallen, die gerichtsverwertbar beweisen, dass der Beschuldigte weiterhin in der rechtsextremen Szene aktiv ist. 3.1 Weshalb wurde die Öffentlichkeit erst nach mehr als einer Woche über die Durchsuchungsaktion und deren Ergebnis informiert? 3.2 Weshalb enthält die Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd vom 5. Februar 2016 keinen Hinweis darauf, dass ein Teil der Beschuldigten in der Vergangenheit durch rechtsextreme Aktivitäten aufgefallen ist? Die Frage des Zeitpunkts einer Information der Öffentlichkeit und des Inhalts einer Presseerklärung beurteilt sich grundsätzlich aufgrund einer Gesamtabwägung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls. Bei dieser Güterabwägung sind verschiedene Gesichtspunkte zu berücksichtigen, wie etwa die Deliktsschwere, das Informationsinteresse der Öffentlichkeit, die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten und ggf. eine zeitliche Distanz von Vorahndungen zur Straftat (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vom 10.06.2009, Az. 1 BvR 1107/09). Vor allem aber ist zu prüfen, ob durch die Offenbarung von Ermittlungsergebnissen weitere Ermittlungen und damit der Untersuchungszweck gefährdet werden. Die genannten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wurden auch im vorliegenden Fall zur Anwendung gebracht. 4.1 Waren die Straftaten, die den Beschuldigten vorgeworfen werden, nach gegenwärtigem Ermittlungsstand politisch bzw. rechtsextrem motiviert? Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen lässt sich eine entsprechende Motivation nicht belegen. Da die Ermittlungen noch andauern, ist eine abschließende Bewertung noch nicht möglich. 4.2 Trifft es zu, dass einer der Beschuldigten bereits im Spätsommer 2015 mit Äxten, Messer, Nachtsichtgerät und Benzinkanister im Kofferraum in der Nähe von Asylunterkünften in München-Neuperlach von der Polizei aufgegriffen wurde? Bei einem der Beschuldigten handelt es sich um die bezeichnete Person. Im Weiteren darf insofern auf die Ausführungen in der unter Einbindung des Polizeipräsidiums München und des Staatsministeriums der Justiz erteilten Antwort der Staatsregierung auf die Anfrage zum Plenum des Herrn Abgeordneten Florian Ritter vom 30.11.2015, abgedruckt unter LT-Drs. 17/9318 (als Anlage beigefügt, dort Seite 8), verwiesen werden. 4.3 Sieht die Staatsregierung einen Zusammenhang zwischen den im Spätsommer 2015 in München- Neuperlach registrierten Aktivitäten und den kriminellen Aktivitäten, die der betroffenen Person bzw. der gesamten Gruppe aktuell zur Last gelegt werden ? Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen lässt sich der thematisierte Zusammenhang nicht beweisen. 5. Hat die Staatsregierung Erkenntnisse über konkrete Anschlags- oder Mordpläne der Beschuldigten, und falls ja, welche? Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen gibt es keine derartigen Erkenntnisse. 6.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen der Beschuldigten zur neonazistischen Gruppierung „Die Rechte“? 6.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen der Beschuldigten zur neonazistischen Gruppierung „Der III. Weg“? 6.3 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen der Beschuldigten zum mittlerweile verbotenen Neonazi-Kameradschaftsnetzwerk „Freies Netz Süd“? 7.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen der Beschuldigten zu den bayerischen PEGIDA-Ablegern in München, Nürnberg und Würzburg? 7.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen der Beschuldigten zur Hooliganszene , insbesondere zum Umfeld der sogenannten Hooligans gegen Salafisten (HoGeSa)? 8.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung insbesondere über Verbindungen der Beschuldigten zur rechtsterroristischen Gruppierung „Oldschool Society“? 8.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen der Beschuldigten zu den Mitgliedern der rechtsterroristischen Gruppe aus Mittelund Oberfranken, deren Anschlagspläne durch eine Durchsuchungsaktion am 21. Oktober 2015 bekannt geworden sind? Der Staatsregierung liegen nach derzeitigem Erkenntnisstand keine Erkenntnisse vor, die gerichtsverwertbar beweisen , dass einer der Beschuldigten Kontakt zu einer der jeweils genannten Gruppierungen/Organisationen hat bzw. hatte. 8.3 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen der Beschuldigten zu den derzeit im NSU-Prozess Angeklagten und der sogenannten „129er-Liste“, also der Aufstellung von Personen, die nach den Ermittlungen des Bundeskriminalamts (BKA) im Verdacht stehen, mit den Akteuren des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) in Verbindung gestanden zu haben? Nach Mitteilung des Bundeskriminalamtes weisen die Beschuldigten nach derzeitigem Erkenntnisstand keinen Verfahrensbezug zum NSU-Komplex auf. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10715 Auszug Drs. 17/9318 Drucksache 17/10715 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5