Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Magerl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 04.03.2016 Ökologisch besonders wertvolle Flächen in der Verwaltung der Immobilien Freistaat Bayern Nach Art. 1 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) dienen ökologisch besonders wertvolle Grundstücke im Eigentum des Staates vorrangig den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Im Kommentar des Naturschutzgesetzes steht dazu: Die öffentliche Hand als Eigentümer muss die nötigen und möglichen Maßnahmen ergreifen, um auf solchen Flächen den Naturschutzzwecken Vorrang zu verschaffen, auch wenn damit fiskalische Nachteile (Einkommensverluste) verbunden sein sollten. In Bayern werden zahlreiche Grundstücke des Staates durch die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) verwaltet. Aktuell soll eine ökologisch besonders wertvolle Fläche im Stadtgebiet Augsburg, die von der IMBY verwaltet wird, bebaut werden. Dort wurden 31 Arten der Roten Liste der gefährdeten Pflanzen und 35 Arten der gefährdeten Tiere Bayerns (darunter 5 vom Aussterben bedrohte Arten) nachgewiesen . Darunter auch unter das Artenschutzrecht fallende Arten wie das Rebhuhn und Arten, für die Deutschland international eine besondere Verantwortung besitzt wie die Graue Skabiose. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele unbebaute Grundstücke sind aktuell in Bayern in der Verwaltung der IMBY (bitte nach Regierungsbezirken getrennt ausweisen)? 2. a) Wird durch die IMBY ermittelt, ob die von ihr verwalteten Grundstücke gesetzlich geschützte Biotope nach § 20 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) oder Art. 23 BayNatSchG enthalten? b) Wenn ja, wie viele Flächen sind in den einzelnen Regierungsbezirken betroffen? c) Wie viele Hektar sind in den einzelnen Regierungsbezirken betroffen? 3. a) Wird durch die IMBY ermittelt, ob die von ihr verwalteten Grundstücke ökologisch besonders wertvoll und beispielsweise in der Biotopkartierung erfasst sind? b) Wenn ja, wie viele Flächen sind in den einzelnen Regierungsbezirken betroffen? c) Wie viele Hektar sind in den einzelnen Regierungsbezirken betroffen? 4. a) Welche Flächen wurden aufgrund ihrer Eigenschaft „als ökologisch besonders wertvoll“ durch die IMBY „als nicht zu vermarkten“ eingestuft? b) Wie viele Flächen sind in den einzelnen Regierungsbezirken betroffen? c) Wie viele Hektar sind in den einzelnen Regierungsbezirken betroffen? 5. Wie soll mit den „ökologisch besonders wertvollen“ Flächen der IMBY in Zukunft verfahren werden? 6. a) Wie viele „ökologisch besonders wertvollen“ Flächen wurden in den letzten drei Jahren durch die IMBY an private Investoren verkauft? b) Wie viele Flächen sind in den einzelnen Regierungsbezirken betroffen? c) Wie viele Hektar sind in den einzelnen Regierungsbezirken betroffen? 7. a) Informiert die IMBY bei augenscheinlich ökologisch wertvollen Flächen vor einem Verkauf die jeweiligen unteren Naturschutzbehörden? b) Wenn nein, warum nicht? c) Übten untere Naturschutzbehörden das Vorkaufsrecht gemäß Art. 39 BayNatSchG aus? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 06.04.2016 1. Wie viele unbebaute Grundstücke sind aktuell in Bayern in der Verwaltung der IMBY (bitte nach Regierungsbezirken getrennt ausweisen)? Die IMBY verwaltet derzeit (Stand: 22.03.2016) 2.267 unbebaute Grundstücke auf dem Einzelplan 13 (Allgemeines Grundvermögen). 