Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christoph Rabenstein SPD vom 10.02.2016 Bürgerwehren und Sicherheitswachten in Bayern Infolge der Ereignisse in der Neujahrsnacht von Köln kam das Thema Bürgerwehr in der Gesellschaft wieder verstärkt auf. Auch in Bayern bildeten sich einige Gruppen, die sich meist über die sozialen Netzwerke (Facebook etc.) zusammenschlossen . Von den Medien wurde unter anderem die Bayreuther Facebook-Gruppe „Bayreuther Bürgerwehr zum Schutze unserer Frauen und Kinder“ aufgegriffen, die zeitweise mehr als 120 Mitglieder hatte, aber auch Gruppen in Ingolstadt, Memmingen und München. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie schätzt die Staatsregierung das deutlich gestiegene Aufkommen von privaten Bürgerwehren ein, die sich seit Anfang 2016 virtuell und real gebildet haben? b) Wie werden Bürgerwehren, die sich über die sozialen Netzwerke und real formieren, von staatlicher Seite aus beobachtet? c) Welche Bürgerwehren werden derzeit registriert und von staatlicher Seite beobachtet? 2. a) Wie viele Bürgerwehren haben sich – nach Erkenntnis der Staatsregierung – seit Anfang 2016 in Bayern gegründet ? b) Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu bestehenden Bürgerwehren? c) Wie viele Gruppen sind tatsächlich aktiv (aufgeschlüsselt nach der Art der Aktivitäten und Orte)? 3. a) Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung vor, ob gewaltbereite Personen aus dem bayerischen Hooliganspektrum Mitglieder oder Initiatoren von Bürgerwehren sind? b) Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung vor, ob rechtsextreme Gruppierungen diese „Bürgerwehren “ unterwandern oder sie gar gründen? 4. a) Welche Befugnisse haben private Bürgerwehren? b) Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung darüber, ob Mitglieder von gegründeten privaten Bürgerwehren polizeilich aufgefallen sind (aufgeschlüsselt nach Art der Vorfälle)? 5. a) In welchen bayerischen Städten sind sogenannte Sicherheitswachten , also ein freiwilliger Polizeidienst, im Einsatz (aufgelistet nach Einsatzstärke, Alter, Geschlecht und Regierungsbezirken)? b) Welche Voraussetzungen muss jemand erfüllen, der sich als Bürger in einer Sicherheitswacht engagieren möchte? c) In welcher Form werden die Teilnehmer der Sicherheitswachten geschult? 6. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung darüber, ob Mitglieder der Sicherheitswachten in Bayern vom freiwilligen Polizeidienst ausgeschlossen wurden (aufgeschlüsselt nach Gründen des Ausschlusses)? 7. a) Inwieweit sieht die Staatsregierung einen Handlungsbedarf , die Zahl der ehrenamtlichen Sicherheitswachten in den kommenden Jahren zu erhöhen? b) In welchem Umfang wird dies passieren? c) Welche Mittel werden dafür zur Verfügung gestellt? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 28.03.2016 1. a) Wie schätzt die Staatsregierung das deutlich gestiegene Aufkommen von privaten Bürgerwehren ein, die sich seit Anfang 2016 virtuell und real gebildet haben? Vorfälle wie an Silvester in Köln und entsprechende Presseartikel sind dazu geeignet, das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zu beeinträchtigen. Rechtsextremisten versuchen diese Lage unter anderem auch durch Gründung oder Beteiligung an sogenannten Bürgerwehren für sich zu nutzen . So versuchen sie mit der Verbindung der Themen Asyl und angeblich sich verschlechternder Sicherheitslage die Bevölkerung zu erreichen. Grundsätzlich lässt sich derzeit aber festhalten, dass keine realen Bürgerwehren in Bayern bekannt sind, die auch tatsächlich als solche Streife laufen, an denen sich Rechtsextremisten beteiligen. In den sozialen Netzwerken gibt