Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 01.03.2016 Fortschritte bei Digitalisierung und Breitbandausbau Durch das Landesentwicklungsprogramm (LEP) sollen vorhandene Disparitäten im Land abgemildert und die Entstehung neuer vermieden werden. Im Raumordnungsbericht (ROB) wird die Bedeutung einer wettbewerbsfähigen Infrastruktur für alle Formen der elektronischen Kommunikation hervorgehoben. Ich frage die Staatsregierung: 1. Was wird dagegen unternommen, dass auch nach einer Förderung in Städten „weiße Flecken“ entstehen, weil die Förderung nicht ausreicht? a) Besteht Nachsteuerbedarf für die „weißen Flecken“? 2. Auf welche Schwerpunkte wird bei der Förderung geachtet ? 3. Wie gestaltet sich die Infrastruktur in Bezug auf den Breitbandausbau und die Zugriffsmöglichkeiten auf das Breitband- und Hochgeschwindigkeitsnetz Bayerns in dem, im ROB erwähnten, internationalen Vergleich ? 4. Welche der laut dem ROB in Teil B 5.2 geplanten eGovernment-Anwendungen sind bereits eingeführt? a) Welche sind noch in Planung? b) Welcher zeitliche Rahmen ist hierfür vorgesehen? c) In welchen Kommunen werden jeweils welche Anwendungen des eGovernments genutzt? 5. Wo ist die laut dem ROB in Teil B 5.2 geplante Flächendeckung des Hochgeschwindigkeitsnetzes mit mindestens 30 Mbit/Sekunde schon erreicht (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten )? 6. Ist ein flächendeckendes Mobilfunknetz in Bayern, wie im LEP gewünscht, gewährleistet? a) Wo besteht noch Nachrüstungsbedarf? 7. Gibt es, wie im LEP gewünscht, Bestrebungen, eine einheitliche Tarifstruktur bei den Telekommunikationsdiensten in allen Ländern zu erreichen? a) Wenn ja, welche konkreten Handlungen wurden unternommen ? b) Wenn nein, warum gibt es keine? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 04.04.2016 Die Schriftliche Anfrage wird unter Beteiligung des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (Fragen 6 und 7) wie folgt beantwortet: 1. Was wird dagegen unternommen, dass auch nach einer Förderung in Städten „weiße Flecken“ entstehen , weil die Förderung nicht ausreicht? a) Besteht Nachsteuerbedarf für die „weißen Flecken “? Ziel der bayerischen Breitbandförderung ist die möglichst flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet bis 2018. Hierfür werden den Kommunen Fördermittel in Höhe von bis zu 1,5 Mrd. € zur Verfügung gestellt – eine in Deutschland einmalige Summe. Inzwischen sind 94 % der Gemeinden in das Verfahren eingestiegen. 940 Gemeinden haben Förderbescheide über insgesamt rund 345 Mio. € erhalten . Über 600 weitere Gemeinden befinden sich aktuell im Auswahlverfahren oder haben die Auswahlentscheidung veröffentlicht. Rund 240 geförderte Breitbandnetze sind bereits in Betrieb gegangen. Viele Gemeinden gehen mehrfach in das Verfahren, um schrittweise eine hohe Flächendeckung und besonders zukunftssichere Glasfasernetze bis in die Gebäude zu erhalten. Soweit einzelne Gemeinden nach Ausschöpfung der bayerischen Förderung noch über „weiße Flecken“ verfügen, können sie sich um eine Bundesförderung bewerben. Im Oktober 2015 hat der Bund ein eigenes Förderprogramm zum Breitbandausbau auf den Weg gebracht und stellt hierfür 2 Mrd. € zur Verfügung. Da der Regelfördersatz im Bundesprogramm jedoch nur 50 % beträgt , hat die Staatsregierung kürzlich eine Kofinanzierung des Bundesförderprogramms beschlossen. Im Rahmen der Kofinanzierung sollen der Fördersatz des Bundes auf das höhere bayerische Niveau angehoben und die Kommunen nochmals ihren an der Siedlungsstruktur orientierten bayerischen Förderhöchstbetrag erhalten. Für die Kofinanzierung der Bundesförderung sollen den Kommunen zusätzlich bis zu 165 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Eine Kofinanzierungsrichtlinie liegt im Entwurf bereits vor und wird derzeit abgestimmt. 2. Auf welche Schwerpunkte wird bei der Förderung geachtet? Es entspricht dem ständigen Beratungsinhalt der Breitbandmanager an den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, mit den verfügbaren Fördermitteln einen möglichst hohen Grad an Flächendeckung mit schnellem Internet zu erreichen und dort, wo Bedarf an besonders hohen Bandbreiten besteht, auf einen Ausbau der Glasfaser bis in die Gebäude (FTTB-Ausbau) hinzuwirken. In über 700 Ausschreibungen , die Kommunen seit Anfang 2015 veröffent- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.05.2016 17/10780 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10780 licht haben, wurden für entsprechende Bedarfe (vor allem in Gewerbegebiete) höchste Bandbreiten gefordert. Dort entsteht dann in der Regel ein Glasfaserausbau bis in die Gebäude. Soweit Schulstandorte noch nicht mit schnellem Internet versorgt sind, sollen sie in die Erschließungsgebiete aufgenommen werden. 