Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Magerl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 25.02.2016 Tödliche Strommasten Immer wieder werden Vögel wie Uhus oder Weißstörche durch Kurzschlüsse an Strommasten getötet, obwohl diese nach § 41 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) seit 01.01.2013 so ausgerüstet sein müssten, dass Vögel vor Stromschlägen geschützt sind. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Vögel sterben pro Jahr in Bayern durch Stromschlag an Strommasten (Angaben nach Arten getrennt)? 2. Wie viele Strommasten sind in Bayern noch nicht so ausgerüstet , dass sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen ? 3. Aus welchen Gründen wurde die gesetzlich vorgegebene Frist nicht eingehalten und wer ist hierfür verantwortlich? 4. Welche Schritte hat die Staatsregierung unternommen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu erreichen , und warum sind diese Schritte erfolglos geblieben? 5. Was gedenkt die Staatsregierung konkret zu unternehmen , um möglichst rasch eine Ausrüstung der Strommasten nach dem aktuellen Stand der Technik durchzusetzen , und wann soll diese Ausrüstung abgeschlossen sein? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 29.03.2016 1. Wie viele Vögel sterben pro Jahr in Bayern durch Stromschlag an Strommasten (Angaben nach Arten getrennt)? Um Artenverluste zu stoppen, müssen alle Anstrengungen unternommen werden. Dazu gehört auch, die Gefahren von unsicheren Strommasten für Vögel so gut wie möglich zu entschärfen. Der Schwerpunkt der Anstrengungen liegt auf der Vollendung der Nachrüstung der noch ungesicherten Masten. Aussagekräftige Zahlen zum Tod von Vögeln an Strommasten liegen dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz nicht vor. Funde toter Vögel, die durch das Landesamt für Umwelt nach Möglichkeit erfasst werden, unterliegen einer starken Zufälligkeit und sind wesentlich von äußeren Umständen abhängig, wie etwa dem Ort des Todesfalls (z. B. Ortsrand oder freies Feld), der Sichtbarkeit des jeweiligen Schlagopfers und weiteren natürlichen Faktoren (Beseitigung toter Vögel durch Füchse etc.). 2. Wie viele Strommasten sind in Bayern noch nicht so ausgerüstet, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen? Nach dem Bericht der Netzbetreiber im Rahmen des letzten Monitoringgesprächs zum Vogelschutz an Energiefreileitungen im Januar 2016 sind von 171.244 gefährlichen Masten 144.373 nachgerüstet, sodass noch 26.871 nachzurüstende Masten verbleiben (Stand 31.12.2015). 3. Aus welchen Gründen wurde die gesetzlich vorgegebene Frist nicht eingehalten und wer ist hierfür verantwortlich? 4. Welche Schritte hat die Staatsregierung unternommen , um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu erreichen, und warum sind diese Schritte erfolglos geblieben? Zur Umsetzung der aus § 41 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) folgenden Nachrüstungsverpflichtung wurde im Jahr 2005 im Rahmen einer Steuergruppe mit Vertretern der Bayerischen Energiewirtschaft und dem Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V. (LBV) vereinbart, bei der Nachrüstung an bestehenden Masten und technischen Bauteilen von Mittelspannungsleitungen mit hoher Gefährdung von Vögeln zunächst gemäß einer durch den LBV erstellten Prioritätenkarte vorzugehen. Eine Nachrüstung sollte vorrangig in den gekennzeichneten prioritären Zonen, an den erst im Nachrüstungsverlauf festgestellten weiteren Masten mit besonders hoher Gefährdung für Vögel und den aufgrund geänderten Brut- bzw. Wanderungsverhaltens festgestellten Gebieten mit Gefährdungspotenzial erfolgen. Mit Stand Ende 2012 waren in Bayern 63.397 der Masten (97 %) in prioritären Gebieten und 42.030 Masten außerhalb umgerüstet. Das Ziel der kompletten Umrüstung in prioritären Gebieten wurde bis Fristende bis auf eine Restunschärfe von 3 % (1.742 Masten) erreicht, die bis Ende 2013 weitestgehend beseitigt werden konnte. Mit dem Ziel der Nachrüstung aller gefährlicher Masten auch außerhalb der prioritären Gebiete haben der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (VBEW), der LBV und das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz 2013 eine Zielvereinbarung zur Nachrüs tung der Ende 2012 verbliebenen gefährlichen Masten geschlossen. Noch nicht gesicherte gefährliche Masten außerhalb prioritärer Zonen (65.603 Masten) werden grundsätzlich bis Ende 2016 nachgerüstet. Für einen Netzbetreiber gibt es aufgrund einer besonders hohen Belastung noch einen zeitlichen Aufschub. Dieser rüstet aufgrund des hohen Anteils Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.05.2016 17/10737 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10737 an den betroffenen Masten pro Jahr 10.000 Masten nach, d. h. 50.000 Masten bis Ende 2017. Ein eventuell verbleibender , maximaler Rest von 3.000 Masten soll, sobald möglich, im Jahr 2018 nachgerüstet werden. Zur Begleitung der vereinbarten Vorgehensweise und zum Austausch über den Fortgang der Arbeiten finden seit dem Jahr 2006 zwischen dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, dem Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V., Vertretern der Netzbetreiber Bayernwerk AG, MDN Main-Donau-Netzgesellschaft mbH, AllgäuNetz GmbH & Co. KG und LEW-Verteilnetz GmbH sowie dem Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V. Monitoringgespräche statt. 5. Was gedenkt die Staatsregierung konkret zu unternehmen , um möglichst rasch eine Ausrüstung der Strommasten nach dem aktuellen Stand der Technik durchzusetzen, und wann soll diese Ausrüstung abgeschlossen sein? Nach Ablauf der dargelegten vereinbarten Fristen werden die Naturschutzbehörden die gesetzliche Verpflichtung gegebenenfalls auch im Einzelfall verwaltungsrechtlich durchsetzen .