es derzeit jedoch verstärkt Aufrufe, derartige Bürgerwehren zu gründen. Bei einigen Gruppen sprechen einzelne Erkenntnisse des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz (BayLfV) für ein Engagement von Rechtsextremisten oder Personen, die rechtsextremistischem Gedankengut zumindest nahestehen. Dem BayLfV liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, die auf eine organisatorische Durchdringung dieser Gruppierungen durch Rechtsextremisten hindeuten würden. b) Wie werden Bürgerwehren, die sich über die sozialen Netzwerke und real formieren, von staatlicher Seite aus beobachtet? Das BayLfV prüft intensiv, ob sich hinreichend gewichtige Anhaltspunkte ergeben, dass bei einer Bürgerwehr eine rechtsextremistische Beeinflussung (maßgebliche Beteiligung von Rechtsextremisten) oder Steuerung vorliegt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.05.2016 17/10716 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10716 c) Welche Bürgerwehren werden derzeit registriert und von staatlicher Seite beobachtet? Derzeit gibt es keine Bürgerwehren in Bayern, die als extremistische Bestrebung anzusehen sind und eine gezielte Beobachtung von staatlicher Seite zulassen. Aktivitäten von Rechtsextremisten bzw. rechtsextremistischen Gruppierungen im Hinblick auf eine mögliche Beeinflussung/Steuerung von Bürgerwehren werden im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenerfüllung beobachtet. 2. a) Wie viele Bürgerwehren haben sich – nach Erkenntnis der Staatsregierung – seit Anfang 2016 in Bayern gegründet? b) Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu bestehenden Bürgerwehren? c) Wie viele Gruppen sind tatsächlich aktiv (aufgeschlüsselt nach der Art der Aktivitäten und Orte)? Im Nachgang zu den Ereignissen in der Silvesternacht von Köln/NW wurden der Staatsregierung Erkenntnisse zu insgesamt 29 sog. „Bürgerwehren“ mit virtuellem Auftritt (Stand: 29.02.2016) bekannt. Diese Gruppen treten oder traten fast ausschließlich im sozialen Netzwerk Facebook mit eigenen Accounts auf. Im Einzelnen handelt es sich dabei um die Gruppen – „Bayreuther Bürgerwehr zum Schutze unserer Frauen u. Kinder“ (Fehler übernommen) – „Geheime Bayreuther Bürgerwehr“ – „Bürgerwehr Lichtenfels mit Ortsteilen“ – „Bürgerwehr Bamberg/Landkreis Bamberg – Eine Stadt passt auf“ – „Präsenz – Deutschland“ (Forchheim) – „Bürgerwehr Ingolstadt. Für Frauen in Not“ – „Neumarkt passt auf“ (Neumarkt/Opf.) – „Bürgerwehr Augsburg“ – „Bürgerwehr Memmingen“ – „Bürgerwehr Krumbach“ (Tätigkeit nach Gespräch mit der Polizei eingestellt) – „Bürgerwehr Sonthofen Allgäu“ (Tätigkeit nach Gespräch mit der Polizei eingestellt) – „Bürgerwehr Ostallgäu“ – „Bürgerwehr Kaufbeuren“ – „Bürgerwehr Neu-Ulm“ (Tätigkeit nach Gespräch mit der Polizei eingestellt) – „Bürgerwehr & Nachbarschaftshilfe Kreis Aschaffenburg“ – „Miltenberg passt auf“ – „Bürgerwehr Aschaffenburg“ – „Bürgerwehr Aschaffenburg u. Umgebung Organisation“ – „Bürgerwehr-Wehr Ascaffenburg“ (Fehler übernommen) bzw. jetzt „Bürgerwehr-Wehr Aschaffenburg“ – „Zivilcourage München“ (ehem. „Bürgerwehr München“) – „Münchner helfen Münchnern“ – „Landau Isar Bürgerwehr – Wer macht mit?