2. a) Wird durch die IMBY ermittelt, ob die von ihr verwalteten Grundstücke gesetzlich geschützte Biotope nach § 20 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) oder Art. 23 BayNatSchG enthalten? b) Wenn ja, wie viele Flächen sind in den einzelnen Regierungsbezirken betroffen? c) Wie viele Hektar sind in den einzelnen Regierungsbezirken betroffen? Die Prüfung erfolgt anlassbezogen – in der Regel vor einem Verkauf eines Grundstücks oder bei einer Grundstücksentwicklung . Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.05.2016 17/10792 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10792 3. a) Wird durch die IMBY ermittelt, ob die von ihr verwalteten Grundstücke ökologisch besonders wertvoll und beispielsweise in der Biotopkartierung erfasst sind? b) Wenn ja, wie viele Flächen sind in den einzelnen Regierungsbezirken betroffen? c) Wie viele Hektar sind in den einzelnen Regierungsbezirken betroffen? Die Prüfung erfolgt anlassbezogen – in der Regel vor einem Verkauf eines Grundstücks, bei einer Grundstücksentwicklung oder bei der Schaffung von ökologischen Ausgleichsflächen . 4. a) Welche Flächen wurden aufgrund ihrer Eigenschaft „als ökologisch besonders wertvoll“ durch die IMBY „als nicht zu vermarkten“ eingestuft? b) Wie viele Flächen sind in den einzelnen Regierungsbezirken betroffen? c) Wie viele Hektar sind in den einzelnen Regierungsbezirken betroffen? Die IMBY bewertet ein Grundstück als ökologisch besonders wertvoll, wenn die Voraussetzungen des Art. 39 Abs. 1 Nr. 1–3 des Bayerischen Naturschutzgesetzes vorliegen und eine zusätzliche Prüfung ergibt, dass eine Biotopkartierung oder ein FFH-Gebiet vorliegt. Abschließende Übersichten über Grundstücke, die aufgrund ihrer Eigenschaft als ökologisch besonders wertvoll „als nicht zu vermarkten“ eingestuft worden sind, werden nicht geführt. 5. Wie soll mit den „ökologisch besonders wertvollen “ Flächen der IMBY in Zukunft verfahren werden ? Die IMBY klärt derzeit mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die Möglichkeit der Übertragung solcher Flächen auf den Einzelplan 12. In diesem Rahmen wäre es dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz dann auch möglich, einen Dritten als Dienstleister – z. B. den Bayerischen Naturschutzfonds – mit der Bewirtschaftung zu betrauen. 6. a) Wie viele „ökologisch besonders wertvollen“ Flächen wurden in den letzten drei Jahren durch die IMBY an private Investoren verkauft? b) Wie viele Flächen sind in den einzelnen Regierungsbezirken betroffen? c) Wie viele Hektar sind in den einzelnen Regierungsbezirken betroffen? In diesem Zeitraum wurden nur im Regierungsbezirk Oberpfalz – unter der Beteiligung der Naturschutzbehörden – 6 Flächen (insgesamt: 2,54 Hektar, davon 0,68 Hektar Biotopfläche ) an private Investoren verkauft. 7. a) Informiert die IMBY bei augenscheinlich ökologisch wertvollen Flächen vor einem Verkauf die jeweiligen unteren Naturschutzbehörden? b) Wenn nein, warum nicht? Vor dem Verkauf eines Grundstücks erfolgt eine vorherige Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde. Darüber hinaus informiert die IMBY in der Regel zeitgleich auch die höhere Naturschutzbehörde. c) Übten untere Naturschutzbehörden das Vorkaufsrecht gemäß Art. 39 BayNatSchG aus? Die Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß Art. 39 Bay- NatSchG durch die untere Naturschutzbehörde ist bei einem staatlichen Grundstück nicht erforderlich, wenn das Grundstück auch im Wege einer Verwaltungs-/Übergabevereinbarung auf den Einzelplan 12 (Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) übertragen werden kann. Die untere Naturschutzbehörde fragt bei Verkäufen von Grundstücken von Dritten (Nachlassgrundstücke) gelegentlich bei der IMBY an, ob Einverständnis mit der Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten von Naturschutzverbänden besteht, vgl. Art. 39 Abs. 5 BayNatSchG.