3. Wie gestaltet sich die Infrastruktur in Bezug auf den Breitbandausbau und die Zugriffsmöglichkeiten auf das Breitband- und Hochgeschwindigkeitsnetz Bayerns in dem, im ROB erwähnten, internationalen Vergleich? Am 24.02.2016 veröffentlichte die Europäische Kommission die Ergebnisse des Indexes für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) 2016. Demnach liegt Deutschland bei der Abdeckung mit NGA-Netzen (Netze der nächsten Generation , schnelles Internet) auf Platz 13 der 28 EU-Staaten. Nach den Daten des TÜV Rheinland (Stand Ende 2015) können 79,0 % der deutschen Haushalte auf eine Bandbreite von mind. 30 Mbit/s zugreifen. Die Versorgung mit schnellem Internet in Bayern liegt hierbei über dem Bundesdurchschnitt . In Bayern sind es bereits 80,3 % der Haushalte, die auf eine Bandbreite von mind. 30 Mbit/s zugreifen können. 4. Welche der laut dem ROB in Teil B 5.2 geplanten eGovernment-Anwendungen sind bereits eingeführt ? a) Welche sind noch in Planung? b) Welcher zeitliche Rahmen ist hierfür vorgesehen? c) In welchen Kommunen werden jeweils welche Anwendungen des eGovernments genutzt? Im November 2015 wurde das BayernPortal, das E-Government -Portal der Bayerischen Staatsregierung, freigeschaltet . Gleichzeitig werden den Kommunen die sogenannten Basisdienste, i. e. Authentifizierung, Postkorb und ePayment , betriebskostenfrei zur Verfügung gestellt. Da der Freistaat gegenüber seinen Kommunen keinen Zwang zur Nutzung bestimmter Anwendungen ausüben will und die kommunale Selbstverwaltung achtet, bietet dieses Angebot – neben der Möglichkeit, sich selbst und ihre Online-Dienste im BayernPortal zu präsentieren und erreichbar zu machen – den Kommunen eine günstige Option, eigene Anwendungen bereitzustellen. Dieses Angebot wird stetig ausgebaut. 5. Wo ist die laut dem ROB in Teil B 5.2 geplante Flächendeckung des Hochgeschwindigkeitsnetzes mit mindestens 30 Mbit/Sekunde schon erreicht (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt in Bayern können Internetanschlüsse mit Bandbreiten von mindestens 30 Mbit/s gebucht werden. Im Zug des hervorragend angenommenen Breitbandförderprogramms steigt deren Verfügbarkeit kontinuierlich. Ergänzend wird auf die Antwort auf Frage 1 verwiesen. 6. Ist ein flächendeckendes Mobilfunknetz in Bayern, wie im LEP gewünscht, gewährleistet? a) Wo besteht noch Nachrüstungsbedarf? Die Zuständigkeit für den Mobilfunk liegt nach der Geschäftsverteilung innerhalb der Staatsregierung beim Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie. Nach Angaben der Netzbetreiber sind aktuell ca. 99,5 Prozent der Haushalte mit Sprachmobilfunk versorgt. Die Abdeckung mit LTE beträgt in Bayern laut Bundesbreitbandatlas ca. 95 Prozent. Soweit derzeit noch Lücken in der bayerischen Mobilfunkversorgung bestehen, lässt sich dies häufig auf wirtschaftliche Gründe zurückführen. Eine Verbesserung der Mobilfunkversorgung wird sich durch die Digitale Dividende II ergeben. In den Vorgaben zur Frequenzauktion 2015 wurde festgelegt, dass die Mobilfunkbetreiber in jedem Bundesland eine LTE-Netzabdeckung von mindestens 97 Prozent der Haushalte sicherstellen müssen. Bayern hat sich in den Bund-Länder-Verhandlungen erfolgreich für diese hohen Versorgungsauflagen eingesetzt. Das Wirtschaftsministerium greift bereits seit Jahren konkrete Einzelfälle mit dem Ziel auf, eine Verbesserung der Mobilfunkversorgung zu erreichen. Zudem steht das Wirtschaftsministerium derzeit in einem intensiven Dialog mit den Netzbetreibern und der Bundesnetzagentur. Ziel ist es, Ansatzpunkte zum Schließen der „weißen Mobilfunkflecken“ in Bayern zu identifizieren und konkrete Maßnahmen zu definieren. 7. Gibt es, wie im LEP gewünscht, Bestrebungen, eine einheitliche Tarifstruktur bei den Telekommunikationsdiensten in allen Ländern zu erreichen? a) Wenn ja, welche konkreten Handlungen wurden unternommen? b) Wenn nein, warum gibt es keine? Eine Forderung nach einer einheitlichen Tarifstruktur bei den Telekommunikationsdiensten in allen Ländern kann aus dem aktuellen LEP nicht abgeleitet werden und wäre auch nicht mit den Rahmenbedingungen des liberalisierten deutschen Telekommunikationsmarkts vereinbar.