“ – „Bürgerwehr Dingolfing/Landau Umgebung“ – „Bürgerwehr Salching“ – „Bürgerwehr Landshut – Gemeinsam stark sein“ – „Bürgerwehr Metten“ – „Bürgerwehr Landkreis Deggendorf“ – „Bürgerwehr Abensberg“ – „Spaziergänger-Trupps“ Dingolfing Drei der oben genannten Gruppen wurden zwischenzeitlich bei Facebook gelöscht oder sind dort nicht mehr aktiv. Im Allgemeinen ist festzustellen, dass die Online-Aktivitäten in nahezu allen Facebookgruppen rückläufig sind. Die Gruppen – „Geheime Bayreuther Bürgerwehr“ und – „Bürgerwehr-Wehr Ascaffenburg“ (Fehler übernommen) bzw. „Bürgerwehr-Wehr Aschaffenburg“ nennen sich zwar „Bürgerwehren“, betrachten die Thematik allerdings satirisch und sympathisieren daher nicht mit den genannten „Bürgerwehren“. Die „Spaziergänger-Trupps“ Dingolfing meiden den Begriff „Bürgerwehr“ ausdrücklich und sind bislang „nur“ durch „Spazierengehen“ bekannt geworden. Erkenntnissen des Polizeipräsidiums Niederbayern zufolge handelt es sich bei den sog. „Spaziergänger-Trupps“ um besorgte Bürger, die in bestimmten Stadtgebieten und in der Bahnhofsgegend unterwegs sind. Ihre Aktivitäten beschränken sich hierbei auf das Spazierengehen. Bislang ist neben den „Spaziergänger-Trupps“ Dingolfing keine der genannten „Bürgerwehren“ tatsächlich aktiv in Erscheinung getreten. Vielmehr sind alle Gruppen als virtuelle Facebook-Accounts zu bezeichnen. Strafrechtlich relevante Inhalte konnten bisher nicht festgestellt werden. Angekündigte „Sicherheitsstreifen“ wurden nicht durchgeführt. 3. a) Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung vor, ob gewaltbereite Personen aus dem bayerischen Hooliganspektrum Mitglieder oder Initiatoren von Bürgerwehren sind? Bei „Hooligans“ handelt es sich um Personen, die sich im Umfeld von Fußballspielen und -ereignissen durch gewalttätige Aktionen gegen Personen und Sachen in Szene setzen. Gewalt steht bei Hooligans als „Selbstzweck“ im Mittelpunkt. Nach außen hin sind Hooligans oftmals nicht als solche, oder überhaupt als Fußballfans zu erkennen, was eine zahlenmäßige Feststellung erschwert. Hooligans werden durch ihr Outfit (Kurzhaarschnitt/ Glatze) oftmals mit der rechtsextremistischen Szene gleichgesetzt . Überschneidungen sind nicht ausgeschlossen, dennoch eher die Ausnahme. Nach Erkenntnissen des Polizeipräsidiums München gehören Einzelpersonen der rechtsextremistischen Szene der Gruppe „Brigade Giesing“ an. Teile der Gruppe sind bei Fußballspielen des TSV 1860 München anzutreffen, wo sie allerdings nicht geschlossen als Gruppe auftreten. Auf der Mitgliedsliste der Gruppe „Münchner helfen Münchnern“ befanden sich kurzzeitig Profile von wenigen dieser Einzelpersonen mit rechtsextremistischen Erkenntnissen . Mittlerweile sind diese Profile jedoch nicht mehr unter den Mitgliedern eingetragen. b) Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung vor, ob rechtsextreme Gruppierungen diese „Bürgerwehren “ unterwandern oder sie gar gründen? Erkenntnisse, dass rechtsextreme Gruppierungen diese Bürgerwehren systematisch unterwandern oder gründen, liegen der Staatsregierung nicht vor. Jedoch wurde festgestellt , dass Einzelpersonen, die der rechten Szene zugerechnet werden, teilweise Mitglieder in „Bürgerwehren“ sind oder deren Beiträge „liken“. Andere Mitglieder/Follower lassen in ihren Äußerungen rechtspopulistische/rechtskonservative Einstellungen erkennen. In einem Fall wurde eine Gruppe („Bürgerwehr Aschaffenburg u. Umgebung Organisation “) von einer Person aus dem rechtsextremistischen Spektrum gegründet. Inwieweit die jeweiligen Profilnamen mit den real existierenden Personen übereinstimmen, kann jedoch nicht abschließend bewertet werden. Drucksache 17/10716 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 4. a) Welche Befugnisse haben private Bürgerwehren? Angehörige sogenannter „Bürgerwehren“ haben selbstverständlich keine hoheitlichen Befugnisse, sondern nur die sog. „Jedermannsrechte“, die jedem Bürger zustehen. Darunter fallen beispielsweise allgemeine Rechtfertigungsgründe im Falle von Notwehr, Nothilfe oder Notstand. b) Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung darüber , ob Mitglieder von gegründeten privaten Bürgerwehren