Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 11.02.2016 Zukunft des Sanitätslehrregiments „Niederbayern“ Der Inspekteur des Sanitätsdienstes hat entschieden, die Lehrübung des Sanitätslehrregiments in 2016 in der Gäubodenkaserne auszusetzen – und das Regiment braucht eine Zukunftsperspektive! Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Ist der Staatsregierung bekannt, warum 2016 diese Lehrübung in Feldkirchen abgesagt wurde? b) Weiß die Staatsregierung, warum der Lehrgang General-/Admiralstabsdienst, der sonst im Rahmen der Lehrübung des Sanitätslehrregiments abgehalten wird, nach Leer/Ostfriesland verlegt wurde? c) Weiß die Staatsregierung, wo diese Lehrübung bzw. dieser Lehrgang in 2017 durchgeführt werden soll? 2. Wie beurteilt die Staatsregierung diese Entscheidung für die weitere Standortsicherheit des Sanitätslehrregiments „Niederbayern“ in Feldkirchen? 3. a) Ist der Staatsregierung bekannt, dass das Sanitätslehrregiment derzeit, bei ca. 850 Dienstposten, die veranschlagt sind, ein Minus von ca. 40 % in der Dienstpostenbesetzung hat? b) Was unternimmt die Staatsregierung, damit das Sanitätslehrregiment im Standort Feldkirchen, das als einziger Sanitätsverband noch über keine aktuellen „SOLL-Org-Vorgaben“ verfügt, und es damit keine Festlegung gibt, wie viele Soldaten mit welcher Ausprägung und mit welchem Auftrag in Zukunft benötigt werden, den Soldatinnen und Soldaten eine Perspektive über mehrere Jahre bieten kann? 4. Wie schätzt die Staatsregierung die Personalsituation beim Sanitätsdienst der Bundeswehr insbesondere beim medizinischen Assistenzpersonal und dem OP- Personal in Bayern ein? 5. a) Wie schätzt die Staatsregierung die aktuelle Nachwuchsgewinnung und Bindung des Personals an den Sanitätsdienst der Bundeswehr ein? b) Wie unterstützt die Staatsregierung diese Maßnahmen in Bayern? 6. a) Wie schätzt die Staatsregierung, gerade vor dem Hintergrund des hohen Frauenanteils im Sanitätsdienst, im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Dienst die Planbarkeit von Auslandseinsätzen und des jeweiligen Dienstortes in Bayern ein? b) Wie werden hierzu Verbesserungen von der Staatsregierung in Bayern unterstützt? 7. a) Wie steht die Staatsregierung zu Forderungen der Truppe, dass, ähnlich wie in der freien Wirtschaft, Schwangerschafts- und Erziehungsurlaubsvertretungen durch zeitlich befristete Stellen bzw. eine entsprechende Personalreserve, die als Springer fungieren können, geschaffen werden? b) Was unternimmt die Staatsregierung, damit solche Stellen attraktiv gestaltet werden können? Antwort des Staatsministeriums für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben vom 05.04.2016 Vorbemerkung: Gegenstand von Landtagsanfragen können nur Bereiche sein, für die die Staatsregierung als Verfassungsorgan verantwortlich ist. Der parlamentarische Informationsanspruch erstreckt sich nicht auf Gegenstände, die keinen Bezug zum Verantwortungsbereich der Regierung gegenüber dem Landtag haben, insbesondere weil sie sich außerhalb der Zuständigkeit der Staatsregierung befinden. Dies korrespondiert mit der Kontrollfunktion des Landtags auf Handlungen der Exekutive, vgl. auch § 71 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag und Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs 54, 62 ff. Dessen ungeachtet hat die Staatskanzlei zur Beantwortung der vorliegenden Anfrage den Inspekteur des Sanitätswesens um entsprechende Informationen gebeten. Soweit im Folgenden Sachverhalte geschildert werden, so beruhen diese auf Unterrichtungen durch den