Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 07.03.2016 Faulbrutfälle in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Fälle der Amerikanischen Faulbrut (AFB) an Bienenvölkern sind für die vergangenen Jahre 2014 und 2015 bekannt (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie viele Fälle wurden in der zentralen Tierseuchendatenbank erfasst? 2. Welche Maßnahmen wurden bei Befall ergriffen? 3. Wie schätzt die Staatsregierung die Gefahr weiterer Fälle für 2016 ein? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 24.03.2016 Zu 1. a): Siehe als Anlage beigefügte Tabellen. Zu 1. b): Da es sich bei der AFB um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, sind alle Fälle in der zentralen Tierseuchendatenbank (Tierseuchennachrichtensystem, TSN) zu erfassen. Zu 2.: Die bei Verdacht und Ausbruch der AFB zu ergreifenden Maßnahmen sind in den §§ 7 bis 12 der Bienenseuchen- Verordnung (BS-VO) geregelt: Nach amtlicher Feststellung der AFB unterliegt der betroffene Bienenstand einer Sperre. Er darf nur vom Besitzer oder von fachkundigen Personen betreten werden, Bienenvölker dürfen den Standort nicht verlassen und es dürfen auch keine Völker in den Stand verbracht werden (§ 8 BS- VO). Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde kann entweder die Tötung der seuchenkranken Bienenvölker anordnen oder die Behandlung durch ein Kunstschwarmverfahren zulassen. Frühestens zwei, spätestens neun Monate nach Tötung bzw. Behandlung sind alle Völker des Bienenstands durch den Amtstierarzt auf AFB nachzuuntersuchen (§ 9 BS-VO). Um den befallenen Bienenstand wird ein Sperrbezirk mit Radius von mindestens einem Kilometer eingerichtet. Alle Bienenvölker im Sperrbezirk sind unverzüglich auf AFB zu untersuchen. Es besteht eine Verbringungssperre für Bienenvölker , Beuten, Waben, Wachs und Honig (§§ 10 und 11 BS-VO). Die AFB gilt als erloschen, wenn alle erkrankten Bienenvölker getötet und unschädlich beseitigt oder mittels Kunstschwarmverfahren behandelt worden sind und die Nachuntersuchungen der betroffenen Bienenstände sowie die Untersuchungen der Bienenvölker im Sperrbezirk ein negatives Ergebnis erbracht haben (§ 12 BS-VO). Zu 3.: In den Jahren 2011 bis 2015 wurden im Durchschnitt 63 AFB-Fälle pro Jahr festgestellt. Eine diesem Durchschnitt entsprechende Fallzahl kann auch für 2016 angenommen werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.04.2016 17/10734 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10734 Amerikanische Faulbrut: Fälle 2014 Oberbayern: 6 München Land 1 Pfaffenhofen a. d. Ilm 1 Rosenheim Stadt 1 Bad Tölz 3 Niederbayern: 5 Landshut 1 Passau 2 Regen 2 Oberpfalz: 28 Amberg-Sulzbach 8 Neumarkt 5 Neustadt a. d. Waldnaab 2 Regensburg Land 4 Schwandorf 2 Tirschenreuth 7 Oberfranken: 19 Bamberg Stadt 4 Bamberg Land 6 Hof Land 2 Wunsiedel 7 Mittelfranken: 17 Erlangen-Höchstadt 1 Nürnberg Land 8 Roth 1 Weißenburg 7 Unterfranken: 24 Bad Kissingen 9 Main-Spessart-Kreis 2 Rhön- Grabfeld 12 Schweinfurt 1 Schwaben: 2 Donau-Ries 2 Gesamt 2014: 101 Fälle Anlage Drucksache 17/10734 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Amerikanische Faulbrut 2015 Oberbayern: 5 Rosenheim Stadt 1 Starnberg 1 Bad Tölz 3 Niederbayern: 7 Deggendorf 4 Freyung-Grafenau 1 Regen 2 Oberpfalz: 7 Amberg-Sulzbach 1 Cham 1 Neumarkt 1 Regensburg Land 2 Tirschenreuth 1 Weiden Stadt 1 Oberfranken: 4 Bamberg 2 Bayreuth 2 Mittelfranken: 2 Ansbach 1 Nürnberg Land 1 Unterfranken: 1 Schweinfurt 1 Schwaben: 1 Kempten Stadt 1 Gesamt 2015: 27 Fälle