polizeilich aufgefallen sind (aufgeschlüsselt nach Art der Vorfälle)? Meldungen der örtlich zuständigen Staatsschutzdienststellen der Bayer. Polizei, die im Wege des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität dem BLKA übermittelt wurden, werden statistisch in den Fallzahlendatenbanken erfasst. Bundesweit bestehen derzeit keine Datenfelder, welche eine Zuordnung zu „Bürgerwehren“ ermöglichen. Eine zielgerichtete Recherche in den Fallzahlendatenbanken des BLKA ist demzufolge nicht möglich. Nach den bislang durchgeführten Recherchen wurde festgestellt, dass die Gründer sowie einzelne Mitglieder einiger der genannten Facebookgruppen bereits allgemeinpolizeilich in Erscheinung getreten sind. Gegen eine Person wurde zudem bereits wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt, gegen eine weitere Person wegen Volksverhetzung . Darüber hinaus wird durch die Bayerische Polizei eine Person als rechtsmotivierter Straftäter eingestuft. Gegen den Gründer einer der genannten Facebookgruppen , welche die Thematik „Bürgerwehr“ satirisch betrachten, wurde ein Strafverfahren wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten eingeleitet. In der Vergangenheit wurde gegen die der Punkerszene zugehörige Person unter anderem auch wegen Landfriedensbruchs und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt. 5. a) In welchen bayerischen Städten sind sogenannte Sicherheitswachten, also ein freiwilliger Polizeidienst , im Einsatz (aufgelistet nach Einsatzstärke, Alter, Geschlecht und Regierungsbezirken)? Regierungsbezirk Kommune Ist davon weiblich Oberbayern Burghausen 7 5 Burgkirchen a. d. Alz 6 3 Freilassing 8 4 Rosenheim 13 4 Schongau 4 1 Freising 4 2 Verbund Ingolstadt 14 7 Moosburg 4 2 München 20 12 Haar 8 5 Taufkirchen/Unterhaching 8 2 Niederbayern Bogen 9 3 Deggendorf 10 3 Dingolfing 13 3 Eggenfelden 6 1 Landshut/ Ergolding/Altdorf/ Kumhausen 15 1 Landau a. d. Isar/Wallersdorf 5 1 Passau 16 8 Regierungsbezirk Kommune Ist davon weiblich Pfarrkirchen 7 4 Regen 6 1 Straubing 12 7 Vilshofen 7 8 Oberpfalz Amberg 8 7 Burglengenfeld/Maxhütte/ Haidhof/Teublitz 5 2 Cham 8 2 Neumarkt 6 2 Neutraubling 9 2 Regensburg 15 1 Schwandorf 5 1 Sulzbach-Rosenberg 8 6 Tirschenreuth 8 5 Weiden 7 1 Oberfranken Bamberg 12 5 Bayreuth 12 1 Forchheim 7 1 Hof 7 3 Kronach 9 3 Kulmbach 12 3 Marktredwitz 4 1 Neustadt/Rödental 9 2 Selb 7 2 Wunsiedel 6 1 Mittelfranken Ansbach 7 2 Erlangen 13 4 Fürth 14 9 Nürnberg 37 9 Roth 11 2 Schwabach 9 1 Unterfranken Aschaffenburg 13 6 Bad Brückenau 8 2 Bad Kissingen 8 4 Bad Königshofen 3 1 Bad Neustadt 9 3 VG Bad Neustadt 2 0 Bischofsheim 2 1 Mellrichstadt/Ostheim/ Fladungen 2 0 Obernburg/Erlenbach/ Elsenfeld 5 3 Gerolzhofen 3 0 Hammelburg 8 2 Haßfurt 8 4 Hofheim 4 0 Kitzingen 8 4 Miltenberg 7 3 Schweinfurt 19 11 Würzburg 13 6 Schwaben Augsburg 26 3 Bobingen 3 0 Dillingen/Lauingen/ Höchstadt/ Gundelfingen/ Wertingen 11 5 Donauwörth/Harburg/Wemding /Asbach-Bäumenheim 9 5 Friedberg 4 2 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10716 Regierungsbezirk Kommune Ist davon weiblich Gersthofen/Meitingen 6 1 Kissing 3 Königsbrunn 3 0 Nördlingen/Oettingen 5 4 Stadtbergen 6 0 Rain 8 6 Bad Wörishofen 8 3 Buchloe 5 3 Günzburg 8 2 Kaufbeuren 13 3 Kempten 10 2 Krumbach 8 2 Memmingen 12 4 Mindelheim 10 6 Neu-Ulm 10 3 Senden 12 5 Vöhringen 9 1 Die Tabelle gibt den Stand zum 01.03.2016 wieder. Zum Durchschnittsalter der Sicherheitswachtangehörigen liegen keine entsprechenden Statistiken vor. b) Welche Voraussetzungen muss jemand erfüllen, der sich als Bürger in einer Sicherheitswacht engagieren möchte? Die Bestellungsvoraussetzung für Interessenten ergeben sich aus Art. 12 