Bund. 1. a) Ist der Staatsregierung bekannt, warum 2016 diese Lehrübung in Feldkirchen abgesagt wurde? Der Inspekteur des Sanitätsdienstes hat der Staatskanzlei zu seiner Entscheidung Folgendes mitgeteilt: Mit der Entscheidung im vergangenen Jahr, am Standort Feldkirchen ein Wartezentrum Flüchtlingshilfe mit einer Aufnahmekapazität von bis zu 5.000 Flüchtlingen einzurichten , wurde im Kommando Sanitätsdienst eine Beurteilung der Lage durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass bei Ausschöpfung dieser Kapazität weder eine sachgerechte Vorbereitung noch eine sachgerechte Durchführung der In- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.05.2016 17/10785 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10785 formationslehrübung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr durch das Sanitätslehrregiment am Standort Feldkirchen möglich sein würde. Der Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr hat daher entschieden, dass die Informationslehrübung , bei der u. a. auch der Lehrgang Generalstabs -/Admiralstabsdienst über die Fähigkeiten des Sanitätsdienstes der Bundeswehr informiert wird, im Jahr 2016 beim Kommando Schnelle Einsatzkräfte des Sanitätsdienstes in Leer durchgeführt wird. Unabhängig von der durch den Bundesminister der Verteidigung im Jahr 2011 getroffenen Entscheidung, das Sanitätslehrregiment auch künftig in der Gäuboden-Kaserne, Feldkirchen, zu stationieren, an der unverändert festgehalten wird, hat der Standort Feldkirchen für den Inspekteur des Sanitätsdienstes eine besondere Bedeutung, da dieser ideale Rahmenbedingungen für eine zentrale Aufgabe der Vorbereitung von Einsatzkontingenten des Sanitätsdienste der Bundeswehr auf den jeweiligen konkreten Auslandseinsatz bietet. Das Sanitätslehrregiment der Bundeswehr mit dem darin zu integrierenden Lehr- und Ausbildungszentrum Einsatz wird auf diesen Auftrag als Lehr-, Versuchs- und Ausbildungstruppenteil hin optimiert. Dabei werden auch neue Erkenntnisse aus Einsätzen – z. B. in Mali –, die erst nach der Strukturentscheidung im Jahr 2011 gewonnen werden konnten, bei der neuen Struktur berücksichtigt. b) Weiß die Staatsregierung, warum der Lehrgang General-/Admiralstabsdienst, der sonst im Rahmen der Lehrübung des Sanitätslehrregiments abgehalten wird, nach Leer/Ostfriesland verlegt wurde? Siehe hierzu Antwort zu Frage 1 a. c) Weiß die Staatsregierung, wo diese Lehrübung bzw. dieser Lehrgang in 2017 durchgeführt werden soll? Nach Auskunft des Inspekteurs des Sanitätsdienstes ist 2017 geplant, die Informationslehrübung wieder am Standort Feldkirchen durch das Sanitätslehrregiment vorbereiten und durchführen zu lassen. Diese Entscheidung steht unter dem Vorbehalt, dass sichergestellt sein muss, dass im Zeitraum der erforderlichen Vorbereitung und der Durchführung in der Gäuboden-Kaserne kein Wartezentrum für Flüchtlinge mehr betrieben wird. 2. Wie beurteilt die Staatsregierung diese Entscheidung für die weitere Standortsicherheit des Sanitätslehrregiments „Niederbayern“ in Feldkirchen? Siehe hierzu Antwort zu Frage 1 a. 3. a) Ist der Staatsregierung bekannt, dass das Sanitätslehrregiment derzeit, bei ca. 850 Dienstposten, die veranschlagt sind, ein Minus von ca. 40 % in der Dienstpostenbesetzung hat? Hierzu hat der Inspekteur des Sanitätsdienstes auf Anfrage der Staatskanzlei Folgendes mitgeteilt: Das Sanitätslehrregiment verfügt über eine (noch) aktuelle Sollorganisation, da der Auftrag bisher noch nicht geändert wurde. Die Einnahme der neuen Strukturen erfolgt nach einem festgelegten