Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Herbert Woerlein SPD vom 26.01.2016 Kontrollen an Schlachthöfen in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Kontrollen an Schlachthöfen wurden in Bayern durch Amtsveterinäre im Zeitraum 2010 bis 2015 durchgeführt (bitte aufgeschlüsselt nach Tierart und Landkreisen bzw. Regierungsbezirken)? 2. a) Wie viele Beanstandungen wurden in den oben genannten Kontrollen festgestellt (bitte Aufschlüsselung analog Frage 1)? b) Wie viele Anzeigen resultierten aus den unter Frage 2 a festgestellten Beanstandungen (bitte Aufschlüsselung analog Frage 1)? 3. a) Ist derzeit auf EU-Ebene geplant, die Kontrollen an den Schlachthöfen durch Amtsveterinäre abzuschaffen und durch ein Eigenkontrollsystem zu ersetzen? b) Falls ja, wie beurteilt die Staatsregierung dieses Vorhaben unter den Gesichtspunkten der Lebensmittelsicherheit und des Tierschutzes? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 24.03.2016 Zu 1.: Für die Schlachtung von Nutztieren gelten strenge gesetzliche Vorgaben, beispielsweise das Tierschutzgesetz des Bundes. Nach Angaben der Regierungen sind folgende Kontrollen durch die vor Ort zuständigen Amtstierärzte in den Jahren 2010 bis einschließlich 2015 dokumentiert: Oberbayern 2.942, Niederbayern 1.384, Oberpfalz 3.190, Schwaben 1.313, Oberfranken 2.374, Mittelfranken 1.912 und Unterfranken 720. Ein Teil der Kontrollen der örtlich zuständigen Amtstierärzte fand gemeinsam mit Amtstierärzten der Regierungen und der Spezialeinheit Lebensmittelsicherheit des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit statt. Die Aufstellung in der gewünschten Form ist nicht bzw. nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich . Zu 2. a): Die Beanstandungen bei amtstierärztlichen Kontrollen an Schlachthöfen werden statistisch nicht erfasst. Angaben zur Zahl der Beanstandungen sind daher im zur Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht möglich . Siehe auch Antwort zu Frage 1. Zu 2. b): Anlässlich amtstierärztlicher Kontrollen an Schlachthöfen erfolgten durch die für den Schlachthof zuständigen Veterinärbehörden im Zeitraum von 2010 bis einschließlich 2015 91 Abgaben an die Staatsanwaltschaft (Anzeigen), davon 14 in Oberbayern, 19 in Niederbayern, 5 in der Oberpfalz, 19 in Schwaben, 27 in Oberfranken, 3 in Mittelfranken und 4 in Unterfranken. Die Anzahl der Anzeigen nach amtstierärztlichen Kontrollen aufgrund von Meldungen der für den Schlachthof zuständigen Behörde an eine andere örtlich zuständige Behörde ist nicht bekannt. Bezüglich der weiteren Aufschlüsselung vgl. Antwort zu Frage 1. Zu 3. a): Die tägliche Kontrolle an den Schlachthöfen erfolgt entsprechend dem geltenden EU-Recht durch amtliche Tierärzte. Nach derzeitigem Stand bleibt deren Funktion – im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung – als amtliche Aufgabe im EU-Recht voraussichtlich erhalten. Darüber hinaus sind amtstierärztliche Kontrollen insbesondere hinsichtlich des Tierschutzes durch nationales Recht vorgegeben. Zu 3. b): Siehe Antwort zu Frage 3 a. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.04.2016 17/10722 Bayerischer Landtag