Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 16.02.2016 Pensionsrückstellungen des Bayerischen Rundfunks (BR) Für (zukünftige) Rentenzahlungen fallen hohe Kosten an, die durch stark gesunkene Zinsen schwerer zu begleichen sind. Dazu frage ich die Staatsregierung: 1. Wie hoch sind die Pensionsrückstellungen des Bayerischen Rundfunks (BR) und seiner Vorgänger? 2. Wie hoch ist der Anteil der Einnahmen, der für Renten oder Rentenvorsorgen ausgegeben wird? 3. Wie steht die Staatsregierung zu dem Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), die derzeitigen Rentner einzubeziehen und die jährliche Erhöhung auf 1 % pro Jahr zu begrenzen? 4. Wie stellt sich das Verhältnis der Höhe der gesamten Ausgaben für Rente zu den Ausgaben für Löhne und Gehälter dar? 5. Werden die Mehrerträge der neuen Rundfunkgebühren für Renten verwendet? 6. Welche Handlungsoptionen hat der BR, außer mehr Gebühren zu erheben? Antwort des Staatsministeriums für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben vom 05.04.2016 Die Schriftliche Anfrage wird (da die Fragestellungen überwiegend auf interne Daten des BR abzielen, beruht die Antwort weitgehend auf den Informationen des BR) wie folgt beantwortet: 1. Wie hoch sind die Pensionsrückstellungen des Bayerischen Rundfunks (BR) und seiner Vorgänger? Nach Angaben des BR belaufen sich dessen Pensions- und Beihilferückstellungen per 31. Dezember 2015 auf insgesamt rund 1.236,4 Mio. Euro, die Rückstellungen für jüngere BR-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter (Eintritt ab 1. Januar 1993) betragen davon 172,5 Mio. Euro. Die Rückstellungen wurden gemäß Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (Bil- MoG) mit einem Abzinsungssatz von 3,89 % berechnet. 2. Wie hoch ist der Anteil der Einnahmen, der für Renten oder Rentenvorsorgen ausgegeben wird? Nach Angaben des BR leistete dieser im Jahr 2015 insgesamt für die sogenannten Altversorgten (Eintritt bis 31. Dezember 1992) rund 52,2 Mio. Euro an Rentenzahlungen. Die Beiträge für die jüngeren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei der Baden-Badener Pensionskasse (bbp) versichert sind, belaufen sich auf 11,6 Mio. Euro. Darüber hinaus werden noch weitere 5,0 Mio. Euro an Versorgungswerke für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezahlt. Gemessen an den Gesamteinnahmen 2015 in Höhe von 1.055,0 Mio. Euro sind dies 6,5 %. Die erstgenannten Rentenausgaben werden zu einem erheblichen Teil (in 2015 mit 29,2 Mio. Euro/ 56 %) über Kapitaleinkünfte aus dem Deckungsstockvermögen Altersversorgung gedeckt. Die restlichen 23,0 Mio. Euro sind in 2015 aus den Betriebseinnahmen inklusive Rundfunkbeiträgen finanziert worden. 3. Wie steht die Staatsregierung zu dem Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), die derzeitigen Rentner einzubeziehen und die jährliche Erhöhung auf 1 % pro Jahr zu begrenzen? Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst der endgültige 20. Bericht der KEF und die anschließende politische Willensbildung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder abzuwarten. Die Staatsregierung beobachtet nicht zuletzt seit dem Bericht des Bayerischen Obersten Rechnungshofes über die finanzielle Entwicklung des Bayerischen Rundfunks 2016 die Entwicklung der Pensionsrückstellungen des BR mit großer Aufmerksamkeit. Sie hält es für notwendig, in diesem Bereich weitere Einspar- und Optimierungsmaßnahmen zu ergreifen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.05.2016 17/10779 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10779 Vor diesem Hintergrund wird begrüßt, dass – wie der BR mitteilt – die ARD bereits bestrebt ist, die tariflichen Steigerungen auch bei der Altersversorgung auf 1 % p. a. zu begrenzen (vgl. auch Antwort zu Frage 6). 4. Wie stellt sich das Verhältnis der Höhe der gesamten Ausgaben für Rente zu den Ausgaben für Löhne und Gehälter dar? Nach Angaben des BR wendete dieser für Löhne und Gehälter (inklusive Sozialausgaben) in 2015 insgesamt rund 249,4 Mio. Euro auf. Die Rentenzahlungen in 2015 für die sogenannten Altversorgten (Eintritt bis 31. Dezember 1992) beliefen sich auf 52,2 Mio. Euro. Dies bedeutet eine Relation von rund 83 % zu 17 %. Bei diesem Verhältnis sind die laufenden Honorarzahlungen für freie Mitarbeiter nicht berücksichtigt . 5. Werden die Mehrerträge der neuen Rundfunkgebühren für Renten verwendet? Die Mehrerträge aus den Rundfunkbeiträgen sind bis einschließlich 2016 in einer Rücklage gesperrt. Für die Jahre ab 2017 entscheiden die Regierungen und Parlamente der Länder auf der Basis des 20. KEF-Berichts über die Verwendung dieser Mittel. 6. Welche Handlungsoptionen hat der BR, außer mehr Gebühren zu erheben? Nach Angaben des BR ist die ARD bestrebt, durch eine Einigung mit den Tarifpartnern die tariflichen Steigerungen auch bei der Altersversorgung auf 1 % p. a. zu begrenzen. Darüber hinaus ist die Versorgungsneuzusage seit 1993 (bbp- Versorgung) zum 31. Dezember 2016 gekündigt. Für alle ab dem 1. Januar 2017 neu eintretenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird eine Neuversorgungsordnung mit nochmals abgesenkten Leistungen angestrebt. Mit Normalisierung bzw. Verbesserung des Zinsniveaus an den Kapitalmärkten wäre eine Ausweitung der Eigenfinanzierung der laufenden Rentenzahlungen aus Kapitalerträgen (siehe Ausführungen zu Frage 2) möglich. Drucksache 17/10779 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3