Zeit- und Realisierungsplan, der u. a. auch auf die laufenden Einsatzverpflichtungen abgestimmt war und ist. Dabei wurden mit erster Priorität u. a. die Sanitätsregimenter 1–3 an Standorten Weißenfels/ Berlin, Rennerod/Koblenz und Domstadt sowie das Kommando Schnelle Einsatzkräfte des Sanitätsdienstes in Leer zeitlich gestaffelt und unter Heranziehung der Gruppenteile der vorangehenden Struktur neu aufgestellt. Deren Personalbedarf war mit erster Priorität zu decken, da diese künftig wesentliche Truppensteller des Sanitätsdienstes für Auslandseinsätze sind und sein werden. Hierfür haben sich auch viele Soldatinnen und Soldaten des Sanitätslehrregimentes beworben, wodurch sich das vorübergehende Fehl an Personal erklärt. Das Sanitätslehrregiment mit dem darin zu integrierenden Lehr- und Ausbildungs zentrum Einsatz wird vorrangig auf seinen Auftrag als Lehr-, Versuchs- und Ausbildungstruppenteil hin optimiert und die Auslandseinsätze künftig durch Einzelpersonalgestellung unterstützt. Hierzu werden im II. Quartal 2016 die Planungsgrundlagen zur Einleitung des Personalplanungsprozesses zur Verfügung gestellt, um den erforderlichen zeitlichen Vorlauf für die zum 01.10.2017 vorgesehene Einnahme der neuen Struktur einhalten zu können. Die Herausgabe der entsprechenden Organisationsweisung mit dem o. a. Wirksamkeitsdatum erfolgt zeitgerecht, wenn Flüchtlingshilfe am Standort Feldkirchen nicht mehr erfolgen wird. Eine Umgliederung bei gleichzeitiger Unterstützung im Rahmen der Flüchtlingshilfe wäre nicht zweckmäßig und durch das Personal nicht oder nur unter Inkaufnahme zusätzlicher – auch zeitlicher – Belastungen leistbar. b) Was unternimmt die Staatsregierung, damit das Sanitätslehrregiment im Standort Feldkirchen, das als einziger Sanitätsverband noch über keine aktuellen „SOLL-Org-Vorgaben“ verfügt, und es damit keine Festlegung gibt, wie viele Soldaten mit welcher Ausprägung und mit welchem Auftrag in Zukunft benötigt werden, den Soldatinnen und Soldaten eine Perspektive über mehrere Jahre bieten kann? Die für die Schaffung von Planungssicherheit notwendigen Prozesse sind bereits angelaufen, siehe hierzu 3 a. 4. Wie schätzt die Staatsregierung die Personalsituation beim Sanitätsdienst der Bundeswehr insbesondere beim medizinischen Assistenzpersonal und dem OP-Personal in Bayern ein? Die Personalsituation im Sanitätsdienst der Bundeswehr hat sich in den letzten 15 Jahren sehr positiv entwickelt. Dies betrifft insbesondere den Bereich des medizinischen Assistenzpersonals im Bereich der Unteroffiziere und Feldwebel im Sanitätsdienst. Bis zum Jahr 2000 verfügten diese außerhalb der Bundeswehrkrankenhäuser nur im Einzelfall über eine zivilberuflich anerkannte Qualifikation. Mit der Reform der Laufbahnausbildung wurde im Jahr 2000 der Prozess eingeleitet, dass künftig alle Unteroffiziere und Feldwebel im Sanitätsdienst über eine zivilberuflich anerkannte Ausbildung in einem Gesundheitsberuf verfügen. Unter Berücksichtigung der verfügbaren Kapazitäten bei zivilen Ausbildungseinrichtungen, personalstrukturellen Aspekten und der Dauer der Ausbildung (36–42 Monate) war im Jahr 2000 klar, dass die vollständige Umsetzung dieser Vorgaben etwa 15 Jahre benötigen würde. Da parallel die Anforderungen an den Sanitätsdienst gestiegen sind und darüber hinaus auch im zivilen Gesundheitswesen aufgrund der demografischen Entwicklung ein steigender Bedarf an qualifizierten Mitarbeitern zu beobachten ist, wird auch in den kommenden Jahren ein verstärkter Wettbewerb bestehen. Drucksache 17/10785 