Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 22.02.2016 Sozialversicherungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland mit der Russischen Föderation Ministerpräsident Horst Seehofer war vom 3. bis 5. Februar zu politischen Gesprächen in Moskau. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Waren die Anliegen der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland, insbesondere das seit Langem nicht vorankommende Sozialversicherungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation, Teil der Gespräche? 2. Was hat die Staatsregierung im Rahmen des Besuchs konkret unternommen, um auf die Notwendigkeit eines Abschlusses dieses Abkommens hinzuweisen? 3. Für wie realistisch hält die Staatsregierung in nächster Zeit einen substanziellen Fortschritt in den Verhandlungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation? 4. Wie wird der Dialog zwischen der Staatsregierung und der Russischen Föderation fortgesetzt und inwieweit wird dabei das geplante Sozialversicherungsabkommen eine Rolle spielen? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 01.04.2016 Die Schriftliche Anfrage wird in Abstimmung mit der Staatskanzlei wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Der Abschluss von Sozialversicherungsabkommen ist Bundesangelegenheit . Die Staatsregierung hat keinen Einfluss auf die laufenden Verhandlungen. Die Bundesregierung führte in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beck, Strengmann-Kuhn u. a. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Strukturelle Altersarmut bei jüdischen Einwanderinnen und Einwanderern aus Nachfolgestaaten der Sowjetunion“ vom 17.12.2015 (BT-DRS. 18/7096) zum Stand der Verhandlungen mit der Russischen Föderation Folgendes aus: „Die Anfang der 1990er-Jahre begonnenen Verhandlungen wurden 1995 auf Wunsch der russischen Seite ausgesetzt , weil die Russische Föderation zunächst sozialversicherungsrechtliche Fragen in Bezug auf die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) klären wollte. Im Jahr 2005 wurden die Verhandlungen auf Initiative der deutschen Seite wieder aufgenommen. Seitdem fanden elf Verhandlungsrunden statt. Trotz intensiven Bemühens der deutschen Seite konnte das Sozialversicherungsabkommen mit der Russischen Föderation bisher nicht bis zum Ende verhandelt werden . Der den Verhandlungen zugrunde liegende deutsche Entwurf entspricht dem Standard, der auch bei den anderen Staaten, mit denen die Bundesregierung Sozialversicherungsabkommen verhandelt, verwendet wird.“ Was die Gespräche des bayerischen Ministerpräsidenten anlässlich seines Besuchs in Moskau anbelangt, wurde hier entsprechend den internationalen diplomatischen Gepflogenheiten gegenseitige Vertraulichkeit vereinbart. Im Hinblick darauf können zu den laufenden Verhandlungen über das Sozialversicherungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation keine Details mitgeteilt werden. Die Anliegen der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland sind der Staatsregierung, wie die Anliegen aller Heimatvertriebenen, besonders wichtig. Der Freistaat setzt sich in vielfacher Weise für ihre Interessen ein und bringt sie bei passender Gelegenheit zur Sprache. Zu 3.: Da die Staatsregierung an den Verhandlungen nicht beteiligt ist (siehe Antwort zu Frage 2), ist es nicht möglich, zu den Erfolgsaussichten der weiteren Verhandlungen eine Einschätzung zu treffen. Zu 4.: Neben einer weiteren beabsichtigten Reise des bayerischen Ministerpräsidenten nach Russland wird der Dialog mit der Russischen Föderation auf vielen Ebenen fortgesetzt, z. B. im Bereich Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung und Kultur. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen . Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.05.2016 17/10741 Bayerischer Landtag