Sicherheitswachtgesetz (SWG) und Ziff. 1.1 der Vollzugsbekanntmachung (VollzBekSWG). In die Sicherheitswacht können demnach Männer und Frauen aufgenommen werden, die – Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind. Bei dienstlichem Bedarf ist auch die Aufnahme von Bewerbern und Bewerberinnen mit ausländischer Staatsangehörigkeit möglich, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt werden. Als Nachweis der Staatsangehörigkeit genügt der Pass oder Personalausweis. – mindestens 18 und höchstens 60 Jahre alt sind. Das Verwendungshöchstalter beträgt 65 Jahre. In begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen vom Bestellungs- und Verwendungshöchstalter möglich. – Zuverlässigkeit und Verantwortungsbereitschaft erkennen lassen und einen guten Ruf besitzen. Die Überprüfung der Zuverlässigkeit umfasst auch die Einholung von Auskünften nach dem Bundeszentralregistergesetz. – Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung nach dem Grundgesetz und der Verfassung eintreten. – den Anforderungen des Außendienstes gesundheitlich gewachsen sind, ausreichende Seh- und Hörfähigkeit besitzen und an keiner ansteckenden Krankheit leiden. Im Zweifelsfall veranlasst die Bestellungsbehörde eine ärztliche Eignungsüberprüfung. – durch Zeugnis eine abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung nachweisen. c) In welcher Form werden die Teilnehmer der Sicherheitswachten geschult? Der Umfang der Ausbildung ist in der Ziff. 2.3 VollzBekSWG bayernweit einheitlich geregelt. Die Ausbildung für die Angehörigen der Sicherheitswacht umfasst 40 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten. Dabei handelt es sich im Einzelnen um – Strafrecht (10 UE) – Eingriffsrecht (12 UE) – Dienstkunde (18 UE) Die für die einzelnen Ausbildungsbereiche angesetzten Unterrichtseinheiten sind grundsätzliche Richtwerte. Für den Bereich der Fortbildung ist mindestens einmal vierteljährlich eine zentrale Fortbildungsveranstaltung vorzusehen . In den meisten Polizeipräsidien finden jedoch monatlich Fortbildungsveranstaltungen statt. 6. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung darüber , ob Mitglieder der Sicherheitswachten in Bayern vom freiwilligen Polizeidienst ausgeschlossen wurden (aufgeschlüsselt nach Gründen des Ausschlusses )? Einen „freiwilligen Polizeidienst“ gibt es in Bayern nicht. Die Sicherheitswachten in Bayern bestehen teilweise seit mehr als 20 Jahren. In diesem Zeitraum wurde die Tätigkeit in der Sicherheitswacht auch aufgrund fehlender charakterlicher Eignung beendet. In einem ganz überwiegenden Teil der Fälle war hierfür die fehlende Zuverlässigkeit der Mitglieder ausschlaggebend , wie z. B. ein Nichterscheinen zu den vereinbarten Streifenzeiten oder das Nichterbringen der monatlich geforderten Pflichtstunden. Eine Erhebung aller Ausschlüsse und eine entsprechende Aufschlüsselung der in jedem Einzelfall ursächlichen Gründe seit Bestehen der Sicherheitswachten in Bayern ist in der für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht darstellbar. 7. a) Inwieweit sieht die Staatsregierung einen Handlungsbedarf , die Zahl der ehrenamtlichen Sicherheitswachten in den kommenden Jahren zu erhöhen ? b) In welchem Umfang wird dies passieren? c) Welche Mittel werden dafür zur Verfügung gestellt? Die Staatsregierung plant, die Sicherheitswacht von aktuell 831 (Stand: 01.03.2016) Stellen auf bis zu 1.000 Stellen auszubauen. Im Haushaltsjahr 2016 sind für die Aufwandsentschädigungen der Angehörigen der Sicherheitswacht 1.500.000 Euro und für die Sachausstattung 25.000 Euro veranschlagt. Die Finanzierung eines evtl. Mehrbedarfs bleibt künftigen Haushaltsverhandlungen vorbehalten.