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Dabei wird – insbesondere regional unterschiedlich – erst nach und nach eine vollständige Dienstpostenbesetzung zu erreichen sein. Viele Vakanzen sind in Bayern und Baden- Württemberg zu verzeichnen. Im Kern ist dies auf die höheren Lebenshaltungskosten sowie den starken zivilen Arbeitsmarkt zurückzuführen. Bei den Sanitätsoffizieren besteht zwar im Bereich der Ärzte noch ein nicht unerhebliches Fehl. Gleichwohl ist es in den letzten 15 Jahren gelungen, den Anteil der Fachärzte sowohl im klinischen als auch im ambulanten Bereich signifikant zu erhöhen. Aufgrund der demografischen Entwicklung mit einem seit Jahren steigenden Bedarf im zivilen Gesundheitswesen sind ergänzende Maßnahmen eingeleitet und erforderlich, um den aktuellen Stand nicht nur zu erhalten , sondern weiter zu verbessern. Dies betrifft insbesondere die Gewinnung von bereits qualifiziertem Personal sowohl bei Sanitätsoffizieren als auch bei Unteroffizieren und Feldwebeln, das – nach ergänzender militärischer Ausbildung – sofort qualifiziert einsetzbar ist. Der Anteil der Bewerber, die nach Einstellung erst noch eine Fachausbildung absolvieren müssen, hat in den letzten Jahren zugenommen, sodass dieses für eine Fachverwendung erst danach zur Verfügung steht. Deshalb ist es erforderlich, vorhandenes Fachpersonal länger zu binden und verstärkt Anreize für bereits qualifiziertes Personal für eine Einstellung zu schaffen. Das Attraktivitätsprogramm der Bundesministerin der Verteidigung trägt diesem Umstand Rechnung und wird sukzessive bis zum Jahr 2020 zu deutlichen Verbesserungen in der Stellenbesetzung führen. 5. a) Wie schätzt die Staatsregierung die aktuelle Nachwuchsgewinnung und Bindung des Personals an den Sanitätsdienst der Bundeswehr ein? Siehe Vorbemerkung. b) Wie unterstützt die Staatsregierung diese Maßnahmen in Bayern? Siehe Vorbemerkung. 6. a) Wie schätzt die Staatsregierung, gerade vor dem Hintergrund des hohen Frauenanteils im Sanitätsdienst , im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Dienst die Planbarkeit von Auslandseinsätzen und des jeweiligen Dienstortes in Bayern ein? Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen teilt der Inspekteur des Sanitätswesens zur Vereinbarkeit von Familie und Dienst Folgendes mit: Das Thema Vereinbarkeit von Familie und Dienst ist als eigenständiges Themenfeld in der Agenda „Bundeswehr in Führung“ besonders herausgehoben. So bestehen Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten, für mobiles Arbeiten bis hin zur Einrichtung eines Telearbeitsplatzes. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Kinderbetreuung werden weiter forciert. An der Sanitätsakademie der Bundeswehr in München wird die Einrichtung einer Großtagespflege bis voraussichtlich Juni 2016 abgeschlossen. In den Liegenschaften bzw. Dienststellen des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr gibt es nach derzeitigem Sachstand 24 eigene Eltern/Kind-Zimmer, 28 können mitbenutzt werden, sieben weitere sind in Planung bzw. stehen kurz vor der Inbetriebnahme. Zur Kompensation familien- und teilzeitbedingter Abwesenheiten wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen. Für die Beratung und Unterstützung der Bundeswehrangehörigen und deren Familien – insbesondere bei Standortwechsel oder Einsatz – soll ab Mitte dieses Jahres an jedem Standort eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet werden, die die bisherigen Familienbetreuungszentren für Personal im Einsatz ergänzen. Darüber hinaus sollen Bundeswehrangehörige im Einsatz grundsätzlich unbegrenzt und kostenfrei in die Heimat telefonieren und das Internet nutzen können. Dies konnte in einigen Einsätzen bereits realisiert werden. Die volle Leistungsbereitstellung für den Anteil Land ist basierend auf dem noch ausstehenden Grundlagenvertrag für Mitte 2016 vorgesehen. Ersten seegehenden Einheiten der Marine wurden zum 1. Juli 2015 die kosten freie Telefonie und schmalbandige Internetanwendungen auf See sowie die kostenfreie Internetnutzung während der Hafenaufenthalte ermöglicht. Bei der Frage der Vereinbarkeit von Familie und Dienst im Zusammenhang mit der Personalplanung für den Einsatz ist nicht nur der Frauenanteil, sondern primär der Anteil von Familien , vergleichbaren Beziehungen oder Alleinerziehenden mit Kindern zu betrachten. Insbesondere bei laufenden Einsätzen beginnt der Personalplanungsprozess und die Personaleinplanung grundsätzlich ein Jahr vor dem Einsatz. Die Soldatinnen und Soldaten erhalten den Einplanungsbescheid grundsätzlich 10 Monate vor der Verlegung in das Einsatzgebiet, um dem Personal nicht nur die Durchführung aller Maßnahmen der vorbereitenden Ausbildung, sondern auch ausreichend Zeit für die Planung im persönlichen Bereich zu ermöglichen. Darüber hinaus werden Kräfte für sogenannte einsatzgleiche Verpflichtungen – z. B. ein kurzfristig erforderlicher zusätzlicher Einsatz oder eine Verstärkung laufender Einsätze – bereitgehalten, bei denen zwar kein konkreter Einsatz festgelegt ist, das Personal gleichwohl darauf eingestellt ist, ggf. auch kurzfristig für einen Einsatz herangezogen zu werden . Damit besteht auch die Möglichkeit, eingeplantes Personal , das kurzfristig ausfällt – z. B. aufgrund Erkrankung, etc. – ersetzen zu können. In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche zusätzliche Maßnahmen ergriffen, um familienbedingte Vakanzen – soweit möglich – ausgleichen zu können. So wurden und waren z. B. die Voraussetzungen geschaffen, strukturell zusätzliches Personal vorzuhalten oder die beim Zivilpersonal bestehende Möglichkeit der Mehrfachbesetzung von Dienstposten auch für militärisches Personal zu realisieren. Damit könnten z. B. mehrere militärische Teilzeitkräfte auf einem Dienstposten geführt und die damit frei werdenden Dienstposten nachbesetzt oder ausgeschrieben werden. Eine vollständige Kompensation von familienbedingten Vakanzen wird allerdings auch durch diese Maßnahmen nicht erreicht werden können. Zum einen gelten für das häufig als „Springer“ für derart vakante Dienstposten bezeichnete Personal die gleichen Kriterien der Vereinbarkeit von Familie und Dienst – insbesondere hinsichtlich der kurzfristigen Verfügbarkeit an einem anderen Standort. Zum anderen werden durch die zunehmende fachliche Spezialisierung den Möglichkeiten eines kurzfristigen Ausgleichs Grenzen gesetzt, insbesondere, da hier mit erster Priorität ein Ausgleich bzw. Ersatz bei Personalausfällen jeglicher Art für laufende Einsätze realisiert werden muss. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10785 b) Wie werden hierzu Verbesserungen von der Staatsregierung in Bayern unterstützt? Siehe Vorbemerkung. 7. a) Wie steht die Staatsregierung zu Forderungen der Truppe, dass, ähnlich wie in der freien Wirtschaft, Schwangerschafts- und Erziehungsurlaubsvertretungen durch zeitlich befristete Stellen bzw. eine entsprechende Personalreserve, die als Springer fungieren können, geschaffen werden? Siehe Vorbemerkung. b) Was unternimmt die Staatsregierung, damit solche Stellen attraktiv gestaltet werden können? Siehe Vorbemerkung.